Steuerrechtliche Beurteilung von Kryptowährungen am Beispiel des Bitcoins -  Alina Ernzer

Steuerrechtliche Beurteilung von Kryptowährungen am Beispiel des Bitcoins (eBook)

(Autor)

eBook Download: EPUB
2021 | 1. Auflage
100 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7534-3560-2 (ISBN)
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Die steuerrechtliche Beurteilung von Kryptowährungen soll einen ersten Einblick über die Vorgehensweise bei der Besteuerung geben. Die Arbeit beginnt volkswirtschaftlich, da zunächst herausgearbeitet wird, wie sich Kryptowährungen im System von Geld und Währungen einordnen lassen. Aufgrund der Komplexität des Thema's erscheint es umso wichtiger, zu begreifen, wozu Kryptowährungen verwendet werden und inwieweit man steuerrechtlich und zivilrechtlich einen Anknüpfungspunkt findet. Außerdem wird im Rahmen dieser Arbeit auch kurz auf den technischen Aspekt der Mining-Tätigkeit eingegangen, um auch diese für eine mögliche Besteuerung greifbar zu machen. Im Kern der Arbeit wird dann auf die umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Betrachtung eingegangen. Der Rechtstand dieser Arbeit ist Januar 2020.

Alina Ernzer beendete 2020 ihr Studium in Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung an der Hochschule Niederrhein. Nachdem Sie einige Jahre in der Industrie und zuletzt in einer kleineren Steuerkanzlei arbeitete, wechselte Sie Anfang 2021 zu Deloitte, wo Sie nun im Bereich Unternehmensteuern und internationales Steuerrecht tätig ist. Kryptowährungen zu verstehen war von Anfang an in Ihrem persönlichen Interesse, sodass Sie es als Anlass nahm darüber Ihre Bachelorarbeit zu schreiben und auch jetzt die Veränderungen und Neuigkeiten in der steuerlichen Beurteilung mit großem Interesse verfolgt.

Begriff des Geldes


Der Ursprung des Geldes ist untrennbar mit dem menschlichen Handeln verbunden. Aus der ökonomischen Perspektive legte den Grundstein dazu die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung. Menschen waren schon immer daran interessiert, vorhandene Prozesse zu optimieren. Anders gesagt: Ein Mensch macht vorzugsweise das, was er am besten kann. Die Folge dessen ist die Steigerung der wirtschaftlichen Gesamtproduktivität und mithin die Sättigung der gesellschaftlichen Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen. Mit der fortlaufenden Optimierung der Arbeitsteilung stieg nicht nur das Angebot auf dem Markt, sondern auch die Anzahl der potentiellen Tauschgeschäfte und Tauschpartner. Das erschwerte die Konsensfindung von Angebot und Nachfrage in einer Volkswirtschaft, sodass die Suche nach einem allgemeinen Tauschmittel begann.1

Die erste bekannte Form war der Naturaltausch. Ein Mensch kommt in den Besitz eines benötigten Gutes, weil er ein anderes Gut (welches er besitzt) dafür hingibt. Das Problem am Naturaltausch wird sichtbar, wenn das vorhandene Gut von dem anderen Tauschpartner nicht benötigt wird. Dann kommt der Tausch der Güter nicht zustande. Spezialisierte Produkte konnten dementsprechend nicht mehr so einfach getauscht werden, da für die Herstellung der Produkte ebenfalls spezielle Materialien benötigt wurden, in dessen Besitz nicht jeder Tauschpartner war. Zunächst wurde am direkten Tausch festgehalten, jedoch Güter als Tauschmedium festgelegt, die mit großer Wahrscheinlichkeit benötigt wurden oder im Zeitverlauf nicht an Wert verloren. Beispiele dafür stellten Schmuck, Edelmetalle oder Grundnahrungsmittel dar.2 Diese Form des Naturaltausches führte nicht nur zu langen Tauschketten, sondern im Bereich der Teilbarkeit, Lagerfähigkeit und Transportmöglichkeit der Tauschmittel auch zu erheblichen Problemen. Um diese zu umgehen wurde das direkte Tauschgeschäft durch eine zweite Tauschebene erweitert. Produzierte Güter wurden zunächst gegen ein allgemein benötigtes Gut getauscht, welches anschließend direkt gegen ein anderes Gut getauscht werden oder für die spätere Verwendung aufbewahrt werden konnte.

