Die Freiheit der Baukunst. -  Bernhard Schneider

Die Freiheit der Baukunst. (eBook)

Gehalt und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im öffentlichen Baurecht.
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2019 | 1. Auflage
319 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-50682-8 (ISBN)
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Inhaltsübersicht 8
Inhaltsverzeichnis 10
?. Einleitung 20
I. Die Antinomie von (Bau-)Kunst und Macht 20
II. Der Abgrund zwischen Recht und Wirklichkeit 22
III. Danksagungen 23
B. Grundrechtliche Problemexposition: Architektur zwischen Kunst- und Eigentumsfreiheit 25
I. „Eigentum verpflichtet": Die Eigentumsfreiheit als klassisches Bauherrengrundrecht 25
1. Die Eigentumsordnung als Ausgleich zwischen privatem und öffentlichem Interesse 26
2. Das Baurecht als Ausgestaltung der Eigentumsfreiheit 27
3. Zusammenfassung: Die Baufreiheit unter Vorbehalt 29
II. „Die Kunst ist frei": Sinn und Aufgabe der Kunstfreiheit 30
1. Die Kunstfreiheit als Abwehrrecht und Grundsatznorm 30
2. Die Vorbehaltlosigkeit der Gewährleistung der Kunstfreiheit 32
3. Zusammenfassung: Kunst ist, was den Rahmen sprengt 33
III. Baukunst vor Gericht: Die mangelnde Umsetzbarkeit der verfassungsgerichtlichen Vorgaben 33
1. Der Flachdach-Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht 34
2. Der Breker-Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht 35
3. Die Folge: Umsetzungsschwierigkeiten der Praxis 37
IV. Problemstellung und Ausblick über den Gang der Bearbeitung 37
C. Normbereichsanalyse: Baukunst und Städtebau 39
I. Zur Aufgabe einer Normbereichsanalyse 39
II. Architektur: eine klassische Kunstgattung 41
III. Materiale Bestimmungsmerkmale von Architektur 44
1. Praktische und ästhetische Zweckmäßigkeit 44
a) Architektur zwischen Zweckerfüllung und „absolutem Ausdruck" (Th. W. Adorno) 44
b) Die Unterscheidung praktischer und ästhetischer Zwecke 46
2. Der Zweckcharakter der Architektur 48
a) Praktische Zwecke in der Architektur 49
(1) Allgemeine und nutzungsspezifische Zwecke 49
(2) Zwecksetzung im Detail 49
(3) Innen- und außenraumbezogene Zwecke 50
b) Ortsgebundenheit der Zweckerreichung 50
c) Private und öffentliche Zwecke 50
d) Zusammenfassung: Architektur als Zweckkunst 51
3. Architektur als Raumkunst 51
a) Die Gestaltungsmittel 52
(1) Volumenbildung 52
(2) Materialität in der Architektur 53
(3) „Architektur als Fiktion" (H. Klotz) 53
(4) Das architektonische Werk 54
b) Die Umgebung 55
(1) Subjektiver Bezug auf Umgebung 55
(2) Objektiver Bezug auf Umgebung 55
(3) Die physische Konkurrenz von Werken der Baukunst 56
(4) Werkeinheit in der Architektur im Verhältnis zur Umgebung 56
c) Privater und öffentlicher Raum 58
d) Zusammenfassung: Das architektonische Kunstwerk 60
4. Baukunst als soziale Realität 60
a) Rezeptionsweise von Architektur 60
b) Architektur als dauerhafte Kapitalbindung 61
c) Architektur als Auftragskunst 62
(1) Autonomie und Bindung an einen Auftraggeber 62
(2) Die zwei Pole: Architekt und Bauherr 62
(3) Die Bedeutung der Bauherrenschaft für die Baukunst 63
(4) Architektur als Profession 64
5. Zusammenfassung: Dimensionen der Architektur 65
IV. Architektur und Städtebau 65
1. Das Handlungsfeld des Städtebaus 66
