Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (eBook)

Informationspflichten des Arbeitnehmers
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2017 | 1. Auflage
410 Seiten
Nomos Verlag
978-3-8452-8525-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber -  Adrian Löser
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Muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber informieren? Wann, wie und über welche Gegebenheiten? Diese Fragen stellen sich Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen. Der Arbeitnehmer kann von der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses bis über dessen Beendigung hinaus verpflichtet sein, dem Arbeitgeber auf Fragen zu antworten oder auch von sich aus Informationen zu offenbaren. Das Bestehen der Informationspflichten, ihr Inhalt und ihre Rechtsgrundlage sind umstritten, soweit nicht zu einzelnen Pflichten höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt. Die Untersuchung greift den Diskussionsstand auf und berücksichtigt neuere gesetzlichen Regelungen und Wertungen (§ 32 BDSG und Diskriminierungsverbote des AGG), die in den bisherigen Beiträgen nicht vollständig erfasst wurden. Es werden Antworten auf die Frage nach den Informationspflichten des Arbeitnehmers für alle Phasen des Arbeitsverhältnisses geboten. Theoretische Grundlagen und konkrete Pflichten werden gleichermaßen berücksichtigt.

Cover 1
§ 1 Einleitung und Terminologie 35
A. Einleitung 35
I. Gegenstand der Untersuchung 35
II. Gang der Untersuchung 36
B. Terminologie 37
I. Oberbegriff: Informationspflicht 37
II. Unterbegriffe: Auskunftspflicht, Offenbarungspflicht, Anzeigepflicht 37
1. Informationspflichten im Anbahnungsverhältnis: Auskunfts- und Offenbarungspflicht 38
2. Informationspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis: Auskunfts- und Anzeigepflicht 39
3. Informationspflichten im beendeten Arbeitsverhältnis: Auskunfts- und Anzeigepflicht 41
Erster Teil: Bedeutung der Kommunikation 42
§ 2 Betroffene Grundrechte 43
A. Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers 44
B. Grundrechtspositionen des Arbeitgebers 48
C. Unterteilung der Grundrechtsbeeinträchtigung nach Form und Funktion 50
D. Ausgleich der betroffenen Grundrechtspositionen 52
§ 3 Informationelle Waffengleichheit? Kommunikations-, organisations- und arbeitspsychologische Aspekte des Informationsaustausches zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 52
A. Personalauswahl als Zuordnungsproblem 53
B. Eignungsdiagnostische Verfahren 54
I. Bewerbungsunterlagen 57
II. Einstellungsgespräche 57
III. Messung kognitiver Fähigkeiten 58
IV. Assessment Center 59
V. Kombination der dargestellten Instrumente mit der Diagnose der Allgemeinen Intelligenz nach Schmidt/Hunter 60
VI. Informationspflichten vor dem Hintergrund eignungsdiagnostischer Verfahren 61
C. Instrumente zur Verbesserung des Informationsflusses im Arbeitsverhältnis 62
I. Produktives und kontraproduktives Verhalten 63
II. Bedeutung des Vertrauens in Personen und Organisationen 65
III. Kooperation und Identifikation 67
IV. Motivation und Motivierung 69
V. Bedeutung für die Informationspflichten des Arbeitnehmers 70
D. Informationspflichten als Mittel des Interessenausgleichs 72
§ 4 Ergebnis des Ersten Teils: Auflösung von Informationsungleichgewichten durch Informationspflichten 73
Zweiter Teil: Untersuchung der Rechtsgrundlage und der Reichweite der Informationspflichten sowie der Rechtsfolgen bei Verletzung der Informationspflichten 74
§ 5 Informationspflichten im Anbahnungsverhältnis 74
A. Grundregeln bei Vertragsanbahnung 75
B. Vorvertragliches Schuldverhältnis 76
C. Auskunftspflicht des Bewerbers 76
I. Keine allgemeine Auskunftspflicht 76
II. Auskunftspflicht bei zulässiger Frage 77
