Dauerhaft aufgegebene Anlagen -  Julian Philipp Seibert

Dauerhaft aufgegebene Anlagen (eBook)

Baurechtswidrigkeit und Rückbaupflichten
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2019 | 1. Auflage
382 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-156728-5 (ISBN)
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Eine Vielzahl von auch normativ anknüpfbaren Erwägungen spricht für die Notwendigkeit des Rückbaus dauerhaft aufgegebener Anlagen. Vor diesem Hintergrund erörtert Julian Philipp Seibert die Rechtsfolgen der dauerhaften Nutzungsaufgabe im Hinblick auf den Eintritt der Baurechtswidrigkeit und den Entfall des Bestandsschutzes. Neben der anschließenden Untersuchung der rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus zeigt er Wege zu dessen frühzeitiger Absicherung durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung auf. Hierbei wird u.a. auf die Spezialvorschrift des § 35 Abs. 5 BauGB, auf die Anforderungen öffentlicher Belange, auf Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB, auf das besondere Städtebaurecht und auf städtebauliche Verträge eingegangen. Bezüge zum Immissionsschutzrecht werden jeweils hergestellt. Schließlich bewertet der Autor dauerhaft aufgegebene Anlagen im Lichte des Eigentumsgrundrechts.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Sussex (Großbritannien); Master of Laws-Studium an der London School of Economics and Political Science (Großbritannien); 2015 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn; 2018 Promotion; derzeit Rechtsassessor.

Cover 1
Titel 4
Vorwort 6
Inhaltsübersicht 8
Inhaltsverzeichnis 10
Abkürzungsverzeichnis 26
1. Teil: Einführung und Vorüberlegungen: Rückbau baulicher Anlagen nach dauerhafter Nutzungsaufgabe? 30
§ 1 Erläuterung der Begriffe „Nutzungsaufgabe“ und „Rückbau“ 33
§ 2 Bedürfnis nach dem Rückbau dauerhaft aufgegebener baulicher Anlagen 34
I. Bedürfnis nach dem Rückbau im Innen- und im Außenbereich 35
II. Wertungen spezifischer bauplanungsrechtlicher Grundsätze und Belange 38
§ 3 Bedürfnis nach der Übertragung der Rückbauverpflichtung auf den Nutzungsberechtigten 39
2. Teil: Eintritt formeller und materieller Illegalität bei dauerhafter Nutzungsaufgabe 42
§ 4 Eintritt formeller Illegalität 43
I. Rechtsnatur und -wirkungen der Baugenehmigung 43
1. Verfügende und feststellende Natur der Baugenehmigung 43
a. Aufhebung des Bauverbots 44
b. Formelle „Legalitätswirkung“ 47
aa. Charakter des feststellenden Teils der Baugenehmigung 47
bb. Entwicklung des Verständnisses vom Bestandsschutz 49
(1) Fortentwicklung des Bestandsschutzkonzepts im Lichte der sich wandelnden Eigentumsdogmatik 50
(2) Fortbestand verfassungsunmittelbaren Bestandsschutzes? 52
(a) Weiterhin Herleitung des passiven Bestandsschutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG durch einige Stimmen 53
(b) Argumente gegen den verfassungsunmittelbaren passiven Bestandsschutz 54
(3) Zwischenergebnis 55
cc. Vermittlung von formell-passivem Bestandsschutz durch die Baugenehmigung 56
(1) Schutz der Baugenehmigung vor Änderungen der materiellen Rechtslage 56
(2) Abgrenzung von „Bestandsschutz“ und „Bestandskraft“ der Baugenehmigung 57
2. Legalisierung der durch die Nutzung bestimmten Funktion der baulichen Anlage 59
a. Das Prinzip der Einheit von Substanz und Funktion 59
b. Argumente gegen eine gänzliche Ablehnung der Einheit von Substanz und Funktion 60
c. Argumente gegen eine Beschränkung der Einheit von Substanz und Funktion auf den Außenbereich 62
d. Konsequenz: Nichtnutzung als negative Art der Nutzung 64
e. Zwischenergebnis 65
II. Erlöschen der Baugenehmigung als Folge der dauerhaften Nutzungsaufgabe 65
1. Rechtliche Anknüpfung des Erlöschens der Baugenehmigung 66
a. Erlöschen der Baugenehmigung aufgrund des „Zeitmodells“? 66
