Die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG (eBook)

Eine verfassungsrechtliche Untersuchung der Änderungen durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz 2014

(Autor)

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2017 | 1. Auflage
272 Seiten
Nomos Verlag
978-3-8452-8754-6 (ISBN)

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Die Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG -  Felix Prokop
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Das Tarifautonomiestärkungsgesetz 2014 hat das Institut der Allgemeinverbindlicherklärung erheblich verändert und erstmals die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen ausdrücklich normiert. Die Neufassung vereinfacht es einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären und damit auf die nichttarifgebundenen Außenseiter zu erstrecken. Daher ist erneut die Frage aufzugreifen, unter welchen Voraussetzungen die Tarifnormerstreckung verfassungsrechtlich zulässig ist. Dazu analysiert das Werk die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Verfassungsstrukturprinzipien und diverse Grundrechte der Außenseiter. Der Verfasser legt dar, dass § 5 Abs. 1 und Abs. 1a TVG im Hinblick auf das Demokratieprinzip und die positive, negative und kollektive Koalitionsfreiheit sowie die Arbeitsvertragsfreiheit verfassungskonform auszulegen sind. Abschließend wird ausgeführt, wie § 5 Abs. 1 und Abs. 1a TVG verfassungskonform auszulegen und anzuwenden sind.

Cover 1
§ 1 Einleitung 25
A. Die Wirkung der Allgemeinverbindlicherklärung in Arbeitsverhältnissen 25
B. Die Normerstreckung auf Außenseiter als verfassungsrechtliches Problem 27
§ 2 Geschichte und Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung 31
A. Geschichte 31
I. Die Anfänge der Allgemeinverbindlicherklärung in der Weimarer Republik 31
II. Die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaftsmacht 33
III. Die Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung seit 1945 33
B. Praktische Bedeutung der Allgemeinverbindlicherklärung 35
I. Die Zeit der Weimarer Republik 35
II. Die Zeit ab 1945 36
1. Die Allgemeinverbindlicherklärung in Zahlen 36
a) Zahlen der neu für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge 36
b) Allgemeinverbindliche Tarifverträge in absoluten Zahlen 37
2. Die Allgemeinverbindlicherklärung als Branchenphänomen 38
3. Der aktuelle Stand um die Allgemeinverbindlicherklärung 38
C. Gemeinsame Einrichtungen als Sonderfall der Allgemeinverbindlicherklärung 39
I. Geschichte der gemeinsamen Einrichtung 39
1. Anerkennung der gemeinsamen Einrichtungen in der Rechtsprechung 40
2. Die gemeinsamen Einrichtungen bei der Schaffung des TVG 41
II. Bedeutung der gemeinsamen Einrichtung 42
1. Die verschiedenen Regelungsgegenstände als Ausgangspunkt für die konkrete Bedeutung 42
a) Urlaubs- und Lohnausgleichskassen 42
b) Gemeinsame Einrichtungen in der Altersvorsorge 44
c) Gemeinsame Einrichtungen zur Beschäftigungssicherung oder Beschäftigungsförderung 46
d) Gemeinsame Einrichtungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung 46
2. Die abstrakte Bedeutung der gemeinsamen Einrichtung 47
a) Als institutionelle Vergemeinschaftung bestimmter Interessen 47
b) Als Einrichtung der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten 48
c) Als eine Art Gesamtarbeitgeber 49
III. Gemeinsame Einrichtungen in Zahlen 50
IV. Die SOKA-Bau als bekanntestes Beispiel für eine gemeinsame Einrichtung 51
§ 3 Die Reform der Allgemeinverbindlicherklärung durch das TASG 54
A. Die Gesetzesbegründung der Reform der Allgemeinverbindlicherklärung 54
I. Arbeitnehmerschutz und Stärkung der Tarifautonomie 54
