Insolvenzverfahren bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit (eBook)

Chancen der Betriebsfortführung. Optimierung der Verfahrensergebnisse. Haftungsrisiken
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2019 | 1. Aufl. 2019
XXIII, 302 Seiten
Springer Berlin Heidelberg (Verlag)
978-3-662-58974-8 (ISBN)

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Insolvenzverfahren bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit - Stefan Smid, Susanne Riedemann
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Dieses Buch beschäftigt sich mit Insolvenzfällen, bei denen die Insolvenzmasse zu einem Zeitpunkt der Verfahrensabwicklung allenfalls die Kosten des Insolvenzverfahrens deckt. Diese Lage tritt vielfach auf und gehört zu den Standardproblemen, mit denen sich Insolvenzverwalter und Berater auseinandersetzen müssen. Rechtsdogmatische Stimmigkeit und Praxisorientierung verbinden sich bei den vorgeschlagenen Lösungen.

Bei Eintritt der Massearmut - der Massebedürftigkeit gem. § 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff. InsO - hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach § 210a InsO gelegt.

Die Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. § 207 InsO wird in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Abwicklung des Verfahrens eingehend dargestellt und dabei insbesondere die Handlungsmöglichkeiten des Insolvenzverwalters beleuchtet.

Der Schwerpunkt der Darstellung liegt bei der Behandlung der Masseunzulänglichkeit gem. §§ 208 ff. InsO. Aus den dabei behandelten Fragen sind hervorzuheben:

  • Voraussetzungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit; Ermessen des Insolvenzverwalters bei der Wahl des Zeitpunktes der Anzeige
  • Prozessuale Wirkungen der Anzeige auf die Rechtsdurchsetzung der Massegläubiger
  • Probleme einer zweiten Masseunzulänglichkeit und deren Auswirkung auf die Rechtsstellung der Neumassegläubiger
  • Verjährung von Masseforderung nach Wiederherstellung der Massesuffizienz
  • Insolvenzpläne bei Masseunzulänglichkeit
  • Fragen der Haftung des Insolvenzverwalters: Verhältnis der Haftungstatbestände der §§ 60 und 61 InsO



Prof. Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Dr. Susanne Riedemann, Hamburg

Vorwort 5
Einleitung 6
Inhaltsverzeichnis 8
Kapitel 1: Fragestellungen 23
I. Masselosigkeit, Massearmut, Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit 23
1. Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit 23
2. Ausschluss der Aufhebung des Insolvenzverfahrens 24
3. Auswirkungen auf das weitere Verfahren 24
II. Legitimität massearmer Insolvenzverfahren 25
1. Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens 25
2. Häsemeyers Kritik 26
3. Veränderung der positiv-rechtlichen Lage 29
III. Erleichterung der Verfahrensdurchführung 30
1. Ziele der Einführung der §§ 207, 208 ff. InsO in der Insolvenzrechtsreform 30
a) Vermeidung der „Flucht in die Massearmut“ 30
b) Massearme Verfahren unter der Geltung des § 60 KO 31
c) Unterscheidung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten 32
2. Regeln die §§ 208 ff. InsO ein Notabwicklungsverfahren? 32
a) Teleologische Reduktion des § 208 Abs. 3 InsO? 32
b) Judikatur 33
c) Pflicht des Verwalters zur Verwertung 34
d) Höchstrichterliche Judikatur zur Betriebsfortführung vor 1999 34
IV. Entwicklung der Verfahrensabwicklung gem. §§ 207 ff. InsO seit Inkrafttreten der InsO 35
1. Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelungen 35
2. Entwicklung und „Ausbau“ des Verfahrens nach den §§ 207, 208 ff. zum Sonderinsolvenzverfahren in der höchstrichterlichen Judikatur 35
a) Einzelne Regelungsbereiche 35
b) Einfluss des ESUG 36
3. Notabwicklung oder Sonderverfahren? 37
V. Masseschulden als Verfahrensabwicklungskosten i.w.S. 37
1. Verhältnismäßigkeit der Verfahrensabwicklungskosten 37
2. Sonderopfer der Insolvenzgläubiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben? 39
