AnwaltKommentar RVG
Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH
978-3-8240-1629-7 (ISBN)
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts.
"(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. Dazu trägt die einheitliche übersichtliche Gliederung bei, die einen schnellen Zugriff auf die gesuchte Fallkonstellation gewährleistet. Soweit geboten, werden auch die Probleme der Kostenerstattung und der Rechtsschutzversicherung bei den einzelnen Vorschriften erörtert. Häufig werden den Erläuterungen viele Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen beigefügt. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 9. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Für den Praktiker, der gern einmal eine der zitierten Entscheidungen nachlesen will, ist es wohltuend, dass die jeweiligen Fundstellen in verschiedenen Zeitschriften (...) nachgewiesen werden. Der AnwaltKommentar RVG ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten." VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin, in AG spezial 12/2021, III "(...) Man findet im "Schneider/Volpert" auch zum Straf- und Bußgeldrecht in den Ausführungen zu den Teilen 4 und 5 VV RVG Antwort auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen, die man durch die umfangreichen weiterführenden Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur unschwer vertiefen kann. Besonders gefallen in dem Zusammenhang zudem die zahlreichen Hinweise auf Fragen der Rechtsschutzversicherung, die ja gerade auch in Straf- und Bußgeldverfahren häufig eine Rolle spielen, und auch auf kostenrechtliche Probleme. Auch hier ist nicht nur der erste Einstieg in die damit zusammenhängenden Fragestellungen gesichert. Und: Hilfestellung erfährt nicht nur der nach dem RVG abrechnende Rechtsanwalt, sondern auch der, der (nur) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abrechnet bzw. abrechnen möchte, was gerade im Strafrecht häufig der Fall ist. Denn die
3a ff. RVG werden umfassend, anwendungsorientiert, klar verständlich und auch ausgewogen kommentiert, was hilft, Fehler, die gerade hier zu Gebührennachteilen führen können, zu vermeiden.Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Arbeit mit der 9. Auflage des "Anwaltkommentar RVG" ist nach wie vor eine Freude, und zwar sowohl für den straf-/bußgeldrechtlich erfahrenen Praktiker als auch für denjenigen, der nicht so häufig im Straf- oder Bußgeldrecht tätig ist, oder auch für den Berufseinsteiger. Für die beiden letzten Gruppen kann man davon ausgehen, dass die Qualität der Kommentierung der straf- und bußgeldrechtlichen Bereich quasi in Form des Beweises des ersten Anscheins auch für die Qualität der Kommentierung der anderen gebührenrechtlichen Bereiche spricht. Das dürften sowohl das Team der Herausgeber als auch die Kommentatoren dieser Bereiche gewährleisten. Das spricht im Übrigen auch für den Straf- und Bußgeldrechtler für eine Anschaffung des Werkes, denn: Auch er wird -zumindest gelegentlich - das eine oder andere Mandat führen (müssen), in dem nach den Teilen 2 und 3 VV RVG abge-rechnet wird. Da hilft dann der "Schneider/Volpert". Alles in allem also eine Empfehlung für die tägliche Arbeit des mit Gebührenfragen Befassten." Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D. Leer/Augsburg in StraFo 12/2021, S. 527 "(...) So greift Schneider in seiner Kommentierung zu
4a RVG die aktuellen Entwicklungen zum Erfolgshonorar auf und stellt die Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer solchen Vergütung im Einzelfall dar. (...) Die klare, umfassend belegte und praxisorientierte Kommentierung des RVG einschließlich des Vergütungsverzeichnisses führt unmittelbar zu einem "Mehrwert "für die tägliche Arbeit." RAuN Ulf-Schönenberg-Wessel, Kiel, in ZErb 9/2022, S. 372
"(...) Der AnwaltKommentar ermöglicht einen schnellen und praxisgerechten Zugriff auf das nicht ganz so einfache anwaltliche Vergütungsrecht. Dazu trägt die einheitliche übersichtliche Gliederung bei, die einen schnellen Zugriff auf die gesuchte Fallkonstellation gewährleistet. Soweit geboten, werden auch die Probleme der Kostenerstattung und der Rechtsschutzversicherung bei den einzelnen Vorschriften erörtert. Häufig werden den Erläuterungen viele Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen beigefügt. (...) Der AnwaltKommentar RVG gibt auch in seiner 9. Aufl. eine hervorragende Hilfestellung in den alltäglichen Abrechnungsfragen. Darüber hinaus enthält er wichtige Hinweise