aa. Entwicklung des Zeitmodells zur Anwendung des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 BauGB 67
bb. Übertragung des Zeitmodells auf die Frage nach der Fortdauer des Bestandsschutzes 68
cc. Erlöschen der Baugenehmigung in Folge des Entfalls des Bestandsschutzes als Verkehrung von Ursache und Wirkung 69
dd. Notwendigkeit der Anwendung des Landesrechts bezüglich des Erlöschens der Baugenehmigung 70
ee. Zwischenergebnis 72
b. Erlöschen der Baugenehmigung aufgrund landesbauordnungsrechtlicher Tatbestände (in analoger Anwendung)? 72
aa. Streit über die Vergleichbarkeit der Interessenlagen 73
bb. Auswertung der Argumente 74
cc. Zwischenergebnis 76
c. Erlöschen der Baugenehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr 2 BImSchG analog? 76
d. Erlöschen der Baugenehmigung nach § 43 Abs. 2 LVwVfG 78
aa. Keine Anknüpfung des Erlöschens der Baugenehmigung an § 43 Abs. 2 Var. 1–4 LVwVfG 79
bb. Erlöschen der Baugenehmigung „auf andere Weise“ durch Wegfall des Regelungsobjekts 80
(1) Wegfall des Regelungsobjekts durch Nutzungsänderung hin zur Nichtnutzung 82
(2) Zurückweisung abweichender Ansichten 84
e. Zwischenergebnis 86
2. Zeitpunkt des Erlöschens der Baugenehmigung 86
a. Möglichkeiten des Abstellens auf bestimmte Umstände ohne Ansehung eines Zeitablaufs 88
aa. Ausdrückliche Erklärung der dauerhaften Nutzungsaufgabe? 88
bb. Dauerhafte Nutzungsaufgabe erst bei erkennbarem Verfall oder Abriss der Anlage? 89
cc. Gesamtschau der Umstände? 90
dd. Zwischenergebnis 91
b. Fristen der landesbauordnungsrechtlichen Tatbestände bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG als Orientierungshilfe? 91
c. Anwendung der Zeiträume des Zeitmodells als Orientierungshilfe im Rahmen des § 43 Abs. 2 LVwVfG 93
aa. Vorteile einer Orientierung an den Parametern des Zeitmodells 94
bb. Würdigung der von Rechtsprechung und Literatur geübten Kritik 95
(1) Allgemeine Kritik an der Übertragung des Zeitmodells 96
(2) Zeiträume des Zeitmodells absolut zu kurz bemessen? 98
(3) Zeiträume des Zeitmodells relativ zu kurz bemessen? 99
d. Zwischenergebnis 101
3. Mögliches Vorgehen in Folge des Erlöschens der Baugenehmigung? 101
III. Fazit 103
§ 5 Eintritt materieller Illegalität 103
I. Entfall des materiell-passiven Bestandsschutzes als Folge der dauerhaften Nutzungsaufgabe 104
1. Traditionelles und modernes Verständnis des materiell-passiven Bestandsschutzes 104
2. Auswirkung der dauerhaften Nutzungsaufgabe auf den materiell-passiven Bestandsschutz 106
a. Materiell-passiver Bestandsschutz für die Einheit von Substanz und Funktion 107
b. Entfall des materiell-passiven Bestandsschutzes mit dauerhafter Nutzungsaufgabe 108
c. Zwischenergebnis 109
II. Eintritt materieller Illegalität bei den jeweiligen Tatbeständen der §§ 30 ff. BauGB unterfallenden Vorhaben 109
1. Privilegierte und nicht-privilegierte Vorhaben im (unbeplanten) Außenbereich, § 35 Abs. 1 und 2 BauGB 111
a. Entfall der Privilegierung mit dauerhafter Nutzungsaufgabe 111
b. Überprüfung sämtlicher dauerhaft aufgegebener Anlagen im Außenbereich anhand von § 35 Abs. 2 BauGB 112
c. Generelle Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch dauerhaft aufgegebene bauliche Anlagen? 114
aa. Widerspruch zu einem Plan nach Nummern 1, 2? 114
bb. Schädliche Umwelteinwirkungen nach Nummer 3? 115
cc. Unwirtschaftliche Aufwendungen nach Nummer 4? 115
dd. Beeinträchtigung der Belange nach Nummer 5? 116
(1) Naturschutz, Landschaftspflege und Denkmalschutz 116
(2) Bodenschutz 117
(a) Das allgemeine baurechtliche Bodenschutzgebot 118
(b) Generelle Beeinträchtigung der Belange des Bodenschutzes durch dauerhaft aufgegebene bauliche Anlagen 120
(c) Zwischenergebnis 121
(3) Die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert 122
(a) Schutz der naturgegebenen Bodennutzung 122
(b) Wesensfremdheit dauerhaft aufgegebener Anlagen im Außenbereich 123
