Rücktrittsrechtlicher Aufwendungsersatz nach § 347 Abs. 2 BGB.
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Befindet sich eine Vertragsbeziehung wegen der Möglichkeit der Rücktrittsausübung in einer Schwebelage, so obliegt es den Parteien, ihr Verhalten trotz des gegebenenfalls unbedingten und vollständigen Vollzuges des Vertrages daran auszurichten, dass mögliche Rechte des potenziellen Rückgewährgläubigers gewahrt werden. Mit Rücktrittsausübung ist eine rechtliche Beurteilung zwischenzeitlich erfolgter Veränderungen in Bezug auf die Haftung für Werteinbußen, aber auch in Bezug auf die Ersatzfähigkeit von Verbesserungen gemeint. Anspruch der Arbeit ist es, die Vorschrift des
347 Abs. 2 BGB in den Gesamtkontext der Regelungen über den Aufwendungsersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch zu stellen und auf ihre Sachrichtigkeit hin zu untersuchen. Es zeigt sich unter anderem, dass
347 Abs. 2 BGB einer unabdingbaren Differenzierung nach Art der Aufwendung einerseits und Schutzwürdigkeit der Beteiligten andererseits zugänglich ist. Die über
347 Abs. 2 i.V.m.
346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGB bewirkte Verknüpfung des Ersatzanspruchs für notwendige Aufwendungen mit der Rückgewähr des zufällig untergegangenen Leistungsgegenstands ist allerdings verfehlt.
Carsten Wagels studied law at Greifswald University and completed his legal clerkship in the district of the Higher Regional Court Celle, including stages at the German University of Administrative Sciences (Speyer) and the German embassy in Montevideo (Uruguay). After passing the second state examination, he obtained a doctorate in law at Greifswald University while being employed as an academic assistant to the chair of civil law and civil procedure law headed by Prof. Dr. Jürgen Kohler. Carsten Wagels is currently notary assessor in the federal state of Mecklenburg-Vorpommern.
Carsten Wagels studierte Rechtswissenschaften in Greifswald und absolvierte sein Referendariat im Bezirk des OLG Celle mit Stationen an der DHV Speyer und beim Auswärtigen Amt (Montevideo). Im Anschluss an das zweite Staatsexamen erfolgte die Promotion an der Universität Greifswald, wo er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht bei Prof. Dr. Jürgen Kohler tätig war. Seit 2018 ist Carsten Wagels Notarassessor in Mecklenburg-Vorpommern.
1. Einleitung
Gegenstand der Untersuchung – Aufgabenstellung – Gang der Untersuchung
2. Einführung in die Thematik und Problemstellung
Übersicht über § 347 Abs. 2 BGB – Zweifelsfragen
3. Das System des Aufwendungsersatzes im BGB
Gemeinsamkeiten sämtlicher Aufwendungsersatzfälle – Regelungstechniken außerhalb des Rücktrittsrechts – Ausblick: Anforderungen an ein systemstimmiges Aufwendungsersatzrecht im Rücktrittsfall
4. Rücktrittsrechtliche Rechtsfolgen
Die Reform des Rücktrittsrechts – Das Rückgewährschuldverhältnis nach § 346 BGB
5. Der Aufwendungsersatzanspruch des gutgläubig-unverklagten Rückgewährschuldners
Aufwendungsersatz nach § 347 Abs. 2 Satz 1 BGB – Aufwendungsersatz nach § 347 Abs. 2 Satz 2 BGB
6. Der Aufwendungsersatzanspruch des bösgläubigen oder verklagten Rückgewährschuldners
Grundlagen – Erforderlichkeit der Begrenzung von rücktrittsrechtlichen Aufwendungsersatzansprüchen – Gestaltung der Aufwendungsersatzansprüche des bösgläubigen oder verklagten rücktrittsrechtlichen Rückgewährschuldners
7. Rücktrittsrechtliches Wegnahmerecht
Regelungsbedarf – Inhalt des rücktrittsrechtlichen Wegnahmerechts
8. Wesentliche Ergebnisse und Folgerungen
Wesentliche Ergebnisse – Lösung der gestellten Problematiken – Folgerungen de lege ferenda
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
Erscheinungsdatum | 06.09.2018 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Bürgerlichen Recht ; 488 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 400 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
Schlagworte | 347 Abs. 2 BGB • § 347 Abs. 2 BGB • 347 Abs. 2 BGB • Aufwendungsersatz • Rücktrittsrecht |
ISBN-10 | 3-428-15503-3 / 3428155033 |
ISBN-13 | 978-3-428-15503-3 / 9783428155033 |
Zustand | Neuware |
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