a) Der Ursprung des modernen Städtebaus 66
b) Der Begriff des Städtebaus 67
c) Die Instrumente des Städtebaus 68
d) Grundlagen und Möglichkeiten des Städtebaus 69
(1) Wissenschaft als Grundlage des Städtebaus 69
(2) Öffentlichkeit und Städtebau 70
(3) Die Notwendigkeit politischer Entscheidung 71
(4) Künstlerischer Gestaltungsspielraum im Städtebau 71
2. Städtebau als Kunst 72
a) Historische Strukturmodelle städtebaulichen und stadtbaukünstlerischen Handelns 72
(1) Das Modell „Alte Stadt" 72
(2) Das Modell „Residenzstadt" 74
(3) Das Modell „Nationale Hauptstadt" 75
(4) Das Modell „Funktionale Stadt" 77
b) Städtebau und Stadtbaukunst heute 78
(1) Die nachhaltige Stadt 79
(2) Die aufgelöste Stadt 80
(3) Ausblick 81
c) Stadtbaukunst-eine „zugewandte" Kunst 82
(1) Die infinite Stadt 82
(2) Die kollektive und anonyme „Produktion" von Stadt 82
(3) Stadtbaukunst als „zugewandte" Kunst 83
d) Vom Städtebau zur Stadtbaukunst 84
3. Zusammenfassung: Architektur in der Stadt 84
D. Die Strukturierung der Kunstfreiheit als Grundrecht 86
I. Der Kanon von Schutzbereich, Eingriff und verfassungsrechtlicher Rechtfertigung 86
II. Die Bestimmung des Schutzbereichs zwischen subjektivierenden und objektivierenden Auslegungstheorien 87
1. Architektur als Kunst im Sinne der Kunstfreiheit 87
2. Auslegungstopoi des Bundesverfassungsgerichts 89
a) Zur Definition von Kunst 89
b) Das Verbot wertender Einengung des Kunstbegriffs 90
c) Die Rolle des Selbstverständnisses der Grundrechtsberechtigten 93
3. Der künstlerische Geltungsanspruch als Leitfaden der Auslegung 94
a) Der soziale Geltungsanspruch in der Rechtsprechung 95
b) Der künstlerische Geltungsanspruch 96
c) Das Verhältnis der Geltungsansprüche von Kunst und Recht 98
4. Zusammenfassung: Zum Vorliegen eines Eingriffs in die Freiheit der Baukunst 99
III. Die Schranke des Vorbehalts der Verfassung 99
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 100
a) Das Verbot der Schrankenübertragung 100
b) Die Ablehnung von A-priori-Schranken 101
c) Die Schranke der Rechtsgüter von Verfassungsrang 101
d) Abwägung als Verhältnisbestimmung von Grundrechtstatbestand und Grundrechtsschranke 102
e) Die Bedeutung der Schrankendogmatik des Bundesverfassungsgerichts 103
2. Die Untauglichkeit von Schrankenlösungen zur Bestimmung der Reichweite der Freiheit der Baukunst 105
a) Grundrechte Dritter als Schranke? 105
(1) Das Grundrecht auf Stadtgestaltung 106
(2) Der soziale Frieden und Nachbarkunst als kollidierende Güter 106
(3) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Eigentums- und Religionsfreiheit als kollidierende Güter 107
b) Andere Rechtsgüter von Verfassungsrang - Demokratie vs. Grundrechte? 107
(1) Die Untauglichkeit staatlicher Gestaltungsermächtigungen als Schranke von Grundrechten 108
(2) Das Demokratieprinzip 109
(3) Kompetenznormen 109
(4) Staatszielbestimmungen 110
(a) Die verfassungsrechtliche Qualität von Staatszielbestimmungen 110
(b) Das Sozialstaatsprinzip 110
(c) Das Staatsziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen 112
(d) Der Kulturstaat als Staatsziel 112
(5) Das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung 113
3. Zusammenfassung: Die geringe Relevanz der Schrankenebene zur Bestimmung der Reichweite der Freiheit der Baukunst 115