II. Stärkt der Gesetzgeber mit der Reform des § 5 TVG die Tarifautonomie? 55
B. Materielle Änderungen des § 5 Abs. 1 TVG 57
I. Ein Blick auf die frühere Regelung 57
1. 50 %-Quorum 57
2. Öffentliche Interesse 58
3. Ausnahme: Behebung eines sozialen Notstands 59
II. Die Abschaffung des 50 %-Quorums 60
III. Das öffentliche Interesse als zentrales Tatbestandsmerkmal des § 5 Abs. 1 TVG 60
IV. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelbeispiele zur Konkretisierung des öffentlichen Interesses 62
1. Überwiegende Bedeutung des Tarifvertrags nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TVG 62
a) Ermittlung der überwiegenden Bedeutung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TVG 62
aa) „Bedeutung“ des Tarifvertrags im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TVG 62
bb) „Überwiegend“ im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TVG 63
b) Bezugsgröße des Tatbestandsmerkmals der „überwiegenden Bedeutung“ 65
aa) Die Entscheidung des BAG 66
bb) Verfassungsrechtliche Gründe für den Geltungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung 66
cc) Kritik an der verfassungsrechtlichen Argumentation 67
dd) Für den Geltungsbereich des Tarifvertrags sprechende Gründe 67
ee) Fazit 69
c) Rechtstatsächliche Probleme bei der Überprüfung durch das BMAS 69
2. Absicherung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TVG 70
a) Eine Formulierung des BVerfG und dessen Kontext 70
b) Die Gesetzesbegründung zu § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TVG 71
c) Das Problem des der Begründung zugrundeliegenden Verständnisses des Gesetzgebers von Tarifautonomie 72
C. Die Privilegierung besonderer Einrichtungen 73
I. Die materiellen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1a TVG 74
1. Sicherung der Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Einrichtung 74
2. Numerus Clausus der privilegierten gemeinsamen Einrichtungen 75
a) § 5 Abs. 1a S. 1 Nr. 1 TVG: Erholungsurlaub, Urlaubsgeld und zusätzliches Urlaubsgeld 76
b) § 5 Abs. 1a S. 1 Nr. 2 TVG: Betriebliche Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes 76
c) § 5 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 TVG: Auszubildendenvergütung und Ausbildung in überbetrieblichen Bildungsstätten 77
d) § 5 Abs. 1a S. 1 Nr. 4 TVG: Zusätzliche betriebliche oder überbetriebliche Vermögensbildung der Arbeitnehmer 78
e) § 5 Abs. 1a S. 1 Nr. 5 TVG: Lohnausgleich bei Arbeitszeitausfall, -verkürzung oder -verlängerung 78
3. § 5 Abs. 1a S. 3 TVG: die entsprechende Geltung des § 7 Abs. 2 AEntG 79
II. Vorrangwirkung gegenüber anderen Tarifverträgen nach § 5 Abs. 4 S. 2 TVG 80
D. Neuregelung der Verfahrensvorschriften 81
I. Die Eröffnung des Verfahrens 81
1. Gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien 81
2. Schuldrechtliche Vereinbarungen über die Antragsstellung 82
a) Auswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen über die Antragsstellung 82
b) Schuldrechtliche Vereinbarungen als unzulässiges Ziel des Arbeitskampfs 83
3. Die Rücknahme des Antrags 84
II. Veröffentlichungspflichten 85
1. § 5 Abs. 7 S. 2 TVG 85
2. Exkurs: § 11 S. 2 TVG-DV 86
E. Änderungen im Rechtsschutz 87
I. Die prozessuale Situation in der Zeit vor dem TASG 88
II. Das besondere Normenkontrollverfahren des § 98 ArbGG 88
1. Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit nach § 2a Abs. 1 Nr. 5 ArbGG 88
2. Beschlussverfahren mit Sonderregeln nach § 98 ArbGG 89
3. Beteiligte des Beschlussverfahrens 90
a) Antragssteller 90
aa) Abgeleitete Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 6 S. 2 ArbGG 90
bb) Originäre Antragsbefugnis nach § 98 Abs. 1 ArbGG 91
