Die Vorrats-SE als Problem der Gesetzesumgehung und des Rechtsmissbrauchs (eBook)

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2017 | 1. Auflage
382 Seiten
Nomos Verlag
978-3-8452-8607-5 (ISBN)

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Die Vorrats-SE als Problem der Gesetzesumgehung und des Rechtsmissbrauchs -  Reimund Marc von der Höh
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Die SE als Rechtsform gewinnt immer weiter an Bedeutung. Einer der häufigsten Wege in die SE ist die Nutzung einer Vorrats-SE. Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit dieser Variante sowohl aus gesellschafts- als auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive. Insbesondere die Frage, ob und in welchen Fällen ein Arbeitnehmerverhandlungsverfahren bei der Aktivierung der Vorrats-SE, d.h. der Übertragung eines bestehenden Unternehmens auf die SE, durchgeführt werden muss, ist in der Praxis nach wie vor ungeklärt. Das Werk arbeitet heraus, dass es dabei methodisch maßgeblich auf die beiden allgemeinen Rechtsgrundsätze der Gesetzesumgehung und des Rechtsmissbrauchs ankommt. Die verschiedenen Varianten, wie ein bestehendes Unternehmen auf die Vorrats-SE übertragen wird, werden einzeln anhand beider Grundsätze untersucht, eingeordnet und einer differenzierten Lösung zugeführt.

Cover 1
1. Teil: Einführung 31
A. Einleitung 31
I. Entstehungsgeschichte der Rechtsform der SE 31
II. Rechtstatsächliche Verbreitung 33
B. Untersuchungsgegenstand und Struktur der Arbeit 36
2. Teil: Vorüberlegungen 38
A. Grundlagen zu Vorratsgesellschaften 38
I. Begriffsbestimmungen zu Vorratsgesellschaften 38
II. Der Umgang mit Vorratsgesellschaften im deutschen Recht 41
1. Die Vorratsgründung 41
2. Aktivierung einer Vorratsgesellschaft 42
a. Analoge Anwendung der Kapitalaufbringung dienender Gründungsvorschriften 42
aa. Materielle Ebene 44
bb. Formelle Ebene 48
cc. Begründung der herrschenden Ansicht 49
b. Tatbestände der Aktivierung 50
aa. Start der Geschäftstätigkeit 52
bb. Sacheinlage der Geschäftsanteile oder Vermögensgegenstände eines Unternehmens 53
cc. Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensteils im Wege des asset deals 53
dd. Kauf einer Gesellschaft im Wege des share deals 53
ee. Die Vorratsgesellschaft als aufnehmender Rechtsträger einer umwandlungsrechtlichen Maßnahme 54
c. Einige kritische Anmerkungen zur herrschenden Meinung 54
aa. Das Stamm- bzw. Grundkapital als Preis für die Haftungsbeschränkung? 55
bb. Differenzierung zwischen Gesellschaft und Unternehmen 56
cc. Kein gestreckter Gründungsvorgang bei der Vorratsgesellschaft 56
dd. Ergebnis 59
3. Vorteile der Verwendung einer Vorratsgesellschaft 59
a. Allgemeine Vorteile des Einsatzes von Vorratsgesellschaften 59
b. Spezielle Vorteile der Verwendung einer Vorrats-SE 62
aa. „Umgehung der Gründungsrestriktionen“ 62
bb. Umgehung des Verhandlungsverfahrens zur Arbeitnehmerbeteiligung 62
cc. Ergebnis 63
B. Auslegung von SE-VO und SE-RL 63
I. Autonome Methodik des Unionsrechts 63
II. Ziel der Auslegung im Unionsrecht 64
III. Zu den einzelnen Auslegungskriterien 67
