Der strafrechtliche Bildnisschutz.
Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich umfassend mit dem durch das 49. StÄG neu gefassten
201a StGB. Hierbei werden vor allem die 2015 in die Strafnorm neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt.
Die Autorin kommentiert jedoch nicht die Strafnorm, sondern geht in ihrer Arbeit problem- und praxisorientiert vor. So wird beispielsweise neben der Vereinbarkeit des
201a StGB mit dem Bestimmtheitsgrundsatz dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich sowie dessen Relevanz für die Praxis thematisiert. Neben einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zu
201a StGB a.F. und
201a StGB n.F. zeichnet sich die Arbeit auch durch ihre Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie- und Videotechnik aus.
Rebecca Heiß studied at the Faculty of Law with a main focus of criminal sciences at the University of Augsburg. She completed her first legal exams in February 2016 and started her PhD under the supervision of Prof. Dr. Arnd Koch at the Universitiy Augsburg in March 2016. At the same time Rebecca Heiß had been working as a research assistent. In October 2018 she started her legal traineeship at the Higher Regional Court (OLG) of Munich.
Rebecca Heiß studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg Rechtswissenschaften mit einem kriminalwissenschaftlichen Schwerpunkt. Sie legte im Februar 2016 die Erste Juristische Staatsprüfung ab. Ab März 2016 promovierte Frau Heiß unter der Betreuung von Herrn Prof. Dr. Arnd Koch an der Universität Augsburg. Gleichzeitig war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an dessen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte tätig. Im Oktober 2018 begann Frau Heiß mit dem Referendariat im OLG-Bezirk München.
Einführung
Problemdarstellung – Praktische Bedeutung des § 201 a StGB – Gegenstand der Arbeit
1. Der Bildnisschutz im Internetzeitalter: Historische Entwicklung
Reformierung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG – Reformvorschläge nach dem 49. StÄG – Rechtliche Entwicklung bis zum 49. StÄG
2. Notwendigkeit der Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG
Problem 1: Notwendigkeit – Problem 2: Erforderlichkeit – Fazit
3. Der strafrechtliche Bildnisschutz
15. Abschnitt des StGB – Handlungsvarianten – Problem 1: Die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellende Bildaufnahme – Problem 2: Anbieten oder Verschaffen von Nacktaufnahmen, die einen Minderjährigen abbilden – Problem 3: Einordnung des Merkmals »unbefugt« – Problem 4: Persönlicher Schutzbereich – Problem 5: Notwendigkeit einer Versuchsstrafbarkeit – Änderungen innerhalb des § 205 StGB und § 374 StPO durch das 49. StÄG
4. Vereinbarkeit des § 201 a StGB mit verfassungsrechtlichen Positionen
Problem 1: Bestimmtheitsgrundsatz – Problem 2: § 201 a Abs. 4 StGB
Schlussbetrachtung
Anhang
Literatur- und Internetquellenverzeichnis, Personen- und Sachregister
Erscheinungsdatum | 19.02.2019 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Strafrecht ; 334 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 400 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verfassungsrecht |
Recht / Steuern ► Strafrecht | |
Schlagworte | Allgemeines Persönlichkeitsrecht • Bildaufnahmen • strafrechtlicher Bildnisschutz |
ISBN-10 | 3-428-15662-5 / 3428156625 |
ISBN-13 | 978-3-428-15662-7 / 9783428156627 |
Zustand | Neuware |
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