Arbeitsrecht für Dummies (eBook)

(Autor)

eBook Download: EPUB
2023 | 5. Auflage
336 Seiten
Wiley-VCH (Verlag)
978-3-527-84019-9 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Arbeitsrecht für Dummies -  Oliver Haag
Systemvoraussetzungen
17,99 inkl. MwSt
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen
Oliver Haag erklärt Ihnen, was Sie für Ihr Studium über Arbeitsrecht wissen sollten. Er führt Sie in die juristische Denk- und Arbeitsweise ein und erklärt Ihnen die allgemeinen Grundlagen des Arbeitsrechts. Sie erfahren außerdem, was es mit den Details des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts auf sich hat. Zum Abschluss lernen Sie anhand von Übungsfällen, wie Sie sich mit dem Arbeitsrecht in Klausuren auseinandersetzen sollten. So ist dieses Buch unverzichtbar bei Ihren ersten Schritten in diesem wichtigen, aber manchmal auch recht komplizierten Thema.

Oliver Haag studierte in Konstanz und Lausanne Jura. Er ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Konstanz und praktiziert als Berater, Gutachter und Referent für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsgestaltung, Unternehmensumstrukturierung, Mergers & Acquisitions, Beteiligungsmanagement und Managerhaftung. Er hat zahlreiche Beiträge zum Thema Wirtschafts- und Arbeitsrecht veröffentlicht.

Oliver Haag studierte in Konstanz und Lausanne Jura. Er ist Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Konstanz und praktiziert als Berater, Gutachter und Referent für Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Vertragsgestaltung, Unternehmensumstrukturierung, Mergers & Acquisitions, Beteiligungsmanagement und Managerhaftung. Er hat zahlreiche Beiträge zum Thema Wirtschafts- und Arbeitsrecht veröffentlicht.

Kapitel 1

Die juristische Denk- und Arbeitsweise


IN DIESEM KAPITEL

  • Über Anspruchsgrundlagen
  • Subsumtionstechnik und Gutachtenstil

Um eine rechtliche Fragestellung zu lösen, bedient man sich der Anspruchsmethode. Eine gesetzliche Definition des Begriffes Anspruch enthält § 194 Abs.1 BGB: Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun (z.B. Zahlung) oder Unterlassen (z.B. Betreten eines Grundstücks) zu verlangen.

Ausgangspunkt ist meist ein konkreter Lebenssachverhalt – ein Fall –, der rechtliche Probleme enthält, typischerweise das Problem, ob eine Person einen bestimmten Rechtsanspruch gegenüber einer anderen Person hat.

Dies soll anhand des folgenden kurzen Beispielsfalles verdeutlicht werden: Der bei Arbeitgeber Auchter beschäftigte Arbeitnehmer Bert verursacht mit Absicht einen Schaden am Betriebs-Pkw des Arbeitgebers. Auchter stellt sich die Frage, ob er den entstandenen Schaden von Bert ersetzt bekommt.

Rechtlich denkt man in Ansprüchen, daher stellt man sich zunächst immer die Frage:

Wer will was von wem woraus?

Bei der Lösung der Fragestellung bereitet die Beantwortung des Wer von wem? in der Regel keine größeren Schwierigkeiten, da die beteiligten Personen dem Lebenssachverhalt – also dem Fall – zu entnehmen sind. In obigem Beispielsfall geht es um Ansprüche des A gegen B. A ist also der Anspruchsteller, B der Anspruchsgegner.

Auch die Beantwortung des Was ist häufig wenig problematisch: Was? bezieht sich auf die vom Anspruchsteller begehrte Rechtsfolge. In unserem Beispielsfall ist dies Schadensersatz.

Dies führt zum schwierigen Teil der Ausgangsfrage, nämlich dem Woraus? woraus ist die Frage nach der rechtlichen Anspruchsgrundlage. Konkret geht es hier um eine Rechtsnorm oder eine konkrete vertragliche Vereinbarung, aufgrund derer der Anspruchssteller vom Anspruchsgegner das Begehrte verlangen kann. Die Anspruchsgrundlage kann dabei in einem einzelnen Paragraphen zu finden sein oder aber in einer Reihe von Paragraphen, einer sogenannten Paragraphenkette.

Nur Mut


Nun darf man sich durch diese Erkenntnis nicht entmutigen lassen. Zwar gibt es – nicht nur im Arbeitsrecht – etliche Paragraphen, aber die Zahl der Paragraphen, die zugleich Anspruchsgrundlage sind, ist einigermaßen überschaubar.

