Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 2. Auflage

Vereinfachte Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke
Buch | Softcover
165 Seiten
2021 | 2. Auflage
DATEV (Verlag)
978-3-96276-034-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, 2. Auflage - Dr. Johannes Riepolt, Stephan Greulich
19,99 inkl. MwSt
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke. Nach
4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen nicht ausreichend.

Neben dem berechtigen Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung anwenden darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung; Kleinunternehmerregelung), auswertungstechnische Aspekte sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR, Taxonomie) herausgearbeitet.

Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein Übergang zur freiwilligen Buchführung sinnvoll sein.

In der Neuauflage wurden insbesondere einzelne Aspekte wie GoBD, Sonderabschreibungen (neue
7b, 7c EStG), EÜR-Taxonomie, Kleinunternehmergrenze und der Bezug zu den Steuerformularen an die neuen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst.

Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Dr. Johannes Riepolt studierte in Bayreuth und Nürnberg Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Steuern und Prüfungswesen. Nach seinem Studium war er Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner und am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Steuerlehre der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Von 2010 bis 2020 war er hauptberuflich bei der DATEV eG für Themen des Rechnungswesens und der Besteuerung zuständig. Seit Juli 2020 ist er in einer mittelständischen Unternehmens- und Steuerberatungskanzlei sowie als Dozent und Autor im Bereich Rechnungswesen und Besteuerung tätig.

Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerrecht und Rechnungswesen in Nürnberg und Köln. Bei DATEV verantwortet er den Bereich Produktstrategie und Anforderungsmanagement für das Geschäftsfeld Rechnungswesen. Dazu ist er ehrenamtlich u. a. als Vorstandsvorsitzender der ECM-Compliance-Initiative im Bitkom sowie als Leiter des Competence Centers Geschäftsprozesse und Compliance im Forum elektronischer Rechnung Deutschland (FeRD) tätig.

1Einleitung
2Anwendungsbereich der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
2.1Vorbemerkung
2.2Einzelunternehmen
2.2.1Gewerbliche Betriebe
2.2.1.1Handelsrechtliche Buchführungspflicht
2.2.1.2Steuerrechtliche Buchführungspflicht
2.2.2Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
2.2.3Freiberufliche Betriebe
2.3Personengesellschaften
2.4Kapitalgesellschaften und andere Körperschaften
2.5Anwendung der Einnahmen-Überschuss- Rechnung
3Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
3.1Allgemeine Grundsätze
3.2Abgrenzung relevanter Größen der Gewinnermittlung
3.2.1Betriebsvermögen
3.2.2Betriebseinnahmen und Zuflussprinzip
3.2.3Betriebsausgaben und Abflussprinzip
3.3Aufzeichnungspflichten und deren Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit
3.3.1Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen
3.3.2Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
3.3.3Formale Anforderungen an Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4Besonderheiten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
4.1Vorbemerkung
4.2Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen
4.3Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen
4.4Durchlaufende Posten
4.5Darlehen
4.5.1Behandlung beim Darlehensnehmer
4.5.2Behandlung beim Darlehensgeber
4.6Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.1Hintergrund
4.6.2Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
4.6.2.1Geringwertige Wirtschaftsgüter
4.6.2.2Sammelposten
4.6.2.3Absetzung für Abnutzung (AfA) oder Substanzverringerung (AfS)
4.6.3Nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und vergleichbare Wirtschaftsgüter
4.7Einlagen und Entnahmen
4.8Steuerfreie Betriebseinnahmen und nichtabziehbare Betriebsausgaben
5Wechsel der Gewinnermittlungsmethode
5.1Vorbemerkung
5.2Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung
5.2.1Anwendungsfälle
5.2.2Vorgehensweise
5.2.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.2.4Besteuerung des Übergangsgewinns
5.3Von der Bilanzierung zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
5.3.1Anwendungsfälle
5.3.2Vorgehensweise
5.3.3Prüfung zur Ermittlung des Übergangsgewinns
5.3.4Besteuerung des Übergangsgewinns
6Besteuerungsverfahren bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
6.1Begünstigungen im Rahmen der Einkommensteuer
6.1.1Hintergrund
6.1.2Steuerfreie Rücklagen
6.1.2.1Steuerfreie Rücklagen nach § 6c EStG
6.1.2.1.1Voraussetzungen
6.1.2.1.2Wirkung
6.1.2.2Steuerfreie Rücklagen nach R 6.6 EStG
6.1.2.2.1Voraussetzungen
6.1.2.2.2Wirkung
6.1.3Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG
6.1.3.1Voraussetzungen
6.1.3.2Wirkung
6.1.4Sonderabschreibungen nach § 7b EStG
6.1.4.1Voraussetzungen
6.1.4.2Wirkung
6.1.5Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
6.1.5.1Voraussetzungen
6.1.5.2Wirkung
6.2Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer
6.2.1Hintergrund
6.2.2Kleinunternehmer
6.2.2.1Voraussetzungen
6.2.2.2Wirkung
6.2.3Istbesteuerung
6.2.3.1Voraussetzungen
6.2.3.2Wirkung
6.2.4Durchschnittsatzbesteuerung
6.2.4.1Voraussetzung
6.2.4.2Wirkung
6.3Deklaration der Einkommensteuer
6.3.1Struktur der Einkommensteuererklärung
6.3.2Hauptvordruck (Anlage EÜR)
6.3.2.1Allgemeine Angaben
6.3.2.2Gewinnermittlung
6.3.2.2.1Betriebseinnahmen
6.3.2.2.2Betriebsausgaben
6.3.2.3Ermittlung des Gewinns
6.3.2.4Anlageverzeichnis EÜR (Anlage AVEÜR)
6.3.3Anlage SZE als zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen
6.3.4Zusätzliche Angaben bei Personengesellschaften
6.3.4.1Hintergrund
6.3.4.2Anlage SE zur Anlage EÜR
6.3.4.2.1Grundlegende Informationen
6.3.4.2.2Inhaltliche Informationen
6.3.4.3Anlage AVSE zur Anlage EÜR
6.3.4.4Anlage ER zur Anlage EÜR
6.3.4.4.1Grundlegende Informationen
6.3.4.4.2Inhaltliche Informationen
7Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen
7.1Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
7.2Kreditvergabe und Datenübermittlung an Banken (EÜR-Taxonomie)
7.2.1Grundlagen zu XBRL
7.2.2Aufbau und Inhalt der EÜR-Taxonomie
7.2.2.1Vorbemerkung
7.2.2.2Aufbau der EÜR-Taxonomie
7.2.2.2.1GCD-Modul
7.2.2.2.2Dokumentinformationen
7.2.2.2.3Informationen zum Bericht
7.2.2.2.4Informationen zum Unternehmen
7.2.2.2.5GAAP-Modul
7.2.2.2.6Steuerlicher Gewinn/Verlust
7.2.2.2.7Ergänzende Angaben
7.3Einnahmen-Ausgaben-BWA
8Anhang – Übersicht der relevanten Aufzeichnungspflichten
9Anlage
Literaturverzeichnis