IV. Die objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte 116
1. Die Reichweite der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte 116
2. Einzelaspekte der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte 119
3. Die Untauglichkeit der Lehre von der objektiv-rechtlichen Dimension der Grundrechte zur Bestimmung des Normgehalts 120
4. Zusammenfassung: Die Ermittlung der objektiv-rechtlichen Dimension der Kunstfreiheit 120
E. Der Gehalt der Kunstfreiheit für die Baukunst 122
I. Begriffe und Schutzumfang der Baukunst im einfachen Recht 122
1. Baukunst im Urheberrecht 123
a) „Werk" und „Kunst" im Urheberrecht 123
b) Der Umfang des urheberrechtlichen Schutzes 124
(1) Der Schutz gegen die Entstellung des Werkes 124
(2) Der urheberrechtliche Anspruch auf den Fortbestand des Kunstwerkes 125
(3) Die postmortale Schutzwirkung des Urheberpersönlichkeitsrechts 126
(4) Der urheberrechtliche Schutz des Umgebungsbezugs von Architektur 127
c) Der Beurteilungsmaßstab im Urheberrecht 127
2. Baukunst im Recht des Denkmalschutzes 128
a) Künstlerische Bedeutung in der Denkmalpflege 128
b) Die räumliche Erstreckung des Denkmalschutzes: Umgebungs- und Ensembleschutz, städtebauliche Bedeutung 129
II. Die Gegenstände des Schutzes der Kunstfreiheit im Bereich der Baukunst 130
1. Die Unterscheidung von künstlerischem und nichtkünstlerischem Bauen 130
a) Kunst als verfassungsrechtlicher Begriff 130
(1) Der materiale Kunstbegriff 131
(2) Der formale Kunstbegriff 131
(3) Der zeichentheoretische Kunstbegriff 132
(4) Der (erfolgreiche) künstlerische Akt der Behauptung als Kunst 132
(5) Zusammenfassung: Offener Kunstbegriff plus Indizien 133
b) Die Ergänzungsbedürftigkeit der allgemeinen Kunstbegriffe für die Baukunst 133
(1) Die begrifflichen Folgen der Zweckbindung der Baukunst 133
(2) Das Kriterium der Intensität der formalen Durchbildung 134
c) Gestalterische Qualitäten zur Bestimmung des Kunstcharakters von Architektur 135
(1) Bauwerkskörper 135
(2) Aktiver Umgebungsbezug 135
(3) Passiver Umgebungsbezug 135
d) Der Beurteilungsmaßstab im Verfassungsrecht 136
e) Zusammenfassung: Baukunst im Sinne der Kunstfreiheit 137
2. Die Schutzgegenstände im Einzelnen 137
a) Der geschützte Personenkreis 137
(1) Der Architekt 137
(a) Der Architekt als Träger des schöpferischen Prozesses 137
(b) Postmortale Schutzwirkung der Kunstfreiheit 137
(2) Bauherr und Eigentümer als Künstler und Mittler 138
(3) Kein Schutz des Kunstrezipienten 139
(a) Rezeptionsästhetischer Ansatz 139
(b) Keine negative Kunstfreiheit 140
b) Werk-und Wirkbereich der Baukunst 140
(1) Der Schutz des Werkes der Baukunst 140
(a) Gestalt-und Fortbestandsschutz 141
(b) Umgebungsbezug 141
(2) Der Schutz des Wirkbereichs von Baukunst 141
(a) Die Unterscheidung von Werk- und Wirkbereich 141
(b) Keine Abstufung des Schutzes nach Werk- und Wirkbereich 142
(c) Der Wirkbereichsschutz der Baukunst 143
3. Gegenständliche Abgrenzung gegenüber anderen Grundrechten (Grundrechtskonkurrenz) 143
a) Baukunst als Beruf und Wirtschaftsgut 143
(1) Baukunst als Beruf 143
(2) Baukunst als Eigentum 144
(3) Abgaben auf und Vergütungen für Baukunst 144
b) Baukunst als Kommunikation 145
(1) Baukunst als Meinungsäußerung 145