(c) Notwendigkeit der Berücksichtigung (landschaftsbezogener) Einzelfallaspekte 124
(d) Zwischenergebnis 125
(4) Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbilds 126
ee. Beeinträchtigung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur oder Gefährdung der Wasserwirtschaft nach Nummer 6? 127
ff. Der ungeschriebene Belang der Vermeidung unnötiger Leerstände 128
d. Zwischenergebnis 129
2. Unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB und einfacher Bebauungsplan im Innenbereich ohne faktisches Baugebiet 130
a. Einfügen nach der Art der baulichen Nutzung? 131
aa. Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung 131
(1) Gebietsprägung auch durch dauerhaft aufgegebene Anlagen 132
(2) Einschränkung: Baurechtswidrige Anlagen, bei denen eine Beseitigungsanordnung zu erwarten ist 133
(3) Zwischenergebnis 133
bb. Prüfung des Einfügens dauerhaft aufgegebener baulicher Anlagen 134
(1) Grundsätzliches Nicht-Einfügen dauerhaft aufgegebener baulicher Anlagen 135
(2) Sonderfall: Ausnahmsweise Rechtmäßigkeit dauerhaft aufgegebener Anlagen? 136
b. Entgegenstehen der speziellen Tatbestandsmerkmale des § 34 Abs. 1 S. 2 BauGB? 137
aa. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse 137
bb. Beeinträchtigung des Ortsbildes 138
c. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche? 140
d. Fazit 141
3. Qualifizierter Bebauungsplan, einfacher Bebauungsplan mit faktischem Baugebiet und unbeplanter Innenbereich mit faktischem Baugebiet 141
a. Regelungen der §§ 2 ff. BauNVO als bestimmende Parameter 142
b. Keine Gestattung der „Nichtnutzung“ gemäß der §§ 2 ff. BauNVO 143
4. Rechtsfolge des Eintritts materieller Illegalität 144
a. Ex lege-Rückbaupflicht beim Eintritt der materiellen Illegalität? 145
aa. Problematik der Rechtsgrundlage einer gesetzlichen Rückbaupflicht 145
bb. Grundsätzlich keine ausdrückliche gesetzliche Rückbaupflicht im Bauordnungsrecht 146
cc. Rückbaupflicht aus § 3 der Landesbauordnungen? 147
(1) Einschränkende Auslegung der „öffentlichen Sicherheit“ im Sinne von § 3 der Landesbauordnungen? 147
(2) Systemwidrigkeit der Annahme einer strikten Rückbaupflicht aus § 3 der Landesbauordnungen 148
dd. Zwischenergebnis 149
b. Möglichkeit der bauaufsichtsrechtlichen Rückbauanordnung 149
aa. Erfüllung der Voraussetzungen des bauordnungsrechtlichen Eingriffs 150
bb. Maßnahmenrichtung der Rückbauanordnung 151
(1) Letzter positiver Nutzer der Anlage als Verhaltensstörer 152
(2) Anlageneigentümer und -betreiber als Zustandsstörer 153
cc. Verhältnismäßigkeit der Rückbauanordnung bei formeller und materieller Illegalität 155
(1) Legitimer Zweck, Geeignetheit und Erforderlichkeit 155
(2) Angemessenheit 156
dd. Durchsetzung der bauaufsichtsrechtlichen Anordnung Rechtsnachfolge
III. Fazit 160
§ 6 Verhältnis zum Immissionsschutzrecht 162
I. Eintritt formeller Illegalität 162
1. Auswirkungen der immissionsschutzrechtlichen Konzentrationswirkung 162
2. Verhältnis der immissionsschutzrechtlichen Drei-Jahres-Frist zum Zeitmodell 163
3. Fazit 165
II. Eintritt materieller Illegalität und Rückbauanordnung 165
1. Möglichkeit der bauaufsichtsrechtlichen Rückbauanordnung gegen immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen 165
2. Anordnung des Rückbaus auf der Grundlage von § 17 Abs 1 S. 1 i. V. m. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG? 167
a. Begründung einer Rückbaupflicht durch § 5 Abs. 3 Nr 3 BImSchG? 167
aa. Rückbau als Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands des Anlagengrundstücks? 168
bb. Keine Sicherung der Konformität mit Bauplanungsrecht über § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG 169
cc. Synthese: Rückbaupflicht im Einzelfall zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit 170
b. Zwischenergebnis 171
3. Anordnung des Rückbaus der Anlage auf der Grundlage von § 20 Abs. 2 S. 1 BImSchG? 171