1. Grammatikalische Auslegung 68
2. Historische Auslegung 70
3. Systematische Auslegung 72
4. Teleologische Auslegung 73
IV. Ergebnis 74
3. Teil: Vorrats-SE und die Zugangsregelungen der SE-VO 75
A. Erfordernis eines Handelsgewerbes 75
B. Numerus clausus, Gründungsberechtigte Personen, Mehrstaatlichkeit 78
I. Inhalt der Gründungsrestriktionen 78
1. Numerus clausus der Gründungsformen 78
a. Bedeutung des Begriffs Numerus clausus der Gründungsformen 78
b. Überblick über die verschiedenen Gründungsformen 79
c. Systematische Unterscheidung 82
2. Beschränkung der gründungsberechtigten Person 84
a. Verschmelzungsgründung nach Art. 2 Abs. 1 SE-VO sowie Umwandlungsgründung nach Art. 2 Abs. 4 SE-VO 84
b. Holdinggründung nach Art. 2 Abs. 2 SE-VO 85
c. Tochtergründung nach Art. 2 Abs. 3 SE-VO 85
d. Gründung einer SE-Tochter nach Art. 3 Abs. 2 SE-VO 87
3. Mehrstaatlichkeitsprinzip 87
a. Verschmelzungsgründung nach Art. 2 Abs. 1 SE-VO 87
b. Holding- und Tochtergründung Art. 2 Abs. 2, Abs. 3 SEVO 88
c. Umwandlungsgründung nach Art. 2 Abs. 4 SE-VO 88
d. Gründung einer SE-Tochter nach Art. 3 Abs. 2 SE-VO 89
II. Konsequenzen für die Gründung und Aktivierung einer Vorrats- SE – Meinungsstand und Bewertung der bisher vertretenen Auffassungen 90
1. Kein Verstoß aufgrund des Formalcharakters der Gründungsrestriktionen 90
a. Der Ansatz Caspers und Schäfers 90
aa. Vorstellung des Ansatzes 90
bb. Bewertung 92
b. Ergänzungen durch Schreiner 92
2. Die Argumentation Hörtigs 93
a. Gründung der Vorrats-SE 93
b. Aktivierung einer Vorrats-SE 94
c. Bewertung 94
3. Ergebnis 95
III. Eigene Überprüfung 95
1. Betrachtung der Gründung der Vorrats-SE 95
a. Die Tochtergründung des Art. 2 Abs. 3 SE-VO als in der Praxis häufigster Weg der Gründung einer Vorrats-SE 95
b. Formale Einhaltung der Gründungsrestriktionen 97
c. Zwischenergebnis 97
2. Isolierte Betrachtung der Aktivierung der Vorrats-SE 97
3. Die Vorrats-SE als Problem der Gesetzesumgehung – Herausarbeitung der maßgebenden Grundsätze 98
a. Gesetzesumgehung im Unionsrecht 99
aa. Die Ansichten Caspers und Schäfers zur SE-VO 99
(a) Darstellung der Ansichten 99
(b) Bewertung 100
bb. Die Rechtsprechung des EuGH: Behandlung der Gesetzesumgehung als Rechtsmissbrauch 100
(a) Anwendungsbereich der Grundsätze zur Beurteilung von Rechtsmissbräuchen 101
(b) Kriterien des EuGH zur Beurteilung von Rechtsmissbräuchen 103
(aa) Objektives Element 105
(bb) Subjektives Element 106
(c) Rechtsfolgen eines Rechtsmissbrauchs 107
cc. Bewertung der Behandlung der Gesetzesumgehung im Unionsrecht 108
dd. Ergebnis 110
ee. Entscheidungskompetenz und Anwendung nationaler Rechtsmissbrauchsregelungen 111
(a) Entscheidungskompetenz 111
(b) Anwendung nationaler Missbrauchsvorschriften und -grundsätze 112
(aa) Die Zulassung der Anwendung nationaler Grundsätze und Vorschriften als Ausprägung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs 113
(bb) Beschränkung der Anwendung der nationalen Rechtsmissbrauchsgrundsätze auf die Überprüfung des Missbrauchs von Richtlinien und umgesetztem Recht 114
(c) Ergebnis 115
