Medizinische Selbstbestimmung in Alten- und Pflegeheimen
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Das vorliegende Werk beleuchtet das Recht auf Selbstbestimmung im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen in den Institutionen der Alten- und Pflegeheime.
Feststellungen der präventiven Menschenrechtskontrolle zufolge sind alte Menschen oftmals gefährdet, einer Fremdbestimmung und damit einhergehenden Einschränkungen bezüglich ihres Selbstbestimmungsrechts zu unterliegen. Diese Gefahr besteht in Alten- und Pflegeheimen in besonderem Maße, denn institutionellen Betreuungseinrichtungen ist in der Regel eine Machtdisparität immanent.
Vor diesem Hintergrund wird der Rechtsrahmen bei der Betreuung in Alten- und Pflegeheimen aus öffentlich-rechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sicht dargelegt. Im Speziellen werden die Anforderungen an die informierte Einwilligung bei medizinischen Behandlungen und damit die Rechtmäßigkeit derartiger Interventionen erörtert. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf den Vertretungsmodellen, die mit Inkrafttreten des 2. ErwSchG im Jahr 2018 umfassend reformiert wurden. Diese sind für in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkte Personen von Relevanz. Dargestellt werden sowohl die Modelle der Erwachsenenvertretung als auch die Möglichkeiten der Vorausplanung von Behandlungen – beispielsweise in Form einer Patientenverfügung.
Neben der Auswertung einschlägiger Literatur, Gesetzesmaterialien und Judikatur kommt es zur umfassenden Analyse der relevanten einfachgesetzlichen Normen anhand der grundrechtlichen Gewährleistungen, wobei insbesondere das aus Art 8 EMRK ableitbare Selbstbestimmungsrecht im Fokus der Überprüfung steht.
Feststellungen der präventiven Menschenrechtskontrolle zufolge sind alte Menschen oftmals gefährdet, einer Fremdbestimmung und damit einhergehenden Einschränkungen bezüglich ihres Selbstbestimmungsrechts zu unterliegen. Diese Gefahr besteht in Alten- und Pflegeheimen in besonderem Maße, denn institutionellen Betreuungseinrichtungen ist in der Regel eine Machtdisparität immanent.
Vor diesem Hintergrund wird der Rechtsrahmen bei der Betreuung in Alten- und Pflegeheimen aus öffentlich-rechtlicher, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Sicht dargelegt. Im Speziellen werden die Anforderungen an die informierte Einwilligung bei medizinischen Behandlungen und damit die Rechtmäßigkeit derartiger Interventionen erörtert. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf den Vertretungsmodellen, die mit Inkrafttreten des 2. ErwSchG im Jahr 2018 umfassend reformiert wurden. Diese sind für in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkte Personen von Relevanz. Dargestellt werden sowohl die Modelle der Erwachsenenvertretung als auch die Möglichkeiten der Vorausplanung von Behandlungen – beispielsweise in Form einer Patientenverfügung.
Neben der Auswertung einschlägiger Literatur, Gesetzesmaterialien und Judikatur kommt es zur umfassenden Analyse der relevanten einfachgesetzlichen Normen anhand der grundrechtlichen Gewährleistungen, wobei insbesondere das aus Art 8 EMRK ableitbare Selbstbestimmungsrecht im Fokus der Überprüfung steht.
Erscheinungsdatum | 03.03.2023 |
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Verlagsort | Wien |
Sprache | deutsch |
Maße | 150 x 230 mm |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Medizinrecht | |
Schlagworte | 2. ErwSchG • Art 8 EMRK • Recht auf Selbstbestimmung |
ISBN-10 | 3-7097-0319-0 / 3709703190 |
ISBN-13 | 978-3-7097-0319-9 / 9783709703199 |
Zustand | Neuware |
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