Die Neuregelung der Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers -  Thea Christine Bauer

Die Neuregelung der Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers (eBook)

Ein Vorschlag de lege ferenda zur Erfassung der strafwürdigen und strafbedürftigen Konstellationen von beruflichem Fehlverhalten des Jahresabschlussprüfers
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2017 | 1. Auflage
385 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155405-6 (ISBN)
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In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Kapitalmärkte im In- und Ausland durch eine Flut von Bilanzskandalen erschüttert, beispielhaft genannt sei nur der FlowTex-Skandal. Häufig hatten dabei die Jahresabschlussprüfer die ganz massiven Bilanzfälschungen des Managements nicht aufgedeckt, sondern vielmehr uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Strafrechtliche Verurteilungen der Jahresabschlussprüfer blieben in der Folge jedoch aus. Thea Christine Bauer befasst sich zunächst mit der Frage, warum der eigens für diese Situation geschaffene § 332 HGB und die einschlägigen Tatbestände des Kernstrafrechts auf den Jahresabschlussprüfer in der Praxis faktisch keine Anwendung finden. Anschließend analysiert sie die Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit der verschiedenen Formen prüferischen Fehlverhaltens. Auf der Grundlage der gefundenen Ergebnisse entwickelt sie hiernach den Vorschlag eines § 332 HGB n.F. und beleuchtet diesen ausführlich unter verfassungsrechtlichen und praktischen Gesichtspunkten.

Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Indiana, Maurer School of Law (USA); 2012 Erste Juristische Staatsprüfung in Hamburg; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Strafrecht I der Bucerius Law School; Referendariat in Hamburg; 2016 Promotion; 2017 Zweite Juristische Staatsprüfung.

Cover 1
Vorwort 8
Inhaltsübersicht 10
Inhaltsverzeichnis 12
Abkürzungsverzeichnis 20
1. Kapitel: Einleitung 28
A. Hintergrund und Aktualität des Themas 28
I. Die Bilanzskandale, die jüngste Finanzmarktkrise und die Rolle der Jahresabschlussprüfer 28
II. Die mangelnde strafrechtliche Aufarbeitung prüferischer Fehlleistungen 33
B. Ziel und Gang der Untersuchung 37
2. Kapitel: Die Jahresabschlussprüfung und der Jahresabschlussprüfer: Grundlagen 40
A. Die Bedeutung der Jahresabschlussprüfung und des Jahresabschluss-prüfers für die Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte 40
B. Die Jahresabschlussprüfung nach den §§ 316 ff. HGB 44
I. Funktionen 44
II. Die Prüfungspflicht und der Prüfungsgegenstand 45
III. Die Differenzierung zwischen Error, Fraud und sonstigen Gesetzesverstößen 48
IV. Die Prüfungstestate 49
1. Der Prüfungsbericht, § 321 HGB 49
2. Der Bestätigungsvermerk, § 322 HGB 53
V. Der Prüfungsumfang 56
C. Der Jahresabschlussprüfer 62
I. Einführung 62
II. Die Bestellung des Jahresabschlussprüfers und seine Stellung im geprüften Unternehmen 65
III. Der Jahresabschlussprüfungsmarkt 67
IV. Die Berufspflichten 69
1. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit 70
a) Der Umfang der Pflicht zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit 70
b) Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Sicherung der Unabhängigkeit des Jahresabschlussprüfers (§§ 319 Abs. 2 ff. HGB) 72
2. Gewissenhaftigkeit 75
3. Eigenverantwortlichkeit 76