Die grundsätzliche Voraussetzung für dieses spezielle Gut war, dass es jederzeit von den anderen Tauschteilnehmern akzeptiert und angenommen wurde. In einer Volkswirtschaft muss also ein Konsens darüber herrschen, welches Gut als Tauschmittel für die Allgemeinheit gilt. Hier ergeben sich die ökonomischen Wurzeln des Geldes.3Waren und andere Gegenstände stellten die erste Art eines Zahlungsmittels dar. Vor allem Schmuck und Edelmetalle boten sich besonders zum Tausch an. Sie verkörperten, weil sie nur begrenzt zur Verfügung standen, Werthaltigkeit. Der Übergang vom Warengeld bis zum noch heute anerkannten Münzgeld erfolgte durch die Möglichkeit, das Edelmetall zu teilen. Die Gesellschaft erkannte früh, dass Edelmetalle als allgemeines Zahlungsmittel praktisch sind. Nicht nur seine Werthaltigkeit, auch die Weiterverarbeitungsmöglichkeit (bspw. als Werkzeug) sprachen für das Tauschmittel. Um sich auf andere Mengen beim Tausch zu einigen, war es auf Dauer jedoch notwendig das Tauschmittel in die benötigten Mengen zu teilen. Der Mensch hatte die Idee, vom Edelmetall im wahrsten Sinne des Wortes, „eine Scheibe abzuschneiden“. Die historische Entwicklung zeigt, dass das eigentliche Tauschgeschäft durch die Verwendung von Geld an Bedeutung verloren hat. Vielmehr zeigt sich hier der Ursprung vom Wirtschaftsverkehr, wie man ihn heute noch kennt (Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen gegen Geld). Notenscheine entstanden wiederrum um die Problematiken des Münzgeldes zu umgehen. Viele Münzen bei sich zu haben bedeutete gleichermaßen ein hohes Verlustrisiko. Ebenfalls waren die Transportmöglichkeiten größerer Mengen an Münzen begrenzt. Die Idee, die Münzen bei einem „Geldwechsler“ zu lagern, der diese aufbewahrt, entstand bereits im 17. Jahrhundert. Im Gegenzug erhielt der Geber einen Schein, der quittierte, dass die gegebene Anzahl an Münzen für ihn aufbewahrt wurde. Diese Quittungen, sog. Depotscheine, konnten auch beim Tauschgeschäft an Dritte weitergegeben werden. Ein Gegenstand konnte dadurch erstmalig ohne direkte Bezahlung erworben werden. Der Verkäufer musste mit dem entgegengenommenen Schein zum entsprechenden Geldwechsler, um dort an die aufbewahrten Münzen zu gelangen.4

Die Tatsache, dass nicht jeder Verkäufer sich beim jeweiligen Geldwechsler die Münzen auszahlen ließ, legte den Grundstein für das Kreditgeschäft.
Als die Geldwechsler merkten, dass Depotscheine nicht sofort eingetauscht wurden, weil sie entweder weiter getauscht wurden oder der Inhaber des Scheines im Augenblick kein Geld benötigte, stellten diese selber Depotscheine aus, ohne dafür eine Hinterlegung von Münzen einzufordern. Dies bedeutete eine Steigerung der im Umlauf befindlichen Zahlungsmittel innerhalb einer Volkswirtschaft.5 Im Laufe der Jahre wurde die Ausgabe dieser Scheine verstaatlicht, um die Schaffung von Papiergeld zu begrenzen und einer Inflationsgefahr entgegenzuwirken. Die Deckung des im Umlauf befindlichen Geld durch Münzen bzw. später durch Gold verlor durch die Verstaatlichung an Bedeutung. Notenscheine und Münzen ergeben das heutige in unserem Sprachgebrauch verankerte Bargeld.6

