Kommunikationsformen des Internetzeitalters im Lichte der Komunikationsfreiheiten des Grundgesetzes -  Jennifer Vogelsang

Kommunikationsformen des Internetzeitalters im Lichte der Komunikationsfreiheiten des Grundgesetzes (eBook)

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2017 | 1. Auflage
304 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155379-0 (ISBN)
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Die modernen Kommunikationsmedien durchdringen seit dem Siegeszug der digitalen Revolution den Alltag eines jeden und beeinflussen das gesellschaftliche Miteinander tiefgreifend. Internetbasierte Technologien bieten neue Möglichkeiten des Austauschs und des Zusammenwirkens. Diese historisch gesehen immer noch jungen Entwicklungen werfen eine Vielzahl verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Fragen auf, die Jennifer Vogelsang ausgehend von einer kommunikations- bzw. sozialwissenschaftlichen Analyse beleuchtet. Sie zeigt die Möglichkeiten der Ausübung kommunikativer Freiheiten im virtuellen Raum auf und entwickelt Maßstäbe für einen verhältnismäßigen Interessenausgleich. Auf der Grundlage einer zeitgemäßen Auslegung belegt sie, dass die Kommunikationsfreiheiten auch im virtuellen Raum verwirklicht werden können.

Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr-Universität Bochum; seit 2015 Referendarin am Landgericht Bochum; 2017 Promotion.

Cover 1
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 24
A. Kommunikationsformen des Internetzeitalters und ihre (verfassungs-)rechtliche Relevanz 26
I. Kommunikationsformen des urbanen Raums: Flashmobs, Smartmobs und Facebook-Partys 27
II. Kommunikationsformen des virtuellen Raums: Virtuelle Blockadeaktionen, Zusammenkünfte in virtuellen Foren zu Kommunikationszwecken und Shitstorms 31
B. Aufgabenstellung und Gang der Untersuchung 36
Teil 1: Die themengebenden Kommunikationsformen und ihre gesellschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen – Phänomenologie und Begriffsbildung 38
A. Kommunikationsformen des urbanen Raums: Flashmob, Smartmob und Facebook-Party 40
I. Flashmob 40
1. Multimedial koordinierte Zusammenkunft 40
2. Mangelnde feste Organisationsstruktur 41
3. Unbestimmte Teilnehmerzahl 42
4. Überraschungseffekt vs. Spontaneität 42
5. Keine Gebundenheit an den öffentlichen Raum 43
6. Unterhaltungszweck als subjektive Komponente 44
7. Zwischenergebnis 45
II. Smartmob 45
III. Facebook-Party 46
IV. Zwischenergebnis 47
B. Kommunikationsformen des virtuellen Raums: Virtuelle Blockadeaktion, virtuelle Zusammenkunft zu Kommunikationszwecken und Shitstorm 48
I. Virtuelle Überlastungsangriffe bzw. Denial of Service-Attacken 49
II. Zusammenkunft im virtuellen Raum zu Kommunikationszwecken 50
III. Shitstorm 50
C. Die technologischen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommunikationsformen 52
I. Das Internet als Ursprung neuer Kommunikationsformen 52
2. Web 2.0: Internetnutzer als Content-Provider 54
3. Social Software 55
4. Technische Grundlagen virtueller Kommunikationsprozesse 57
5. Zwischenergebnis 57
II. Der Einfluss des technologischen Fortschritts auf menschliches Kommunikationsverhalten und gesellschaftliche Prozesse 58
III. Die themengebenden Phänomene unter dem Blickwinkel posttraditionaler Vergemeinschaftungsformen 60
IV. Fazit 62
Teil 2: Verfassungsrechtlicher Rahmen 64
A. Grundrechtlicher Schutz der neuen Handlungs- und Kommunikationsformen 66
I. Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 Abs. 1 GG 67