b. Folgerungen für das Verhältnis der Aktivierung der Vorrats-SE mit den Gründungsrestriktionen 116
c. Anwendung des unionsrechtlichen Missbrauchsgrundsatzes 116
aa. Mitbestimmungsrechtlicher Ansatz als gemeinsame Normzweckerwägung für alle Gründungsrestriktionen 117
bb. Numerus clausus der Gründungsformen 119
cc. Beschränkung der gründungsberechtigten Personen 120
dd. Mehrstaatlichkeitsprinzip 121
(a) Schutz der nationalen Gesellschaftsformen 122
(aa) Meinungsstand 122
(bb) Bewertung 123
(i) Konkurrenz- und Exklusivitätsthese als historischer Leitgedanke des Mehrstaatlichkeitsprinzips 123
(ii) Aktualität von Konkurrenz- und Exklusivitätsthese 126
(iii) Ergebnis 127
(b) Firmenwahrheit bzw. firmenrechtliches Irreführungsverbot als zusätzlicher Ansatz für das Mehrstaatlichkeitsprinzip 127
(aa) Darstellung der Diskussion 127
(bb) Bewertung 128
(cc) Ergebnis 129
(c) Die Gesetzgebungszuständigkeit des Unionsgesetzgebers als zusätzlicher für das Mehrstaatlichkeitsprinzip genannter Normzweck 129
(aa) Subsidiaritätsaspekte in der Ermächtigungsgrundlage des Art. 308 EG und deren Verhältnis zur allgemeinen Subsidiaritätsklausel des Art. 5 Abs. 2 EG 132
(i) Ungeeignetheit einer relativen Deutung des Erforderlichkeitsmerkmals 133
(ii) Art. 308 EG als (auch kompetenzbeschränkende) Abgrenzung zu mitgliedstaatlicher Tätigkeit 134
(iii) Folgerungen für die Frage der Rechtfertigung des Mehrstaatlichkeitsprinzips mit Art. 308 EG 135
(iv) Ergebnis 135
(bb) Verdrängung des Art. 5 Abs. 2 EG 135
(cc) Verhältnismäßigkeitsprinzip des Art. 5 Abs. 3 EG 136
(i) Abgrenzungen und Inhalt 137
(ii) Geeignetheit 139
(iii) Erforderlichkeit 141
(iv) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn 143
(v) Ergebnis 144
(d) Ergebnis zum Sinn und Zweck der Gründungsrestriktionen 144
ee. Nichterreichung der Ziele der Gründungsrestriktionen 145
(a) Numerus clausus 145
(b) Beschränkung der gründungsberechtigten Personen 145
(c) Mehrstaatlichkeitsprinzip 147
(aa) Rechtsmissbrauch durch die Gründung einer Vorrats-SE 147
(bb) Kein Rechtsmissbrauch durch die Umgehung des Mehrstaatlichkeitsprinzips durch Gründung und Aktivierung einer Vorrats-SE 148
(i) Kein Rechtsmissbrauch bei Verwendung der aktivierten SE zu Zwecken, in denen ein Bedürfnis für die Nutzung einer europäischen Rechtsform besteht 148
(ii) Ebenfalls kein Rechtsmissbrauch in Fällen bei Verwendung der aktivierten SE zu Zwecken, in denen kein Bedürfnis für die Nutzung einer europäischen Rechtsform besteht 149
d. Ergebnis 150
C. Gründungsberechtigung nicht wirtschaftlich tätiger Gesellschaften 151
I. Meinungsstand 152
II. Stellungnahme 153
III. Ergebnis 154
D. Das „Zweijahreserfordernis“ 154
4. Teil: Arbeitnehmerbeteiligung und die Vorrats-SE 156
A. Durchführung des Verhandlungsverfahrens bei der Gründung der Vorrats-SE 156
I. Inhalts- und Problemdarstellung 156
1. Kurzüberblick über den Inhalt der Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung 157
2. Problemaufriss 159
II. Generelle Unzulässigkeit der Gründung arbeitnehmerloser SE 159
1. Die Aussagen Blankes 159
2. Stellungnahme 160
