Einkommensteuererklärung 2020 Kompakt
Seiten
2020
|
12. Auflage
HDS-Verlag
978-3-95554-678-6 (ISBN)
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978-3-95554-678-6 (ISBN)
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Mit umfangreicher Checkliste für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2020
Praxistaugliche Hinweise an den Zeilen der Formulare erläutert –
Gestaltungen und Fehlerschwerpunkte werden hervorgehoben
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen bis einschließlich November 2020
Hunderte von Beispielen und Abbildungen erleichtern das Verständnis in
gewohnter Weise
Die Corona-Pandemie ist die Ursache für weitreichende steuerrechtliche Änderungen im Veranlagungszeitraum 2020. Neben den hauptsächlich für den Bereich der Arbeitnehmer gewährten Steuerbefreiungen, einschließlich Kurzarbeitergeld (KUG) und Progressionsvorbehalt, sind die gewährten Corona-Hilfen als steuerpflichtige Einnahmen für Kontrollzwecke auch in der neuen Anlage „Corona-Hilfen“ zu erklären.
Die steuerfreien Einnahmen (KUG) verpflichten viele Steuerpflichtige, erstmals eine Steuererklärung abzugeben. Die verschärften Regeln zum Verspätungszuschlag müssen dabei beachtet werden.
Die neue Anlage „Energetische Maßnahmen“ und die Erweiterung der Anlagen für Rentner auf nun drei Formulare – R + R-AUS + R-AV/bAV – stellen weitere, neue Herausforderungen an den Steuerpflichtigen.
Gesetzliche Änderungen:
- zur degressiven Abschreibung,
- zum Investitionsabzugsbetrag,
- der Anrechnung der Gewerbesteuer,
- der Förderung der Elektromobilität,
- diverse Steuerbefreiungen,
- Bonus zum Kindergeld,
- die Verlustausgleichsbeschränkung bei Kapitalverlusten,
- der erhöhte Verlustabzug nach § 10d EStG
runden die jährliche Auffrischung des Steuerrechts ab.
Die Anwendung der Arbeitshilfe des BMF zur Ermittlung des Bodenwertanteils wurde durch das vom Autor geführte BFH-Verfahren eingeschränkt. Der Bodenwertanteil und die Kaufpreisaufteilung beim Erwerb von Wohneigentum sind danach neu zu berechnen. „Home-Office“ und mögliche/unmögliche Aufwendungen für Arbeitszimmer sowie die dadurch begrenzte Pendlerpauschale werden für Überraschungen sorgen.
Praxistaugliche Hinweise an den Zeilen der Formulare erläutert –
Gestaltungen und Fehlerschwerpunkte werden hervorgehoben
Aktuelle Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen und Gesetzesänderungen bis einschließlich November 2020
Hunderte von Beispielen und Abbildungen erleichtern das Verständnis in
gewohnter Weise
Die Corona-Pandemie ist die Ursache für weitreichende steuerrechtliche Änderungen im Veranlagungszeitraum 2020. Neben den hauptsächlich für den Bereich der Arbeitnehmer gewährten Steuerbefreiungen, einschließlich Kurzarbeitergeld (KUG) und Progressionsvorbehalt, sind die gewährten Corona-Hilfen als steuerpflichtige Einnahmen für Kontrollzwecke auch in der neuen Anlage „Corona-Hilfen“ zu erklären.
Die steuerfreien Einnahmen (KUG) verpflichten viele Steuerpflichtige, erstmals eine Steuererklärung abzugeben. Die verschärften Regeln zum Verspätungszuschlag müssen dabei beachtet werden.
Die neue Anlage „Energetische Maßnahmen“ und die Erweiterung der Anlagen für Rentner auf nun drei Formulare – R + R-AUS + R-AV/bAV – stellen weitere, neue Herausforderungen an den Steuerpflichtigen.
Gesetzliche Änderungen:
- zur degressiven Abschreibung,
- zum Investitionsabzugsbetrag,
- der Anrechnung der Gewerbesteuer,
- der Förderung der Elektromobilität,
- diverse Steuerbefreiungen,
- Bonus zum Kindergeld,
- die Verlustausgleichsbeschränkung bei Kapitalverlusten,
- der erhöhte Verlustabzug nach § 10d EStG
runden die jährliche Auffrischung des Steuerrechts ab.
Die Anwendung der Arbeitshilfe des BMF zur Ermittlung des Bodenwertanteils wurde durch das vom Autor geführte BFH-Verfahren eingeschränkt. Der Bodenwertanteil und die Kaufpreisaufteilung beim Erwerb von Wohneigentum sind danach neu zu berechnen. „Home-Office“ und mögliche/unmögliche Aufwendungen für Arbeitszimmer sowie die dadurch begrenzte Pendlerpauschale werden für Überraschungen sorgen.
Thomas Arndt, Diplom-Finanzwirt, zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht ist als selbstständiger Steuerberater in einer mittelgroßen Kanzlei tätig. Zuvor war er als Beamter in der Berliner Finanzverwaltung beschäftigt und ist seit dieser Zeit selbstständiger Dozent für das Fach Einkommensteuer. Seit vielen Jahren unterrichtet er angehende Steuerberater in den Vorbereitungskursen auf die Steuerberaterprüfung, hält zahlreiche Vorträge in den Berufsverbänden, bei der Steuerberaterkammer des Freistaats Sachsen, Banken und Versicherungen sowie in größeren und mittleren Wirtschaftsprüferkanzleien.
Erscheinungsdatum | 22.12.2020 |
---|---|
Verlagsort | Weil im Schönbuch |
Sprache | deutsch |
Maße | 170 x 240 mm |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Schlagworte | amtliche Vordrucke • Anlage EÜR • Anlage FW • Anlage G • Anlage KAP • Anlage Kind • Anlage N • Anlage R • Anlage S • Anlage SO • Anlage Unterhalt • Anlage V • Anleitung zur Einkommensteuererklärung • Corona-Soforthilfen • Crorona • Einkommensteuer • Einkommensteuererklärung • Einkommensteuererklärung 2020 • Elster • Mantelbogen • Steuererklärung |
ISBN-10 | 3-95554-678-0 / 3955546780 |
ISBN-13 | 978-3-95554-678-6 / 9783955546786 |
Zustand | Neuware |
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