Prüfungsfragen und Übungsaufgaben zum Verwaltungsrecht (eBook)
156 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7568-8111-6 (ISBN)
Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule Harz in Halberstadt. Am dortigen Fachbereich Verwaltungswissenschaften lehrt er vor allem im Verwaltungsrecht. An der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wurde er zudem zum außerplanmäßigen Professor ernannt. Er hat zahlreiche Bücher u.a. zum Abgaben-, Bau-, Kommunal-, Forst-, Jagd- und Naturschutzrecht sowie zur Geschichte der Forstverwaltung verfasst.
Prüfungsfragen
II. Klageverfahren
1. Was versteht man unter einer Klage?
2. Ein Klageantrag ist unklar. Wie verfährt das Verwaltungsgericht?
3. Was gilt, wenn ein Kläger unklare oder unrichtige Klageanträge stellt? Darf das Gericht die Anträge anhand der Klagebegründung auslegen?
4. Was versteht man unter einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit?
5. Worauf kommt es bei sog. doppelrelevanten polizeilichen Maßnahmen an? (bzgl. § 40 I VwGO)
6. Welche sog. „Theorie“ kommt bei Streitigkeiten über Subventionen für die Zulässigkeitsprüfung zur Anwendung? Welche sog. „Theorie“ ist im Rahmen von Streitigkeiten über die Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen für die Zulässigkeitsprüfung bedeutsam?
7. Ist diese Theorie zur Rechtswegbestimmung unerlässlich?
8. Was besagt die Zweistufentheorie?
9. Handelt es sich beim Streit um das Hausverbot wegen Aufenthalts im Rathaus zum „Aufwärmen“ um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit? Begründen Sie!
10. Welche Normen i.S.v. Normtypus sind streitentscheidend bei der Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 I 4 VwGO? (ohne Fälle analoger Anwendung)
11. Was versteht man unter „doppelter“ Verfassungsunmittelbarkeit?
12. Geben Sie zwei Beispiele für eine abdrängende Sonderzuweisung!
13. An welcher Stelle im Aufbau eines öffentlich-rechtlichen Gutachtens prüft man a) aufdrängende Zuständigkeiten, b) § 23 EGGVG?
14. Welche Muss- und Sollanforderungen gelten für eine Klage?
15. Stellen Sie die Systematik der Klagen nach der VwGO dar, indem Sie drei allgemeine Grundformen von Klagen angeben und diesen die einzelnen Klagearten zuordnen!
16. Welcher der drei Grundformen von Klagen nach der VwGO ist die Anfechtungsklage zuzuordnen?
17. Welche Klagearten haben notwendigerweise a) einen, b) keinen (!) Verwaltungsakt zum Gegenstand?
18. Was ist Klagegegenstand einer Anfechtungsklage?
19. Beurteilen Sie die Zulässigkeit der Anfechtung eines Versagungsbescheides!
20. Was versteht man unter einer Drittanfechtungsklage?
21. Erläutern Sie die Rspr. des BVerwG zur isolierten Anfechtung von Nebenbestimmungen! Sind Nebenbestimmungen im Falle von Ermessensverwaltungsakten isoliert anfechtbar?
22. Mithilfe welcher Norm kann die Zulässigkeit der isolierten Anfechtung von Nebenbestimmungen begründet werden? (Norm und Merkmal benennen)
23. Können einzelne Inhaltsbestimmungen eines Verwaltungsaktes isoliert angefochten werden?
24. Welche prozessuale wie materiell-rechtliche Problematik birgt typischerweise die Drittanfechtungsklage?
25. Fall: A erhebt Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung für ein Hochhaus in seinem Nachbarort, dessen Bau ohne den erforderlichen Grenzabstand genehmigt wurde. Erfolgsaussichten der Klage?
26. Wie nennt man das Vorgehen eines Verwaltungsgerichts, das auf die klägerische Rüge der Wirksamkeit der Rechtsgrundlage des angefochtenen Verwaltungsakts hin, diese auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht hin überprüft?
27. Was versteht man unter einer sog. inzidenten Normenkontrolle?
28. Was besagt die sog. Möglichkeitstheorie?
29. Wo ist der sog. Ausschluss der Popularklage in der VwGO geregelt?
30. Was besagt die Adressatentheorie und ist sie auf FFK anwendbar?
31. Warum gilt es als ein schwerer Fehler im Rahmen der gutachtlichen Prüfung der Klagebefugnis eine Rechtsverletzung festzustellen?
32. Welchen Inhalt hat die sog. Schutznormtheorie?
33. Welche Zulässigkeitsvoraussetzung spielt für Nachbarklagen oft eine besondere Rolle?
34. Warum ist bei Nachbarklagen die Klagebefugnis oft problematisch?
35. Was ist die prozessuale Besonderheit der Verbandsklage? Was unterscheidet sie von „Nicht-Verbandsklagen“?
36. Was sind die sog. besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Anfechtungsklage?
37. Kann im Rahmen einer Anfechtungsklage die Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage mit Aussicht auf Erfolg gerügt werden?
38. Nennen Sie die beiden Grundformen der Verpflichtungsklage!
39. Die zuständige Behörde hebt eine Erlaubnis auf. Welche Klagearten kommen in Betracht und welche Klageart ist statthaft?
40. Warum ist die Verpflichtungsklage statthaft, wenn der Ausgleich eines Vermögensnachteils bei der Rücknahme rechtswidriger VA begehrt wird?
41. Charakterisieren Sie die Problematik der Drittverpflichtungsklage bei Ermessensentscheidungen?
42. Welche prozessuale Rechtsfolge hat das monatelange Nichtentscheiden der Behörde über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes?
