Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht.
Weshalb soll eine Geldstrafe, die z.B. wegen eines Umsatzsteuerdelikts zu bezahlen ist, als stets privat veranlasste Zahlung nicht abzugsfähig sein? Warum können die Kosten für die Verteidigung gegen diesen Vorwurf ggf. aber abziehbaren Erwerbsaufwand darstellen? Welche Rechtsfolgen knüpfen sich an die Übernahme der Kosten des Strafverfahrens bzw. der Geldsanktionen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Unter anderem wird erläutert, wie sich die Abzugsverbote für Geldsanktionen im EStG und KStG systemkonform erklären lassen, wie eine rechtssicherere Handhabung des "ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses" gelingen kann, weshalb die Übernahme von Sanktionen und Verteidigungskosten durch Arbeitgeber nicht zwingend zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer führt und in welcher Relation die Kostenübernahme zum Betriebsausgabenabzug des Arbeitgebers und den Sanktionsabzugsverboten steht.
After having finished his legal studies (emphasis on tax and corporate law) with the German »First Law Examination« at the University of Passau in 2013, Marius Plum worked as an scientific assistant at the »Chair of Constitutional, Administrative, Public Finance and Tax Law« and at the »Chair of Criminal Law and Procedure, White-Collar Crime and History of Criminal Law« at the University of Passau until 2016. Afterwards he worked as a scientific assistant in the »Corporate/M&A and Tax« practice group at the office of Hogan Lovells International LLP in Munich. Since October 2017 he is a trainee in the legal clerkship programme within the jurisdiction of the Higher Regional Court of Munich.
Marius Plum studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Universität Passau. Promotionsbegleitend war er von 2013 bis 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht und am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafrechtsgeschichte an der Universität Passau tätig; zudem war er von 2016 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Steuerrechts-Praxisgruppe bei Hogan Lovells International LLP in München. Seit 2017 ist er Rechtsreferendar am LG Traunstein (Bezirk OLG München).
1. Einleitung
2. Steuer- und strafrechtliche Grundlagen der weiteren Untersuchungen
Überblick zur Bedeutung des Veranlassungsprinzips – »Wertneutralität« des Steuerrechts, § 40 AO – Überblick über die Straftheorien und Grundlagen der strafrechtlichen Schuldbegriffe – Fazit
3. Begründung für die Nichtabziehbarkeit straf- und ordnungsrechtlicher Geldsanktionen
Unterschiedlicher Ausgangspunkt der §§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 und 12 Nr. 4 EStG – Einbettung des Exklusivitätsgedankens in die Entwicklungsgeschichte des Umgangs mit Sanktionen im Einkommensteuerrecht – Geldstrafen und Veranlassung – Andere Sanktionen und Sanktionsabwendungskosten – Verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Durchbrechungen des objektiven Nettoprinzips
4. Übernahme strafrechtlicher Geldsanktionen durch Dritte
Praxisrelevanz – Grundsätzliches im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit – Steuerrechtlicher Umgang mit Übernahmekonstellationen
5. Zusammenfassung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Erscheinungsdatum | 28.11.2018 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Steuerrecht ; 133 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 602 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Steuerstrafrecht |
Schlagworte | Einkommensteuerrecht • Sanktionsabzugsverbote • Strafverteidigungsaufwendungen |
ISBN-10 | 3-428-15525-4 / 3428155254 |
ISBN-13 | 978-3-428-15525-5 / 9783428155255 |
Zustand | Neuware |
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