1. Rechtsgrundlage der Auskunftspflicht: §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB 78
2. Reichweite der Auskunftspflicht 81
a. Grundlagen des Fragerechts 82
b. AGG als zusätzliche Einengung des Fragerechts des Arbeitgebers 84
c. Derzeit keine Auswirkungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf das Fragerecht des Arbeitgebers 87
d. Auswirkungen des BDSG auf das Fragerecht des Arbeitgebers 88
aa. Beschränkungen durch das BDSG vor der BDSG?Novelle II 2009 88
bb. Umfassende Regelung des Fragerechts im Anwendungsbereich des BDSG durch die BDSG?Novelle II 2009 90
(1) Informationserhebungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt 90
(2) Bedeutung des § 32 BDSG für das Fragerecht des Arbeitgebers 91
(a) Erweiterter Geltungsbereich des § 32 BDSG 91
(aa) Umstrittene Abgrenzung zu § 28 Abs. 1 S. 1 BDSG 93
(bb) Erweiterung des sachlichen Geltungsbereichs des BDSG 94
(b) Konkurrenzen: Fragerecht, AGG und Informationserhebungsverbot des BDSG 96
(aa) Subsidiarität des Persönlichkeitsrechtsschutzes aus den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften 96
(bb) Umstrittenes Verhältnis zwischen BDSG und AGG 98
(c) Rückwirkung auf Informationserhebungsfreiheit 99
(3) Zwischenergebnis: Informationserhebung als begründungsbedürftige Ausnahme 101
cc. Umstrittene Möglichkeit der Einwilligung im Sinne des § 4 a BDSG 101
3. Grundlagen des Regierungsentwurfs zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes 102
III. Reaktionsmöglichkeiten des Bewerbers auf Fragen des Arbeitgebers 103
1. Unwahre Antwort auf unzulässige Frage 103
2. Reaktionsmöglichkeiten des Bewerbers auf zulässige Fragen 107
IV. Zwischenergebnis: Beschränkte Auskunftspflicht aus §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB 108
D. Offenbarungspflicht des Bewerbers 108
I. Keine allgemeine Offenbarungspflicht 109
II. Keine generelle Ablehnung der Offenbarungspflicht 110
III. Grundsätzliche Anerkennung der Offenbarungspflicht 112
1. Rechtsgrundlage der Offenbarungspflicht: §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB 112
2. Reichweite der Offenbarungspflicht: Information hinsichtlich sämtlicher für die Eignung ausschlaggebenden Umstände 114
3. Änderungen durch das AGG 117
4. Keine Auswirkungen des BDSG auf die Offenbarungspflicht 119
IV. Zwischenergebnis: Beschränkte Offenbarungspflicht des Bewerbers aus §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB 121
§ 6 Informationspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis 121
A. Schuldrechtliches Austauschverhältnis 121
B. Informationspflichten als Haupt- und Nebenpflichten des Arbeitsverhältnisses 123
I. Rechtsgrundlagen der Informationspflichten 124
1. Keine allgemeine Informationspflicht des Arbeitnehmers 125
2. Informationspflicht als Hauptpflicht des Arbeitnehmers 125
3. Informationspflicht als Nebenpflicht des Arbeitnehmers 125
a. Informationspflicht als Nebenleistungs- oder Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers 127
aa. Nebenleistungspflichten 127
bb. Rücksichtnahmepflichten 128
cc. Abgrenzung von Nebenleistungspflichten und Rücksichtnahmepflichten 129
dd. Abgrenzung als Einzelfallentscheidung 131
b. Anwendung der dogmatischen Grundlagen auf Auskunfts- und Anzeigepflicht 132
aa. Anwendung auf die Auskunftspflicht 132
(1) Auskunfts- und Rechenschaftspflicht über persönlichen Arbeitsbereich gemäß § 666 BGB analog 132
(2) Leistungsbezogene Auskunftspflicht aus §§ 241 Abs. 1, 242 BGB 135
(3) Rücksichtsbezogene Auskunftspflicht aus § 241 Abs. 2 BGB 136
(4) Kein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben als Auffangtatbestand 139
bb. Anwendung auf die Anzeigepflicht 140
(1) Betriebs- und arbeitsablaufbezogene Anzeigepflichten aus §§ 241 Abs. 1, 242 BGB oder § 241 Abs. 2 BGB 140