a) Funktionsgerechtigkeit massearmer Insolvenzverfahren 39
b) Lage unter der Geltung des § 60 KO 40
Kapitel 2: Grundlagen 42
I. Haftungsgemeinschaft der Massegläubiger? 42
1. Einleitung 42
2. Kein Gemeinschaftsverhältnis der Massegläubiger aus der Identität des haftenden Vermögens 42
3. Ausgleichshaftung der Insolvenzgläubiger 43
4. Zweiseitiges Verhältnis der Massegläubiger zum Insolvenzverwalter 49
a) Fragestellung 49
b) § 209 InsO als Verteilungsordnung ohne insolvenzliche Ausgleichshaftung 49
c) Sinn der Ablehnung eines „Konkurses im Konkurs“ 50
Kapitel 3: Intensitätsstufen der Massearmut 52
I. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) 53
1. Massearmut und Eröffnungsvoraussetzungen 53
a) Fragestellung 53
b) § 207 InsO als Korrektiv 54
2. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. §§ 26 Abs. 1, 207 InsO 54
a) Rechtslage unter Geltung der KO 54
b) Keine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichts 55
c) Reichweite der nach § 26 Abs. 1 InsO maßgeblichen „Kosten des Verfahrens“ 55
3. Liquiditätsbetrachtung 61
4. Verfahren gem. § 207 InsO 61
a) Amtswegige Verfahrenseinstellung durch das Insolvenzgericht 61
b) Rechtsbehelfe gegen die Verfahrenseinstellung 62
5. Beispiele 62
a) Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens 62
b) Einstellungsbeschluss 63
6. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters nach § 207 InsO 64
a) Einstellung des Verfahrens erst nach Verteilung des Restvermögens 64
b) Insolvenzanfechtungen nach § 207 Abs. 3 S. 2 InsO? 65
7. Gläubigerversammlung 67
8. Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten 67
a) Unterrichtung der Massegläubiger 67
b) Unterrichtung des Insolvenzschuldners 68
9. Massebedürftigkeit als Einrede 68
a) Bereits erfolgte Zahlungen 68
b) Fall 68
10. Rechtsbehelfe des Verwalters 68
a) Zuständigkeit des Insolvenzgerichts 68
b) Erinnerung. Vollstreckungsgegenklage 69
11. Rückforderung von ausgezahlten Beträgen 69
a) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Vorschussentnahmen 69
b) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Auszahlungen an weitere Massegläubiger 70
12. Geschäftsunterlagen 70
13. Herstellung der Eröffnungsvoraussetzungen durch Massevorschuss 71
a) Aufgaben 71
b) Mehrheit von Antragstellern 71
c) Judikatur des BGH 72
d) Verfahrenskostenvorschuss und Verfahrenskostenbeitrag gem. § 171 InsO 72
e) Ungenügender Vorschuss 72
f) Behandlung des Vorschusses durch den vorläufigen Verwalter und den Verwalter 72
g) Zur Vorschusserbringung berechtigter Personenkreis 73
h) Vorschussauflage durch Beschluss des Insolvenzgerichts 73
i) Forderungsrücktritte vorrangiger Gläubiger 74
14. Erstattungsansprüche gegen die eigenantragsverpflichteten Organe juristischer Personen 74
a) Voraussetzungen 74
b) Verjährungsfrist 74
15. Massebedürftigkeit im Insolvenzverfahren natürlicher Personen und Verfahrenskostenstundung 75
a) Gesetzliche Regelung 75
b) Verfahren 75
aa) Betroffener Personenkreis 75
bb) Zulässigkeit des Antrags 76
cc) Kein Formzwang für den Antrag 76
c) Maßstäbe der Stundungsgewährung 77
aa) Voraussetzungen 77
bb) Ausschluss der Stundung bei Gründen der Versagung der Restschuldbefreiung 77
d) Insolvenzgerichtliche Entscheidung 78
e) Besondere insolvenzgerichtliche Fürsorgepflicht: Beiordnung eines Rechtsanwalts 79
f) Rechtsbehelfe 80
g) Zeitliche Erstreckung der Stundung 81
aa) Grundsatz 81
bb) Verlängerung der Stundung 81
h) Maßstäbe wirtschaftlichen Unvermögens des Schuldners 81
j) § 4b Abs. 2 InsO: Anpassung oder Aufhebung von Ratenzahlungen und Stundung 82
k) Entscheidung 83
l) Voraussetzungen der Aufhebung 84
m) Rechtsmittel 87
16. Auswirkung der Verfahrenskostenstundung nach §§ 4a ff. InsO auf die Verfahrensabwicklung 87
17. Nachtragsverteilung 88
II. Masseunzulänglichkeit 89
1. Schutz der geordneten Verfahrensabwicklung 89
a) Eröffnung massebedürftiger Verfahren unter unverzüglicher Anzeige der Masseunzulänglichkeit 89