Und: Durch die Ausgangsfrage wird die Zahl der in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen weiter eingeschränkt. Denn durch das was können nur die Anspruchsgrundlagen einschlägig sein, die in ihrer Rechtsfolge das vom Anspruchsteller Begehrte auch aussprechen.

Im Beispielsfall kann für A nur eine Anspruchsgrundlage hilfreich sein, die in ihrer Rechtsfolge die Schadensersatzpflicht des Anspruchsgegners anordnet. Anspruchsgrundlagen, die eine andere Rechtsfolge (z.B. Übereignung, Vertragserfüllung, Unterlassen) aussprechen, können das Begehren des Anspruchstellers nicht erfüllen und scheiden daher von vornherein aus.

Bei der Lösung eines Falles besteht also Ihre erste herausfordernde Aufgabe fast immer in der Suche nach einer geeigneten Anspruchsgrundlage, d.h. einer gesetzlichen Bestimmung, nach der ein Beteiligter von einem anderen etwas verlangen kann.

Über Anspruchsgrundlagen


Anspruchsgrundlagen sind regelmäßig wie folgt aufgebaut: Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen 1, 2, 3 und 4 vorliegen, dann tritt die Rechtsfolge (Konsequenz) X ein (sog. Syllogismus). Unter Tatbestandsvoraussetzung verstehen wir die in der Anspruchsgrundlage genannten Merkmale, die vorhanden sein müssen, damit die angeordnete Rechtsfolge eintreten kann.

Beispielsfall: Anspruchsgrundlage § 280 Abs. 1 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

  1. Wird in einem bestehenden Schuldverhältnis
  2. durch den Schuldner eine Pflicht verletzt
  3. und hat der Schuldner diese Pflichtverletzung zu vertreten (verschuldet, vgl. § 276 BGB)
  4. und entsteht dem Gläubiger hierdurch ein Schaden

Rechtsfolge X: … so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

Die rechtliche »Kunst« besteht nun darin, nach Auffinden der Anspruchsgrundlage die Anwendbarkeit der Tatbestandsvoraussetzungen 1 bis 4 auf den vorgegebenen Sachverhalt systematisch und gründlich zu untersuchen.

Liegen alle Voraussetzungen vor, so tritt die in der Anspruchsgrundlage enthaltene Rechtsfolge ein. Fehlen dagegen eine oder gar mehrere Voraussetzungen, so kann der Anspruch nicht auf diese Anspruchsgrundlage gestützt werden.

Eine Schwierigkeit mag darin bestehen, dass sich nicht immer alle Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage alleine durch die Lektüre des Gesetzes sofort erschließen. Dann spricht man von ungeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen. Es ist auch möglich, dass durch rechtliche Besonderheiten an sich gegebene Ansprüche dennoch abgelehnt werden – das muss übrigens so sein, denn sonst wäre die Juristerei zu einfach.

Bei der Prüfung von Anspruchsgrundlagen ist immer diese Reihenfolge einzuhalten:

  1. Vertragliche Ansprüche (z.B. aus Kaufvertrag, Pflichtverletzung etc.)
  2. Ansprüche aus Gesetz (z.B. aus unerlaubter Handlung, ungerechtfertigter Bereicherung etc.)

Bei dieser Reihenfolge der Untersuchung müssen Sie automatisch zuerst abklären, ob zwischen den Beteiligten ein Vertrag besteht. Dadurch lassen sich viele gravierende Fehler vermeiden.

Im obigen Beispielsfall liegen übrigens die Tatbestandsvoraussetzungen von mehreren Anspruchsgrundlagen vor. Bezogen auf das Beispiel des § 280 Abs. 1 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung – gilt dies wie folgt:

Zwischen A und B besteht ein Schuldverhältnis, nämlich ein Arbeitsvertrag. B hat eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, nämlich mit dem Eigentum seines Arbeitgebers und Vertragspartners A am Betriebs-Pkw sorgsam umzugehen und dieses nicht zu beschädigen. Dies geschah auch schuldhaft, nämlich mit Absicht, und damit vorsätzlich (vgl. § 276 BGB). Schließlich ist dem A dadurch auch ein Schaden entstanden.

In der Rechtsfolge kann A daher von B Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

Subsumtionstechnik und Gutachtenstil


Zur rechtlichen Lösung des Falles hat sich in der juristischen Ausbildung der Gutachtenstil bewährt. Dieser zwingt gemeinsam mit der Subsumtionstechnik zu einem schrittweisen Abarbeiten aller Tatbestandsvoraussetzungen der einschlägigen Anspruchsgrundlage(n).

