Umsatzsteuer in SAP ERP und SAP S/4HANA (eBook)
453 Seiten
SAP Press (Verlag)
978-3-8362-8225-3 (ISBN)
Mit diesem Buch gelingt Ihnen die Umsatzsteuerabbildung in SAP! Neben einer kompakten Einführung in das Umsatzsteuerrecht erfahren Sie, wie Sie die Geschäftsprozesse Ihres Unternehmens umsatzsteuerlich richtig in SAP ERP oder SAP S/4HANA abbilden (MM, SD und FI). Auch Meldewesen und Auswertungen kommen nicht zu kurz.
Aus dem Inhalt:
- Umsatzsteuer im Einkauf und Vertrieb
- Reihengeschäfte
- Innergemeinschaftliches Verbringen
- Besondere Zahlungsverfahren
- Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Zusammenfassende Meldung
- Advanced Compliance Reporting (ACR)
- Intrastat-Meldung
- Gelangensbestätigung
- Zusatzliste zur Umsatzsteuer-Voranmeldung
- Neue Umsatzsteuerverprobung
- SAP Tax Audit
Martin Grote berät seit vielen Jahren Mandanten bei der Prozess- und IT-seitigen Abbildung von umsatzsteuerlichen Anforderungen. Er war viele Jahre Berater bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Heute ist er Geschäftsführer des Beratungsunternehmens TLI Consulting GmbH (www.tligroup.eu), das sich auf die Beratung im Zusammenhang mit der IT- und insbesondere SAP-seitigen Abbildung von umsatzsteuerlichen Anforderungen spezialisiert hat. Darüber hinaus hält er Trainingsseminare mit dem Themenschwerpunkt »SAP und Umsatzsteuer«.
1.2 Rechtsgrundlagen der Umsatzsteuer
Das Umsatzsteuersystem in Deutschland basiert im Wesentlichen auf den folgenden Rechtsvorschriften:
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Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL, EU-Ebene)
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Umsatzsteuergesetz (UStG, nationale Ebene – Deutschland)
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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
(UStDV, nationale Ebene – Deutschland) -
Umsatzsteuer-Anwendungserlass
(UStAE, nationale Ebene – Deutschland)
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Rechtsgrundlagen nicht vollständig ist. Ziel dieses Kapitels ist es, Ihnen die Vorschriften vorzustellen, deren Kenntnis für ein grundlegendes Verständnis des Umsatzsteuersystems notwendig ist. Im Folgenden werden diese Rechtsgrundlagen genauer erläutert.
1.2.1 Rechtsgrundlagen auf EU-Ebene
Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) ist eine Vorschrift auf Ebene der Europäischen Union (EU). Sie gibt die Rahmenbedingungen für die jeweils nationalen Umsatzsteuergesetze der EU-Mitgliedstaaten vor. Die Mitgliedstaaten müssen sich bei der Erstellung einer nationalen Umsatzsteuerregelung an die Vorschriften der MwStSystRL halten. Es kann sich jeder Unternehmer auf die MwStSystRL berufen, wenn diese im nationalen Recht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig umgesetzt wurde. Die MwStSystRL hat somit Gesetzeskraft (Self-Executing Character).
Leider trifft die Annahme, dass die nationalen Implementierungen auf Basis der MwStSystRL identisch sind, nicht immer zu. Das liegt auf der einen Seite daran, dass es aufseiten der Mitgliedstaaten Interpretationsdifferenzen einzelner Begriffe oder Vorschriften der MwStSystRL gibt. Zum Beispiel könnte die Frage »Was ist ein Grundstück?« in verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedlich beantwortet werden, und deshalb könnten bestimmte Sachverhalte in diesen Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich unterschiedlich gewürdigt werden. Auf der anderen Seite enthält die MwStSystRL zahlreiche Kann-Vorschriften, die nicht implementiert werden müssen (im Gegensatz zu Muss-Vorschriften) bzw. durch die die Mitgliedstaaten eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Vorschriftsoptionen erhalten.
Aufgrund dieser Umstände gelten die Ausführungen dieses Kapitels streng genommen nur für das deutsche Umsatzsteuergesetz.
[+] Umsatzsteuerliche Auswirkungen für jedes betroffene Land prüfen
Auch wenn viele der im Folgenden vorgestellten und auf Deutschland bezogenen Regelungen auf andere Mitgliedstaaten übertragbar sind, empfehlen wir, vor der Ausführung neuer Geschäftsprozesse immer deren umsatzsteuerliche Auswirkungen in den betroffenen Ländern zu prüfen.
1.2.2 Rechtsgrundlagen auf nationaler Ebene
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Umsatzbesteuerung in Deutschland und implementiert die Vorschriften der MwStSystRL in nationales Recht.
Die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) enthält Erläuterungen und Ergänzungen zum UStG. Die UStDV hat Gesetzescharakter. Bestandteil der UStDV sind zum Beispiel die Vorschriften, wie der Buch- und Belegnachweis bei steuerfreien Ausfuhrlieferungen geführt werden muss (siehe Abschnitt 1.8.1, »Grenzüberschreitende Lieferungen«).