D. Qualitative Aspekte der Jahresabschlussprüfung und die Bewertung des Jahresabschlussprüfers in der Öffentlichkeit 76
I. Die Jahresabschlussprüfung im Lichte der Prinzipal?Agenten?Theorie 77
II. Die Prüfungsqualität 80
III. Das Prüfungsrisiko und seine Komponenten 83
IV. Die öffentliche Kritik am Berufsstand 84
1. Die Erwartungslücke 84
a) Begriff und Gegenstand 84
b) Reduktionsansätze 87
2. Die Bilanzskandale und die jüngste Finanzmarktkrise 89
a) Die Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten 91
b) (Vermeintliches) Fehlverhalten der Jahresabschlussprüfer bei der Prüfung von Kreditinstituten im Kontext der jüngsten Finanzmarktkrise 94
E. Zwischenergebnis 98
3. Kapitel: Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege lata: eine theoretische Betrachtung 100
A. Die Konstellationen des Zustandekommens (subjektiv) unrichtiger Prüfungstestate 100
I. Die unrichtige Testierung infolge von Vorsatz 103
1. Vorsätzlich falsche Prüfungsdurchführung 103
2. Vorsätzlich falsche Testierung 105
3. Die Hauptursache für Vorsatztaten: die mangelnde Unabhängigkeit des Jahresabschlussprüfers 106
a) Das Fehlen von Unabhängigkeit 106
b) Zur mangelnden Unabhängigkeit führende Umstände 108
aa) Eigeninteressen: wirtschaftliche Abhängigkeit 108
bb) Selbstprüfung 112
cc) Persönliche Vertrautheit 113
II. Die unrichtige Testierung infolge einfacher Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit 114
1. Einfach fahrlässig oder leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung 114
a) Einfache Fahrlässigkeit 114
b) Leichtfertigkeit 118
2. Einfach fahrlässig oder leichtfertig falsche Testierung 119
3. Die Hauptursache für eine sorgfaltswidrige Prüfungsdurchführung und/oder Testierung: der hohe Kosten- und Zeitdruck des Jahresabschlussprüfers 120
4. Zwischenergebnis 121
B. Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers wegen der Verletzung seiner Berichtspflicht gem. § 332 HGB 122
I. Normhistorie 123
II. Normsystematik 124
III. Tauglicher Täter 126
IV. Die Grundtatbestände des § 332 Abs. 1 HGB 129
1. § 332 Abs. 1 HGB als unechtes Blankettgesetz 129
2. Tathandlung: unrichtige Testierung 132
a) Die Restriktionen des § 332 Abs. 1 HGB 132
aa) Das subjektive Verständnis der Unrichtigkeit 132
bb) Das Vorsatzerfordernis 134
cc) Keine Strafbarkeit einer unsorgfältigen Prüfungsdurchführung 135
b) Die Verletzung der Berichtspflicht gem. § 332 Abs. Var. 1 HGB 136
c) Das Verschweigen erheblicher Umstände gem. § 332 Abs. Var. 2 HGB 137
d) Die Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks gem. § 332 Abs. 1 Var. 3 HGB 138
V. Die Qualifikationen des § 332 Abs. 2 HGB 139
VI. Unterlassensstrafbarkeit gem. § 332 HGB, § 13 StGB 141
C. Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers aus sonstigen Straftatbeständen 148
D. Zwischenergebnis 156
4. Kapitel: Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege lata: eine tatsächliche Betrachtung 158
A. Die faktische Straflosigkeit des Jahresabschlussprüfers 158
B. Die Gründe der faktischen Straflosigkeit des Jahresabschlussprüfers 161
I. Unzureichende Verfolgung durch die zuständigen Organe 161
II. Die Konzeption der einschlägigen Straftatbestände 163
III. Die aus der Konzeption der einschlägigen Straftatbestände resultierenden Strafverfolgungshürden in der Praxis 165
1. Einfach fahrlässig oder leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung: keine Strafbarkeit de lege lata 165
2. Einfach fahrlässig oder leichtfertig falsche Testierung: keine Strafbarkeit de lege lata 167