a. Zustand der dauerhaften Nutzungsaufgabe kein „Betrieb“ der Anlage 172
b. Dauerhafte Nutzungsaufgabe keine „wesentliche Änderung“ der Anlage 173
c. Zwischenergebnis 174
4. Fazit 174
3. Teil: Instrumente zur Absicherung und Verwirklichung des Rückbaus genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen 176
§ 7 Bedürfnis nach Instrumenten zur frühzeitigen Absicherung des Rückbaus 176
I. Problematik der fehlenden privaten Mittel zur Rückbaufinanzierung bei dauerhafter Nutzungsaufgabe 177
II. Lösung: Absicherung des Rückbaus durch Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 177
§ 8 Die Spezialvorschrift zur Gewährleistung des Rückbaus in § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB 179
I. Begründung und Absicherung einer Rückbaupflicht nach dauerhafter Nutzungsaufgabe gemäß § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB 180
1. Allgemeine Anwendungsfragen des § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB 182
a. Sachlicher Anwendungsbereich der Norm 183
aa. Anwendung auf Vorhaben nach § 35 Abs 1 Nr. 2–6 BauGB 183
bb. Anwendbarkeit des § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB im Rahmen von Bebauungsplänen? 184
b. Normierung der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Rückbau nach dauerhafter Nutzungsaufgabe 185
aa. Verpflichtungserklärung als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung 185
bb. „Dauerhafte Nutzungsaufgabe“ und „Rückbau“ im Sinne des § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB 186
c. Keine unmittelbare gesetzliche Rückbaupflicht aus § 35 Abs. 5 S. 2 BauGB 187
2. Rechtswirkungen der Verpflichtungserklärung 189
a. Verpflichtungserklärung als öffentlich-rechtliche Willenserklärung zur Begründung einer Rückbaupflicht? 190
b. Einwendungshindernde Wirkung der Verpflichtungserklärung aus Treu und Glauben? 192
aa. Rechtswirkungen der Verpflichtungserklärung nach dieser Ansicht 192
bb. Konflikte dieser Ansicht mit Normwortlaut und Kompetenzverteilung 193
(1) Kollision mit grammatischer und historischer Normauslegung 193
(2) Kompetenzrechtliche Problematik 194
cc. Weitere Implikationen der Annahme einer „Treu und Glauben“-Wirkung 195
(1) Vereinbarkeit der „Treu und Glauben“-Wirkung mit der Garantie effektiven Rechtsschutzes? 195
(2) „Widersprüchliches Verhalten“ als reines Konstrukt 197
(3) Keine Vergleichbarkeit der Verpflichtungserklärung mit dem Anerkenntnis nach § 33 Abs. 1 Nr 3 BauGB 197
c. Reine „Appellwirkung“ der Verpflichtungserklärung? 198
aa. Begründung der mangelnden Rechtswirkung der Verpflichtungserklärung 199
bb. Einwendungen gegen eine reine „Appellwirkung“ 200
d. Folgerung: Das Instrument der Verpflichtungserklärung zur Schaffung der Rückbaupflicht 201
3. Kompetenzielle Problematik der Verortung des § 35 Abs 5 S. 2, 3 BauGB im Bundesrecht? 205
a. Die Normierung der Verpflichtungserklärung in Satz 2 als Regelung des Bodenrechts 205
b. Die Sicherstellungsvorschrift in Satz 3 als Regelung des Bodenrechts 206
4. Absicherung und Durchsetzung von Rückbau und Bodenentsiegelung 207
a. Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung bei der Verpflichtungserklärung 209
aa. Analoge Anwendbarkeit von § 61 LVwVfG auf die Verpflichtungserklärung? 209
(1) Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung beim subordinationsrechtlichen Vertrag 210
(2) Vorliegen der Analogievoraussetzungen 210
(3) Zwischenergebnis 212
bb. Sicherstellung der Unterwerfung durch eine aufschiebende Bedingung 212
(1) Exkurs: Bauordnungsrechtliche Grundlagen für den Erlass von Nebenbestimmungen? 213
(2) Zulässigkeit der aufschiebenden Bedingung nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht 214
b. Die Baulast 216
aa. Begründung einer weiteren Rückbaupflicht über die Baulast 217
bb. Praktische Probleme der Baulast 218