(1) Nicht: Tarifvertragsparteien des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags 92
(2) Konkurrierende Verbände 92
(3) Normunterworfene Außenseiter 93
(4) Zusammenfassung 95
b) Die die Allgemeinverbindlicherklärung erlassende Behörde 95
c) Parteien eines nach § 98 Abs. 6 ArbGG ausgesetzten Verfahrens 95
d) Nach allgemeinen Regeln Beteiligte 96
aa) Parteien des betroffenen Tarifvertrags 97
bb) Nicht: Konkurrierende Verbände 98
cc) Nicht: Normunterworfene Außenseiter 100
4. Örtliche und erstinstanzliche Zuständigkeit nach § 98 Abs. 2 ArbGG 101
5. Anwaltszwang nach § 98 Abs. 3 ArbGG 102
6. Erga-Omnes-Wirkung nach § 98 Abs. 4 S. 1 ArbGG 102
III. Die Aussetzungspflicht nach § 98 Abs. 6 ArbGG 102
1. Das Spannungsverhältnis der Aussetzungspflicht zum Justizgewährungsanspruch und dem Beschleunigungsgebot des § 9 Abs. 1 ArbGG 104
2. Voraussetzungen der Aussetzung 105
a) Ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung 105
b) Entscheidungserheblichkeit 107
3. Aussetzungspflicht in bereits anhängigen Verfahren 108
F. Zusammenfassung 109
§ 4 Anforderungen des BVerfG an die Verfassungsmäßigkeit der Tarifnormerstreckung 111
A. Der Beschluss des BVerfG zu § 19 HAG vom 27.?Februar 1973 112
I. Der Vorlagebeschluss des ArbG Gießen 112
II. Die Entscheidung des BVerfG 113
III. Erkenntnisse zum Prüfungsmaßstab und den Anforderungen an die Tarifnormerstreckung aus der Entscheidung vom 27.?Februar 1973 115
B. Entscheidungen des BVerfG zu § 5 TVG a.F. 117
I. Der Beschluss des BVerfG zu § 5 Abs. 1 TVG a.F. vom 24.?Mai 1977 117
1. Der Vorlagebeschluss des ArbG Solingen 117
2. Die Entscheidung des BVerfG 118
a) Die Allgemeinverbindlicherklärung als Rechtssetzungsakt eigener Art 118
aa) Art. 9 Abs. 3 GG als Grundlage der Allgemeinverbindlicherklärung 119
bb) Abgrenzung des Rechtsinstituts der Allgemeinverbindlicherklärung zur Rechtsverordnung und der bloßen Zustimmung 120
cc) Kein Typenzwang der Rechtsquellen in dem von Art. 9 Abs. 3 GG gestalteten Bereich 121
b) Somit kein Verstoß gegen Art. 80 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz 122
c) Ausreichende demokratische Legitimation der Tarifnormerstreckung 122
d) Die Vereinbarkeit mit Art. 9 Abs. 3 GG und der allgemeinen Handlungsfreiheit 123
II. Der Beschluss des BVerfG zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen vom 15.?Juli 1980 125
1. Der Sachverhalt und Parteivortrag 125
2. Die Entscheidung des BVerfG 127
a) Kein Verstoß gegen Art. 72 GG 127
b) Kein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG 128
aa) Kein Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit 128
bb) Kein Verletzung der positiven Koalitionsfreiheit 129
cc) Keine Überschreitung der Normsetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien 129
c) Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG 130
d) Keine objektiv berufsregelnde Tendenz der Beitragspflicht im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG 131
III. Erkenntnisse zum Prüfungsmaßstab und den Anforderungen an die Tarifnormerstreckung aus den beiden Entscheidungen zu § 5 TVG a.F. 132
1. Grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz: Die Allgemeinverbindlicherklärung als Rechtssetzungsakt sui generis 132
2. Kein Eingriff in die positive und negative Koalitionsfreiheit 133
3. Gewisses Maß an Verbreitung und öffentliches Interesse als Voraussetzung für die Rechtfertigung des Eingriffs in die kollektive Koalitionsfreiheit 135
4. Demokratieprinzip erfordert staatlichen Mitwirkungsakt: Strenge Bedingungen der Allgemeinverbindlicherklärung gleichen Defizit staatlicher Entscheidungsfreiheit aus 136