(2) Baukunst als Religionsausübung 146
III. Die Normoffenheit der Freiheit der Baukunst 146
1. Versuche abstrakt-genereller Schutzbereichsbegrenzung 146
a) Ausgrenzung unspezifischer Modalitäten der Kunstäußerung (Fr. Müller) 146
(1) „Normprogramm" und „Normbereich" 146
(2) Unspezifische Modalitäten der Kunstausübung 147
(3) Einwände gegen Müllers Theorie: Extra-legale Grundrechtsverdopplung 148
(4) Baukunstbezogene Aussagen 150
(a) Schutz der Baukunst nur nach den Regeln des Wirkbereichs 150
(b) Kein Schutz der Ortsbezogenheit 150
(c) Verfassungswidrigkeit der Verunstaltungsverbote 151
(d) Kein Grundrechtsschutz gegen zweckbezogene Anforderungen 151
b) Ausgrenzung des eigenmächtigen Zugriffs auf fremde Rechtsgüter 152
(1) „Der Zürcher sprayer" 152
(a) Der Inhalt der Sprayer-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 153
(b) Das Verhältnis von Kunst- und Eigentumsfreiheit 154
(c) Weiterungen (1): Kunstfreiheit und die Problematik der Materialbeschaffung 156
(d) Weiterungen (2): Das Verhältnis von Kunstfreiheit und anderen Grundrechten 156
(e) Weiterungen (3): Kunstfreiheit und fiskalisches Eigentum 157
(2) Zur Verallgemeinerung der Sprayer-Lösung (Pieroth/Schlink) 159
(a) Die Beschränkung des Schutzes der Kunstfreiheit auf „auch sonst erlaubtes Verhalten" 159
(b) Die Folge: Der Verlust des rechtssphärenabgrenzenden Gehalts der Kunstfreiheit 159
(c) Zum Vergleich von Kunst-und Berufsfreiheit 161
(d) Zur Übertragbarkeit auf das Verhältnis von Baurecht und Baukunst 162
(e) Zusammenfassung 162
c) Ausgrenzung mittels des Normtypus der „allgemeinen Gesetze" 163
(1) Baurecht als „allgemeines Gesetz" 163
(2) Rückführung auf Evidenz (Rüfner) 164
(3) Rückführung der Freiheitsrechte auf den Gleichheitssatz (Bettermann) 164
2. Die Normoffenheit der Kunstfreiheit 165
a) Die Angewiesenheit der Grundrechte auf den Gesetzgeber 166
b) Normoffenheit als Eröffnung einer staatlichen Gestaltungsbefugnis 167
c) Differenzierungen im Rahmen der Normoffenheit 168
(1) Normoffene Teilschutzbereiche 168
(2) Qualitative Begrenzungen von Normoffenheit 169
IV. Der Umfang des Schutzes der Freiheit der Baukunst 170
1. Historische Einführung in die Kategorien des baurechtlichen Zugriffs auf das Werk der Baukunst 170
a) Bewahren und Gestalten - Das Kreuzberg-Urteil (1882) 170
(1) Der Gehalt des Urteils 170
(2) Die Reichweite der polizeilichen Generalklausel 171
(3) Die Reichweite des Verunstaltungsverbots 172
(4) Wohlfahrt im Rechtsstaat: Der Weg der Spezialgesetzgebung 173
(5) Normgeber und Normanwender 173
b) Die Spannung zwischen praktischen und ästhetischen Zwecken im Baurecht 174
c) Die Ausdifferenzierung des Baurechts 174
2. Die Reichweite der Normoffenheit der Freiheit der Baukunst gegenüber der Verwirklichung praktischer Zwecke 176
a) Normoffenheit in der praktischen Dimension 176
b) Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit als Grenzen der Normoffenheit 177
(1) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes 177
(2) Das Bestimmtheitsgebot 178
c) (Kunst-) Freiheit als praktischer Zweck 178
d) Zusammenfassung: Die Bedeutung praktischer Belange für die Freiheit der Baukunst 179
3. Die Reichweite der Normoffenheit der Freiheit der Baukunst gegenüber der Verwirklichung ästhetischer Zwecke 179