a. Keine Anhaltspunkte im Wortlaut 160
b. Keine teleologische Reduktion der Gründungsvorschriften, kein Missbrauch 162
c. Richtiges Verständnis der Ansicht Blankes 162
d. Ergebnis 163
III. Teleologische Reduktion der Vorschriften zum Verhandlungsverfahren aufgrund der Arbeitnehmerlosigkeit der Vorrats-SE 163
1. Methodische Grundlagen der teleologischen Reduktion 164
a. Teleologische Reduktion im deutschen Recht 164
b. Teleologische Reduktion im Europarecht 166
c. Teleologische Reduktion in der SE-VO 167
2. Mögliche teleologisch zu reduzierende Vorschriften und ihr Verhältnis zueinander 167
a. Die Bedeutung von Art. 12 Abs. 2 SE-VO 167
b. Teleologische Reduktion von SE-RL und SEBG 169
c. Telelogische Reduktion konkreter Vorschriften von SE-RL und SEBG 170
d. Ergebnis 171
3. Sinn und Zweck der der Art. 3 Abs. 1 SE-RL, § 4 Abs. 1 SEBG 172
a. Bestimmung des Sinns und Zwecks der Art. 3 Abs. 1 SERL, § 4 Abs. 1 SEBG nur im Zusammenhang mit dem Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens insgesamt 172
b. Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens: Zusammenführung von Mitbestimmungsstandards und Ermöglichung flexibler Gestaltungen 172
c. Sinn und Zweck der Auffangregelung: Sicherung erworbener Beteiligungsrechte 173
d. Ergebnis 174
4. Teleologische Reduktion bei jeder Gründung einer Vorrats-SE 174
a. Teleologische Reduktion aufgrund der fehlenden aktiven Tätigkeit der Vorrats-SE 175
b. Teleologische Reduktion von Art. 3 Abs. 1 SE-RL, § 4 Abs. 1 SEBG aufgrund der geplanten Arbeitnehmerlosigkeit der zu gründenden Vorrats-SE 176
aa. Die Ansicht Feuerborns 176
bb. Stellungnahme: Unerheblichkeit der geplanten Arbeitnehmerzahl der SE 177
cc. Ergebnis 182
IV. Zulässigkeit der Gründung durch arbeitnehmerlose beteiligte Gesellschaften? – Der Regelfall der gewerblichen Vorratsgründung 182
1. Die Ansicht Blankes 183
2. Bewertung 184
a. Teleologische Reduktion als zulässiges Mittel zur Nichtanwendung einer Vorschrift insgesamt 185
b. Planwidrige Regelungslücke 187
c. Zu weit gefasster Wortlaut der Vorschriften zur Einleitung und Durchführung des Verhandlungsverfahrens 187
aa. Sicherung erworbener Rechte, Zusammenführung verschiedener Mitbestimmungsstandards 188
bb. Ermöglichung flexibler Gestaltungen 189
cc. Ergebnis 190
d. Teleologische Reduktion aufgrund anderer Rechtsvorschriften bzw. eines dem Gesetz immanenten Prinzips: Der Wille des Unionsgesetzgebers zur Schaffung einer erfolgreichen Rechtsform 190
e. Folgen für Art. 12 Abs. 2 SE-VO 192
3. Ergebnis 192
V. Gründung einer Vorrats-SE durch beteiligte Gesellschaften samt betroffener Tochtergesellschaften mit bis zu neun Arbeitnehmern 193
1. Die herrschende Auffassung: Teleologische Reduktion der Vorschriften zum Verhandlungsverfahren bei beteiligten Gesellschaften samt betroffener Tochtergesellschaften mit weniger als zehn Arbeitnehmern 193
2. Teleologische Reduktion lediglich bei arbeitnehmerlosen beteiligten Gesellschaft und betroffenen Tochtergesellschaften 195
a. Bildung eines bVg bei weniger als zehn Arbeitnehmern 195