(2) Personenbezogene Anzeigepflichten aus §§ 241 Abs. 1, 242 BGB oder § 241 Abs. 2 BGB 142
(3) Abgrenzung als Einzelfallentscheidung 144
cc. Zwischenergebnis: Auskunfts- und Anzeigepflicht aus §§ 241 Abs. 1, 242 BGB oder § 241 Abs. 2 BGB 145
II. Reichweite der Informationspflichten 146
1. Auskunftspflicht im bestehenden Arbeitsverhältnis 146
a. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 666 BGB analog: Reichweite anhand einer Missbrauchskontrolle des Auskunftsverlangens 147
b. Leistungs- und rücksichtsbezogene Auskunftspflicht 151
aa. Auswirkungen des AGG auf die Reichweite der Auskunftspflicht: Teilweise Übertragbarkeit der Ergebnisse des Anbahnungsverhältnisses 153
bb. Auswirkungen des BDSG auf die Reichweite der Auskunftspflicht 158
(1) Informationserhebungsverbot des BDSG und Geltungsbereich des § 32 BDSG 158
(2) Maßgebliches Erforderlichkeitskriterium 159
(3) Gleichbleibender Umfang der Auskunftspflicht bei Beachtung des Informationserhebungsverbots 160
cc. Zwischenergebnis: Erweiterte Reichweite der Auskunftspflicht eingeschränkt durch das AGG 161
c. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers 161
2. Anzeigepflicht im bestehenden Arbeitsverhältnis 162
a. Keine Übertragbarkeit der Reichweite der Offenbarungspflicht 162
b. Keine generelle Übertragbarkeit des Maßstabs der Auskunftspflicht 163
c. Lösungsvorschlag: Teilweise Übertragbarkeit des Maßstabs der Auskunftspflicht 165
d. Änderungen der Reichweite durch das AGG, keine Änderungen durch das BDSG 166
e. Zwischenergebnis: Eigene Reichweite der Anzeigepflicht 166
§ 7 Informationspflichten im beendeten Arbeitsverhältnis 166
A. Nachwirkungen und Fortwirkungen des Arbeitsverhältnisses 167
B. Informationspflichten als nachwirkende Nebenpflichten des beendeten Arbeitsverhältnisses 168
I. Nachwirkende Leistungssicherungspflichten 168
II. Nachwirkende Rücksichtnahmepflichten 169
III. Abgrenzung von nachwirkenden Leistungssicherungspflichten und Rücksichtnahmepflichten als Einzelfallentscheidung 169
C. Anwendung der dogmatischen Grundlagen auf nachwirkende Auskunfts- und Anzeigepflicht 170
I. Anwendung auf die nachwirkende Auskunftspflicht 170
1. Nachwirkende Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 666 BGB analog 170
2. Nachwirkende leistungssichernde Auskunftspflicht aus § 242 BGB 173
3. Nachwirkende rücksichtsbezogene Auskunftspflicht aus § 241 Abs. 2 BGB 174
II. Anwendung auf die nachwirkende Anzeigepflicht 176
D. Reichweite der nachwirkenden Informationspflichten 177
I. Nachwirkende Auskunftspflicht im beendeten Arbeitsverhältnis 178
1. Nachwirkende Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 666 BGB analog 178
2. Nachwirkende leistungs- und rücksichtsbezogene Auskunftspflicht 180
a. Enge Reichweite der nachwirkenden Auskunftspflicht 180
b. Auswirkungen des AGG auf Reichweite der nachwirkenden Auskunftspflicht 182
c. Auswirkungen des BDSG auf Reichweite der nachwirkenden Auskunftspflicht 182
3. Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers 183
II. Nachwirkende Anzeigepflicht im beendeten Arbeitsverhältnis 184
§ 8 Rechtsfolgen bei Verletzung der Informationspflichten 185
A. Verletzung der Informationspflichten im Anbahnungsverhältnis 186
I. Anfechtung des Arbeitsvertrags 186
II. Kündigung des Arbeitsvertrags 187
III. Schadensersatzansprüche 188
B. Verletzung der Informationspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis 189
I. Rechtsfolgen bei Verletzung von Nebenleistungspflichten 189
1. Abmahnung und Kündigung 190
2. Schadensersatzansprüche 190
II. Rechtsfolgen bei Verletzung von Rücksichtnahmepflichten 191
1. Abmahnung und Kündigung 192
2. Schadensersatzansprüche 193
C. Verletzung der Informationspflichten im beendeten Arbeitsverhältnis 193