a) Ästhetische Zwecke als legitime Gründe des Allgemeinwohls 179
b) Normoffenheit in der historischen und der räumlichen Dimension 180
c) Das ästhetisch schlüssige Programm als Voraussetzung von Normoffenheit 181
d) Stadtgestaltung als ästhetisches Programm 182
(1) Schutz und Förderung des einzelnen Werkes der Baukunst 182
(a) Die Bewahrung vorhandener baukünstlerischer Substanz 182
(b) Die Schaffung neuer Baukunst 183
(2) Der stadträumlich begründete Zugriff auf das Werk der Baukunst 184
(a) Die Möglichkeit eines stadtbaugestalterisch schlüssigen Programms 185
(b) Inhaltliche Kriterien zur Beurteilung ästhetischer Schlüssigkeit 185
(c) Prozedurale Kriterien zur Beurteilung ästhetischer Schlüssigkeit 186
(aa) Das Gebot diskursiver Offenheit 187
(bb) Das Gebot ästhetisch schlüssiger Entscheidung 188
e) Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit als Grenzen der Normoffenheit 189
(1) Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mitteleinsatzes 189
(2) Bestimmtheit im Hinblick auf Gestaltfragen 189
(a) Materielle Bestimmtheit ästhetisch bezweckter Normen 189
(b) Die Kompensation von Unbestimmtheit durch Verfahren 190
f) Zur These der Kunstfreiheit als Neutralitätsgebot 191
g) Zusammenfassung: Die Bedeutung ästhetischer Belange für die Freiheit der Baukunst 192
F. Baurecht als Gestaltanweisung: Die Zugriffe des Baurechts auf das Werk der Baukunst 193
I. Die Gesetzgebungskompetenzen im Baurecht 194
II. Gestaltanweisungen durch das Bauplanungsrecht 196
1. Gestalten durch Plan: Stadtgestaltung durch Bebauungsplanung 196
a) Vorstufen der Bauleitplanung 197
(1) Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung 197
(2) Die Zielvorgaben des Baugesetzbuches 197
(a) Allgemeine Ziele 198
(b) Die Planungsleitlinien 198
(c) Die Ziele der Sanierungssatzung 199
(3) Die Baunutzungsverordnung 199
b) Die Bauleitplanung 199
(1) Stadtbaugestalterische Erforderlichkeit als Teil der städtebaulichen Erforderlichkeit 200
(2) Die planerischen Instrumente 201
(a) Der Flächennutzungsplan 201
(b) Die Instrumente der Bebauungsplanung 202
(aa) Gestalterische Instrumente im Rahmen von Bebauungsplänen 202
(bb) Die besonderen Instrumente der Sanierungssatzung 204
(cc) Die Aufnahme fremder Regelungen in den Bebauungsplan 204
(3) Der Einsatz der Instrumente: Das (gestalterische) Abwägungsgebot 204
(a) Die Anforderungen des Abwägungsgebotes 205
(b) Die Bedeutung des Abwägungsgebotes für gestalterische Fragen 206
(aa) Baukunst als Belang und seine Gewichtung im Verhältnis zu praktischenZwecken 206
(bb) Baukunst und baugestalterische Zwecke 207
(cc) Baukunst und stadtgestalterische Zwecke 208
(dd) Das gestalterische Abwägungsgebot 208
(4) Planungskonstellationen: Die Überplanung der bestehenden Stadt 210
(a) Der Umgang mit der vorhandenen städtebaulichen Struktur 210
(b) Der Umgang mit dem vorhandenen Einzelbestand 212
c) Planverwirklichung durch städtebauliche Gebote 213
d) Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan 213
(1) Insbesondere: Die Befreiung - die rechtlichen Voraussetzungen 214
(2) Zur Notwendigkeit einer spezifisch gestaltbezogenen Auslegung der Befreiungstatbestände 216
(3) Keine Befreiung allein aufgrund des Vorliegens von Baukunst 217