b. Teleologische Reduktion des § 5 Abs. 1 S. 2 SEBG bei weniger als zehn passiven Wahlberechtigten für das bVg 197
3. Ergebnis 198
V. Keine Entbehrlichkeit des Verhandlungsverfahrens bei der derivativen Gründung einer SE-Tochter nach Art. 3 Abs. 2 SEVO 199
1. Wortlaut und Systematik 200
a. Argumentation gegen die Erforderlichkeit eines Verhandlungsverfahrens 201
b. Bewertung 202
aa. Widerlegung der Argumentation gegen ein Erfordernis des Verhandlungsverfahrens 202
bb. Die derivative Gründungsvariante als Unterfall der Tochtergründung des Art. 2 Abs. 3 SE-VO 203
2. Sinn und Zweck 204
a. Die ein Verhandlungsverfahren ablehnende Ansicht 205
b. Bewertung 206
3. Ergebnis 207
V. Verzicht auf das Verhandlungsverfahren und registerrechtliche Prüfung 207
1. Nachweispflicht des Vorliegens der Voraussetzungen des Art. 12 Abs. 2 SE-VO 207
2. Negativerklärung bei teleologischer Reduktion der Vorschriften zum Verhandlungsverfahren 208
a. Erforderlichkeit der Negativerklärung 208
b. Formulierung und Inhalt 210
c. Ergebnis 210
B. Durchführung des Verhandlungsverfahrens bei der Aktivierung der Vorrats-SE 211
I. Die Frage der Durchführung des Verhandlungsverfahrens bei Aktivierung der Vorrats-SE als Umgehungsproblematik 211
1. Dogmatik der Gesetzesumgehung im deutschen Recht 213
a. Kein eigenständiges Rechtsinstitut 213
b. Analogie und gesetzesüberschreitende Rechtsfortbildung als anzuwendende Mittel 213
c. Verhältnis der Gesetzesumgehung zu § 134 BGB und § 138 BGB 216
d. Analogievoraussetzungen 217
2. Anwendung der Umgehungsgrundsätze – Analoge Anwendung der Vorschriften zum Verhandlungsverfahren 218
a. Direkte Anwendung des § 18 Abs. 3 SEBG als ausdrückliche Regelung zur Nachholung des Verhandlungsverfahrens? 218
aa. § 18 SEBG als Regelung zur Nachholung und nicht zur erstmaligen Durchführung des Verhandlungsverfahrens 219
bb. Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG 220
(a) Unionsrechtlicher Hintergrund 220
(b) Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung des § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG? 222
(aa) Restriktive Auslegung aufgrund fehlender Regelung in der SE-RL? 223
(bb) Restriktive Auslegung als Ausnahmetatbestand? 223
(cc) Ergebnis 225
(c) Begriff der strukturellen Änderung 225
(aa) Wortlaut 226
(bb) Rechtsvergleich 226
(cc) Historische Auslegung 227
(dd) Systematische Auslegung 229
(i) Systematischer Zusammenhang mit §§ 43, 45 Abs. 1 Nr. 2 SEBG 229
(ii) Systematischer Zusammenhang mit § 5 Abs. 4 SEBG 232
(iii) Systematisches Verhältnis zur SCE-RL und zum SCEBG 234
(iv) Systematisches Verhältnis zur Verschmelzungsrichtlinie und zum MgVG 235
(v) Systematisches Verhältnis zur EBRL und zum EBRG 236
(vi) Ergebnis 238
(ee) Sinn und Zweck 239
(i) Betroffenheit von Beteiligungsrechten 239
(ii) Gründungsähnliche Sachverhalte, Kooperative Akte 240
(iii) Hinzukommen eines bestehenden Unternehmens als entscheidendes Kriterium 243
(iv) Unerheblichkeit von Einwirkungen auf die gesellschaftsrechtliche Struktur 245
(v) Abgrenzung anhand der Kriterien des § 613a BGB 246
(vi) Ergänzung für den Fall der Verschmelzung bzw. Spaltung einer mitbestimmten, reinen Holdinggesellschaft auf eine SE 250