5. Kein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG: Wo bleibt die Arbeitsvertragsfreiheit? 137
6. Zusammenfassende Bewertung 138
C. Der Beschluss des BVerfG zur Normerstreckung nach dem AEntG vom 18.?Juli 2000 138
I. Sachverhalt 138
II. Entscheidungsgründe 139
III. Erkenntnisse zum Prüfungsmaßstab und den Anforderungen an die Tarifnormerstreckung aus der Entscheidung zum AEntG 140
1. Keine Kontinuität: „Allgemeinverbindlicherklärung“ ohne Voraussetzungen 140
2. Ausführungen zu Art. 80 Abs. 1 GG ohne Auswirkung auf die Bewertung von § 5 TVG 141
D. Fazit 142
§ 5 Von der Tarifnormerstreckung betroffene Verfassungsprinzipien 143
A. Art. 80 Abs. 1 GG 144
I. Ein überholter Streit: Verwaltungsakt oder Rechtsverordnung 144
II. Rechtsetzungsakt sui generis, der nicht an Art. 80 Abs. 1 GG zu messen ist 146
III. Keine Umgehung des gesetzgeberischen Zwecks von Art. 80 Abs. 1 GG 146
IV. Kein Verstoß gegen Art. 80 Abs. 1 GG 148
B. Demokratieprinzip, Art. 20 Abs. 2 GG 148
I. Formelle Anforderungen des Demokratieprinzips an die Tarifnormerstreckung 148
1. Staatlicher Mitwirkungsakt als Geltungsbefehl der Allgemeinverbindlicherklärung 148
2. Persönliche Beteiligung des Bundesministers oder Staatssekretärs an der Allgemeinverbindlicherklärung 149
II. Materielle Anforderungen des Demokratieprinzips an die Tarifnormerstreckung 151
1. Facharztbeschluss des BVerfG 152
a) In dem Urteil herausgearbeitete Anforderungen 153
b) Übertragbarkeit auf die Allgemeinverbindlicherklärung 153
c) Fazit 154
2. Lippeverbandbeschluss des BVerfG 155
a) In dem Urteil herausgearbeitete Anforderungen 155
b) Übertragbarkeit auf die Allgemeinverbindlicherklärung 156
c) Fazit 158
3. Bergmannsversorgungsscheinentscheidung des BVerfG 158
a) In dem Urteil herausgearbeitete Anforderungen 160
b) Übertragbarkeit auf die Allgemeinverbindlicherklärung 160
c) Fazit 161
4. Die wesentliche Aussage des BVerfG zum Demokratieprinzip in den Entscheidungen zur Allgemeinverbindlicherklärung 162
5. Ein Versuch der Konkretisierung der Aussage des BVerfG 162
a) Die Wahrung der Interessen der Außenseiter 162
b) Die Abhängigkeit von „strengen Bedingungen“ 163
6. Fazit 164
III. Genügen § 5 Abs. 1 TVG und § 5 Abs. 1a TVG diesen Anforderungen? 165
IV. Fazit: § 5 Abs. 1 TVG und § 5 Abs. 1a TVG müssen verfassungskonform ausgelegt werden 167
§ 6 Von der Tarifnormerstreckung betroffene Grundrechte 168
A. Grundrechte der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberaußenseiter 169
I. Positive Koalitionsfreiheit, Art. 9 Abs. 3 GG 169
1. Kein Eingriff durch mittelbaren Beitrittsdruck 169
2. Kein Eingriff durch verminderten Beitritts- und Gründungsanreiz 170
3. Eingriff durch Verdrängung eines mitgliedschaftlich legitimierten Tarifvertrags 171
4. Zwischenergebnis 174
II. Negative Koalitionsfreiheit 174
1. Art. 9 Abs. 3 GG als rechtlicher Anknüpfungspunkt 174
2. Gewährleistungsgehalt der negativen Koalitionsfreiheit 176
a) Bloßes Fernbleiberecht versus negative Tarifvertragsfreiheit 176
b) Die staatliche Mitwirkung an der Normerstreckung als untaugliches Argument 178
c) Der Spiegelbildgedanke als Argument für ein weites Verständnis der negativen Koalitionsfreiheit 179
aa) Die Diskussion um die Anwendung des Spiegelbildgedankens 179
(1) Gegen die Anwendung des Spiegelbildgedankens sprechende Argumente 180
(2) Für die Anwendung des Spiegelbildgedankens sprechende Argumente 180
(3) Fazit 182
bb) Das Normunterwerfungsrecht als Teil der positiven Koalitionsfreiheit als Grundlage des Spiegelbildgedankens 182
d) Schutz vor fremder Normsetzung als Voraussetzung für die umfassende Verwirklichung der negativen Koalitionsfreiheit 183
e) Zusammenfassung 184
