Soziale Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit (eBook)

Entgeltfortzahlung, Krankengeld, Verletztengeld
eBook Download: EPUB
2018
256 Seiten
Walhalla Digital (Verlag)
978-3-8029-0531-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Soziale Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit - Norbert Finkenbusch
Systemvoraussetzungen
35,99 inkl. MwSt
  • Download sofort lieferbar
  • Zahlungsarten anzeigen

Leistungsansprüche kennen und durchsetzen

Die wirtschaftliche Sicherung während einer Arbeitsunfähigkeit ist für Arbeitnehmer und Selbstständige von existenzieller Bedeutung. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Streit zwischen Betroffenen und Sozialversicherungsträgern. Laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland stehen deshalb Nachfragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. zum Krankengeld auf Platz 1 der Beratungsgespräche.

Norbert Finkenbusch, Experte im Sozialversicherungsrecht, stellt die komplexe Rechtslage der drei Themenbereiche vor:

  • Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • Krankengeld durch die Krankenkasse
  • Verletztengeld statt Krankengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls

Über 100 Fall- und Berechnungsbeispiele gehen auf den Praxisalltag ein und sorgen für ein gutes Verständnis.

Soziale Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit ist bestens geeignet zum Nachschlagen oder zur Fortbildung für Mitarbeiter in Personalabteilungen, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsschutzsekretäre der Gewerkschaften, Rentenberater, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Personal- oder Betriebsräte sowie für Mitarbeiter in Patienten-, Pflegeberatungsstellen und bei Sozialversicherungsträgern.



Norbert Finkenbusch, Krankenkassenbetriebswirt, langjährige Erfahrung in verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und Verbänden, Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung mit den Schwerpunkten Seminarentwicklung und Seminardurchführung, Leitung von Bildungsprojekten, Entwicklung digitaler Bildungsmedien, Fachautor.

lt;p>Norbert Finkenbusch, Krankenkassenbetriebswirt, langjährige Erfahrung in verantwortlichen Positionen bei Krankenkassen und Verbänden, Dozent und Fachbereichsleiter in der beruflichen Bildung mit den Schwerpunkten Seminarentwicklung und Seminardurchführung, Leitung von Bildungsprojekten, Entwicklung digitaler Bildungsmedien, Fachautor.

1 Voraussetzungen


Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall und die Feiertagsbezahlung sind für Arbeitnehmer im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Arbeitnehmer sind Arbeiter, Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (vgl. § 1 Abs. 2 EFZG). Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende und ihnen Gleichgestellte erhalten im Krankheitsfall keine Entgeltfortzahlung, sondern einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 EFZG).

Das EFZG ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen auf alle Arbeitsverhältnisse in Deutschland anzuwenden. Auf den Wohn- oder Aufenthaltsort des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers kommt es nicht an. Das EFZG gilt auch, wenn die außerhalb der Bundesrepublik ausgeübte Beschäftigung als Ausstrahlung der inländischen Beschäftigung anzusehen ist (vgl. § 4 SGB IV). Umgekehrt haben Personen, deren Beschäftigung in der Bundesrepublik als Einstrahlung im Sinne des § 5 SGB IV anzusehen ist, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Arbeitnehmer erhalten Entgelt

  • an gesetzlichen Feiertagen (vgl. § 2 EFZG),

  • im Krankheitsfall (vgl. § 3 Abs. 1 EFZG),

  • aufgrund

    • einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder

    • eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft (vgl. § 3 Abs. 2 EFZG),

  • bei einer Spende von Organen, Geweben oder Blut (vgl. § 3a EFZG).

Heimarbeiter erhalten

  • einen Zuschlag zum Arbeitsentgelt zur wirtschaftlichen Sicherung im Krankheitsfall (vgl. § 10 EFZG) oder

  • die Feiertagsbezahlung (vgl. § 11 EFZG)

(vgl. § 1 Abs. 1 EFZG). Darüber hinaus kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch vertragliche Vereinbarungen ergänzt werden (z. B. in Tarif- oder Arbeitsverträgen).

Leistungen der Sozialversicherung wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Verletztengeld werden während der Entgeltfortzahlung nicht erbracht. Der Anspruch darauf „ruht“ (vgl. u. a. §§ 44 Abs. 3, 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Andererseits tritt z. B. die Krankenkasse mit Krankengeld ein, wenn der Arbeitgeber während einer Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung zu Recht oder zu Unrecht verweigert.

Geringfügig Beschäftigte (vgl. § 8 Abs. 1 SGB IV) sind nicht von der Entgeltfortzahlung ausgeschlossen (vgl. Beispiel 1). Mithin erhalten auch

  • Arbeitnehmer in einem auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage befristeten Arbeitsverhältnis (längstens bis zum vereinbarten Fristablauf; vgl. § 8 Abs. 2 EFZG) sowie

  • geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt,

im Krankheitsfalle das Entgelt fortgezahlt.

Beispiel 1: Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine Arbeitnehmerin ist geringfügig beschäftigt und erzielt ein monatliches Arbeitsentgelt von 450 Euro. Als Ehegattin eines Krankenkassenmitglieds ist sie in der Krankenversicherung familienversichert (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Wenn die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, erhält sie von ihrem Arbeitgeber das Entgelt fortgezahlt.