e) Kein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf Planung 218
2. Fortschreibung des Vorhandenen durch Gesetz: Das Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich 219
a) Die bauplanungsrechtlichen Instrumente im unbeplanten Innenbereich 219
(1) Funktionsweise: Rahmenbildung 219
(a) Zusammenhängende Bebauung eines Ortsteils 220
(b) Die Umgebung als Rahmen 220
(c) Einengendes Korrektiv: Das Gebot der Rücksichtnahme 221
(d) Erweiterndes Korrektiv: Das Verbot der Begründung oder Erhöhung bodenrechtlich beachtlicher und erst noch ausgleichsbedürftiger Spannungen 221
(e) Abwägung im Rahmen von § 34 Abs. 1 BauGB 222
(f) Die Einbeziehung der Baunutzungsverordnung im unbeplanten Innenbereich 222
(2) Das Gebot der Berücksichtigung der für die Landschaft charakteristischen Siedlungsstruktur 222
(3) Der zusätzliche Ortsbildschutz 223
(4) Die Satzungen nach §34 BauGB 223
(5) Die städtebaulichen Gebote 224
b) Verfassungsrechtliche Würdigung 224
(1) Das Einfügungsgebot als praktisch bezweckte Vorschrift 224
(2) Das Einfügungsgebot als ästhetisch schlüssiges Programm 225
(3) Das Verbot der Beeinträchtigung des Ortsbildes 228
(4) Abwägung im Rahmen des Einfügungsgebots als Erforderlichkeitsprüfung 228
(5) Die Einbeziehung der Baunutzungsverordnung 229
(6) Die Satzungen nach §34 BauGB 229
(7) Der Einsatz der städtebaulichen Gebote außerhalb von Bebauungsplänen 229
III. Gestaltanweisungen durch das Bauordnungsrecht 230
1. Fortschreibung des Vorhandenen durch Gesetz: Das Verunstaltungsverbot als ästhetische Bestandssicherung 230
a) Der Regelungsgehalt des Verunstaltungsverbots 230
b) Verunstaltung durch Kunst 232
(1) Die bauwerksbezogene Verunstaltung 232
(2) Die umgebungsbezogene Verunstaltung 232
(3) Graffiti usw. als Verunstaltung 234
c) Die Berücksichtigung der beabsichtigten Gestaltung 234
d) Der subjektiv-rechtliche Anspruch auf Schutz vor Verunstaltung 235
2. Gestalten durch Plan: Stadtgestaltung durch örtliche Bauvorschriften 237
a) Das (gestalterische) Abwägungsgebot im Bauordnungsrecht 237
b) Kein subjektiv-rechtlicher Anspruch auf Planung 238
3. Die praktisch bezweckten Regelungen in den Landesbauordnungen 239
a) Das Recht zur Alternative: Ausnahmen und Befreiungen im Bauordnungsrecht 239
b) Insbesondere: Die Abstandsvorschriften vor der Kunstfreiheit 241
(1) Abstandsvorschriften zwischen Ordnungs-und Planungsfunktion 241
(2) Abstandsvorschriften in Plangebieten 242
(3) Abstandsvorschriften außerhalb von Plangebieten 243
IV. Gestaltanweisungen durch das Denkmalschutzrecht 244
1. Die Bewahrung des Vorhandenen: Die Grundzüge des Rechts des Denkmalschutzes 245
2. Unterschutzstellung und die Berücksichtigung gegenläufiger Interessen 246
3. Denkmalschutz und neue Baukunst 247
4. Umgebungs- und Ensembleschutz durch Denkmalrecht 248
5. Die Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch 249
6. Die Reichweite subjektiver Rechte im Denkmalschutz 250
V. Die verfahrensbezogenen Anforderungen der Kunstfreiheit 251
1. Grundlage: Die Problematik von Prärogativen der Normgeber 251
2. Bundes- und Landesgesetzgebung 253
3. Die Rolle exekutivischer Normgebung 254
a) Die Anforderungen an die Verordnungsgebung: Art. 80 GG und die Wesentlichkeitslehre 254
