Personenstandsgesetz
Handkommentar
Seiten
2018
|
4. Auflage 2018
Verlag für Standesamtswesen
978-3-8019-5726-1 (ISBN)
Verlag für Standesamtswesen
978-3-8019-5726-1 (ISBN)
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lt;br />In der 4. Auflage des Werkes sind insbesondere das 2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen sowie das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts in ihren Auswirkungen auf die personenstandsrechtliche Praxis berücksichtigt.
So bringt das 2. PStRÄndG u.a. die Möglichkeit, die Reihenfolge der Vornamen zu ändern sowie Regelungen zur Entlastung des Standesamts I in Berlin in Fällen mit Auslandsbezug durch Verlagerung auf die Wohnsitz-standesämter. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen kann vom Erfordernis der Volljährigkeit nicht mehr befreit werden, und im Personenstandsgesetz wurde ein bußgeldbewehrtes Verbot der Mitwirkung an einer der Kinderehe vergleichbaren religiösen Handlung festgelegt. Mit Änderungen in BGB, EGBGB, LPartG und PStG wurde sodann für gleichgeschlechtliche Personen die Möglichkeit geschaffen, die Ehe zu schließen und eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.
Weitere Änderungen vor allen im bürgerlichen Recht, wie das Verbot einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung mit Auswirkungen auf die Beurkundungstätigkeit der Standesbeamten, waren zu berücksichtigen. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "3. Geschlecht" konnte noch mit Hinweisen eingearbeitet werden.
So bringt das 2. PStRÄndG u.a. die Möglichkeit, die Reihenfolge der Vornamen zu ändern sowie Regelungen zur Entlastung des Standesamts I in Berlin in Fällen mit Auslandsbezug durch Verlagerung auf die Wohnsitz-standesämter. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen kann vom Erfordernis der Volljährigkeit nicht mehr befreit werden, und im Personenstandsgesetz wurde ein bußgeldbewehrtes Verbot der Mitwirkung an einer der Kinderehe vergleichbaren religiösen Handlung festgelegt. Mit Änderungen in BGB, EGBGB, LPartG und PStG wurde sodann für gleichgeschlechtliche Personen die Möglichkeit geschaffen, die Ehe zu schließen und eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln.
Weitere Änderungen vor allen im bürgerlichen Recht, wie das Verbot einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung mit Auswirkungen auf die Beurkundungstätigkeit der Standesbeamten, waren zu berücksichtigen. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum "3. Geschlecht" konnte noch mit Hinweisen eingearbeitet werden.
Berthold Gaaz, Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport a. D.
Heinrich Bornhofen, Regierungsdirektor im Bundesministerium des Innern a. D.
Erscheinungsdatum | 15.02.2018 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
Schlagworte | § • Aufsichtsbehörde • Ausweisrecht • Kinderehen • LpartG • Melderecht • Passrecht • Personalausweis • Personenstandsgesetz • Personenstandsrecht • PStG • PStRÄndG • PStV • Register • Sicherungsregister • Staatsangehörigkeitsrecht • Standesamt |
ISBN-10 | 3-8019-5726-8 / 3801957268 |
ISBN-13 | 978-3-8019-5726-1 / 9783801957261 |
Zustand | Neuware |
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