1. Entstehung und Entwicklungsprozess der Versammlungsfreiheit 68
2. Funktionen der Versammlungsfreiheit 73
a) Das Verhältnis der Kommunikationsgrundrechte zum Demokratieprinzip in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 74
b) Der demokratisch-funktionalisierte Ansatz – Versammlungs-freiheit als genuin „politisches“ Grundrecht 76
aa) Genealogie des demokratisch-funktionalisierten Ansatzes: Die Integrationslehre Rudolf Smends 78
bb) Demokratisch-funktionalisierte Grundrechtsauslegung 79
c) Der liberal-individualisierte Ansatz – Versammlungsfreiheit als umfassendes Abwehrrecht 82
aa) Verfassungstheoretische Herleitung des liberalen Grundrechtsverständnisses 82
bb) Auslegung der Versammlungsfreiheit nach dem liberalen Grundrechtsverständnis 83
d) Zwischenergebnis 84
3. Der Versammlungsbegriff 85
a) Mindestteilnehmerzahl 85
b) Zeitliche Mindestdauer 86
c) Gemeinsame Zweckverfolgung – Abgrenzung zur Ansammlung 87
d) Materielle Anforderungen an den Zweck 88
aa) Begriffsverständnis in der Literatur 89
(1) Weites Begriffsverständnis 89
(2) Eingeschränktes Begriffsverständnis 91
(a) Erweiterter Versammlungsbegriff 91
(b) Enger Versammlungsbegriff 93
(3) Zwischenergebnis 94
bb) Begriffsverständnis in der Rechtsprechung 94
(1) Bundesverfassungsgericht 94
(2) Verwaltungsgerichtsbarkeit 97
(3) Zwischenergebnis 98
cc) Stellungnahme und eigener Ansatz 98
(1) Grundsätzliches zur Grundrechtsauslegung 99
(2) Wortlaut 100
(3) Genese 101
(4) Systematik 102
(a) Ausgestaltung der Versammlungsfreiheit als Deutschengrundrecht 102
(b) Versammlungsfreiheit zwischen allgemeiner Handlungsfreiheit und Meinungsfreiheit 104
(c) Verhältnis zur Vereinigungsfreiheit gem. Art. 9 Abs. 1 GG 105
(d) Systematische Auslegung auf internationaler und europäischer Ebene 107
(aa) Art. 11 Abs. 1 EMRK 107
(bb) Art. 12 Abs. 1 GRCh 109
(cc) Zwischenergebnis 111
(e) Zwischenergebnis 111
(5) Sinn und Zweck 111
(a) Versammlungsfreiheit als „demokratisches Grundrecht“ – Kritik an einer funktionalen Grundrechtsauslegung 111
(b) Ungeeignetheit des Erfordernisses öffentlicher Meinungsbildung für eine sachgemäße Bestimmung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit 115
(c) Ungeeignetheit des Erfordernisses der „Bestimmtheit und Geeignetheit zur öffentlichen Meinungsbildung“ 117
(d) Erhöhung des Schutzniveaus als Begründungs-widerspruch 118
(e) Systemwidriger Verweis auf das VersG zur Begründung eines engen Versammlungsbegriffes 119
(f) Kollektive Meinungsäußerung und -bildung als Sinn und Zweck der Versammlungsfreiheit 120
(g) Fazit – Abgrenzung von Versammlungen zu Ansammlungen, Unterhaltungs- und Eventveranstaltungen 123
e) Ergebnis 126
4. Anwendung des Versammlungsbegriffs auf die einzelnen Kommunikationsformen des urbanen Raums 126
a) Smartmob 126
aa) Subsumtion unter die einzelnen Merkmale des Versammlungsbegriffs 126
bb) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2015 128
b) Flashmob 129
c) Facebook-Party 129
d) Ergebnis 130
5. Schutz virtueller Versammlungen durch die Versammlungsfreiheit 131
a) Der Einfluss technologischen Fortschritts und gesellschaftlichen Wandels auf das (Verfassungs-)Recht 135
b) Auslegung von Art. 8 GG 138
aa) Wortlaut 138
(1) Bedeutung des Begriffs „sich versammeln“ im allgemeinen Sprachgebrauch 139
(2) Juristische Verwendung des Begriffs 139
(3) Zwischenergebnis 141
bb) Genese 141
cc) Systematik 142
(1) Weitere Einschränkungen auf Schutzbereichsebene 142
(a) Einschränkung des persönlichen Schutzbereichs auf „alle Deutschen“ 142