Gutachtenstil bedeutet, dass Sie die für richtig gehaltene Lösung einer rechtlichen Fragestellung nicht einfach als Ergebnis formuliert vorwegnehmen, sondern sich Schritt für Schritt von der aufgeworfenen Problematik hin zur Lösung bewegen. Dies zwingt Sie, Ihre einzelnen Schritte zu überdenken und zu begründen, sodass die spätere Lösung das quasi zwangsläufige Ergebnis Ihrer vorherigen Einzelschritte ist. Auf dem Weg prüfen Sie bei jedem einzelnen Ihrer Schritte, ob der von Ihnen zu prüfende Fall auch zu den Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage passt – diese Übereinstimmungsprüfung nennen wir Subsumtion.

Im Gutachtenstil muss die für einschlägig erachtete Anspruchsgrundlage zunächst im Konjunktiv vorangestellt werden.

»A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 280 Abs.1 BGB haben.«

Danach sind die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Anspruchsgrundlage im Einzelnen zu erörtern. Wie ausführlich dies zu geschehen hat, hängt von der Schwierigkeit des jeweiligen Falles ab.

Im obigen Beispielsfall haben wir das bereits erledigt und durch die Prüfung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen anhand des konkreten Sachverhalts sogleich subsumiert, d.h., die Übereinstimmung zwischen Tatbestandsvoraussetzungen und Sachverhalt geprüft.

Verdeutlichen wir Gutachtenstil und Subsumtionstechnik an einem weiteren kurzen Fall:

Arbeitgeber A bietet seinen gebrauchten Pkw dem ehemaligen Mitarbeiter B zum Kauf an. B erklärt, den Pkw zum vereinbarten Kaufpreis von 8.000 Euro zu erwerben. B zahlt sofort in bar, die Übergabe des Pkw soll am kommenden Tag erfolgen. A erscheint nicht. Kann B von A die Übergabe und Übereignung des Pkw verlangen?

Ausgangspunkt ist die Frage

Wer will was von wem woraus?

B möchte von A die Übergabe und Übereignung des Pkw – damit sind wer von wem und was bereits beantwortet.

Die Frage nach dem woraus, also nach der Anspruchsgrundlage, führt zu § 433 Abs. 1 BGB: Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Nun gehen Sie wie folgt mit Gutachtenstil und Subsumtionstechnik vor:

Zunächst bilden Sie – im Konjunktiv! – einen Obersatz, in dem Sie die in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für das Begehren des Anspruchstellers B gegen den Anspruchsgegner A benennen:
B könnte gegen A einen Anspruch auf Übergabe und...

Erscheint lt. Verlag 25.7.2023
Reihe/Serie ...für Dummies
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Schlagworte Abfindung • Abmahnung • Arbeitsrecht • Arbeitsrecht Lehrbuch • Arbeitsvertrag • Arbeitszeugnis • Betriebsrat • Gewerkschaft • hr-abteilung • Individualarbeitsrecht • Kündigung • Kündigungsschutz • Mitarbeiter • Mitbestimmungsrecht • Personalabteilung • Rechtswissenschaft • Spezialthemen Rechtswissenschaft
ISBN-10 3-527-84019-2 / 3527840192
ISBN-13 978-3-527-84019-9 / 9783527840199
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Wie bewerten Sie den Artikel?
Bitte geben Sie Ihre Bewertung ein:
Bitte geben Sie Daten ein:
EPUBEPUB (Adobe DRM)
Größe: 2,9 MB

Kopierschutz: Adobe-DRM
Adobe-DRM ist ein Kopierschutz, der das eBook vor Mißbrauch schützen soll. Dabei wird das eBook bereits beim Download auf Ihre persönliche Adobe-ID autorisiert. Lesen können Sie das eBook dann nur auf den Geräten, welche ebenfalls auf Ihre Adobe-ID registriert sind.
Details zum Adobe-DRM

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen eine Adobe-ID und die Software Adobe Digital Editions (kostenlos). Von der Benutzung der OverDrive Media Console raten wir Ihnen ab. Erfahrungsgemäß treten hier gehäuft Probleme mit dem Adobe DRM auf.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen eine Adobe-ID sowie eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich

von Laura Schnall; Verena Böttner

eBook Download (2023)
Wiley-VCH GmbH (Verlag)
15,99