b) Einschnitt durch die Rang-Entscheidung des BVerfG 1993 89
2. Förderung der Risikobereitschaft des Verwalters? 90
a) Anzeige der Masseunzulänglichkeit keine bloße Obliegenheit des Verwalters 90
b) Fall 91
c) Schaffung von Rechtsklarheit durch Anzeige der Masseunzulänglichkeit 91
3. Zeitpunkt der Anzeige der Masseunzulänglichkeit 91
a) Judikatur des BGH 91
b) Beurteilungsspielraum des Verwalters 92
b) Gerichtsnotorietät der Masseunzulänglichkeit aufgrund „Anzeige“ des vorläufigen Verwalters 93
4. Auskunftspflicht des Verwalters und Begründetheit der Anzeige 94
5. Liquiditätszustand der Masse 94
a) Masseunzulänglichkeit als „weniger krasse Form der Massearmut“ 94
b) Tatbestände der Masseunzulänglichkeit 94
aa) Grundtatbestände 94
bb) Unterfälle 95
c) Vorbeugende Anzeige der Masseunzulänglichkeit 95
6. Kein Gleichlauf mit der Zahlungsunfähigkeit i.S.v. § 17 InsO 96
a) Funktionsbereich der gesetzlichen Eröffnungsgründe 96
b) Masseunzulänglichkeit beschreibt Status bei der Amtsverwaltung des Schuldnervermögens 97
c) Bestimmung der Masseunzulänglichkeit durch Liquiditätsplanung des Verwalters 98
d) § 208 Abs. 1 S. 2 InsO: Keine drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO 98
7. Beispiele 99
a) Anzeige der (drohenden) Masseunzulänglichkeit 99
b) Insolvenzgerichtliche Verfügung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit 100
Kapitel 4: Wirkungen der Masseunzulänglichkeit 103
I. Bindung von Insolvenzgericht und Prozessgericht an die und Überprüfbarkeit der Anzeige gem. § 208 Abs. 1 InsO 104
1. Bindung an materielle Wirkung – keine bindende Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anzeige 104
2. Unzutreffende Anzeige der Masseunzulänglichkeit 104
a) Amtsermittlungen des Insolvenzgerichts 104
b) Unredlichkeit des Verwalters als Grenze der Bindung des Prozessgerichts 104
c) Verfahrensrechtliche Folgen der Bindung des Prozessgerichts an die Anzeige 106
d) Inter partes Wirkungen des Urteils 106
II. Prozessuale Wirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit 107
1. Unzulässigkeit der Individualvollstreckung 108
a) Regelung des § 210 InsO 108
b) Rechtsbehelf des Verwalters nach hM: Erinnerung 108
c) Zuständigkeit 108
d) Gegenmeinung: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage 109
2. Vollstreckungsmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung 110
3. Kostenfestsetzungsverfahren 110
4. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG 111
5. Klage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter 111
a) Zuständigkeit des Prozessgerichts für den Streit zwischen Massegläubiger und Insolvenzverwalter 111
b) Inzidente Feststellung der Masseunzulänglichkeit im Leistungsprozess 111
c) hM: Unzulässigkeit der Leistungsklage des Massegläubigers 112
d) Kritik: Gründe für die Zulässigkeit der Leistungsklage des Massegläubigers 113
aa) Prozessrechtsdogmatische Bedenken 113
bb) Verteidigung des beklagten Insolvenzverwalters 113
cc) Judikatur zu § 60 KO 114
dd) Entsprechende Anwendung der §§ 780 Abs. 1, 786 ZPO 115
6. Abgrenzung: Keine Wirkung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf die Klage des Aussonderungsberechtigten und Ersatzaussonderungsberechtigten 116
7. Sonderfall: Dinglich gesicherter Massegläubiger 116
a) Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter 116
b) Hinterlegungsfall OLG Frankfurt/M, B. v. 3. 1. 2017 – 20 VA 3/16 120
8. Eigenverwaltung 122
9. Sonderfall: Klage des Insolvenzverwalters auf Einlagenrückgewähr gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit 122
III. Materiell-rechtliche Wirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit 123
1. Vermeidung einer Zinsbelastung der Masse aus Leistungsverweigerung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit 123
2. Haftungsrechtliche Suspension der Fälligkeit von Masseforderungen 124
3. Masseunzulänglichkeit als Einwendung 124
4. Säumniszuschläge 124
IV. Wirkungen der materiellen Masseunzulänglichkeit ohne deren Anzeige 125
