Insolvenzrechtliche Gläubigerautonomie im Gläubigerausschuss.
Gläubigerautonomie gilt als Prinzip des Insolvenzrechts. Sie wird aber nicht grundlos immer wieder als bloße Floskel bezeichnet. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bedeutung und der Leistungsfähigkeit von Gläubigerautonomie. Es wird gezeigt, dass die dahinter ruhende Kraft tatsächlich deutlich schwächer ist, als man es bei einem "Prinzip" vermuten würde. In einer historischen und rechtsvergleichenden Umschau wird der Bedeutung von Gläubigerautonomie auf den Grund gegangen. Das Ergebnis stützt die Bestrebungen zur privat-, nicht aber gläubigerautonomen, vorinsolvenzlichen Krisenbewältigung. Gleichzeitig behandelt die Arbeit den Gläubigerausschuss als spezialisiertes und effizientes Organ des Insolvenzverfahrens, in dem Gläubigerautonomie ein Höchstmaß an positiver Wirkung auf das Verfahren entwickeln kann. Neben der ökonomischen Bedeutung des Ausschusses liegt der Schwerpunkt der Arbeit hier auf seiner Zusammensetzung, der Haftung seiner Mitglieder und seinem Entwicklungspotenzial.
Carl-Friedrich Thoma studied law at the University of Freiburg; undergraduate scholarship by the German National Academic Foundation; 2013 to 2015 student research assistant at the Institute for Foreign and International Private Law, Dept. II, under Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago); 2015 to 2018 research associate at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law in Hamburg under Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer, LL.M. (Michigan); postgraduate legal trainee at the Higher Regional Court of Hamburg
Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes; 2013 – 2015 studentische Hilfskraft am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Abt. II, bei Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Chicago); 2015 – 2018 wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg bei Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer, LL.M. (Michigan); Rechtsreferendar am OLG Hamburg
Einleitung
1. Gläubigerautonomie
Autonomie im Recht – Allgemeine Gläubigerautonomie – Besondere Gläubigerautonomie in der Insolvenz – Praktische Bedeutsamkeit der insolvenzrechtlichen Gläubigerautonomie – Verfassungsrechtliches Gebot zur insolvenzrechtlichen Gläubigerautonomie – Involvierungsgedanke des Insolvenzrechts
2. Der Gläubigerausschuss
Individuelle Interessen oder Kollektivinteresse – Kollektivinteressenvertretung durch Gremien – Erscheinungsformen des Gläubigerausschusses – Der Gläubigerausschuss in der Praxis – Verhältnis des Ausschusses zu den übrigen Insolvenzbeteiligten
3. Gläubigerautonome Gestaltung des Gläubigerausschusses
Wirkung des ESUG auf das Institut des Gläubigerausschusses – Die Mitglieder des Gläubigerausschusses – Die Ausübung des Amtes – Die Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
4. Besonderheiten des Gruppen-Gläubigerausschusses
Der Gruppen-Gläubigerausschuss als gläubigerautonomes Instrument – Mitgliedschaft im Gruppen-Gläubigerausschuss
Zusammenfassung in Thesen
Anhang
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Erscheinungsdatum | 14.03.2019 |
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Reihe/Serie | Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht ; 136 |
Zusatzinfo | 2 Tab., 1 Abb. ; IV, 224 S., 1 schw.-w. Abb., 2 schw.-w. Tab. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 355 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht |
Schlagworte | Gläubigerausschuss • Gläubigerautonomie • Insolvenz |
ISBN-10 | 3-428-15606-4 / 3428156064 |
ISBN-13 | 978-3-428-15606-1 / 9783428156061 |
Zustand | Neuware |
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