(ff) Ergebnis 251
(d) Eignung zur Minderung von Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer 251
(aa) Begriff Beteiligungsrechte 251
(bb) Rechte in Konzerngesellschaften und Aufnahme lediglich eines Teils einer bestehenden Gesellschaft 253
(cc) Minderung von Beteiligungsrechten 255
(dd) Alleinige Maßgeblichkeit der hinzukommenden Arbeitnehmer 257
(ee) Ergebnis 259
(e) Einordnung der Aktivierung einer unter Durchführung des Verhandlungsverfahrens gegründeten Vorrats-SE 259
(aa) Verschmelzung eines bestehenden Unternehmens durch Aufnahme auf die Vorrats-SE 260
(i) Verschmelzung auf die Vorrats-SE als strukturelle Änderung 260
(ii) Eignung zur Minderung von Beteiligungsrechten 261
(bb) Vorrats-SE als übernehmender Rechtsträger einer Spaltung zur Aufnahme 262
(cc) Einbringung eines bestehenden Unternehmens in die Vorrats-SE als Sacheinlage 262
(i) Kein Fall des § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG bei der Einbringung von Geschäftsanteilen 262
(ii) Einbringung der Vermögensgegenstände eines bestehenden Unternehmens(teils) 263
(dd) Erwerb der Anteile an einer bestehenden Gesellschaft durch die Vorrats-SE (share deal) 264
(ee) Erwerb der Vermögensgegenstände eines bestehenden Unternehmens durch die Vorrats- SE (asset deal) 265
(ff) Start der Geschäftstätigkeit und die erstmalige Einstellung von Arbeitnehmern 265
cc. Ergebnis 267
b. Rechtslage bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG 268
aa. Analoge Anwendung von § 18 Abs. 3 SEBG beim Scheitern der direkten Anwendung allein am fehlenden Verhandlungsverfahren bei der SE-Gründung 269
(a) Vorliegen der Analogievoraussetzungen 269
(b) Praktische Relevanz 270
bb. Anwendung der Umgehungsgrundsätze in den Fällen, in denen die Voraussetzungen von § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG nicht vorliegen 270
(a) Unter Durchführung eines Verhandlungsverfahrens gegründete SE bei Fehlen der sonstigen Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG 272
(aa) Planwidrige Regelungslücke 272
(bb) Keine Differenzierung danach, ob bei der SEGründung die Interessen der Beteiligten ausreichend gesichert worden sind 273
(cc) Ergebnis 274
(b) Unter Verzicht auf ein Verhandlungsverfahren gegründete Vorrats-SE bei Fehlen der sonstigen Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG 274
(aa) Darstellung der verschiedenen Meinungen 275
(i) Durchführung des Verhandlungsverfahrens in analoger Anwendung der Rechtsfolgen des § 18 Abs. 3 SEBG 275
(ii) Analoge Anwendung des § 18 Abs. 3 SEBG bei Eignung zur Minderung von Beteiligungsrechten 277
(iii) §§ 4ff. SEBG (analog) 277
(bb) Stellungnahme: Prüfung der Voraussetzungen der analogen Anwendung 279
(i) Planwidrige Regelungslücke 279
(ii) Ergebnis: Keine gesonderte Beurteilung, sondern Anwendung der ohnehin bestehenden Regelungen 281
3. Rechtsfolgen in denjenigen Fällen, in denen § 18 Abs. 3 SEBG eingreift 281
a. Grundsatz: Recht auf Veranlassung von Neuverhandlungen 282
b. Fehlen eines SE-Betriebsrats 283