3. Fazit: Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit 184
III. Die Arbeitsvertragsfreiheit als Teil der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 185
IV. Vertragsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG 187
V. Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG 187
VI. Zusammenfassung 188
B. Grundrecht der Koalitionsfreiheit der Koalitionen 188
I. Beteiligte Koalitionen 189
II. Unbeteiligte Koalitionen 189
1. Kein Eingriff durch Attraktivitätsverringerung 190
2. Eingriff durch Verdrängung der konkurrierenden Tarifverträge 190
III. Zusammenfassung 193
C. Zwischenergebnis 193
§ 7 Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des § 5 Abs. 1 TVG 194
A. Anforderungen an die Rechtfertigung der Eingriffe 194
I. Art. 9 Abs. 3 GG: Kollidierendes Verfassungsrecht 194
II. Art. 12 Abs. 1 GG: Vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls 195
III. Fazit 196
B. Rechtfertigung 196
I. Legitimer Zweck 196
1. Der Zweck der Allgemeinverbindlicherklärung 196
a) Arbeitnehmerschutz der Außenseiter 197
b) Kein Wettbewerbsschutz der Tarifgebundenen 198
aa) Die Wettbewerbsintention des TVG 199
bb) Kein Verstoß gegen das UWG bei Nichtbeachtung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags 199
cc) Keine durchgreifenden Bedenken gegen die Verneinung von Wettbewerbsschutz der Allgemeinverbindlicherklärung aufgrund der Entstehungsgeschichte des § 5 TVG 201
dd) Zwischenergebnis 202
c) Kein Schutz der tarifschließenden Koalitionen 202
d) Schutz der gemeinsamen Einrichtungen 204
e) Sonstige Aspekte 205
f) Fazit 206
2. Das Sozialstaatsprinzip als verfassungsrechtliche Grundlage des Arbeitnehmerschutzes 206
a) Keine Grundlage des Arbeitnehmerschutzes in Art. 1 Abs. 1 GG 206
b) Keine Grundlage des Arbeitnehmerschutzes in Art. 12 Abs. 1 GG 207
c) Das Sozialstaatsprinzip als Grundlage des Arbeitnehmerschutzes 207
3. Keine eigene verfassungsrechtliche Grundlage des Schutzes vor Wettbewerbsverzerrung durch ungleiche Beitragsbelastungen bei gemeinsamen Einrichtungen 209
II. Geeignetheit der Allgemeinverbindlicherklärung 209
III. Erforderlichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung 210
IV. Angemessenheit der Regelung des § 5 Abs. 1 TVG 211
1. Keine sachgerechte Güterabwägung aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärungs-Automatik des § 5 Abs. 1 S. 2 TVG 212
a) Vorschnelle Güterabwägung des § 5 Abs. 1 S. 2 TVG 212
b) Die überwiegende Bedeutung des Tarifvertrags nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TVG als untaugliches Kriterium zur erforderlichen Güterabwägung 213
c) Absicherung der Wirksamkeit tarifvertraglicher Normsetzung gegen Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen als untaugliches Kriterium für die Güterabwägung 214
d) Zwischenergebnis 215
2. Ausreichender Schutz der Außenseiter durch das Tatbestandsmerkmal der „überwiegenden Bedeutung“ in § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TVG 215
3. Kein ausreichender Schutz der Außenseiter bei § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TVG 217
4. Wirkung des § 5 Abs. 1 TVG nach dem herrschenden Verständnis von § 5 Abs. 4 S. 1 TVG nicht gerechtfertigt 218
a) Widerspruch gegen die Wertentscheidung des Art. 9 Abs. 3 GG 220
b) Tarifvertrag gewährleistet angemessene Arbeitsbedingungen 220
c) Ergebnis: Arbeitnehmerschutz rechtfertigt Verdrängungswirkung nicht 221
5. Zusammenfassung und Ausblick 222
§ 8 Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des § 5 Abs. 1a TVG 223
A. Anforderungen an die Rechtfertigung der Eingriffe 223
B. Rechtfertigung 223
I. Legitimer Zweck 223
II. Geeignetheit und Erforderlichkeit des § 5 Abs. 1a TVG 224