3. Vorsätzlich falsche Prüfungsdurchführung: keine Strafbarkeit de lege lata 167
4. Vorsätzlich falsche Testierung: nahezu keine Beweisbarkeit des Vorsatzes 168
a) Das weitreichende Ermessen des Jahresabschlussprüfers 168
b) Die Beweisschwierigkeiten im Prozess 171
c) Der Zusammenhang zwischen den Beweisschwierigkeiten im Rahmen von § 332 HGB und dem Nachweis einer Beteiligung an Bilanzdelikten i. w. S 172
d) Exkurs: Parallelitäten bei § 331 Nr. 1 HGB 173
aa) Die Gründe und Anreize für rechnungslegungsrelevante Straftaten 174
bb) Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 331 Nr. 1 HGB 176
cc) Die Beweisschwierigkeiten im Rahmen von § 331 Nr. 1 HGB 180
C. Zwischenergebnis 181
5. Kapitel: Die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Ausweitung der Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers 184
A. Einführung 184
B. Voraussetzungen der strafrechtlichen Sanktionierung eines Verhaltens 185
I. Der Zweck des Strafrechts 185
II. Der Zweck des Strafens – die Straftheorien 188
III. Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit 194
C. Strafwürdigkeit der bisher nicht strafbewehrten Formen von Fehlverhalten des Jahresabschlussprüfers 198
I. Das Vertrauen der Testatsadressaten in die Erteilung subjektiv richtiger Prüfungstestate durch den Jahresabschlussprüfer als Strafrechtsgut 198
II. Gravierende Rechtsgutsverletzung bzw. -gefährdung, erhebliche Sozialschädlichkeit 202
1. Einfach fahrlässiges Handeln des Jahresabschlussprüfers 202
a) Einfach fahrlässig unsorgfältige Prüfungsdurchführung 202
b) Einfach fahrlässig falsche Testierung 206
2. Leichtfertiges Handeln des Jahresabschlussprüfers 207
a) Leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung 207
b) Leichtfertig falsche Testierung 208
3. Vorsätzliches Handeln des Jahresabschlussprüfers 208
a) Vorsätzlich falsche Testierung 208
b) Vorsätzlich falsche Prüfungsdurchführung 209
III. Zwischenergebnis 209
D. Strafbedürftigkeit der leichtfertig unsorgfältigen Prüfungsdurchführung und der leichtfertig falschen Testierung 210
I. Die außerstrafrechtlichen Instrumente zur Verhinderung von Sorgfaltspflichtverletzungen des Jahresabschlussprüfers und ihre mangelnde Effektivität 211
1. Die Berufszulassungsvoraussetzungen 211
2. Die Überwachung des Jahresabschlussprüfers 212
a) Die Berufsaufsicht i. e. S 212
b) Die Berufsgerichtsbarkeit 218
c) Die Qualitätssicherung 220
d) Das Enforcement der Rechnungslegung 225
3. Der Reputationsmechanismus 228
4. Die zivilrechtliche Haftung 231
a) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit de lege lata 232
aa) Die Haftung gegenüber dem Prüfungsmandanten (und verbundenen Unternehmen) 233
bb) Die Haftung gegenüber Dritten 234
(1) In Betracht kommende Anspruchsgrundlagen 234
(2) § 826 BGB im Besonderen 236
b) Die mangelnde Effektivität der zivilrechtlichen Haftung zur Sicherung einer sorgfältigen Prüfungsdurchführung und Testierung 238
5. Zwischenergebnis 243
II. Keine hinreichend effektive Präventionswirkung durch Verschärfung bzw. Ausweitung der außerstrafrechtlichen Instrumente zur Verhinderung von Sorgfaltspflichtverletzungen des Jahresabschlussprüfers 243
1. Die Einführung einer verbindlichen Gebührenordnung 243
2. Der Ausbau des Überwachungssystems 244
3. Die Erweiterung der Haftung 247
a) Erweiterung der Haftung gegenüber dem Prüfungsmandanten 247
b) Gesetzliche Normierung einer Dritthaftung 252
4. Zwischenergebnis 253