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) enthält Verwaltungsvorschriften für die Finanzverwaltung. Die Verwaltungsvorschriften sind für die Finanzverwaltung bindend, haben vor Gericht jedoch grundsätzlich keine Bedeutung. Sie sind deshalb formal auch nicht bindend für den Steuerpflichtigen. Es empfiehlt sich jedoch für den Steuerpflichtigen, Abweichungen von den Verwaltungsvorschriften stichhaltig zu begründen: Aufgrund des bindenden Charakters für die Finanzverwaltung wird das abweichende Verhalten ansonsten nicht akzeptiert.
Aufbau des Umsatzsteuergesetzes
Der Aufbau des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entspricht im Wesentlichen der Prüfungsreihenfolge bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Sachverhalten. Im Folgenden stellen wir kurz die einzelnen Abschnitte des UStG vor. Wir beziehen uns hier auf das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch das Gesetz vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2.338) geändert worden ist.
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§§ 1–1c: Umsätze
In diesem Abschnitt geht es um die Frage, welche Umsätze in den Anwendungsbereich des UStG fallen. Wir werden uns mit dieser Frage in Abschnitt 1.3, »Lieferungen und sonstige Leistungen«, beschäftigen. -
§§ 2, 2a: Unternehmer
Die Frage, wer in den Anwendungsbereich des UStG fällt, das heißt, wer steuerpflichtig ist, wird in diesem Abschnitt beantwortet. Wir gehen darauf ebenfalls in Abschnitt 1.3 ein. -
§§ 3–3g: Ort des Umsatzes
Wo ein bestimmter Vorgang steuerbar ist, also den Regeln welches Landes der Vorgang unterliegt, wird in diesem Abschnitt festgelegt. Wir werden in Abschnitt 1.4, »Leistungsort«, Abschnitt 1.8, »Grenzüberschreitende Lieferungen und sonstige Leistungen«, und Abschnitt 1.9, »Reihengeschäfte«, detailliert auf die Bestimmungen zum Leistungsort eingehen. -
§§ 4–9: Steuerbefreiungen
Eine Vielzahl von Umsätzen fällt zwar grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Umsatzsteuergesetzes, ist aber aufgrund spezieller Steuerbefreiungsvorschriften von der Umsatzsteuer befreit. Wir werden auf dieses Thema in Abschnitt 1.5, »Steuerfreiheit und Steuersatz«, eingehen. -
§§ 10–11: Bemessungsgrundlagen
In diesem Abschnitt wird definiert, auf welchen Wert die Berechnung der Steuer erfolgen muss. Üblicherweise ist die Bemessungsgrundlage der Verkaufspreis einer Leistung ohne Steuer (man spricht hier häufig von »Nettobeträgen«). Es gibt bestimmte Sondersachverhalte (zum Beispiel unentgeltliche Wertabgaben, Mindestbemessungsgrundlage), deren Bemessungsgrundlage durch spezielle Vorschriften des UStG geregelt wird. Wir werden im Rahmen dieses Buches nicht näher auf solche Sondersachverhalte eingehen. -
§§ 12–15a: Steuer und Vorsteuer
In diesem Abschnitt werden unter anderem der anzuwendende Steuersatz, die Frage der Steuerschuldnerschaft (Wer schuldet die Steuer?) und die Regeln hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bestimmt. Dazu zählt auch die Definition der formalen Rechnungsvoraussetzungen für den Vorsteuerabzug (§§ 14, 14a UStG). Wir werden auf die Punkte Steuersatz und Steuerschuldnerschaft in Abschnitt 1.5, »Steuerfreiheit und Steuersatz«, bzw. Abschnitt 1.6, »Steuerschuldnerschaft«, eingehen.Das gesamte Thema Vorsteuerabzug (Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs, teilweiser Vorsteuerabzug/Vorsteueraufteilung, Vorsteuerberichtigung) liegt nicht im Fokus dieses Buches. Insbesondere die Themen teilweiser Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung sind Spezialthemen und branchenabhängig (grundsätzlich Branchen mit sowohl steuerpflichtigen als auch steuerfreien Ausgangsumsätzen, unter anderem Immobilienunternehmen, Banken, Versicherungen). Deren Behandlung würde den Umfang dieses Buches sprengen und wird daher außen vor gelassen.
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§§ 16–22f: Besteuerung
In diesem Abschnitt wird insbesondere das Besteuerungsverfahren geregelt, das heißt, welche Meldungen abzugeben und wann diese einzureichen sind. Wir werden darauf in Abschnitt 1.10, »Umsatzsteuerliche und statistische Meldungen«, eingehen. Der Abschnitt Besteuerung enthält darüber hinaus unter anderem Regelungen für Kleinunternehmer (§ 19) sowie für die Anwendung der sogenannten Soll- und Ist-Besteuerung. Wir werden auf diese Punkte im Folgenden jedoch nicht weiter eingehen. -
§§ 23–25e: Besondere Besteuerungsformen
Wir werden in Abschnitt 1.9, »Reihengeschäfte«, auf eine besondere Besteuerungsform, das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, kurz eingehen. Andere besondere Besteuerungsformen, wie zum Beispiel die Besteuerung von Land- und...
Erscheint lt. Verlag | 28.9.2019 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Mathematik / Informatik ► Informatik ► Netzwerke |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht | |
ISBN-10 | 3-8362-8225-9 / 3836282259 |
ISBN-13 | 978-3-8362-8225-3 / 9783836282253 |
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