b) Die Baunutzungsverordnung zwischen Bundesgesetzgeber, gemeindlicher Selbstverwaltung und grundrechtsberechtigtem Bürger 255
4. Das Gebot der Zweistufigkeit gemeindlicher Planungen 257
a) Das Verfahren der Bauleitplanung 258
(1) Die verfahrensrechtliche Berücksichtigung der gestalterischen Fragen 258
(2) Instrumente der Plansicherung 259
b) Die Vorgehens weise bei Erlass einer Gestaltungssatzung 259
5. Baugenehmigungsverfahren, Bauvorlageberechtigung und Freistellungspolitik 261
6. Verfahren im Denkmalrecht 262
7. „Kooperative" Verfahren, insbesondere der städtebauliche Vertrag 263
8. Konsistenzsicherung durch Kompetenzkonzentration 264
9. Kunstfreiheit und Rechtsschutz 266
VI. Andere städtebauliche Vorgehensweisen 266
1. Die verfassungsrechtliche Bedeutung anderer städtebaulicher Vorgehensweisen 267
2. Die „sonstige" städtebauliche Planung 268
a) Vorgehensweise und Gegenstand der Rahmen- und Entwicklungsplanung 268
b) Der Gewinn von Rahmen- und Entwicklungsplanung für die Fragen städtischer Gestalt 269
c) Das Berliner Beispiel des Planwerks Innenstadt 270
3. Weitere Organisations- und Verfahrensformen 270
a) Der Stadtbaumeister 270
b) Beratende Beiräte 272
c) Der Wettbewerb 273
G. Resümee der bisherigen Überlegungen 274
I. Der verfassungsrechtliche Gewinn der Untersuchung 274
1. Der grundrechtsdogmatische Gewinn 275
2. Der grundrechtstheoretische Gewinn 275
3. Der rechtspraktische Gewinn 276
II. Die verfassungsrechtlichen Wirkdimensionen der Freiheit der Baukunst 276
1. Die Freiheit der Baukunst als Eingriffsabwehrrecht 277
2. Die Freiheit der Baukunst als negative Kompetenznorm: Der Schutz des Werkes der Baukunst 277
3. Schutzpflichtwahrnehmung durch das öffentliche Baurecht 278
4. Die organisations- und verfahrensrechtliche Dimension der Freiheit der Baukunst 278
5. Die leistungsrechtliche Dimension der Freiheit der Baukunst 279
6. Die materiell-rechtliche Ausgestaltungsbefugnis des Gesetzgebers im öffentlichen Baurecht 280
III. Der baurechtliche Gewinn der Untersuchung 280
1. In der Bauleitplanung 281
2. Im unbeplanten Innenbereich 282
3. Im Bauordnungsrecht 283
4. Im Denkmalrecht 284
5. Kompetenzfragen 285
6. Kunstfreiheit und Rechtsschutz 285
7. Andere städtebauliche Vorgehensweisen 285
IV. Im Beispiel: Flachdach und Fassadenbemalung vor Gericht 286
H. Weiterungen 288
I. Überlegungen zu baukünstlerischen Vorhaben im Außenbereich 288
1. Der Grundsatz der Freihaltung des Außenbereichs 289
2. Gestaltvorgaben für Außenbereichsvorhaben 290
3. Der Breker-Fall 290
4. Die Uneindeutigkeit des Städtischen 292
II. Die Weltdeutungsgrundrechte: Kunst-, Wissenschafts- und Religionsfreiheit 293
1. Der Schutz von „Weltdeutung" durch vorbehaltlose Grundrechte 293
a) Das deutsche Konzept vorbehaltloser Grundrechte 293
b) Die Grenzen der Wissenschaft 294
c) Religionsfreiheit als „Toleranz" 294
2. Personale Geltungsansprüche und eine freiheitliche Rechtspolitik 295
Literaturverzeichnis 297
Personenverzeichnis 311
Verzeichnis der Gerichtsentscheidungen 315

Erscheint lt. Verlag 10.7.2019
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
ISBN-10 3-428-50682-0 / 3428506820
ISBN-13 978-3-428-50682-8 / 9783428506828
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