Hinweis: Der Anspruch ist auf sechs Wochen begrenzt. Krankengeld wird anschließend nicht gezahlt, weil der Anspruch für familienversicherte Personen ausgeschlossen ist (vgl. § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V).

Entgelt ist fortzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne Verschulden an seiner Arbeitsleistung verhindert ist (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG). Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer die Arbeit (erstmalig) tatsächlich aufgenommen hat.

Der Arbeitsverhinderung durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sind weitere Tatbestände gleichgestellt, die verursacht werden durch:

  • eine nicht rechtswidrige Sterilisation

  • einen nicht rechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft (vgl. § 3 Abs. 2 EFZG)

  • eine Spende von Organen, Geweben oder Blut (vgl. § 3a Abs. 1 Satz 1 EFZG)

1.2.1 Arbeitsunfähigkeit

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit entspricht dem im Krankenversicherungsrecht verwendeten Begriff. 1

Krankheit ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der die Notwendigkeit ärztlicher Heilbehandlung und zugleich oder allein Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. 2 Als regelwidrig wird ein Zustand angesehen, der von der Norm, also vom Leitbild des gesunden Menschen, abweicht. 3 Behandlungsbedürftigkeit ist gegeben, wenn der regelwidrige Zustand ohne ärztliche Hilfe nicht mit Aussicht auf Erfolg behoben, mindestens aber gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann oder wenn ärztliche Behandlung erforderlich ist, um Schmerzen oder sonstige Beschwerden zu lindern.

Hinweis:

Die Arbeitsunfähigkeit wird durch einen Arzt festgestellt. Die Krankenkasse kann die Arbeitsunfähigkeit durch den MDK begutachten lassen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen (vgl. § 275 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b SGB V). Der Arbeitgeber kann die Begutachtung verlangen (vgl. § 275 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Davon kann die Krankenkasse nur absehen, wenn sich die medizinischen Voraussetzungen eindeutig aus ihren Unterlagen ergeben (vgl. § 275 Abs. 1a Satz 4 SGB V).

Die Arbeitsunfähigkeit besteht auch, wenn die Behandlungsbedürftigkeit beendet ist, 4 da die Krankheit die wesentliche Ursache der Arbeitsunfähigkeit ist (z. B. bei Erblindung oder beim Defekt eines Hilfsmittels). Ein Dauerzustand steht der Annahme von Arbeitsunfähigkeit nicht entgegen. 5 Davon sind auch Regelwidrigkeiten erfasst, die auf einen Alterungsprozess zurückzuführen sind. Wenn diese Regelwidrigkeiten behandlungsbedürftig werden oder Arbeitsunfähigkeit bedingen, begründen sie den Versicherungsfall der Krankheit.

Die Fortsetzung oder Aufnahme einer Arbeit auf Kosten der Gesundheit (Zwischenbeschäftigung) schließt eine Arbeitsunfähigkeit nicht aus. 6 Dass der Arbeitnehmer möglicherweise eine andere Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausüben könnte, ist unerheblich. 7

Hinweis:

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist die zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete Beschäftigung oder Tätigkeit. 8

1.2.2 Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch

Der Arbeitsunfähigkeit sind weitere Tatbestände gleichgestellt (vgl. § 3 Abs. 2 EFZG). Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit gilt auch eine Arbeitsverhinderung aufgrund einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 1 EFZG). Dasselbe gilt für einen rechtswidrigen aber nicht strafbaren Abbruch der Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis (vgl. § 3 Abs. 2 Satz 2 EFZG).

Arbeitsunfähigkeit ist nicht nur während der mit dem Eingriff verbundenen ärztlichen Maßnahmen gegeben. Sie besteht auch, wenn wegen der Nachwirkungen des Eingriffs nicht gearbeitet werden kann. § 3 Abs. 2 EFZG erfasst außerdem die Fälle, in denen eine durch die Sterilisation oder den Schwangerschaftsabbruch ausgelöste Krankheit Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ist.

Nicht...

Erscheint lt. Verlag 23.10.2018
Verlagsort Regensburg
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte AU-Bescheinigung • Beschäftigungsverbot • Entgeltfortzahlung • früher in rente • Krankengeld • Krankheitsfall • Krankmeldung • Krankschreibung • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall • Meine Rente • Patientenberatung • Rente ohne Abschläge • Verletztengeld
ISBN-10 3-8029-0531-8 / 3802905318
ISBN-13 978-3-8029-0531-5 / 9783802905315
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
EPUBEPUB (Wasserzeichen)
Größe: 1,1 MB

DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasser­zeichen und ist damit für Sie persona­lisiert. Bei einer missbräuch­lichen Weiter­gabe des eBooks an Dritte ist eine Rück­ver­folgung an die Quelle möglich.

Dateiformat: EPUB (Electronic Publication)
EPUB ist ein offener Standard für eBooks und eignet sich besonders zur Darstellung von Belle­tristik und Sach­büchern. Der Fließ­text wird dynamisch an die Display- und Schrift­größe ange­passt. Auch für mobile Lese­geräte ist EPUB daher gut geeignet.

Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür die kostenlose Software Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür eine kostenlose App.
Geräteliste und zusätzliche Hinweise

Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.

Mehr entdecken
aus dem Bereich
Die Rechtsgrundlagen für die tägliche Betreuungsarbeit; Ausgabe 2024

von Walhalla Fachredaktion

eBook Download (2024)
Walhalla Digital (Verlag)
17,99