Die 5. Auflage des beliebten eJustice-Praxishandbuchs ist eine weitgehende Neubearbeitung unter Berücksichtigung der Rechtslage und Rechtsprechung bis Juli 2020. Neu hinzugekommen ist eine deutliche umfangreichere Erörterung des elektronischen Rechtsverkehrs im Verwaltungsverfahren mit Behörden.Dieses Handbuch aus der Praxis für die Praxis soll Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte auf Fallstricke vor allem bei Form- und Fristfragen im eJustice- und eGovernment-Prozess hinweisen, praktische Beispiele, Tipps und Checklisten liefern, um die veränderte Kommunikation fehler- und haftungsfrei zu meistern und den Blick schärfen, um die Grundlagen der neuen Techniken zu verstehen - ohne dabei ein Techniker sein zu müssen - das neue Prozessrecht zu beherrschen und die eigene Organisation hierauf anzupassen.Pressestimmen zu Vorauflagen:"In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen." (NZA 2019, 1123)"Insbesondere für Nutzer, die sich schnell einen Überblick [...] verschaffen wollen [...] ist das Praxishandbuch eine wertvolle Hilfe. Wenn der elektronische Rechtsverkehr nun Fahrt aufnimmt, viele der neu aufgetauchten und auftauchenden Fragen Klärungen erfahren, eine Einordnung der sicher zu erwartenden umfangreichen und wohl auch unterschiedlich ausfallenden Rechtsprechung erfolgt, dann wird dieses Praxishandbuch aber zu einem Standardwerk avancieren können" (Verwaltungsblätter BW, August 2018)"(...) Er beschreibt detailliert die Funktionsweisen der verschiedenen Dienste und beantwortet zugleich rechtliche Fragestellungen in deren Zusammenhang. Es handelt sich also um eine Handreichung von einem Praktiker für Praktiker. (...)" (www.edvgt.de, Februar 2019)Aus dem Inhalt:- Fristenlauf und elektronische Zustellungen,- Formfragen,- Transfervermerk, Prüfprotokolle und Prüfvermerk,- qualifizierte elektronische Signaturen,- die elektronische Beantragung von PKH und Mahnbescheiden,- das elektronische Schutzschriftenregister,- das elektronische Empfangsbekenntnis (eEB),- Anwaltshaftung- IT-Sicherheit,- Digitalisierung in Kanzlei und Behörden,- richterliche Unabhängigkeit und eAkte,- Changemanagement,- Checklisten.
Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen eJustice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist unter anderem Autor des "eJustice-Praxishandbuchs", des "Handbuchs zur Künstlersozialversicherung" und der Reihe "Basiswissen" mit den bisher erschienen Bänden "Vertragsarztrecht" und "Gesetzliche Krankenversicherung".
Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie der Fachhochschule Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltsakademie, des Deutschen Anwaltsinstituts und mehrerer Justizakademien der Länder.
Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.