1. Tatsächlicher Eintritt der Masseunzulänglichkeit als Auslöser der Anwendung des § 209 InsO 125
2. Rechtsprechung des BGH 125
V. Materielle Masseunzulänglichkeit bei Verfahrenskostenstundung 126
Kapitel 5: Die Verteilungsordnung des § 209 InsO 128
I. Vorrang der Gerichtskosten und der Vergütungsansprüche 129
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO 129
2. Gleichrangigkeit von Gerichtskosten und Insolvenzverwaltervergütung bei Masseunzulänglichkeit 129
3. Gleichrang der Vergütungsansprüche des abgewählten und des neu gewählten Insolvenzverwalters 130
a) Fragestellung 130
b) Fallgestaltungen 130
c) Gesetzliche Regelung 131
d) Reichweite der Herausgabeanordnung 132
e) Herausgabevollstreckung 132
f) Recht des abgewählten Verwalters zur Vergütungsentnahme 133
aa) Berechtigung des abgewählten Verwalters zur Entnahme der Vergütung aufgrund der Vergütungsfestsetzung 133
bb) Grund der Unterscheidung zwischen Alt- und Neumasseverbindlichkeiten 134
cc) Zurückbehaltungsrechte 135
II. Befriedigung der Forderungen von Neumasseverbindlichkeiten 136
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO 136
a) Zeitpunkt der „Begründung“ von Neu-Masseverbindlichkeiten 136
aa) Grundfall: § 209 Abs. 2 Nr. 1 InsO 136
bb) Dauerschuldverhältnisse: § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO 136
b) Nachrang oktroyierter Masseverbindlichkeiten 137
c) Fallgestaltungen 137
d) „Kündigen können“ iSv § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO 138
2 Freistellung 140
a) Arbeitsverhältnisse 140
aa) Handlungsoptionen des Insolvenzverwalters 140
bb) Phasen von Betriebsfortführungen: § 108 Abs. 1 InsO 141
cc) Fallgestaltungen 142
dd) Kündigungsschutzrechtliche Risiken 143
ee) Urlaubsentgelt 144
ff) Sonderzahlungen des Arbeitgebers nach Anzeige gem. § 208 Abs. 1 InsO 144
b) „Freistellung“ bei anderen Dauerschuldverhältnissen 145
aa) Besitzeinräumung zugunsten Vermieter 145
bb) Besondere Probleme bei vorangegangener Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO 145
III. Letztrangigkeit der Altmasseverbindlichkeiten 146
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO 146
2. § 324 Abs. 2 InsO 146
IV. Einrede des § 818 Abs. 3 BGB gegen Bereicherungsforderung gem. § 55 Abs. 3 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit 147
V. Korrektur von Verteilungsfehlern 149
1. Fehlerquellen der Verteilungsordnung des § 209 InsO 149
2. Vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit 150
a) Leistung cum causa 150
b) Insolvenzanfechtung der vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit erfolgten Zahlung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit? 150
3. Vorliegen der Masseunzulänglichkeit 150
a) Eingetretene, aber nicht angezeigte Masseunzulänglichkeit 150
b) Angezeigte Masseunzulänglichkeit 151
Kapitel 6: („Zweite“) Erklärung der (Neu-)Masseunzulänglichkeit 152
I. Zwangsvollstreckung aus titulierten Neumasseverbindlichkeiten 152
1. Gesetzliche Regelung 152
2. Problemlagen 153
3. Erweiternde Auslegung des § 210 InsO 153
a) Kein Rechtsschutzinteresse des Neumassegläubigers 153
b) Entspr. Anwendung des § 210 InsO durch den BGH 154
II. Neumasseunzulänglichkeit 154
1. Nicht notwendig Pflichtwidrigkeit des Verwalters 154
2. „Erneute“ Masseunzulänglichkeit 155
a) Neue (zweite) Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit 155
b) Prüfungspflicht des Insolvenzverwalters 155
c) Streitstand: Orientierung an § 60 KO? 156
d) Judikatur des BGH 157
aa) Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit als Abgrenzungsmittel 157
bb) Rechtsverbindlichkeit der Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit? 158
cc) Urt. des BGH v. 20.07.2017 – IX ZR 310/14 158
3. Verteilungsordnung bei Neumasseunzulänglichkeit 159
a) Vorrang von Neumasseverbindlichkeiten aus Verwertungshandlungen 159
b) Judikatur des BAG 159
4. Zahlungsklage oder Feststellungsklage 160
5. Neumasseverbindlichkeitsarmut im Falle des § 207 InsO 160