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke, die im Rahmen der Steuerdeklaration bestimmter Unternehmen zu erstellen ist. Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet – stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen gegenüber Banken als Informations­grundlage nicht ausreichend. Neben dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung, Kleinunternehmerregelung) sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR im Rahmen von ELSTER, EÜR-Taxonomie) herausgearbeitet. Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein freiwilliger Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Buchführung mit Bilanzierung sinnvoll sein.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine Methode der Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke, die im Rahmen der Steuerdeklaration bestimmter Unternehmen zu erstellen ist. Nach 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind und auch tatsächlich keine Bücher führen, ihren Gewinn aus dem Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben berechnen. Bei dieser Methode wird auf eine umfangreiche Buchhaltung und die Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung verzichtet - stattdessen wird grundsätzlich lediglich die Differenz aus Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben herangezogen. Die Fragen, die sich hierbei stellen, gehen schnell über einfache Aufzeichnungen hinaus. Zudem ist die EÜR oftmals im Rahmen von Kreditanfragen gegenüber Banken als Informationsgrundlage nicht ausreichend.Neben dem berechtigten Personenkreis, der die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung vornehmen darf, und der grundlegenden Besteuerungssystematik werden in diesem Fachbuch auch die Zusammenhänge mit der Umsatzsteuer (Ist- und Sollversteuerung, Kleinunternehmerregelung) sowie die Thematik der Datenübermittlung (Anlage EÜR im Rahmen von ELSTER, EÜR-Taxonomie) herausgearbeitet.Mit Hilfe des steuerlichen Beraters können weitere wichtige Aufzeichnungen im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (z. B. Anlage- und Grundstücksverzeichnisse, Abschreibungsverzeichnis) erstellt werden. Ein Steuerberater kann zudem Tendenzen und damit Ansatzpunkte für eine betriebswirtschaftliche Beratung erkennen und so ein Unternehmen wirtschaftlich weiterentwickeln. Hierzu kann auch ein freiwilliger Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Buchführung mit Bilanzierung sinnvoll sein.

Erscheinungsdatum
Verlagsort Deutschland
Sprache deutsch
Maße 130 x 190 mm
Einbandart gebunden
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte 4 Abs. 3 EStG • § 4 Abs. 3 EStG • 7b, 7c EStG • § 7b, 7c EStG • Abschreibungsverzeichnis • Anlage EÜR • Anlage- und Grundstücksverzeichnisse • Besteuerungssystematik • Betriebsausgaben • Betriebseinnahmen • Betriebswirtschaftliche Beratung • Bilanz • Buchführung • Datenübermittlung • EÜR • freiwillige Buchführung • Gewinnermittlung • GoBD • Ist- und Sollversteuerung • Kleinunternehmerregelung • Kreditanfragen • Sonderabschreibungen • steuerliche Zwecke • Taxonomie • Überschuss • Umsatzsteuer
ISBN-10 3-96276-034-2 / 3962760342
ISBN-13 978-3-96276-034-2 / 9783962760342
Zustand Neuware
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