43. Was versteht man unter einer Untätigkeitsklage? Ist sie eine eigenständige Klageart?
44. Was hat ein Verwaltungsgericht im Hinblick auf behördlichen Ermessensgebrauch zu prüfen?
45. Was versteht man unter einem Bescheidungsanspruch?
46. Was versteht man unter einer Bescheidungsklage?
47. Unter welcher Voraussetzung kann sich ein Bescheidungsanspruch in einen Vornahmeanspruch wandeln?
48. Wie nennt man jeweils die Sachurteile i.S.v. a) § 113 V 1 VwGO und b) § 113 V 2 VwGO?
49. Was versteht man unter Spruchreife?
50. Welche rechtliche Bedeutung hat die sog. Spruchreife?
51. Auf welche Fallgruppe ist die Regelung des § 113 V VwGO zur Spruchreife analog anzuwenden?
52. Wer ist Klagegegner einer Verpflichtungsklage?
53. Welche Normen (i.S.v. Normtypus) sind streitentscheidend bei der Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 113 I 4 VwGO?
54. Die FFK wird oft als „umgestellte“ Anfechtungsklage bezeichnet. Ist dies im gesamten Anwendungsbereich des § 113 I 4 VwGO zutreffend? Bzw.: Warum ist es unzutreffend, die Fortsetzungsfeststellungsklage generell als eine „umgestellte“ Anfechtungsklage zu bezeichnen?
55. Liegt Erledigung vor, wenn der VA vollstreckt wurde? Begründen Sie!
56. Nennen Sie Fallgruppen, in denen ein Feststellungsinteresse (i.S.v. § 113 I 4 VwGO) vorliegt!
57. Was versteht man unter „Rehabilitationsinteresse“?
58. Ist vor Erhebung der FFK ein Vorverfahren durchzuführen? Begründen Sie!
59. Wo ist die allgemeine Feststellungsklage geregelt und was ist ihr Klagegegenstand?
60. Was versteht man unter einem Rechtsverhältnis i.S.v. § 43 VwGO? Was ist feststellungsfähig?
61. Geben Sie zwei Beispiele für feststellungsfähige Rechtsverhältnisse!
62. Wo ist die Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage geregelt?
63. Ein Kläger beantragt die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines (noch nicht erledigten Bescheides). Ist die allgemeine Feststellungsklage statthaft? Begründen Sie!
64. Wo ist die Subsidiarität der Feststellungsklage geregelt?
65. Woraus ergibt sich die Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage?
66. Was versteht man unter einer prinzipalen im Gegensatz zu einer inzidenten Normenkontrolle?
67. Was ist Klagegegenstand der sog. prinzipalen Normenkontrolle nach VwGO?
68. Aus welchen Normen ergibt sich, dass das OVG LSA Verfahren der sog. prinzipalen Normenkontrolle durchführen darf?
69. Woraus ergibt sich, dass das OVG des Landes Sachsen-Anhalt auf Antrag über die Gültigkeit kommunaler Satzungen entscheidet? (Nennen der Rechtsnorm/en genügt)
70. Welche Klageart ist statthaft: a) Nachbar N möchte erreichen, dass die dem B erteilte Baugenehmigung mit einer Auflage versehen wird, b) Student S möchte gerichtlich klären lassen, dass er noch immer Student ist, c) A begehrt eine Ausgleichszahlung i.S.v. § 48 III VwVfG, d) C wurde eine Erlaubnis verweigert. Er möchte gerichtlich feststellen lassen, dass die Ablehnung rechtswidrig war?
71. Welche Klageart i.S.d. VwGO ist die statthafte Klageart bei folgenden Klagezielen: a) Unterlassung einer rufschädigenden Äußerung des OB; b) Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung eines erledigten Verpflichtungsbegehrens, c) Nichtmitgliedschaft in der IHK, d) Aufhebung der Aufhebung einer Erlaubnis?
72. Mit welchen Klagearten verfolgt man folgende Klageziele: a) Unterlassen polizeilicher Schießübungen vor 7 Uhr morgens, b) Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Demonstrationsverbots für einen verstrichenen Demonstrationstermin, c) Feststellung der Ungültigkeit einer Gefahrenabwehrverordnung, d) Verpflichtung der Behörde, erneut über den Antrag auf Ausnahmebewilligung zu entscheiden?
73. Nennen Sie die Klagearten folgender Klageziele a) gerichtliche Klärung, dass man als Gemeinderatsmitglied ein Antragsrecht hat, b) Unterlassung einer geschäftsschädigenden Äußerung des Landrates, c) Feststellung der Ungültigkeit einer Abgabensatzung, d) Aufhebung der Nebenbestimmung zu einem Subventionsbescheid!
74. Ordnen Sie den folgenden Klagezielen Klagearten zu: a) Wiederaufbau eines Zaunes, der nach einem Polizeieinsatz zerstört wurde, b) Aufhebung eines Widerrufsvorbehalts zu einem Verwaltungsakt, c) Verpflichtung der Behörde, die Klägerin neu zu bescheiden!
75. Welcher Anspruch kommt in Betracht, wenn ein Landrat einen Bürger in einer Ansprache öffentlich...
Erscheint lt. Verlag | 15.12.2022 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verwaltungsverfahrensrecht | |
Schlagworte | Bescheidtechnik • Mündliche Prüfung • Prüfungsfragen Verwaltungsrecht • Verwaltungsrecht • Verwaltungsvollstreckung |
ISBN-10 | 3-7568-8111-3 / 3756881113 |
ISBN-13 | 978-3-7568-8111-6 / 9783756881116 |
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Größe: 1,4 MB
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