III. Schaffung einer Rangordnung unter Neumassegläubigern durch „Richterrecht“? 161
1. Fragestellung 161
2. Keine gesetzliche Regelung eines Nachrangs von „Alt-Neumassegläubigern“ 162
3. Judikatur des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der richterrechtlichen Kreation von Rangordnungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren 162
4. Keine „selektive“ Befriedigung von Neumassegläubigern nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit 164
Kapitel 7: „Rückkehr“ in das allgemeine Verfahren nach Beseitigung der Masseunzulänglichkeit 165
I. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit: Judikatur des BVerfG 165
1. Zweifel des AG Hamburg 165
2. Obiter dictum des BVerfG, B. v. 09.02.2005 Az. 1 BvR 2719 166
3. Verfahrensrechtliche Umsetzung 167
a) Zulänglichkeitsanzeige. Öffentliche Bekanntmachung 167
b) Unzulänglichkeitsanzeige bei erneutem Eintritt der Masseunzulänglichkeit 167
c) In-Verzugsetzung des Insolvenzverwalters durch Massegläubiger 167
4. Beispiele 168
a) Rücknahme der Anzeige der Masseunzulänglichkeit 168
b) Insolvenzgerichtlicher actus contrarius bei Wiederherstellung der Massezulänglichkeit 169
Kapitel 8: Nach § 208 Abs. 3 InsO zulässige prozessuale Instrumente der Masseverwertung 171
I. Erstreckung der Verwaltungsbefugnis gem. § 208 Abs. 3 InsO auf vom Insolvenzbeschlag erfasste Forderungen 171
1. Einziehung von massezugehörigen Ansprüchen 171
2. Erstreckung der Verwaltungsbefugnis gem. § 208 Abs. 3 InsO auf Gesamtforderungen 172
a) § 92 InsO 172
b) § 93 InsO 172
II. Anfechtungsklagen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit 173
1. Problemlage. Streitstand 173
a) Ablehnende Meinung 173
b) Rechtsprechung des BGH 174
c) Kritik 175
2. Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe zur Finanzierung von Anfechtungsprozessen nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit 175
Kapitel 9: Verfahrensteilnahmerechte von Massegläubigern 178
I. Forderungsanmeldung als Begründung von Verfahrensteilnahmerechten 179
1. Mitwirkungsbefugnisse der Massegläubiger bei Eintritt der Masseunzulänglichkeit? 179
2. Verfahrensrechtliche Stellung der Insolvenzgläubiger bei Eintritt der Masseunzulänglichkeit 180
3. Führung einer „Tabelle“ (Liste) der Massegläubiger durch den Insolvenzverwalter 181
4. Keine Forderungsanmeldung durch Massegläubiger 182
a) Anmeldung von Masseforderungen im „Konkurs im Konkurs“? 182
b) Ausschluss der Forderungsanmeldung 182
aa) Vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit 182
bb) Nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit 183
5. Massegläubiger und Gläubigerselbstverwaltung 183
a) Gläubigerversammlung 183
b) Gläubigerausschuss 184
c) § 210a InsO 184
II. Akteneinsichtsrecht 185
1. Verweis auf § 299 ZPO 185
2. Altmassegläubiger als akteneinsichtsberechtigte Beteiligte 185
Kapitel 10: Verjährung von Masseverbindlichkeiten 186
I. Problemlage 187
1. Widerstreitende Interessenlagen zwischen Insolvenzverwaltung und Massegläubigern 187
a) Pflichtenlage des Insolvenzverwalters 187
b) Dauernde oder temporäre Masseunzulänglichkeit 188
2. Auch Masseforderungen können verjähren 188
II. Probleme bei der Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Regelungen der Hemmung der Verjährung 189
1. Nicht durch Forderungsanmeldung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB 189
2. Keine Hemmung der Verjährung wegen Leistungsverweigerungsrecht gem. § 205 BGB 190
3. Hemmung der Verjährung wegen Verhandlungen gem. § 203 BGB 191
4. Keine Hemmung der Verjährung wegen Hinderung an der Rechtsverfolgung gem. § 206 BGB? 191
III. Darf sich der Verwalter auf den Verjährungseintritt berufen? 192
1. Abreden zur Verjährungshemmung 192
2. Treu und Glauben 192
a) Fragestellung 192
b) Reichweite des § 242 BGB 193
c) Parallele: Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters 193
d) Gleichbehandlung gleichgelagerter Sachverhalte 195
IV. Zwischenergebnis 196
V. Judikatur des BGH 196