E. Strafbedürftigkeit der vorsätzlich falschen Prüfungsdurchführung 253
F. Ergebnis 260
6. Kapitel: Die Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege ferenda 262
A. Regelungsvorschlag eines § 332 HGB n. F 262
B. Erläuterung des Normtextes 263
I. § 332 Abs. 1 S. 2 HGB n. F. – Die vorsätzlich falsche Prüfungsdurch-führung 265
II. § 332 Abs. 2 S. 1 HGB n. F. – Die leichtfertig unrichtige Testierung 265
III. § 332 Abs. 2 S. 2 HGB n. F. – Die leichtfertig unsorgfältige Prüfungsdurchführung 266
1. Tatbestandsvoraussetzungen 266
a) Leichtfertige Sorgfaltspflichtverletzung bei der Prüfungsdurchführung 266
aa) Der Inhalt der Sorgfaltspflicht 266
bb) Leichtfertiger Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht 270
b) Die Eignung der Sorgfaltspflichtverletzung zur erheblichen Auswirkung auf die (subjektive) Richtigkeit des Prüfungsergebnisses 272
C. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des § 332 Abs. 2 S. 2 HGB n. F. 275
I. Bestimmtheit, Art. 103 Abs. 2 GG 277
II. Vereinbarkeit der Verhaltensnorm mit Art. 12 Abs. 1 GG 282
1. Eingriff in den Schutzbereich 282
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 284
a) Grundrechtliche Eingriffsermächtigung (Schranke) 284
b) Verhältnismäßigkeit 285
aa) Geeignetheit zur Erreichung eines legitimen Zwecks 286
bb) Erforderlichkeit 287
cc) Verhältnismäßigkeit i. e. S. (Angemessenheit) 290
III. Vereinbarkeit der Sanktionsnorm mit den Grundrechten 292
1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG 292
a) Eingriff in den Schutzbereich 292
b) Verfassungsrechtiche Rechtfertigung 294
aa) Grundrechtliche Eingriffsermächtigung (Schranke) 294
bb) Verhältnismäßigkeit 294
(1) Geeignetheit zur Erreichung eines legitimen Zwecks 294
(2) Erforderlichkeit 295
(3) Verhältnismäßigkeit i. e. S. (Angemessenheit) 298
2. Persönliche Freiheit, Art. 2 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 104 GG 299
3. Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG 304
IV. Ergebnis 305
D. Die Vorteile des § 332 HGB n. F. in der Praxis 306
I. Prävention leichtfertig falscher Testierungen und leichtfertig unsorgfältiger Prüfungsdurchführungen 306
II. Mögliche Prävention vorsätzlich falscher Prüfungsdurchführungen kein reiner Symbolcharakter des § 332 Abs. 1 S. 2 HGB n. F
III. Synergieeffekte hinsichtlich der Prävention vorsätzlich falscher Testierungen 317
IV. Umfassender Schutz des Vertrauensrechtsguts 320
E. § 332 HGB n. F. in der praktischen Anwendung am Beispiel von OLG Dresden, Urt. v. 30. 6. 2011 – 8 U 1603/08, juris 322
1. Die Feststellungen des OLG Dresden 322
a) Das Vorliegen von Prüfungsfehlern 323
b) Das Vorliegen von grober Leichtfertigkeit i. S. d. § 826 BGB 324
2. Die strafrechtliche Würdigung des Fehlverhaltens des Jahresabschlussprüfers 325
a) Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege lata gem. § 332 Abs. 1 HGB 325
b) Strafbarkeit des Jahresabschlussprüfers de lege ferenda: Anwendung von § 332 HGB n. F 326
aa) § 332 Abs. 1 S. 1 und S. 2, Abs. 2 S. 1 HGB n. F 326
bb) § 332 Abs. 2 S. 2 HGB n. F 327
F. Ergebnis 329
7. Kapitel: Fazit und Ausblick 332
Literaturverzeichnis 340
Quellenverzeichnis 368
Urteilsverzeichnis 376
Sachverzeichnis 386

Erscheint lt. Verlag 1.10.2017
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Strafrecht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
ISBN-10 3-16-155405-1 / 3161554051
ISBN-13 978-3-16-155405-6 / 9783161554056
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