Jurafakten (eBook)
192 Seiten
Ullstein (Verlag)
978-3-8437-2740-2 (ISBN)
Dallan Sam ist deutscher Unternehmer, Buchautor, Experte im Aufbau und Betreiben großer Social Media Brands und Gründer von »Jurafakten«. Mit mehr als 15 Millionen deutschsprachiger Abonnenten auf Instagram und Facebook zählt seine Firma Dasa Media zu den größten deutschen Medienunternehmen.
Dr. iur. Patrick Burow, geboren 1965 in Hamburg, promovierte in seiner Geburtsstadt und ist seit 1996 Richter in Sachsen-Anhalt. Unter seinem Pseudonym Falk van Helsing veröffentlichte er bereits 14 Humorbücher beim Eichborn- und Lappan-Verlag mit einer Gesamtauflage von rund 130.000 Exemplaren. Bei Ullstein erschien von ihm "Ich habe nicht geschossen, nur ein bisschen". Dallan Sam, Jahrgang 1996, ist Initiator und einer der Autoren der Bestseller "Was Lehrer nicht dürfen" und hat darüber hinaus viele verschiedene erfolgreiche Onlineprodukte konzipiert und im Markt plaziert. Adrian Rouzbeh ist Philanthrop, mehrfacher Selfmade-Unternehmer, CEO, Erfolgsexperte und Leistungssportler. Er ist als gefragter Speaker, Konzeptionist und Berater für viele der größten und renommiertesten Unternehmen Deutschlands tätig. Außerdem teilt er sein bewährtes Wissen auf vielen Messen, Kongressen sowie an Universitäten und Schulen. Mit seinem innovativen Unternehmen PHOENIX HUMAN PRIME hat er eine Erfolgsakademie in NRW geschaffen und zahlreiche erfolgreiche Entrepreneure und Athleten hervorgebracht.
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Sklavenhandel, Skiunfallflucht und falsche Wetterberichte
Ungewöhnliches aus Strafgesetzbüchern
Die meisten Leser werden in ihrem Leben maximal ein paar Verkehrsstraftaten, zwei Ladendiebstähle und einen Schwiegermuttermord begehen. Wie langweilig! Dabei lassen sich den Strafgesetzbüchern der Welt Anregungen für wirklich originelle Straftaten entnehmen. Versuchen Sie es doch mal mit der Störung von Gottesdiensten, dem Töten von Pandabären oder dem Auslösen einer Atomexplosion.
Der Sklavenhandel ist in Deutschland ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.
Das Gesetz betreffend die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels von 1895 ist weiterhin in Kraft, obwohl die Zeiten des Sklavenhandels längst passé sind. Der Wortlaut von § 2:
Wer Sklavenhandel betreibt oder bei der diesem Handel dienenden Beförderung von Sklaven vorsätzlich mitwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Für das Zünden einer Atombombe sieht das Strafgesetz die gleiche Strafe vor wie für den Besitz einer größeren Menge Cannabis.
Auf das Verursachen einer nuklearen Explosion steht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 328 Abs. 2 Nr. 3 StGB. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Cannabis ist nach den Vorstellungen des Gesetzgebers damit genauso gefährlich wie eine Atombombe.
Ski-Unfallflucht kann mit einer Geldbuße
geahndet werden.
Die Ski-Unfallflucht ist nach Art. 24 VI Nr. 4 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes als Ordnungswidrigkeit verfolgbar.
In China steht auf 55 Straftatbestände
die Todesstrafe.
Erschreckend viele Wege führen in China zum Schafott. Nicht weniger als 55 (!) Straftatbestände sehen die Todesstrafe vor – von Gewalttaten wie Mord, Raub und Vergewaltigung über exotische Delikte wie Tötung von Pandabären und Plünderung archäologischer Stätten bis zu gewaltfreien Vergehen wie Diebstahl von Benzin, Steuerflucht und Veruntreuung. Andere todeswürdige Taten sind u. a. Kreditkartenbetrug, der Verkauf schädlicher Lebensmittel, die Herstellung pornografischen Materials und schwerer Gemüsediebstahl.1
Ein falscher Wetterbericht kann in den USA mit bis zu neunzig Tagen Haft bestraft werden.
Ein Gesetz schreibt vor, dass jeder, der einen falschen Wetterbericht herausgibt und behauptet, er sei vom Wetteramt, bis zu neunzig Tage inhaftiert werden kann. Bloß schlecht in seinem Meteorologie-Job zu sein gilt jedoch nicht als Fälschung.2
Wer ohne Erlaubnis das Smartphone
einer anderen Person benutzt, macht sich
strafbar.
Das könnte als Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Das Gaffen bei einem Verkehrsunfall
ist seit Mai 2017 eine Straftat.
Der neue § 323c Abs. 2 StGB stellt die Behinderung von hilfeleistenden Personen unter Strafe. Wer Einsatzkräfte durch Gaffen behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Eine weitere Straftat begeht, wer mit dem Handy Aufnahmen der Verletzten macht.
In Deutschland kann ein Kissen
als »passive« Waffe angesehen werden.
Ein Kissen kann als Schutzwaffe i. S. d. § 17a Versammlungsgesetz betrachtet werden. Wenn man sich auf einer Demo ein Kissen unter die Kleidung steckt, damit man nicht von der Polizei die Knochen gebrochen bekommt, gilt das also als passive Bewaffnung.
Wer in Deutschland öffentlich eine Straftat billigt, befürwortet oder belohnt,
handelt rechtswidrig und kann mit bis zu
drei Jahren Haft bestraft werden.