I. Rechtsfolgen bei Verletzung nachwirkender Auskunfts- und Rechenschaftspflichten 193
II. Rechtsfolgen bei Verletzung nachwirkender leistungssichernder und rücksichtsbezogener Informationspflichten 194
§ 9 Ergebnis des Zweiten Teils: Rechtsgrundlagen und Reichweiten der Informationspflichten sowie Rechtsfolgen bei Verletzung der Pflichten 195
Dritter Teil: Untersuchung einzelner praxisrelevanter Informationspflichten 199
§ 10 Informationspflichten im Anbahnungsverhältnis 199
A. Behinderung und Schwerbehinderteneigenschaft 199
I. Auskunftspflicht 200
1. Schwerbehinderteneigenschaft 200
2. Behinderung 201
a. Abgrenzung von Behinderung und Krankheit 201
aa. Meistbegünstigende Auslegung des Behindertenbegriffs 202
bb. Gleichsetzung von Krankheit und Behinderung nur im Einzelfall 204
b. Auskunftspflicht nur bei unmöglich zu erbringender Arbeitsleistung 206
aa. Umstrittene Auswirkungen des BDSG 207
(1) Erfassung potentieller Rechte in § 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG 208
(2) Teleologische Reduktion des § 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG 209
(3) Teleologische Extension 209
bb. Übereinstimmende Voraussetzungen in BDSG und AGG 210
cc. Bestätigung durch den BDSG?Entwurf 211
II. Offenbarungspflicht 211
1. Schwerbehinderteneigenschaft 211
2. Behinderung 211
B. Krankheit 212
I. Auskunftspflicht 212
1. Keine pauschalen Auswirkungen des AGG auf die Auskunftspflicht 212
2. Auskunftspflicht hinsichtlich arbeitsplatzbezogener Krankheit ohne Behinderungsbezug 213
3. Keine verschärften Voraussetzungen der Auskunftspflicht durch das BDSG 215
4. Mögliche zukünftige Verschärfung der Voraussetzungen der Auskunftspflicht durch das BDSG 216
5. Einzelne konkrete krankheitsbezogene Auskunftspflichten 216
a. Eingeschränkte Leistungsfähigkeit 216
b. Verhinderung der Tätigkeitsaufnahme 217
c. Ansteckende Krankheiten, insbesondere HIV/AIDS und Hepatitis 217
aa. Bloße HIV-Infektion 218
bb. Ausgebrochene AIDS-Erkrankung 219
cc. Hepatitis B/C/D 220
d. Exkurs: Genetische Untersuchungen 220
II. Offenbarungspflicht 221
1. Keine ausreichende Leistungsfähigkeit 221
2. Verhinderung der Tätigkeitsaufnahme 222
3. Ansteckende Krankheiten, insbesondere HIV/AIDS und Hepatitis 222
a. Bloße HIV-Infektion 223
b. AIDS-Erkrankung 224
c. Hepatitis B/C/D 224
C. Schwangerschaft 225
I. Auskunftspflicht 225
1. Keine Auskunftspflicht bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen 225
2. Teilweise Auskunftspflicht bei befristeten Arbeitsverhältnissen 226
3. Erforderlichkeit nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG 229
II. Gleiche Reichweite von Auskunftspflicht und Offenbarungspflicht 230
D. Weitere Informationspflichten mit Bezug zum AGG 232
I. Rasse und ethnische Herkunft 232
1. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis 233
2. Sprachkenntnisse 234
II. Geschlecht, sexuelle Identität und familiäre Verhältnisse 234
III. Religion und Weltanschauung 235
1. Gebetspausen 236
2. Scientology-Organisation 237
IV. Alter 238
E. Vorstrafen und anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren 240
I. Auskunftspflicht 240
1. Vorstrafen 240
2. Anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren 241
3. Keine Auswirkungen von AGG und BDSG 242
a. Keine Auswirkungen des AGG 242
b. Keine Auswirkungen des BDSG 243
c. Mögliche Einschränkung der Auskunftspflicht angesichts des BDSG?Entwurfs 244
II. Offenbarungspflicht 244
1. Vorstrafen 244
2. Anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren 245
F. Qualifikation und Verfügbarkeit 246
I. Qualifikation 246
II. Verfügbarkeit 247
1. Auskunftspflichten 247
2. Offenbarungspflichten 248
G. Gewerkschafts- und Parteizugehörigkeit 249
I. Gewerkschaftszugehörigkeit 249
1. Auswirkungen der Tarifpluralität 250
2. Auswirkungen des AGG 251