aa. Pflicht der Leitung zur Veranlassung von Verhandlungen 283
bb. Amtslöschungsverfahren 284
cc. Initiativrecht von 10 % der hinzukommenden Arbeitnehmer analog § 18 Abs. 1 SEBG 285
c. Informationsrecht und Pflicht der Leitungen zur Mitwirkung bei der Bildung des bVg nach Veranlassung 285
d. Verhandlungsparteien 287
e. Zeitpunkt der Veranlassung 288
f. Kein durchsetzbarer Anspruch auf ernsthafte Verhandlungen 288
g. Anwendung der Auffangregelungen 289
aa. Maßgeblichkeit des Mitbestimmungsniveaus in den an der strukturellen Änderung beteiligten Gesellschaften 289
bb. Anwendung der §§ 34, 35 SEBG 291
(a) Strukturelle Änderung durch Verschmelzung durch Aufnahme einer mitbestimmten Gesellschaft in eine Vorrats-SE 292
(b) Andere Fälle der strukturellen Änderung unter Beteiligung einer Vorrats-SE und einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit 292
(c) Aufnahme mehrerer bestehender wirtschaftlicher Einheiten in eine Vorrats-SE sowie strukturelle Änderungen unter Beteiligung von aktiven SE 293
(d) Ergebnis 293
II. Aktivierung einer Vorrats-SE als Missbrauch im Sinne der Art. 11 SE-RL, § 43 S. 1 SEBG 294
1. Voraussetzungen des § 43 S. 1 SEBG 295
a. Grundlagen der Konkretisierung des Tatbestands 296
aa. Art. 11 SE-RL und § 43 S. 1 SEBG als konkretisierungsbedürftige Generalklauseln 296
bb. Konkretisierungsmaßstäbe und -kompetenz 297
(a) Konkretisierungskompetenz 297
(b) Unzulässigkeit der Heranziehung nationaler Rechtsmissbrauchserwägungen 299
cc. Ergebnis 300
b. Voraussetzungen im Einzelnen 300
aa. Heranziehung des allgemeinen Rechtsmissbrauchsgrundsatzes des Unionsrechts 300
bb. Objektive Voraussetzungen des Missbrauchs 302
(a) Der Missbrauch einer SE nach Sagan 302
(aa) Erforderlichkeit der Umgehung nationalen Rechts 303
(bb) Vorgang im Bereich des Unionsrechts 303
(cc) Rein künstliche Vorgänge 304
(dd) Vorteile aus der Anwendbarkeit des Unionsrechts 304
(ee) Ergebnis 305
(b) Die Vorschläge Ramckes und eigene Stellungnahme 305
(aa) Systematische Konkretisierung 305
(bb) Historische und teleologische Konkretisierung 306
(c) Vorenthaltung oder Entziehung von Beteiligungsrechten 308
(aa) Erwägungen sowohl zur Entziehung als auch zum Vorenthalten von Beteiligungsrechten 308
(i) Erfordernis eines Erfolgs 308
(ii) Kein Missbrauch bei zulässiger Mitwirkung der Arbeitnehmer an einer Verminderung von Beteiligungsrechten 309
(iii) Kein Erfordernis eines besonders schwerwiegenden Eingriffs 310
(iv) Missbrauch als Beeinflussung des Ergebnisses der Anwendung des SEBG 310
(bb) Entziehen von Beteiligungsrechten 311
(cc) Vorenthalten von Beteiligungsrechten 312
(i) Vorenthalten von Unterrichtungs- und Anhörungsrechten 313
(ii) Vorenthalten unternehmerischer Mitbestimmung 313
(d) Die Auswahl unter den Gründungsvarianten als Missbrauch 314
(e) Rechtfertigung eines objektiv missbräuchlichen Verhaltens auf objektiver Ebene? 315
(f) Ergebnis zu den objektiven Voraussetzungen des Missbrauchs 316
cc. Subjektive Voraussetzungen des Missbrauchs 317
(a) Bewusstsein der Entziehung oder des Vorenthaltens nicht ausreichend 317