Die Belohnung und Billigung von Straftaten steht gemäß § 140 StGB unter Strafe.
Wer absichtlich und in grober Weise einen Gottesdienst in Deutschland stört, kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
Die Störung der Religionsausübung steht gemäß § 167 StGB unter Strafe. Ein bekanntes Beispiel ist die damalige Femen-Aktivistin Josephine Witt, die während eines Weihnachtsgottesdienstes im Kölner Dom 2013 nur mit einem Lendenschurz bekleidet auf den Altar gesprungen ist, während die Worte »I am God« auf ihren Oberkörper geschrieben waren. Sie wurde wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.
Bundestagsabgeordnete sind
in Deutschland vor einer Strafverfolgung geschützt.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages genießen parlamentarische Immunität, die sie vor Strafverfolgung schützt (Art. 46 Abs. 2 GG). Sie schützt aber nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe, sondern soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Die Immunität kann daher auch vom Bundestag aufgehoben werden.
Ein schottischer Hundebesitzer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seinem Hund den Hitlergruß beibrachte und ein Video davon ins Internet stellte.
Der 29-jährige Mark Meechan wurde zum YouTube-Star, weil sein Hund die Pfote hebt, sobald man »Sieg Heil« sagt. In dem Zweieinhalb-Minuten-Clip ließ er den Mops neunmal die rechte Pfote zum Hitlergruß heben. Der Hundebesitzer beteuerte, dass es sich um einen Spaß gehandelt habe. Sein Video erzielte mehr als eine Million Aufrufe. Der Richter fand das Video nicht spaßig, sondern grob beleidigend und verurteilte Meechan zu einer Geldstrafe von 800 Pfund Sterling.3
Die amerikanische Richterin Rosemarie Aquilina erlangte nationale Berühmtheit,
weil sie einen in 265 Fällen verurteilten Sexualstraftäter mit den Worten
»es ist mir eine Ehre und ein Privileg, Sie zu verurteilen« schuldig sprach.
»Sie haben es nicht verdient, je wieder aus dem Gefängnis zu kommen«, fügte sie hinzu.
Larry Nassar ist ein US-amerikanischer Arzt und Serien-Sexualstraftäter. Nassar arbeitete jahrzehntelang als Arzt des US-amerikanischen Turnverbands USA Gymnastics, viermal gehörte er zum Olympiateam der USA. In dieser Zeit missbrauchte er über 250 Mädchen und Frauen, darunter einige Olympiasiegerinnen. Im Januar 2018 wurde er von Richterin Rosemarie Aquilina wegen des massenhaften sexuellen Missbrauchs von Frauen und Mädchen zu 175 Jahren Haft verurteilt.4
Exhibitionismus ist in Deutschland nur den Männern verboten.
Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nicht. Grund für die Beschränkung auf Männer ist laut den Gesetzgebungsmaterialien, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien.5
Schneidest du jemandem gegen seinen Willen die Haare ab, gilt das als Körperverletzung.
Das ungewollte Haareschneiden ist eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann.
Juristisch besteht kein Unterschied zwischen
einer Beleidigung in sozialen Netzwerken und einer Beleidigung auf offener Straße.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, wie viele glauben. Der Straftatbestand der Beleidigung gem. § 185 StGB gilt hier genauso wie im »richtigen Leben«. Juristisch unterscheidet sich eine Beleidigung in einem Internetforum, auf Twitter oder Facebook nicht von einer Beleidigung im wirklichen Leben.
Die Beleidigung des Bundespräsidenten kann in Deutschland mit einer Haftstrafe geahndet werden.
Auf die Verunglimpfung des Bundespräsidenten steht gemäß § 90 Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Einen Polizisten zu duzen
kann 600 Euro Geldstrafe kosten.6
Hier eine kurze Auflistung gängiger Polizistenbeleidigungen und der dafür verhängten Strafen:
Beleidigung | Sachverhalt | Strafe |
»Clown« | Fahrausweiskontrolle in U-Bahn | 15 Tagessätze |
»Leck mich am Arsch« | Rechtspopulist beleidigt Polizisten | 20 Tagessätze |
»A.C.A.B.« | = All Cops are Bastards | 25 Tagessätze |
Stinkefinger | in Kamera einer Messstelle | 30 Tagessätze |
»Blöde Fickfotze« | Frau zur Polizistin | 30 Tagessätze |
»Wegelagerer« | zu Polizisten bei Verkehrskontrolle | 30 Tagessätze |
»lächerlich, fett, ranzig« | über Polizistinnen | 30 Tagessätze |
»Dumpfbacke« | bei Verkehrskontrolle | 30 Tagessätze |
»Sie können mich mal« | zu Politesse bei... |
Erscheint lt. Verlag | 28.4.2022 |
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Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft |
Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
Schlagworte | Anwalt • Betrug • Diebstahl • Facebook • Finanzamt • Gefängnis • Gerechtigkeit • Gericht • Gesetz • Handbuch • Instagram • Justiz • Klagen • Knast • Kriminalität • kuriose Gesetze • Kurioses • Mord • Prozess • Recht • Rechtsbeugung • Rechtsirrtümer • Rechtslücken • Reisen • Richter • Salesch • Schadenersatz • Staatsanwalt • Steuern • Strafrecht • Unrecht • urteile • Verbote • Verbrechen • Verkehr • Verkehrsrecht • Verteidiger • Vorfahrt |
ISBN-10 | 3-8437-2740-6 / 3843727406 |
ISBN-13 | 978-3-8437-2740-2 / 9783843727402 |
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