Der Rechtsbruchtatbestand
Auslegung und Anwendung am Beispiel der Rechtsdienstleistungsvorschriften
Seiten
2023
|
1. Aufl. 2023
Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH
978-3-8005-1880-7 (ISBN)
Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH
978-3-8005-1880-7 (ISBN)
Die unbefugte Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Nichtanwälte, zumeist durch Verstoß gegen
3 RDG, ist für Mitbewerber wie auch für Rechtsanwaltskammern ein großes Problem. Denn der Konkurrenzdruck insbesondere durch neuartige Dienstleister und Legal-Tech Akteure wächst als Folge der Verrechtlichung aller Lebensbereiche. Nicht ohne Grund sind es daher Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern, die immer häufiger auch gegen kleinere Verstöße vorgehen. Das Mittel der Wahl ist die Geltendmachung eines Rechtsbruchs nach
3a UWG vor den Wettbewerbsgerichten wegen eines Verstoßes gegen eine Norm des RDG, RDGEG oder der RDV.Der Rechtsbruchtatbestand ist aber eine denkbar anspruchsvolle Materie, über dessen Auslegung noch immer keine Einigkeit herrscht. Auch die Rechtsprechung justiert in der Auslegung der Merkmale des Rechtsbruchtatbestandes immer wieder nach oder greift auf vorhandene Kasuistik zurück. Um zu vermeiden, dass die Einordnung von Normen durch die bisherige Auslegung der Merkmale des Rechtsbruchtatbestandes ein bloßer Schuss ins Blaue ist, werden in dieser Arbeit anhand einer streng systematischen und dogmatischen Herangehensweise Auslegungsvorschläge erarbeitet, die eine praktisch leichtgängige, effiziente und rechtssichere Handhabung des Rechtsbruchtatbestandes ermöglichen. Dem Praktiker wird aufgezeigt, welche Rechtsdienstleistungsvorschriften im Falle eines Verstoßes nach diesen Auslegungsvorschlägen einen Rechtsbruch nach
3a UWG bedeuten können.
3 RDG, ist für Mitbewerber wie auch für Rechtsanwaltskammern ein großes Problem. Denn der Konkurrenzdruck insbesondere durch neuartige Dienstleister und Legal-Tech Akteure wächst als Folge der Verrechtlichung aller Lebensbereiche. Nicht ohne Grund sind es daher Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern, die immer häufiger auch gegen kleinere Verstöße vorgehen. Das Mittel der Wahl ist die Geltendmachung eines Rechtsbruchs nach
3a UWG vor den Wettbewerbsgerichten wegen eines Verstoßes gegen eine Norm des RDG, RDGEG oder der RDV.Der Rechtsbruchtatbestand ist aber eine denkbar anspruchsvolle Materie, über dessen Auslegung noch immer keine Einigkeit herrscht. Auch die Rechtsprechung justiert in der Auslegung der Merkmale des Rechtsbruchtatbestandes immer wieder nach oder greift auf vorhandene Kasuistik zurück. Um zu vermeiden, dass die Einordnung von Normen durch die bisherige Auslegung der Merkmale des Rechtsbruchtatbestandes ein bloßer Schuss ins Blaue ist, werden in dieser Arbeit anhand einer streng systematischen und dogmatischen Herangehensweise Auslegungsvorschläge erarbeitet, die eine praktisch leichtgängige, effiziente und rechtssichere Handhabung des Rechtsbruchtatbestandes ermöglichen. Dem Praktiker wird aufgezeigt, welche Rechtsdienstleistungsvorschriften im Falle eines Verstoßes nach diesen Auslegungsvorschlägen einen Rechtsbruch nach
3a UWG bedeuten können.
Maximilian Eichhorn hat in Göttingen, Glasgow und München studiert. Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Werkes ist er Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in mehreren internationalen Rechtsanwaltskanzleien am Standort Hamburg in den Bereichen IP und Corporate/M&A tätig.
Erscheinungsdatum | 15.07.2023 |
---|---|
Reihe/Serie | Schriftenreihe Wettbewerb in Recht und Praxis |
Verlagsort | Frankfurt am Main |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 595 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern |
Schlagworte | 3a UWG • § 3a UWG • Legal-Tech • Norm des RDG, RDGEG oder der RDV • unbefugte Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Nichtanwälte |
ISBN-10 | 3-8005-1880-5 / 3800518805 |
ISBN-13 | 978-3-8005-1880-7 / 9783800518807 |
Zustand | Neuware |
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