Texte zum hethitischen Recht
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Das hethitische Recht ist uns nur spärlich überliefert. Zwar vermittelt die Hauptquelle (die so genannte hethitischen Gesetze) ein eindrucksvolles Bild von der Rechtskultur der Hethiter, da sie aber wie alle keilschriftlichen Rechtssammlungen kein Rechtsinstitut abschließend darstellt, bleibt unser Bild notwendigerweise lückenhaft.
Unter den 1906 in der Ruinenstadt Bogazkö aufgefundenen Tontafeln und Tontafelfragmenten befanden sich auch solche juristischen Inhalts. Sie stellen die Hauptquelle unserer Kenntnisse vom hethitischen Recht, die so genannten hethitischen Gesetze, dar, die erstmals 1922 veröffentlicht wurden.
Der Text der hethitischen Gesetze ist in zahlreichen Fragmenten überliefert, die sich zu zwei Haupttexten zusammensetzen lassen, welche jeweils rund 100 Paragraphen umfassen. Der Inhalt der Tafeln ist vielfältig und stellt die einzelnen Vorschriften meist nach besonderen Gütern und Gruppen zusammen. Innerhalb der Tafeln, die sich ergänzen, lassen sich personenrechtliche, vermögens- und strafrechtliche Bestimmungen unterscheiden.
Richard Haase hat hier den Versuch unternommen, die in den verschiedensten und zum Teil nicht einfach zu erreichenden Quellen enthaltenen Nachrichten juristischen Inhalts zu ergänzen und somit die hethitischen Rechtssammlungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Das hethitische Recht ist uns nur spärlich überliefert. Zwar vermittelt die Hauptquelle (die so genannte hethitischen Gesetze) ein eindrucksvolles Bild von der Rechtskultur der Hethiter, da sie aber wie alle keilschriftlichen Rechtssammlungen kein Rechtsinstitut abschließend darstellt, bleibt unser Bild notwendigerweise lückenhaft.
Unter den 1906 in der Ruinenstadt Bogazkö aufgefundenen Tontafeln und Tontafelfragmenten befanden sich auch solche juristischen Inhalts. Sie stellen die Hauptquelle unserer Kenntnisse vom hethitischen Recht, die so genannten hethitischen Gesetze, dar, die erstmals 1922 veröffentlicht wurden.
Der Text der hethitischen Gesetze ist in zahlreichen Fragmenten überliefert, die sich zu zwei Haupttexten zusammensetzen lassen, welche jeweils rund 100 Paragraphen umfassen. Der Inhalt der Tafeln ist vielfältig und stellt die einzelnen Vorschriften meist nach besonderen Gütern und Gruppen zusammen. Innerhalb der Tafeln, die sich ergänzen, lassen sich personenrechtliche, vermögens- und strafrechtliche Bestimmungen unterscheiden.
Richard Haase hat hier den Versuch unternommen, die in den verschiedensten und zum Teil nicht einfach zu erreichenden Quellen enthaltenen Nachrichten juristischen Inhalts zu ergänzen und somit die hethitischen Rechtssammlungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Unter den 1906 in der Ruinenstadt Bogazkö aufgefundenen Tontafeln und Tontafelfragmenten befanden sich auch solche juristischen Inhalts. Sie stellen die Hauptquelle unserer Kenntnisse vom hethitischen Recht, die so genannten hethitischen Gesetze, dar, die erstmals 1922 veröffentlicht wurden.
Der Text der hethitischen Gesetze ist in zahlreichen Fragmenten überliefert, die sich zu zwei Haupttexten zusammensetzen lassen, welche jeweils rund 100 Paragraphen umfassen. Der Inhalt der Tafeln ist vielfältig und stellt die einzelnen Vorschriften meist nach besonderen Gütern und Gruppen zusammen. Innerhalb der Tafeln, die sich ergänzen, lassen sich personenrechtliche, vermögens- und strafrechtliche Bestimmungen unterscheiden.
Richard Haase hat hier den Versuch unternommen, die in den verschiedensten und zum Teil nicht einfach zu erreichenden Quellen enthaltenen Nachrichten juristischen Inhalts zu ergänzen und somit die hethitischen Rechtssammlungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Das hethitische Recht ist uns nur spärlich überliefert. Zwar vermittelt die Hauptquelle (die so genannte hethitischen Gesetze) ein eindrucksvolles Bild von der Rechtskultur der Hethiter, da sie aber wie alle keilschriftlichen Rechtssammlungen kein Rechtsinstitut abschließend darstellt, bleibt unser Bild notwendigerweise lückenhaft.
Unter den 1906 in der Ruinenstadt Bogazkö aufgefundenen Tontafeln und Tontafelfragmenten befanden sich auch solche juristischen Inhalts. Sie stellen die Hauptquelle unserer Kenntnisse vom hethitischen Recht, die so genannten hethitischen Gesetze, dar, die erstmals 1922 veröffentlicht wurden.
Der Text der hethitischen Gesetze ist in zahlreichen Fragmenten überliefert, die sich zu zwei Haupttexten zusammensetzen lassen, welche jeweils rund 100 Paragraphen umfassen. Der Inhalt der Tafeln ist vielfältig und stellt die einzelnen Vorschriften meist nach besonderen Gütern und Gruppen zusammen. Innerhalb der Tafeln, die sich ergänzen, lassen sich personenrechtliche, vermögens- und strafrechtliche Bestimmungen unterscheiden.
Richard Haase hat hier den Versuch unternommen, die in den verschiedensten und zum Teil nicht einfach zu erreichenden Quellen enthaltenen Nachrichten juristischen Inhalts zu ergänzen und somit die hethitischen Rechtssammlungen einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Erscheint lt. Verlag | 20.4.1990 |
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Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Maße | 170 x 240 mm |
Gewicht | 194 g |
Themenwelt | Geschichte ► Allgemeine Geschichte ► Altertum / Antike |
Geisteswissenschaften ► Geschichte ► Geschichtstheorie / Historik | |
Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte | |
Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
Schlagworte | Hethiter • Hethiter; Recht • Hethiter /Recht; Rechtsgeschichte • Recht • Rechtsgeschichte • Rechtsgeschichte;Recht;Hethiter; |
ISBN-10 | 3-88226-203-6 / 3882262036 |
ISBN-13 | 978-3-88226-203-2 / 9783882262032 |
Zustand | Neuware |
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