(b) Einschränkung durch das Erfordernis von Friedlichkeit und Waffenlosigkeit 143
(c) Einschränkung des Schutzbereichs durch den Schrankenvorbehalt „unter freiem Himmel“ 144
(2) Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG 146
(3) Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG 146
(4) Dynamische Auslegung des Fernmeldegeheimnisses gem. Art. 10 Abs. 1 GG 147
(5) Neuentwicklung computerspezifischer Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts 148
(6) Die Schaffung des „Grundrechts auf Vergessenwerden im Netz“ durch den EuGH 152
(7) Schutz virtueller Versammlungen durch völkerrechts-freundliche Auslegung des Grundgesetzes 153
(a) Art. 11 Abs. 1 EMRK und Art. 12 Abs. 1 GRCh 153
(b) Art. 21 IPbpR 154
(8) Zwischenergebnis 155
c) Subsumtion der virtuellen Kommunikationsformen unter das gefundene Ergebnis 158
aa) Virtuelle Blockadeaktionen/Denial of Service-Attacken 158
bb) Virtuelle Zusammenkünfte zu Kommunikationszwecken 161
(1) Versammlungsqualität 161
(2) Friedlichkeit 162
cc) Shitstorm 163
dd) Ergebnis 164
II. Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG 164
1. Smartmob-Aktionen 165
a) Kollektivrechtliche Dimension 165
b) Individualrechtliche Dimension 168
2. Übertragung auf Flashmobs und Facebook-Partys 169
3. Virtuelle Koalitionsfreiheit 169
4. Ergebnis 170
III. Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 170
1. Historie der Kunstfreiheit 171
2. Der verfassungsrechtliche Kunstbegriff aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 174
3. Flashmobs als „Straßenkunst“ 178
a) Materialer Ansatz 178
b) Formaler Kunstbegriff 179
c) Zeichentheoretischer Ansatz 180
d) Ergebnis 180
4. Smartmobs und Kunstfreiheit 180
5. Facebook-Party 181
6. Virtuelle Kunstfreiheit 181
a) Vituelle Blockadeaktion/Denial of Service-Attacke 182
b) Kommunikativer Austausch in virtuellen Foren 183
c) Shitstorms 183
7. Ergebnis 183
IV. Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. GG 184
1. Kommunikationsformen des urbanen Raums 184
a) Smartmobs 184
b) Flashmobs und Facebook-Partys 185
2. Kommunikationsformen des virtuellen Raums 185
a) Virtuelle Blockadeaktionen 185
b) Kommunikativer Austausch in virtuellen Foren 186
c) Shitstorm 187
3. Ergebnis 188
V. Rundfunkfreiheit 188
VI. Allgemeine Handlungsfreiheit 189
VII. Resümee 189
B. Von den Kommunikationsformen des Internetzeitalters ausgehende Gefährdungen 192
I. Gefährdungen durch Kommunikationsformen des urbanen Raums 192
II. Von den Kommunikationsformen des virtuellen Raums ausgehende Gefährdungen 194
III. Kein allgemeiner grundrechtlich verbürgter Konfrontationsschutz 195
Teil 3: Die verwaltungsrechtliche Behandlung der neuen Kommunikationsformen 196
A. Kommunikationsformen des urbanen Raums 198
I. Versammlungsrecht 198
1. Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auf Smartmobs, Flashmobs und Facebook-Partys 199
a) Vorliegen einer Versammlung 199
b) Öffentliche Versammlung 200
2. Das versammlungsrechtliche Maßnahmeregime 201
a) Das Anmeldeerfordernis aus § 14 VersG 203
aa) Erfüllung des Anmeldeerfordernisses im Falle von Smartmobs 203
bb) Rechtsfolgen einer fehlenden oder unzutreffenden Anmeldung 204
b) Versammlungsleitung 205
aa) Versammlungsleitung bei Smartmobs 205
bb) Rechtsfolgen bei Vorliegen einer leiterlosen Versammlung 205
c) Zusammenfassung 206
II. Straßen- und Wegerecht 206
1. Erlaubnispflicht für die Durchführung von Flashmobs oder Facebook-Partys 207
a) Abgrenzung von Gemeingebrauch und Sondernutzung 208
aa) Verkehrsbegriff 208
bb) Gemeinverträglichkeit 209
b) Folgerungen für Flashmobs und Facebook-Partys 210