1. Urteil des BGH vom 14. Dezember 2017-IX ZR 118/17 196
2. Zweifel an der Verallgemeinerungsfähigkeit der Entscheidung des BGH 197
3. Verzicht auf die Einrede der Verjährung 198
a) Reichweite der Entscheidung des BGH 198
b) Kritik der Ungleichbehandlung von „aktiven“ und „passiven“ Massegläubigern 198
c) Inhaltliche und formelle Anforderungen an verjährungshemmende Stillhalteerklärungen 200
aa) Auslegung im Urteil des BGH vom Dezember 2017 200
bb) Fallgruppen 200
VI. Ergebnis 202
Kapitel 11: Masseunzulänglichkeit und unechte Masseverbindlichkeiten 203
I. Einführung und Abschaffung unechter Masseverbindlichkeiten: 1974 bis 1999 203
II. Unechte Masseverbindlichkeiten in der InsO 204
1. Sozialplanforderungen 204
2. Unechte Masseverbindlichkeiten nach § 324 InsO 204
3. Unechte Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 4 InsO als Fiskusprivileg 205
4. § 270b Abs. 3 InsO 205
III. Unechte Masseverbindlichkeiten und Insolvenzanfechtung 205
Kapitel 12: Beseitigung der Masseunzulänglichkeit durch „Rangrücktritt“ von Massegläubigern? 207
1. Rangvereinbarungen 208
2. Keine Aussagekraft des Satzes: Qualität als Masseschuld keine „Bevorrechtigung“ 208
a) Keine Ausgleichshaftung unter Massegläubigern 208
b) Qualität als Masseforderung oder Insolvenzforderung: insolvenzrechtliche Einordnung von Forderungen 209
3. Gesetzliche Regelung der Disposition des Schuldners über „Heraufstufung“ von Insolvenz- in Masseforderungen 210
a) Funktion der gesetzlichen Regelung im Spiegel der höchstrichterlichen Judikatur 210
b) Generalermächtigung oder Einzelermächtigung 211
4. Keine Disposition des Schuldners zur einseitigen „Herabstufung“ von Masse – in Insolvenzforderungen 211
a) Keine einseitige Herabstufung von Masseforderungen 211
b) Judikatur des BGH zur einseitigen Herabstufung von Masseverbindlichkeiten durch Insolvenzverwalter, Sachwalter oder eigenverwaltenden Schuldner 211
c) Vereinbarung zwischen eigenverwaltendem Schuldner und Gläubiger 212
d) BGH erkennt nicht allgemein auf Unzulässigkeit einer Herabstufung unechter Masseverbindlichkeiten 212
aa) Zulässigkeit der Abstufung von Forderungen aus dem Rang von Masseforderungen in den von Insolvenzforderungen 213
bb) Zulässigkeit der Abstufung von Forderungen aus dem Rang von unechten Masseforderungen in den von Insolvenzforderungen 213
c) Kritik des methodischen Ansatzes des Gegenmodells 214
d) Wortlaut des § 53 InsO 214
e) Entwicklung der Qualität von Forderungen im Verfahren 214
aa) Kritik begriffsjuristischer Fehlentwicklungen 214
f) Vermögensrechtliche Auswirkungen 215
4. Rangverhältnis von Insolvenzforderung und Masseforderung 215
5. Folge: Verzichtbarkeit des insolvenzrechtlichen Ranges einer Forderung 216
a) Fragestellung 216
b) Systematische Stellung des § 55 Abs. 3 InsO 216
c) Rangrücktritt eines nicht-nachrangigen Insolvenzgläubigers 216
1. Haftungsrechtliche Unterschiede zwischen Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit 217
2. Keine Nachhaftung des Schuldners für Masseverbindlichkeit 217
a) Fragestellung 217
b) Nachhaftung betrifft nicht die haftungsrechtliche Zuweisung der Masse an die Insolvenzgläubiger 217
c) Abwehrmöglichkeiten des Schuldners 218
3. Zwischenergebnis 218
1. Anmeldung einer Masseforderung als Masseforderung zur Tabelle 218
2. Anmeldungsgemäße Feststellung von Masseforderungen als Insolvenzforderungen zur Tabelle 219
a) Fragestellung 219
b) Frühere Judikatur bis 2006 220
3. Judikatur des BGH 220
2. Folgerungen aus dem Urteil des BGH v. 13. Juni 2006 223
a) Inhalt der zitierten Entscheidung des BGH 224
b) Möglichkeit des Verzichts auf Geltendmachung einer Forderung als Masseforderung 224
c) Masseverbindlichkeiten als solche können nicht zur Tabelle angemeldet werden 224
3. Zwischenergebnis 225
a) Allgemeines 225
b) Angemeldete Forderung kann nicht bestritten werden 225
5. Folgerungen aus der Judikatur des BGH zur fehlenden Plandisponibilität von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters 225