c. Die Rückbauauflage 219
d. Die Nebenbestimmung der Sicherheitsleistung 220
aa. Leistung einer Rückbausicherheit nach § 232 BGB analog 221
bb. Höhe der Sicherheitsleistung 222
cc. Praktische Durchsetzung der Sicherheitsleistung 223
e. Zwischenergebnis 225
5. Fragen der Rechtsnachfolge 226
a. Rechtsnachfolge in die Pflichten aus der Verpflichtungserklärung 226
b. Rechtsnachfolge in die Baulast 227
c. Rechtsnachfolge in Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 228
d. Keine Auswirkungen der Rechtsnachfolge auf die geleistete Sicherheit 229
e. Zwischenergebnis 229
6. Fazit 230
II. Verhältnis zum Immissionsschutzrecht 230
1. Die Verpflichtungserklärung bei immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen 231
2. Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zwecks Absicherung der Rückbaupflicht 232
a. Allgemeine Zulässigkeit der Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung 232
b. Insbesondere: Zulässigkeit der aufschiebenden Bedingung der Sicherheitsleistung 233
§ 9 Absicherung des Rückbaus bei nicht von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB erfassten Anlagen 235
I. Analoge Anwendbarkeit des § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB? 236
1. Analoge Anwendbarkeit auf privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 8 BauGB? 236
a. Charakter der Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 8 BauGB 237
b. Keine planwidrige Regelungslücke hinsichtlich der Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 7 und 8 BauGB 238
aa. Einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienende Vorhaben 238
bb. Kerntechnische Anlagen 239
cc. Baulich untergeordnete Anlagen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie 241
c. Zwischenergebnis 241
2. Analoge Anwendbarkeit auf nicht-privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB? 242
3. Analoge Anwendbarkeit auf Vorhaben im unbeplanten Innenbereich und im Bereich eines einfachen Bebauungsplans im Innenbereich? 243
4. Analoge Anwendbarkeit auf Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans, § 30 Abs. 1 BauGB? 244
5. Fazit 246
II. Erlass der Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen zur Absicherung des Rückbaus in nicht von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB erfassten Fällen 246
1. Herstellung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen durch Nebenbestimmungen zur Absicherung des Rückbaus 247
a. Relevanz öffentlicher Belange im Außenbereich und im Plangebiet 247
b. Die öffentlichen Belange und die Herstellung der Vereinbarkeit mit diesen 248
c. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit der Nebenbestimmungen zur Herstellung der Vereinbarkeit 250
d. Spezifika der möglichen Nebenbestimmungen zur Herstellung der Vereinbarkeit 251
e. Fazit 253
2. Aufschiebend bedingte Baugenehmigung aufgrund von Planfestsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB 253
a. Einführung in die Regelung des § 9 Abs. 2 BauGB 254
b. Allgemeine Anwendungsfragen des § 9 Abs. 2 BauGB 255
aa. Verfahren der Planfestsetzungen nach § 9 Abs 2 BauGB 256
bb. Bestimmtheitserfordernisse bei Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB 257
cc. Die besondere städtebauliche Situation 259
(1) Definition der „besonderen städtebaulichen Situation“? 260
(2) Keine generelle Anwendbarkeit des § 9 Abs. 2 BauGB zur pauschalen Vermeidung von Leerständen 262
dd. Spiegelung des Festsetzungsinhalts in der Baugenehmigung 263
c. Spezifika der möglichen Festsetzungen zur Sicherstellung des Rückbaus 265
aa. Aufschiebend bedingte Festsetzungen? 265
(1) Zulässigkeit der aufschiebenden Bedingungen der Baulast und der Sicherheitsleistung 265
(2) Besonderheiten der aufschiebenden Bedingungen auf Planebene 267
(3) Zwischenergebnis 267
bb. Auflösend bedingte Festsetzung oder Befristung? 268