3. Auswirkungen des BDSG 252
4. Mögliche Ausweitung der Auskunftspflicht angesichts des BDSG?Entwurfs 253
II. Parteizugehörigkeit 253
1. Ausnahmen 254
a. Ausnahmen bei Tendenzbetrieben 254
b. Ausnahme im öffentlichen Dienst: verfassungsfeindliche Organisationen 255
2. Auswirkungen des AGG 255
a. Merkmale des Geschlechts und der ethnischen Herkunft 255
b. Merkmal der Weltanschauung 256
3. Auswirkungen des BDSG 257
4. Mögliche Ausweitung der Auskunftspflicht angesichts des BDSG?Entwurfs 258
5. Offenbarungspflicht nur bei besonderen Umständen 258
H. Vermögensverhältnisse 259
I. Ausnahme bei besonderer Vertrauensstellung 260
II. Ausnahme bei Lohnpfändung oder Lohnabtretung 261
III. Keine Offenbarungspflicht 263
I. Zwischenergebnis 263
§ 11 Informationspflichten im bestehenden Arbeitsverhältnis 264
A. Abweichende Interessen- und Gefahrenlage 264
B. Auskunftspflichten 265
I. Vom Anbahnungsverhältnis abweichende Auskunftspflichten 265
1. Behinderung und Schwerbehinderteneigenschaft 265
a. Behinderung 265
b. Schwerbehinderteneigenschaft 266
aa. Auskunftspflicht vor Kündigung auch während der ersten sechs Monate 267
bb. Auskunftspflicht auch ohne Kündigungszusammenhang 269
2. Krankheit 271
3. Schwangerschaft 272
a. Anzeigepflichten 272
aa. Unverzügliche und zeitlich verzögerte Anzeigepflicht während der Schwangerschaft im bestehenden Arbeitsverhältnis 272
bb. Anzeigepflicht nach der Schwangerschaft 277
b. Unverzügliche und zeitlich verzögerte Auskunftspflicht 277
4. Weitere Auskunftspflichten mit Bezug zum AGG 278
a. Besonderheiten bei Stammdaten 279
b. Besonderheiten bei Kirchensteuerpflichtigen 279
c. Rechtsgrundlage: § 241 Abs. 2 BGB 280
5. Vorstrafen, anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren, Qualifikation, Verfügbarkeit, Vermögensverhältnisse 280
6. Gewerkschaftszugehörigkeit 281
a. Auskunftspflicht bei Tarifpluralität 281
b. Weitere Auskunftspflichten 284
II. Im bestehenden Arbeitsverhältnis neu auftretende Auskunftspflichten 285
1. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 666 BGB analog 286
a. Auskunftspflicht hinsichtlich der Tätigkeit und mit ihr zusammenhängender Wahrnehmungen 286
b. Auskunftspflicht auch bei selbst begangenen Straftaten im Zusammenhang mit der Leistungspflicht 287
2. Leistungsbezogene Auskunftspflicht aus §§ 241 Abs. 1, 242 BGB 289
a. Nebentätigkeit 290
b. Nebentätigkeit mit Konkurrenzcharakter 292
c. Keine Selbstbezichtigung außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereichs 294
3. Rücksichtsbezogene Auskunftspflicht 294
a. Aufklärung von Compliance-Verstößen im Rahmen von Investigations 295
aa. Möglicher Einsatz eines Fragebogens 296
bb. Besonderheiten bei Aufklärung begangener Straftaten 296
b. Auskunftspflicht über Höhe und „Ob“ des anderweitigen Verdienstes im Fall des Annahmeverzugs 299
c. Keine Selbstbezichtigung zum Schutz des Integritätsinteresses 302
C. Anzeigepflichten 302
I. Bereits im Anbahnungsverhältnis bestehende Pflichten 303
1. Keine Anzeigepflicht hinsichtlich der Schwerbehinderung 303
2. Anzeigepflicht hinsichtlich der Gewerkschaftszugehörigkeit bei Statuswechsel und bei drohenden erheblichen negativen Folgen für den Arbeitgeber 304
II. Im bestehenden Arbeitsverhältnis neu auftretende Anzeigepflichten 306
1. Betriebs- und arbeitsablaufbezogene Anzeigepflichten 306
a. Entstandene oder drohende Schäden und Gefahren 307
aa. Schäden und Gefahren im eigenen Arbeitsbereich 307
bb. Schäden und Gefahren außerhalb des eigenen Arbeitsbereichs: Anzeigepflicht nur bei gestiegenem Ausmaß der Störung oder Gefahr und des Schadens 309
cc. Schäden und Gefahren durch andere Arbeitnehmer: Anzeigepflicht nur bei erheblichen Schäden 310
b. Internes Whistleblowing 312
c. Exkurs: Öffentlich-rechtliche Anzeigepflicht aus §§ 15, 16 ArbSchG 313