a) Entscheidung des BGH aus dem Februar 2017 225
b) Reichweite der Entscheidung 226
c) § 230 Abs. 3 InsO 226
d) Erfüllung von Altmasseverbindlichkeiten nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit 227
Kapitel 13: Insolvenzpläne bei Masseunzulänglichkeit 228
I. Funktion des § 210a InsO – eine Annäherung an die Problemstellung 229
II. Rechtsungewissheit vor dem ESUG 231
1. Schrifttum 231
2. Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des ESUG 233
3. Zulässigkeitsvorschrift oder Einführung eines neuen Insolvenzplanverfahrens durch § 210a InsO? 234
III. Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Voraussetzung der Vorlage eines Planes nach § 210a InsO 235
1. Insolvenzgerichtliche Vorprüfung und „Zulassung“ des Insolvenzplans 235
2. Kenntnis des Insolvenzgerichts vom Eintritt der Masseunzulänglichkeit 236
a) Fragestellung 236
b) Verwalterplan gem. § 210a InsO 236
c) Schuldnerplan gem. § 210a InsO 237
IV. Materielle („tatsächliche“) Masseunzulänglichkeit 237
1. Tatsächlich eingetretene Masseunzulänglichkeit 237
2. Drohende und „temporäre“ Masseunzulänglichkeit 239
V. Inhaltsoffenheit des Plans nach § 210a InsO 240
1. Verfahrensbeendigender Plan 240
2. Liquidationsplan 240
3. Gang der weiteren Überlegungen 241
VI. Insolvenzplanrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf finale Masseunzulänglichkeit 242
1. Verfahrensbeendigender Plan nach § 210a InsO 242
2. Kürzung (§ 224 InsO) von Altmasseverbindlichkeiten? 242
3. Regelung zur Befriedigung von Altmasseverbindlichkeiten 243
4. Pflichtwidrigkeit der Vermehrung der Massekosten und Masseverbindlichkeiten durch Ausarbeitung und Vorlage eines Insolvenzplans nach § 210a InsO 243
5. Zwischenergebnis 243
VII. Insolvenzplanrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf temporäre Masseunzulänglichkeit 244
1. Kein verfahrensbeendigender Plan nach § 210a InsO 244
2. Probleme insolvenzgerichtlicher Bestätigung bei temporärer Masseunzulänglichkeit 244
3. Verfahrensbegleitende Elemente des Plans 245
a) Fragestellung 245
b) Zwei-Stufen-Modell 245
4. Inhalt des Darstellenden Teils des Plans nach § 210a InsO 246
a) Vorüberlegung 246
b) Zulässigkeit der Vorlage des Insolvenzplans nach § 210a InsO 246
c) Bewertender Teil des Insolvenzplans i.e.S., § 220 Abs. 2 InsO 246
5. Regelungen im Gestaltenden Teil des Plans nach § 210a InsO 247
a) Vorüberlegung 247
b) Debt-to-equity swap 248
c) Übertragung der Anteile der insolvenzschuldnerischen Gesellschaft auf einen Treuhänder gem. § 225a Abs. 3, 2. Var. InsO 248
6. Lage der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger 248
VIII. Gegenstände eines Schuldnerplans nach § 210a InsO 249
1. Vergleich zum konkursrechtlichen Zwangsvergleich 249
2. Vorlage eines Insolvenzplans bei Masseunzulänglichkeit durch den eigenverwaltenden Schuldner 250
IX. Inhaltliche Anforderungen an den darstellenden Teil des Insolvenzplans nach § 210a InsO beim verfahrensbeendenden Plan 250
X. Gruppenbildung und Stimmrecht 251
1. Gruppe der Altmassegläubiger, § 210a Nr. 1 InsO iVm § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO 251
2. Gruppe bzw. Gruppen der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger, § 210a Nr. 2 InsO* 251
a) „Technische Subordination“ der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger 251
b) „Betroffenheit“ der Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO durch den Plan 252
c) Folgerungen 253
aa) Kein Ausschluss von der Teilnahme an der Gläubigerversammlung 253
bb) § 323 RegEInsO 1992 254
cc) Stimmrecht der Insolvenzgläubiger 254
3. Gruppenbildung nach § 222 Abs. 2 InsO 256
4. Absonderungsberechtigte Gläubiger 256
XI. Zustimmungsfiktion des § 246 Nr. 2 InsO 257
1. Regelungsgehalt der Norm 257
2. Sinn der Verweisung des § 210a InsO 257
3. § 246 Nr. 2 InsO als Ausnahmevorschrift 258
a) Verweis in § 210a InsO 258
b) Judikatur 258
XII. Ausblick 259