(b) Erfordernis eines dolus directus ersten Grades zum Vorenthalten oder Entziehen von Beteiligungsrechten 319
(c) Ergebnis 320
c. Anwendung auf den Fall einer Vorrats-SE 320
aa. Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 SEBG im Fall der Aktivierung einer Vorrats-SE 321
(a) Grundsatz: Kein Missbrauch, da Initiativrecht der Arbeitnehmer zur Durchführung von Verhandlungen 321
(b) Vereitelung des Initiativrechts der Arbeitnehmer als Rechtsbruch 322
(c) Ausnahme: Fehlende Dispositionsbefugnis der Arbeitnehmer bei Umgehung der Umwandlungsgründung 323
(d) Ergebnis 324
bb. Aktivierung einer Vorrats-SE ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 18 Abs. 3 S. 1 SEBG 325
d. Rechtsfolgen des Eingreifen der Art. 11 SE-RL, § 43 S. 1 SEBG 326
e. Ergebnis 328
5. Teil: Gläubigerschutz bei der Aktivierung der Vorrats-SE 330
A. Allgemeine Meinung: Übertragung der für eine deutsche AG geltenden Grundsätze 330
B. Tragfähigkeit des Umgehungsgedankens 331
I. Anwendbarkeit von nationalem Gläubigerschutzrecht bei der SEGründung 331
II. Umgehung des Gläubigerschutzrechts der SE-Gründung? 332
1. Differenzierung nach der Gründungsvariante nicht sachgerecht 332
2. Umgehungsgrundsätze des Unionsrechts 333
C. Gläubigerschutzrecht der AG-Gründung außerhalb des Umgehungsgedankens 334
I. Zulässigkeit der Analogie zu nationalen Vorschriften im Rahmen des Regelungsgeflechts der SE 334
II. Analoge Anwendung des Gläubigerschutzrechts einer der Gründungsvarianten? 337
1. Handelndenhaftung Art. 16 Abs. 2 SE-VO 337
2. Gläubigerschutz bei der Verschmelzungsgründung 338
a. Irrelevanz des Altgläubigerschutzes im Rahmen der Aktivierung einer Vorrats-SE 338
b. Neugläubigerschutz bei der Verschmelzungsgründung 338
aa. Verschmelzung durch Aufnahme 338
bb. Verschmelzung zur Neugründung 339
3. Gläubigerschutz bei der Holdinggründung 340
4. Gläubigerschutz bei der Tochtergründung nach Art. 2 Abs. 3 SE-VO sowie der Gründung nach Art. 3 Abs. 2 SE-VO 341
5. Gläubigerschutz bei der Umwandlungsgründung 341
a. Art. 37 Abs. 6 SE-VO 341
b. Weiteres Gläubigerschutzrecht im Rahmen der Umwandlungsgründung 344
III. Folgerungen und Ergebnis 345
6. Teil: Weitere bei Aktivierung einer Vorrats-SE anzuwendende Vorschriften 346
A. Art. 66 Abs. 1 S. 2 SE-VO 346
B. Art. 37 Abs. 3 SE-VO 348
C. Ergebnis 351
7. Teil: Fazit und Ergebniszusammenfassung 352
A. Gesellschaftsrechtliche Ebene 352
I. Kein Konflikt mit den Gründungsrestriktionen 352
II. Gläubigerschutz bei der Aktivierung der Vorrats-SE 354
B. Arbeitsrechtliche Ebene 355
I. Verzicht auf das Verhandlungsverfahren bei der Gründung 355
II. Durchführung des Verhandlungsverfahrens bei der Aktivierung der Vorrats-SE 356
Literaturverzeichnis 359

Erscheint lt. Verlag 8.12.2017
Reihe/Serie Düsseldorfer Rechtswissenschaftliche Schriften
Verlagsort Baden-Baden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Schlagworte Europäische Gesellschaft • Gesetzesumgehung • Höh • Rechtsmissbrauch • SE • von der Höh • Vorrats-SE
ISBN-10 3-8452-8607-5 / 3845286075
ISBN-13 978-3-8452-8607-5 / 9783845286075
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