2. Personenbezogene Anzeigepflichten 314
a. Gehaltsbezogene Anzeigepflichten 314
b. Krankheitsbezogene Anzeigepflichten 315
aa. Anzeigepflichten nach dem EFZG 316
(1) Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG 316
(2) Exkurs zum Annahmeverzug: Annahmeverzug nur nach Anzeige der erneuten Leistungsfähigkeit bei Arbeitsunfähigkeit auf unbestimmte Zeit 318
(3) Maßnahmen medizinischer Vorsorge und Rehabilitation gemäß § 9 Abs. 2 EFZG 320
bb. Anzeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten auch ohne Arbeitsunfähigkeit 321
cc. Exkurs zu sogenannten Krankengesprächen 322
c. Anzeigepflichten infolge sonstiger Arbeitsverhinderung 322
aa. Vorübergehende Verhinderung gemäß § 616 BGB 322
bb. Vorübergehende Verhinderung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG 323
cc. Anzeigepflicht bei anderen gesetzlichen Befreiungstatbeständen 326
(1) Arbeitsbefreiung unter Lohnfortzahlung 327
(a) Auszubildende gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 2 b BBiG 327
(b) Akute Pflegesituationen 327
(c) Schwangerschaft und vorzeitiges Ende der Schwangerschaft 328
(d) Unverbindliche Weisung des Arbeitgebers 328
(e) Keine Anzeigepflicht bei Annahmeverzug 329
(f) Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 275 Abs. 3 BGB 330
(2) Arbeitsbefreiung ohne Lohnfortzahlung 331
d. Anzeigepflichten mit persönlichem Tätigkeitsbezug 332
aa. Fortfall der Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis 332
bb. Aufnahme einer Nebentätigkeit 332
cc. Aufnahme einer Nebentätigkeit mit Konkurrenzcharakter 333
dd. Anzeigepflicht bei Bestechungsversuch über Erheblichkeitsgrenze 334
ee. Interessenkonflikte, insbesondere verwandtschaftliche Verflechtungen 337
ff. Abwerbungsversuche: Anzeigepflicht nur in Ausnahmekonstellationen 339
D. Zwischenergebnis 341
§ 12 Informationspflichten im beendeten Arbeitsverhältnis 342
A. Abweichende Interessen- und Gefahrenlage verglichen mit bestehendem Arbeitsverhältnis 342
B. Nachwirkende Auskunftspflichten 343
I. Nachwirkende Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gemäß § 666 BGB analog 343
1. Auskunftspflicht bei verweigerter Rückgabe von Arbeitsmitteln 343
2. Auskunftspflicht entsprechend derjenigen des bestehenden Arbeitsverhältnisses auch noch während der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 344
II. Nachwirkende leistungssichernde Auskunftspflichten und rücksichtsbezogene Auskunftspflichten 346
1. Nachwirkende Auskunftspflicht bei Verletzung der nachvertraglichen Verschwiegenheitspflicht 346
2. Keine nachwirkende Auskunftspflicht über Konkurrenztätigkeit ohne ausdrücklich vereinbartes Wettbewerbsverbot 348
3. Nachwirkende Auskunftspflicht bei nachvertraglichen Einkünften 349
a. Nachwirkende Auskunftspflicht bei ausdrücklich vereinbartem Wettbewerbsverbot 349
b. Nachwirkende Auskunftspflicht bei Ruhegeldbezug 350
c. Nachwirkende Auskunftspflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß §§ 9, 10 KSchG 350
C. Nachwirkende Anzeigepflichten 352
I. Anzeigepflicht bei Ruhegeldbezug 352
II. Weitere Anzeigepflichten im beendeten Arbeitsverhältnis 352
D. Zwischenergebnis 353
§ 13 Ergebnis des Dritten Teils: Informationelle Unterlegenheit des Arbeitgebers 354
Schluss: Kernaussagen 356
Anhang: BDSG?Entwurf 2010 363
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes 363
Literaturverzeichnis 377

Erscheint lt. Verlag 5.10.2017
Reihe/Serie Studien zum Arbeitsrecht
Verlagsort Baden-Baden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Schlagworte Anzeigepflicht • Auskunftspflicht • Diskriminierungsverbote • Fragerecht • Informationspflichten • Offenbarungspflicht
ISBN-10 3-8452-8525-7 / 3845285257
ISBN-13 978-3-8452-8525-2 / 9783845285252
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