Kapitel 14: Amtshaftung des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung der Masseforderungen 260
I. Rechtslage unter Geltung der KO 261
1. Regelung des § 82 KO 261
2. Keine Betriebsfortführung nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit 261
II. Eintritt eines Schadens 262
1. Ausfallschaden 262
2. Schaden bei drohender und temporärer Masseunzulänglichkeit 262
III. Verschärfung der Amtshaftung des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern durch § 61 S. 1 InsO? 263
1. Reichweite des § 61 S. 1 InsO 263
a) Grund der Haftung 263
b) Verjährung 264
2. Reichweite des § 61 S. 1 InsO: Begriff der Rechtshandlung 265
a) Einschränkung: Nicht allgemeine Handlungen des Insolvenzverwalters als Anknüpfungspunkt 265
b) Rechtshandlung als Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Vertragsschluss 265
c) Pflichtenlage. Haftungsgrund 266
3. Judikatur des BGH 266
a) Vertrauensschutz 266
b) Reichweite 266
c) Prozesskostenentscheidung des BGH 267
4. Handeln des Verwalters nach Abschluss des Vertrages mit dem Insolvenzverwalter 268
a) Haftung für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten 268
b) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Erfüllung von Masseverbindlichkeiten 268
5. Pflicht zur Vorab-Befriedigung von Masseschulden aus der Masse, § 53 InsO 269
6. Keine Begründung insolvenzspezifischer Pflichten iSv § 60 Abs. 1 InsO aus § 61 S. 1 InsO 269
a) Massegläubiger als Beteiligte iSv § 60 Abs. 1 InsO 269
b) Judikatur des BGH zur verspäteten Anzeige der Masseunzulänglichkeit 270
c) Grund und Grenzen der Schadenersatzpflicht des Insolvenzverwalters gem. § 60 InsO gegenüber dem Massegläubiger 272
7. „Willentliche“ Begründung von Verbindlichkeiten als Grundlage der Haftung nach § 61 InsO 272
8. Unternehmerische Fehlentscheidungen des Insolvenzverwalters 273
a) Keine Außenhaftung aufgrund vermeintlichen Verstößen gegen die business judgement rule 273
b) Verstöße gegen insolvenzspezifische Pflichten wegen Betriebsfortführung 274
aa) Rechtsprechung des BGH: Untermietfall 274
bb) Rechtsprechung des BAG: Betriebsversammlungsfall 277
c) Inkaufnahme von Prozessrisiken 278
d) Nicht-insolvenzspezifische Pflichten 278
9. Insbesondere: Betriebsfortführung unter Bedingungen der Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO 279
a) Insbesondere: Betriebsfortführung unter Bedingungen der Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO 279
b) Betriebsfortführung unter Zustimmung von Gläubigerversammlung und Insolvenzgericht 280
IV. Nichterfüllbarkeit von Masseverbindlichkeiten wegen Abschlagsverteilung 280
1. Insolvenzspezifische Pflicht des Insolvenzverwalters zur Abschlagsverteilung 280
2. Verhältnis zur Pflicht der Vorabbefriedigung der Massegläubiger 282
V. Haftung des Insolvenzverwalters für den Abschluss des Vertrages trotz begründeter Zweifel an seiner Erfüllbarkeit, § 61 S. 1 InsO 282
1. Reichweite der Pflichtenlage des Insolvenzverwalters nach § 61 S. 1 InsO 282
2. Liquiditätsplanung als Grundlage des Entlastungsbeweises gem. § 61 S. 2 InsO 284
3. Zeitraumbezug der Liquiditätsplanung 289
4. Fälle 289
a) Konsignationslagerfall 289
b) Poolfall 291
Literatur 294
Stichwortverzeichnis 303

Erscheint lt. Verlag 5.8.2019
Zusatzinfo XXIII, 302 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Finanzierung
Schlagworte Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Masseunzulänglichkeit • Betriebsfortführung • Fortdauer der Masseunzulänglichkeit • Haftung des Insolvenzverwalters nach §61 und § 60 InsO • InsO • Insolvenzanfechtung • Insolvenzgläubiger • Insolvenzordnung • Insolvenzpläne Masseunzulänglichkeit • Insolvenzverwalter • Massebedürftigkeit • Massegläubiger • Masseunzulänglichkeit • Restschuldbefreiung • Schuldrecht • Verbraucherinsolvenz • Verjährungshemmende Maßnahmen • Zahlungsunfähigkeit • Zwangsvollstreckung
ISBN-10 3-662-58974-5 / 3662589745
ISBN-13 978-3-662-58974-8 / 9783662589748
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