Die »Fehleridentität« bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums unter besonderer Berücksichtigung des Insolvenzverfahrens
Seiten
2022
V&R unipress (Verlag)
978-3-8471-1359-1 (ISBN)
V&R unipress (Verlag)
978-3-8471-1359-1 (ISBN)
Keine Fehleridentität bei der Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums iSd § 119 II BGB
Die sog. Fehleridentität bei der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Eigenschaftsirrtums nach
119 Abs. 2 BGB ist die umstrittenste Fallgruppe im Anfechtungsrecht. Die Fehleridentität führt dazu, dass die Anfechtungsnorm nicht nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, sondern auch des (abstrakten) dinglichen Rechtsgeschäfts führt. Ihre Anwendbarkeit wird kontrovers diskutiert. Der Streit geht auf das Abstraktionsprinzip zurück, das zu den charakteristischen Merkmalen des deutschen Zivilrechts gehört und als Vollendung des Trennungsprinzips angesehen wird. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Insolvenzverfahren (manifestiert in
47 InsO), der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) sowie weitere spezifisch insolvenzrechtliche Wertungen und Maßgaben verhindern, dass ein rechtsgrundlos Verfügender die wirtschaftlich vorteilhafte Stellung eines Aussonderungsberechtigten im Insolvenzverfahren erlangen kann. Vielmehr wird der gemäß
119 Abs. 2 BGB Anfechtende den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern nach
38 InsO gleichgestellt.
Die sog. Fehleridentität bei der Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen Eigenschaftsirrtums nach
119 Abs. 2 BGB ist die umstrittenste Fallgruppe im Anfechtungsrecht. Die Fehleridentität führt dazu, dass die Anfechtungsnorm nicht nur zur Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts, sondern auch des (abstrakten) dinglichen Rechtsgeschäfts führt. Ihre Anwendbarkeit wird kontrovers diskutiert. Der Streit geht auf das Abstraktionsprinzip zurück, das zu den charakteristischen Merkmalen des deutschen Zivilrechts gehört und als Vollendung des Trennungsprinzips angesehen wird. Das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Insolvenzverfahren (manifestiert in
47 InsO), der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) sowie weitere spezifisch insolvenzrechtliche Wertungen und Maßgaben verhindern, dass ein rechtsgrundlos Verfügender die wirtschaftlich vorteilhafte Stellung eines Aussonderungsberechtigten im Insolvenzverfahren erlangen kann. Vielmehr wird der gemäß
119 Abs. 2 BGB Anfechtende den gewöhnlichen Insolvenzgläubigern nach
38 InsO gleichgestellt.
Dr. Christian Holzmann ist Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter und Partner in der internationalen Sozietät CMS in Deutschland.
Erscheinungsdatum | 26.01.2022 |
---|---|
Reihe/Serie | Beiträge zu Grundfragen des Rechts ; Band 038 |
Verlagsort | Göttingen |
Sprache | deutsch |
Maße | 160 x 237 mm |
Gewicht | 442 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Zivilverfahrensrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht | |
Schlagworte | Abstraktionsprinzip • Anfechtung • Fehleridentität • Gläubigergleichbehandlung • Insolvenzverfahren • Insolvenzverwaltung • par conditio creditorum • Savigny • Symmetrieargument • Verfügungsgeschäft |
ISBN-10 | 3-8471-1359-3 / 3847113593 |
ISBN-13 | 978-3-8471-1359-1 / 9783847113591 |
Zustand | Neuware |
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