Staatshaftung für Tumultschäden.
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Eine Haftung nach den allgemeinen staatshaftungsrechtlichen Anspruchsinstituten scheidet im Regelfall aus, da es an einem pflichtwidrigen Verhalten der Polizei fehlt. Aufgrund der Eigengesetzlichkeiten kollektiven Handelns ist es der Polizei aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, rechtzeitig gegen die Gewalttäter einzuschreiten und ein Übergreifen der Gewaltbereitschaft zu verhindern. Die nur noch in einigen Bundesländern als Landesrecht fortgeltenden Regelungen des Reichstumultschädengesetzes aus dem Jahre 1920 helfen den Geschädigten ebenfalls nicht weiter, weil unfriedlich verlaufende Demonstrationen im Normalfall noch nicht als "innere Unruhen" anzusehen sind und eine Entschädigung für Sachschäden überdies nur bei Existenzgefährdung in Betracht kommt.
Da der Staat im Falle von Tumultschäden jedoch in seiner Grundaufgabe und Verpflichtung, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten, versagt hat, ist der Gesetzgeber zu einer Neuregelung des Tumultschädenrechts auf rechtsstaatlicher Grundlage verpflichtet. Die Verfasserin entwickelt deshalb einen Gesetzesvorschlag, der die Tumultschädenhaftung nicht als sozialstaatliche Billigkeitshaftung, sondern - ebenso wie der französische Gesetzgeber - als rechtsstaatliche Garantiehaftung ausgestaltet.
Inhaltsübersicht: Einführung: Die Entstehung von Tumultschäden - Die zivilrechtliche Haftung für Tumultschäden - Versicherungsleistungen bei Tumultschäden - Staatshaftung für Tumultschäden? - 1. Kapitel: Der Ersatz von Tumultschäden nach den allgemeinen staatshaftungsrechtlichen Anspruchsinstituten: Amtshaftung für Tumultschäden - Entschädigung für Tumultschäden aus enteignungs- und aufopferungsgleichem Eingriff - Entschädigung für Tumultschäden aus enteignendem Eingriff und Aufopferung - Zusammenfassung - 2. Kapitel: Der Ersatz von Tumultschäden kraft spezialgesetzlicher Anordnung: Die Entwicklungsgeschichte der Tumultschädenhaftung in Deutschland - Die Staatshaftung für Tumultschäden nach der geltenden Rechtslage - Exkurs: Die Entwicklung des Tumultschädenrechts in Frankreich seit dem Gesetz vom 10. Vendémiaire des Jahres IV - 3. Kapitel: Staatshaftung für Tumultschäden de lege ferenda: Die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Neuregelung des Tumultschädenrechts - Die inhaltliche Ausgestaltung einer staatlichen Tumultschädenhaftung durch den Gesetzgeber - Resümee: Entwurf eines Tumultschädengesetzes - Literaturverzeichnis - Personen- und Sachregister
Erscheint lt. Verlag | 18.11.2003 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Öffentlichen Recht ; 935 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 250 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht | |
Schlagworte | Frankreich; Recht • Garantiehaftung • Haftung • HC/Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht • Rechtsvergleich • Schadensersatzrecht • Schadensersatzrecht (SchadensersatzR) • Staatshaftungsrecht • Tumultschäden |
ISBN-10 | 3-428-11218-0 / 3428112180 |
ISBN-13 | 978-3-428-11218-0 / 9783428112180 |
Zustand | Neuware |
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