zur richtigen Berechnung des Gegenstandwerts und zu Erstattungsfragen. Für den Praktiker, der gern einmal eine der zitierten Entscheidungen nachlesen will, ist es wohltuend, dass die jeweiligen Fundstellen in verschiedenen Zeitschriften (...) nachgewiesen werden. Der AnwaltKommentar RVG ist ein unerlässliches Hilfsmittel im Anwaltsbüro und bei den Gerichten." VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin, in AG spezial 12/2021, III "(...) Man findet im „Schneider/Volpert“ auch zum Straf- und Bußgeldrecht in den Ausführungen zu den Teilen 4 und 5 VV RVG Antwort auf alle gebührenrechtlichen Fragestellungen, die man durch die umfangreichen weiterführenden Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur unschwer vertiefen kann. Besonders gefallen in dem Zusammenhang zudem die zahlreichen Hinweise auf Fragen der Rechtsschutzversicherung, die ja gerade auch in Straf- und Bußgeldverfahren häufig eine Rolle spielen, und auch auf kostenrechtliche Probleme. Auch hier ist nicht nur der erste Einstieg in die damit zusammenhängenden Fragestellungen gesichert. Und: Hilfestellung erfährt nicht nur der nach dem RVG abrechnende Rechtsanwalt, sondern auch der, der (nur) auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abrechnet bzw. abrechnen möchte, was gerade im Strafrecht häufig der Fall ist. Denn die §§ 3a ff. RVG werden umfassend, anwendungsorientiert, klar verständlich und auch ausgewogen kommentiert, was hilft, Fehler, die gerade hier zu Gebührennachteilen führen können, zu vermeiden.Zusammenfassend ist festzuhalten: Die Arbeit mit der 9. Auflage des „Anwaltkommentar RVG“ ist nach wie vor eine Freude, und zwar sowohl für den straf-/bußgeldrechtlich erfahrenen Praktiker als auch für denjenigen, der nicht so häufig im Straf- oder Bußgeldrecht tätig ist, oder auch für den Berufseinsteiger. Für die beiden letzten Gruppen kann man davon ausgehen, dass die Qualität der Kommentierung der straf- und bußgeldrechtlichen Bereich quasi in Form des Beweises des ersten Anscheins auch für die Qualität der Kommentierung der anderen gebührenrechtlichen Bereiche spricht. Das dürften sowohl das Team der Herausgeber als auch die Kommentatoren dieser Bereiche gewährleisten. Das spricht im Übrigen auch für den Straf- und Bußgeldrechtler für eine Anschaffung des Werkes, denn: Auch er wird –zumindest gelegentlich – das eine oder andere Mandat führen (müssen), in dem nach den Teilen 2 und 3 VV RVG abge-rechnet wird. Da hilft dann der „Schneider/Volpert“. Alles in allem also eine Empfehlung für die tägliche Arbeit des mit Gebührenfragen Befassten." Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D. Leer/Augsburg in StraFo 12/2021, S. 527 "(...) So greift Schneider in seiner Kommentierung zu § 4a RVG die aktuellen Entwicklungen zum Erfolgshonorar auf und stellt die Voraussetzung für eine Zulässigkeit einer solchen Vergütung im Einzelfall dar. (...) Die klare, umfassend belegte und praxisorientierte Kommentierung des RVG einschließlich des Vergütungsverzeichnisses führt unmittelbar zu einem „Mehrwert „für die tägliche Arbeit." RAuN Ulf-Schönenberg-Wessel, Kiel, in ZErb 9/2022, S. 372
Erscheinungsdatum | 08.08.2021 |
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Reihe/Serie | Anwaltkommentare |
Sprache | deutsch |
Maße | 170 x 240 mm |
Gewicht | 2232 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Berufs-/Gebührenrecht |
Schlagworte | § 49 RVG • anwaltliche Tätigkeit • Anwaltsgebühren • Anwaltshonorar • Anwaltskommentar • Anwaltskosten • Auslagen • Beratungshilfe • Einstweiliger Rechtsschutz • Ermittlung • Gebührenabrechnung • Gebührenrecht • Gegenstandswert • Gerichtskosten • Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts • Hebegebühr • Inkassovergütung • Kommentar • Kostenerstattung • Kostenfestsetzungsverfahren • Kostenrecht • Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 • KostRÄG 2025 • Mahnverfahren • mehrere Auftraggeber • nwaltsvergütung • PKH • Praxiskommentar • Prozesskostenhilfe • Quotenvorrecht • RA-Vergütung • Rechtsanwalt • Rechtsanwaltsgebühren • Rechtsanwaltsvergütung • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz • Rechtsschutzversicherung • RVG • RVG-Rechnung • Selbstständiges Beweisverfahren • Streitwertvorschriften • Teilungsversteigerung • Umsatzsteuer • Verfahrenskostenhilfe • VKH |
ISBN-10 | 3-8240-1629-X / 382401629X |
ISBN-13 | 978-3-8240-1629-7 / 9783824016297 |
Zustand | Neuware |
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