cc. Konkrete Umsetzung auf Genehmigungsebene 269
d. Fazit 270
3. Sicherstellung des Rückbaus zur Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG? 270
a. Der Zustand materieller Baurechtsmäßigkeit als gesetzliche Voraussetzung der Baugenehmigung 271
b. Zulässigkeit eines weiten Verständnisses des § 36 Abs 1 Alt. 2 LVwVfG? 272
aa. Stimmen aus Literatur und Rechtsprechung für ein weites Verständnis des § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG 273
bb. Stimmen aus Literatur und Rechtsprechung gegen ein weites Verständnis des § 36 Abs. 1 Alt. 2 LVwVfG 274
cc. Auswertung der Argumente 276
c. Fazit 278
4. Ergebnis 278
III. Verhältnis zum Immissionsschutzrecht 279
1. Herstellung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen bei immissionsschutzrechtlicher Genehmigungspflichtigkeit 279
2. Aufschiebend bedingte immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Planfestsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB 280
3. Nebenbestimmungen zur Sicherstellung des Rückbaus der Anlage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BImSchG? 281
4. Teil: Besondere städtebaurechtliche Instrumente zur Durchsetzung des Rückbaus bei genehmigungspflichtigen und sonstigen baulichen Anlagen 282
§ 10 Städtebauliches Rückbau- und Entsiegelungsgebot, § 179 BauGB 283
I. Eingeschränkte Praktikabilität des Instruments des § 179 BauGB 284
1. Keine Begründung einer originären Rückbau- und Entsiegelungspflicht 285
2. Entschädigungspflicht der Gemeinde 286
3. Weitere Hürden des Einsatzes von § 179 BauGB 287
4. Zwischenergebnis 289
II. Tatbestand des § 179 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BauGB 289
1. Zustand der dauerhaften Nutzungsaufgabe als Widerspruch zu den Festsetzungen des Bebauungsplans 290
2. Unmöglichkeit der Anpassung? 291
III. Tatbestand des § 179 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB 291
1. Begründung eines Missstands durch dauerhafte Nutzungsaufgabe? 292
2. Entstehen von Mängeln durch dauerhafte Nutzungsaufgabe? 293
a. Definitionen und Rechtsfragen der „Mängel“ 293
aa. Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Nutzung bzw. des Straßen- oder Ortsbilds 294
bb. Kein Rückbau bei reiner Erneuerungsbedürftigkeit der Anlage 294
b. Keine generalisierbare Annahme eines Mangels bei dauerhaft aufgegebenen Anlagen 295
3. Unmöglichkeit der Behebung? 296
4. Verhältnis des § 179 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu landesbauordnungsrechtlichen Instrumenten 297
a. Abgrenzung zu landesbauordnungsrechtlichen Anordnungen wegen Rechtswidrigkeit 297
aa. Unterschiedliche Zielrichtungen von § 179 Abs. 1 S 1 Nr. 2 BauGB und den landesrechtlichen Verunstaltungsverboten 298
bb. Allgemeines Verhältnis zu den bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehrtatbeständen 299
(1) Literaturstimmen für einen Anwendungsvorrang der allgemeinen bauordnungsrechtlichen Gefahrenabwehrtatbestände 300
(2) Keine normativen Argumente für einen generellen Anwendungsvorrang 301
(3) Folgerung: Grundsätzliche parallele Anwendbarkeit 301
b. Abgrenzung zu bauordnungsrechtlichen Regelungen zum Abbruch verfallender Anlagen 302
aa. Tatbestand und Zielsetzung der Regelungen zum Abbruch verfallender Anlagen 303
bb. Kein Vorrangverhältnis gegenüber dem „Rückbaugebot“ 304
IV. Anordnung und Durchsetzung des Rückbau- und Entsiegelungsgebots Rechtsnachfolge
1. Vornahme von Rückbau und Bodenentsiegelung durch die Gemeinde 305
2. Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Rahmen des § 179 BauGB 306
3. Vollstreckung der Duldungsverfügung und Rechtsnachfolge 307
V. Fazit 309
§ 11 Weitere städtebauliche Instrumente 309
I. Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau, Soziale Stadt 310
1. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 310
2. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen 311
3. Stadtumbaumaßnahmen 311
4. Maßnahmen der Sozialen Stadt 312
II. Mangelnde Praktikabilität der weiteren Instrumente des besonderen Städtebaurechts 313
1. Hoher Aufwand des Einsatzes 313
2. Kostenverteilung zu Lasten der Allgemeinheit 315
III. Fazit 316
5. Teil: Städtebauliche Verträge als alternative Instrumente zur Schaffung und Durchsetzung einer (abgesicherten) Rückbauverpflichtung 318
§ 12 Voraussetzungen eines rechtmäßigen städtebaulichen Rückbauvertrags 319
I. Erteilung der Genehmigung gegen Übernahme einer (abgesicherten) Rückbaupflicht 320
II. Mangelnder Gegenleistungsanspruch, allgemeines Koppelungsverbot und Angemessenheit 321
III. Städtebauliche Vertragsbestimmungen statt Nebenbestimmungen zur Absicherung des Rückbaus nach dauerhafter Nutzungsaufgabe 323
IV. Fazit 324
§ 13 Einsatz städtebaulicher Verträge bei den jeweiligen Rückbauinstrumenten 324
I. Städtebauliche Verträge im Rahmen von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB 324
1. Aufnahme von Verpflichtungserklärung und Sicherungsinstrumenten in einen Vertrag 324
2. Zulässigkeit des Rückbauvertrags nach § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB vor dem Hintergrund des § 11 Abs. 2, 3 BauGB 326
II. Städtebauliche Verträge zur Absicherung des Rückbaus bei nicht von § 35 Abs. 5 S. 2, 3 BauGB erfassten Anlagen 326
1. Herstellung der Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen im Vertragswege 326
2. Umsetzung von Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr 2 BauGB im städtebaulichen Vertrag 327
III. Städtebauliche Verträge im besonderen Städtebaurecht 328
1. Pflichten des § 179 BauGB im städtebaulichen Vertrag 329
2. Städtebauliche Verträge bei den weiteren Instrumenten des besonderen Städtebaurechts 330
3. Relevanz des Einzelfalls für die vertragliche Ausgestaltung 331
§ 14 Durchsetzung städtebaulicher Verträge Rechtsnachfolge
I. Vollstreckung öffentlich-rechtlicher städtebaulicher Verträge 331
1. Vorliegen eines subordinationsrechtlichen Vertrags als Unterwerfungsvoraussetzung 332
2. Unterwerfungsfähige städtebauliche Verträge 333
3. Einordnung von Verträgen im besonderen Städtebaurecht nach §§ 136 ff. BauGB? 334
II. Rechtsnachfolge in Vertragspflichten 335
1. Vertragliche Vereinbarung der Rechtsnachfolge 335
2. Grundsätzlich keine Rechtsnachfolge bei Wechsel des Eigentümers oder Bauherrn 336
3. Fazit 337
6. Teil: Die Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Nutzungsaufgabe auf dem Prüfstand des Art. 14 GG 338
§ 15 Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 GG 339
§ 16 (Abgesicherte) Rückbaupflicht bei dauerhafter Nutzungsaufgabe im Lichte des Art. 14 GG 341
I. (Abgesicherte) Rückbaupflicht als Eingriff in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG 341
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs in Art 14 Abs. 1 GG 343
1. Abstrakte Verhältnismäßigkeit der Rückbaupflicht 344
a. Legitime Zwecke 344
b. Geeignetheit und Erforderlichkeit 345
c. Angemessenheit 345
2. Abstrakte Verhältnismäßigkeit der Pflicht zur Leistung einer Rückbausicherheit 347
a. Legitimer Zweck, Geeignetheit und Erforderlichkeit 347
b. Angemessenheit 349
aa. Wertungen aus der Sozialbindung des Eigentums 350
bb. Prohibitive Wirkung der Sicherheitsleistungspflicht 351
c. Fazit 351
3. Notwendigkeit von Korrekturen im Einzelfall 352
§ 17 Städtebaurechtliche Sondertatbestände im Lichte des Art. 14 GG 353
7. Teil: Fazit und Folgenbetrachtung 356
§ 18 Resümee der Erkenntnisse 356
§ 19 Rückbau – und dann? 358
§ 20 Zusammenfassung in Thesen 360
Literaturverzeichnis 366
Sachregister 382

Erscheint lt. Verlag 1.3.2019
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
ISBN-10 3-16-156728-5 / 3161567285
ISBN-13 978-3-16-156728-5 / 9783161567285
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