Eine weitere Erscheinungsform des Geldes ist das Buch- bzw. Giralgeld. Dieses stellt das Gegenstück zum Bargeld dar. Buchgeld besitzt keinen physischen Wert. Wie der Name schon ausdrückt, existiert das Geld lediglich in den Büchern bei der Bank (auch Sichteinlagen). Über das Geld wird mittels Bankkonten verfügt. Es wird per Überweisung oder Lastschrift als Zahlungsmittel genutzt.7 Die Wurzeln des Buchgeldes sind identisch mit denen der Banknoten. Der einzige Unterschied ist, dass keine Depotscheine mehr ausgegeben werden, sondern der Wert der hinterlegten Münzen auf einem Konto gutschrieben wird. Die Anfänge des bargeldlosen Zahlungssystem reichen bis ins 17. Jahrhundert zurück.8 Eine relativ neue Erscheinungsform ist die des elektronischen Geldes (E-Geld). Geprägt wurde diese Form vor allem durch den Internethandel. E-Geld ermöglicht das Bezahlen ohne die Benutzung von Banknoten (Buchgeld). E-Geld stellt zunächst eine Forderung in Höhe des elektronisch gespeicherten Wertes gegenüber seinem Emittenten dar. Diese Forderung entsteht durch die vorläufige Bezahlung eines Geldbetrags an den Emittenten. Der elektronisch gespeicherte monetäre Wert, häufig auf Chipkarten, ermöglicht anschließend Transaktionen mit anderen Teilnehmern des Wirtschaftsverkehrs. Die Zahlung muss also nicht zwingend wieder an den eigentlichen Emittenten zurückfließen.9

Abschließend ist zu erwähnen, dass in Deutschland gemäß dem Bankengesetz, lediglich auf Euro lautende Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.10

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass weder der Zahlungsempfänger noch der Zahlungspflichtige dazu verpflichtet ist, Buch- oder E-Geld anzunehmen. Dies schließt jedoch nicht die Verwendungsmöglichkeit dieser Erscheinungsformen als Zahlungsmittel aus. Buchgeld kann durch Abhebung vom Bankkonto in Bargeld umgewandelt werden, sodass es üblicherweise als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Grundsätzlich hängt die Akzeptanz eines Zahlungsmittels jedoch immer vom Zahlungsempfänger ab. Geld begegnet uns überall im täglichen Leben, als Bargeld, auf unseren Konten oder als digitales Geld auf Chipkarten oder dem Smartphone. Entscheidend ist nicht, welches Material oder welche Form Geld hat.

Entscheidend ist, dass ein gesellschaftlicher Konsens darüber herrscht, dass es als Zahlungsmittel akzeptiert wird!

Anhand der über Jahrhunderte andauernden Entwicklung wird deutlich, dass Geld über die Jahre immer wieder neu interpretiert wurde. Der Begriff des Geldes lässt sich aufgrund seiner Vielfältigkeit weder eindeutig noch klar definieren. Einerseits liegt es daran, dass wenn von Geld gesprochen wird, eben nicht nur die zählbare und damit endliche Menge an Münzen und Banknoten gemeint ist, sondern beispielsweise eben auch das Einkommen, das Vermögen oder der Gewinn. Andererseits gibt es keine niedergeschriebene Legaldefinition des Geldes. Was also genau unter den Begriff fällt, ist Auslegungssache und muss im Einzelfall entschieden werden.11


Geldfunktionen


In der Literatur gibt es zahlreiche Theorien mit denen versucht wird, den Begriff des Geldes zu definieren. Der Schwerpunkt dieser Arbeit soll jedoch nicht in der Erörterung dieser Theorien liegen. Die in der Literatur vorherrschende Meinung vertritt die Lehre der Geldfunktionen (auch Funktionswerttheorie).12 Es wird angenommen, dass erst dann von Geld gesprochen werden kann, wenn es die Tauschmittel-, Recheneinheits- und Wertspeicherfunktion erfüllt.

Geld ist demnach kein starrer Begriff, sondern eine Form der Interpretation seiner Funktionen. Hinzu kommt, dass diese Funktionen von externen Faktoren beeinflusst werden. Anders könnte der andauernde Wandel des Geldverständnisses auch nicht erklärt werden. Die Funktionswerttheorie findet unter neuen Gegebenheiten somit immer wieder neue Anwendung. Im 21. Jahrhundert bspw. ist einer der stärksten externen Faktoren die Digitalisierung. Immer häufiger tritt der Fall ein, dass Zahlungsmittel verwendet werden, die keinen physischen Gegenwert aufweisen. Im Rahmen der Funktionswerttheorie wird geprüft, welche Eigenschaften Geld als solches aufweisen muss, um als Zahlungsmittel akzeptiert zu werden.13

Es bedeutet allerdings nicht, dass wenn von Geld gesprochen wird, auch automatisch von einem gesetzlich anerkannten Zahlungsmittel die Rede ist. Wenn ein Gegenstand die oben genannten...

Erscheint lt. Verlag 25.5.2021
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
ISBN-10 3-7534-3560-0 / 3753435600
ISBN-13 978-3-7534-3560-2 / 9783753435602
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