aa) Flashmobs und Facebook-Partys im Lichte „kommunikativen Verkehrs“ 210
bb) Gemeinverträglichkeit 211
cc) Zwischenergebnis 212
c) Bedeutung des Vorliegens von Straßenkunst gem. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 212
d) Fazit zur straßenrechtlichen Erlaubnispflichtigkeit von Flashmobs und Facebook-Partys 214
2. Rechtsfolgen bei Fehlen einer erforderlichen straßen-rechtlichen Sondernutzungserlaubnis 215
3. Ergebnis 217
III. Straßenverkehrsrecht 217
1. Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnispflicht für Flashmobs und Facebook-Partys 218
2. Rechtsfolgen der Erlaubnispflicht und Erlaubniserteilung 219
IV. Maßnahmen nach Allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht 219
1. Präventive „Online-Streifen“ in virtuellen Foren 220
a) Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG 222
b) Eingriff in das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 223
c) Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 224
d) Art. 8 Abs. 1 GG 227
e) Zwischenergebnis 227
2. Präventive ordnungsrechtliche Verordnungen auf der Grundlage der §§ 25 ff. OBG NRW 228
a) Abstrakte Gefahr aufgrund des gemeinsamen Konsums alkoholhaltiger Getränke 230
b) Abstrakte Gefahr aufgrund der öffentlichen Einladung zu gemeinsamem Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit 233
c) Abstrakte Gefahr aufgrund des Mitbringens von Glasfaschen 233
d) Abstrakte Gefahr aufgrund der öffentlichen Einladung zu anderen nichtkonformen Verhaltensweisen im öffentlichen Raum 234
e) Abstrakte Gefahr aufgrund (alkoholbedingten) Störens, Randalierens und Lärmens 234
f) Ergebnis 235
3. Bewältigung konkreter Gefahren mittels konkreter Verfügungen 236
a) Konkret-individuelle Verfügungen gegen einzelne Beteiligte 237
aa) Veranstaltungsabsageverfügung an den Initiator 237
(1) Verhaltensstörer 237
(2) Zweckveranlasser 238
(a) Das Institut des Zweckveranlassers 238
(b) Anwendung der objektiven Zurechnungskriterien auf in virtuellen Netzwerken aktive Initiatoren von Flashmobs und Facebook-Partys 240
(3) Zwischenergebnis 242
bb) Sperr- oder Löschverfügungen an Betreiber sozialer Netzwerke 242
cc) Weitere konkret-individuelle Maßnahmen 243
b) Konkret-generelle Verfügungen an die gesamte Teilnehmerschaft 244
aa) Präventive Allgemeinverfügungen im Vorfeld einer Zusammenkunft 244
bb) Platzverweise unmittelbar vor einer Zusammenkunft 246
(1) Wortlaut 247
(2) Systematik 247
(3) Genese 248
(4) Sinn und Zweck 249
(5) Ergebnis 249
B. Kommunikationsformen des virtuellen Raums 260
I. Keine Anwendbarkeit der Regelungen des RStV 260
II. Anwendbarkeit des VersG im Falle virtueller Versammlungen 261
1. Ausgestaltung der Versammlungsleitung 262
2. Versammlungsverbot 263
a) Mögliche Ermächtigungen 263
b) Bekanntgabe des Versammlungsverbots 264
c) Durchsetzung des Versammlungsverbots 266
d) Kostentragungspflichten 266
3. Versammlungsauflösung 267
4. Ergebnis 268
III. Anwendbarkeit der polizei- und ordnungsrechtlichen Generalklausel 268
1. Virtuelle Blockadeaktionen 268
a) Verbotsverfügung 268
b) Verpflichtung zur Löschung von Versammlungsankündigung und des Unterlassens der Weiterverbreitung von Schadsoftware 270
2. Shitstorm 270
IV. Ergebnis 271
Teil 4: Zusammenfassung und Ergebnis in Thesen 272
Literaturverzeichnis 278
Stichwortverzeichnis 302

Erscheint lt. Verlag 1.10.2017
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
ISBN-10 3-16-155379-9 / 3161553799
ISBN-13 978-3-16-155379-0 / 9783161553790
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