III. Angemessenheit der Regelung des § 5 Abs. 1a TVG 224
1. Arbeitnehmerschutz rechtfertigt Vorrangwirkung des § 5 Abs. 4 S. 2 TVG 225
2. Gleichsetzung der Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Einrichtungen mit einem öffentlichem Interesse vernachlässigt Außenseiterinteressen 226
3. Fehlendes Indiz für die Zumutbarkeit des zu erstreckenden Tarifvertrags 227
4. Zusammenfassung und Ausblick 229
§ 9 Verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1 TVG 230
A. Das öffentliche Interesse des § 5 Abs. 1 TVG 230
I. § 5 Abs. 1 S. 1 TVG: Ermittlung des öffentlichen Interesses 231
II. § 5 Abs. 1 S. 2 TVG als zusätzliche Voraussetzung 232
1. „Nur“ statt „in der Regel“ als Lösung 233
2. Die problematische Ausgestaltung des öffentlichen Interesses durch das Erfordernis der überwiegenden Bedeutung des Tarifvertrags 234
3. Abschließende Voraussetzung 236
B. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TVG als eng zu verstehende Ausnahme 236
I. Regel-Ausnahme-Verhältnis 236
II. Gewisse Breitenwirkung des Tarifvertrags 237
III. Das Tatbestandsmerkmal „Wirtschaftliche Fehlentwicklung“ 238
1. Gefährdung des Arbeitsfriedens 239
2. Erosion von Tarifvertragsstrukturen 239
IV. Das Tatbestandsmerkmal „Absicherung der Wirksamkeit der tariflichen Normsetzung“: besonderes Bedürfnis an Arbeitnehmerschutz 240
V. Das Tatbestandsmerkmal „verlangt“ 241
C. Keine Verdrängung des mitgliedschaftlich legitimierten Tarifvertrags 242
I. Einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 4 S. 1 TVG 242
II. Modifikation des Spezialitätsprinzips 243
III. Keine Ausnahme für Tarifverträge über gemeinsame Einrichtungen 244
D. Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip und den Grundrechten der Außenseiter 245
I. Demokratieprinzip 245
II. Negative Koalitionsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien 245
III. Positive Koalitionsfreiheit der Arbeitsvertragsparteien und kollektive Koalitionsfreiheit der Koalitionen 246
IV. Arbeitsvertragsfreiheit als Teil der Berufsfreiheit 247
E. Zusammenfassung der verfassungskonformen Auslegung des § 5 Abs. 1 TVG 247
§ 10 Verfassungskonforme Auslegung des § 5 Abs. 1a TVG 249
A. Das öffentlichen Interesses des § 5 Abs. 1a TVG 249
I. Das öffentliche Interesse als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal 249
II. Präzisierung des öffentlichen Interesses durch den Gedanken der Allgemeinverbindlicherklärung zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der gemeinsamen Einrichtung 250
III. Das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Interesses berücksichtigt Außenseiterinteressen ausreichend 251
B. Gewisse Breitenwirkung des Tarifvertrags als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal 252
I. „Überwiegende Bedeutung“ des Tarifvertrags nicht erforderlich 252
II. Vergleich zur ungeschriebenen Voraussetzung des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TVG 253
III. Ausreichender Schutz der Interessen der Außenseiter durch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der gewissen Breitenwirkung 254
§ 11 Zusammenfassung und Ergebnisse 256
Literaturverzeichnis 261

Erscheint lt. Verlag 22.11.2017
Reihe/Serie Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht
Verlagsort Baden-Baden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Schlagworte Allgemeinverbindlicherklärung • Arbeitsrecht • Arbeitsvertragsfreiheit • Gemeinsame Einrichtungen • negative Koalitionsfreiheit • Tarifautonomiestärkungsgesetz • Tarifvertragsrecht • Verfassungsrecht
ISBN-10 3-8452-8754-3 / 3845287543
ISBN-13 978-3-8452-8754-6 / 9783845287546
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