Sachfotografie und Hausrecht
Rechtliche Grenzen der Propertisierung
Seiten
2015
Nomos Verlagsgesellschaft, Germany (Hersteller)
978-3-8452-5771-6 (ISBN)
Nomos Verlagsgesellschaft, Germany (Hersteller)
978-3-8452-5771-6 (ISBN)
Gehoert die fotografische Verwertung einer Sache dem Eigentumer?
Ein ausschliessliches Vervielfaltigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigentumer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigentumer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschliesslichkeitsrecht normiert zu sein.
Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschliesslichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu gehoeren Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse sowie Persoenlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschliesslichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigentumers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird uberpruft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten ubertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind.
Ein ausschliessliches Vervielfaltigungsrecht als solches kennt das Sachenrecht nicht. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte sind zeitlich begrenzt und stehen zudem nicht dem Eigentumer, sondern dem Urheber zu. Dennoch werden Fotografien vom Eigentumer verboten oder nur gegen Entgelt erlaubt. Das Recht, eine gemeinfreie Sache zu fotografieren, wird damit zu einem handelbaren Gut, ohne als Ausschliesslichkeitsrecht normiert zu sein.
Auch in anderen Bereichen gibt es Rechtspositionen, die keine Ausschliesslichkeitsrechte sind und dennoch im Wirtschaftverkehr Bedeutung haben. Hierzu gehoeren Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse sowie Persoenlichkeitsrechte. Am Beispiel des sogenannten Rechts am Bild der eigenen Sache geht die Arbeit den dogmatischen Grundlagen neuer Ausschliesslichkeitsrechte nach. Im ersten Teil werden die Grenzen der Abwehrbefugnisse des Eigentumers nachgezeichnet. Im zweiten Teil wird uberpruft, ob die Rechtsprechung den Schutzbereich des Sacheigentums um eine immaterielle Nutzung erweitern kann. Zuletzt werden die Ergebnisse der Untersuchung auf Webseiten ubertragen, auf denen bestimmte Nutzungshandlungen durch eine virtuelle Hausordnung verboten sind.
Erscheint lt. Verlag | 24.6.2015 |
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Reihe/Serie | Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht ; 73 |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Medienrecht | |
ISBN-10 | 3-8452-5771-7 / 3845257717 |
ISBN-13 | 978-3-8452-5771-6 / 9783845257716 |
Zustand | Neuware |
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