Gesellschaft bürgerlichen Rechts

§§ 705-740c BGB
Buch | Hardcover
XVI, 892 Seiten
2023
C.H.Beck (Verlag)
978-3-406-77811-7 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wolfgang Servatius
159,00 inkl. MwSt
Zum WerkDas Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkt eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (

705 ff. BGB).Während die derzeit geltende Fassung der

705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen

705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz tritt am 1.1.2024 in Kraft.Wesentliche Punkte der Reform sind:
  • Das neue Leitbild der GbR ist eine auf eine gewisse Dauer angelegte Gesellschaft, die mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattet ist und als solche am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • Ob die GbR eine rechtsfähige Gesellschaft ist, die nach außen als solche am Rechtsverkehr teilnimmt, ergibt sich aus dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter.
  • Die Anmeldung zum Gesellschaftsregister ist in den

    707 ff. geregelt und ist neu. Die Eintragung ist nicht verpflichtend. Die Eintragung ist jedoch grundsätzlich zur Erlangung der Rechtsfähigkeit nicht Bedingung.
  • Für die Eintragung der GbR ins Register ist zB für den Erwerb von Grundstücken erforderlich (
    47 GBO, Überleitungsvorschrift im EGBGB). Aus der Eintragung ihrerseits folgen Publizitätspflichten (zB Transparenzregister - Offenlegung von Stimmbindungen) oder Compliance-Pflichten.
  • Eine eGbR kann aus dem Register nur nach den allgemeinen Vorschriften gelöscht werden, also zB nach Beendigung der Liquidation. Eine gewillkürte Löschung ist nicht möglich.
  • Die erforderlichen Angaben zur Eintragung regelt
    706 Abs. 2 BGB (u.a. Angaben zur Gesellschaft: Name, Sitz, Anschrift; Angaben zu den Gesellschaftern: Name der Gesellschafter mit div. Angaben; Vertretungsbefugnis der Gesellschafter). In
    707b BGB wird hinsichtlich der Firma, Zweigniederlassungen u.a. auf das HGB verwiesen.
  • Zum Statuswechsel zwischen eGbR und Personenhandelsgesellschaft ist in
    707c HGB ein eigens geregeltes Verfahren vorgesehen.
  • Hinzuweisen ist auf die in der Praxis ohnehin übliche Regelung zur Stimmkraft und zur Ergebnisverteilung entsprechend der tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse. Die Verteilung nach Köpfen ist Auffangtatbestand (
    709 Abs. 3).
  • Neu sind Regelungen zum Beschlussverfahren (
    714).
  • Neu ist die Regelung zu den Informationsrechten und - Pflichten (
    717).
  • Der Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters richtet sich nach dem Wert des Gesellschaftsanteils und wird nicht als Quote vom Unternehmenswert abgeleitet.
  • Die eGbR wird umwandlungsfähig im Sinne des UmwG (
    214 UmwG).
Aus der Neuregelung ergibt sich Handlungsbedarf.Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten folgende Prüfungen notwendig:
  • Prüfung aller Gesellschaftsverträge im Hinblick auf die Neuregelungen. Insbesondere ist zu prüfen, ob vertragliche Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen gewünscht sind und in den Gesellschaftsverträgen normiert werden müssen.
  • GbRs mit Grundstücksbesitz oder anderen registerrechtlich erfassten Rechten: Prüfung, ob Eintragung als eGbR erfolgen muss
  • Prüfung, ob Eintragung als GbR Vorteile bringt (zB bei Bietergemeinschaften im Vergaberecht, ARGE) oder vermieden werden soll (Offenlegungspflichten)
Vorteile auf einen Blick
  • kompetent aus einer Hand
  • mit zeitlichem Vorlauf zum Inkrafttreten der Reform
ZielgruppeFür Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register führenden Stellen, Richterschaft.
Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Gelbe Erläuterungsbücher
Sprache deutsch
Maße 128 x 194 mm
Gewicht 797 g
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht
Schlagworte GbR • Mauracher Entwurf • MoPeG • Personengesellschaftsrecht
ISBN-10 3-406-77811-9 / 3406778119
ISBN-13 978-3-406-77811-7 / 9783406778117
Zustand Neuware
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