Das Körperschaftsdelikt -  Jan-Erik Schirmer

Das Körperschaftsdelikt (eBook)

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2017 | 1. Auflage
285 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-155687-6 (ISBN)
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Nach üblicher Lesart tritt die auf § 31 BGB gestützte Deliktshaftung juristischer Personen in zwei Spielarten auf: Begeht der Organwalter das Delikt eigenhändig, haftet die Körperschaft im Wege des Schuldbeitritts. Wird dagegen eine Verkehrspflicht verletzt, setzt die Verantwortlichkeit direkt bei der Rechtsperson an. Dem stellt sich Jan-Erik Schirmer entschieden entgegen. Er weist nach, wie die herrschende Doktrin zwar den Fortschritt predigt, sich dabei aber auf überkommene Autoritäten stützt und noch immer mit einem Bein im 19. Jahrhundert verharrt. Alternativ entwickelt der Autor im Spannungsfeld von Delikts- und Gesellschaftsrecht das Modell eines einheitlichen Körperschaftsdelikts: § 31 BGB konzentriert die Haftung auf die juristische Person, das Organ haftet nur in Sonderfällen. Diese Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2015 des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ausgezeichnet.

Geboren 1986; 2015 Promotion; 2022 Habilitation; Privatdozent an der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät.

Cover 1
Vorwort 8
Inhaltsübersicht 10
Inhaltsverzeichnis 12
Einleitung 18
1. Kapitel: Ausgangspunkt 22
A. Tatbestand: § 31 BGB als umfassende Repräsentantenhaftung 22
I. Wer haftet? 22
II. Für wen wird gehaftet? 24
III. Wofür wird gehaftet? 26
IV. Themenbegrenzung: Korporative Deliktshaftung 27
V. Zwischenergebnis: Zurück zum Kern 30
B. Rechtsfolgen: § 31 BGB als multifunktionale Zurechnungsnorm 31
I. Der Ausgangsfall: Schuldbeitritt bei eigenhändigen ­Rechtsverletzungen 31
1. Die unmittelbare Verletzung absoluter Rechte ­( § 823 Abs. 1 BGB) 32
2. Die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung (§ 826 BGB) 34
3. Die eigenhändige Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB) 36
II. Der Sonderfall: Zusammenrechnung bei mittelbaren ­Rechtsverletzungen 38
1. Die Kontroverse um das „Baustoff“-Urteil 39
a) Das Urteil 40
b) Die Reaktionen in der Literatur 41
c) Der Durchbruch dank Kleindiek: § 31 BGB als Transfernorm 44
2. Die Folgefrage: Wann haftet zusätzlich die Organperson? 46
a) Das (späte) Einlenken der Rechtsprechung 46
b) Die Klarstellung: BGHZ 194, 26 – „Plüschtier“ 48
III. Zwischenergebnis: Zwei „Grundtypen“ der korporativen ­Deliktshaftung 50
C. Erste Zweifel 52
I. Zwei Zurechnungsmodelle in einer Brust 52
II. Alles nur geträumt? 55
2. Kapitel: Spurensuche 56
A. Erster Strang: Autorität 56
I. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 56
1. Das vermeintliche Präjudiz: BGHZ 56, 73 – „Treibstoff“ 58
a) § 31 BGB als Pferdefuß 59
b) Mangelnde Vergleichbarkeit 61
2. Die „Verbreiterungsthese“ als Erklärung? 62
3. Das eigentliche Präjudiz: BGH GRUR 1959, 428 – „ Michaelismesse“ 63
4. Outgesourct 65
II. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 65
1. Die vermeintlichen Präjudizien 65
2. Das eigentliche Präjudiz: RGZ 28, 238 – „Börsenverein“ 67
a) § 27 Abs. 5 SächsGjP als Einfallstor der Eigenhaftung 69
b) Subsumtion statt Argumentation 71
III. Zwischenergebnis: Häuser auf Sand 72
B. Zweiter Strang: ‚Jedermanns-Pflichten‘ 73
I. Individuelle Primärverantwortung bei eigenhändiger Schädigung: Ein allgemeines Prinzip? 75
II. Aber: Wird das Prinzip überhaupt durchgehalten? 76
1. Erste Feuerprobe: Die Eingriffskondiktion 77
a) BGHZ 99, 244 – „Chanel No. 5“ 80
b) BGHZ 143, 214 – „Marlene Dietrich“ 81
c) BGH GRUR 2009, 515 – „Motorradreiniger“ 83
d) Zwischenergebnis: Erste Kratzer 84
2. Zweite Feuerprobe: Die Geschäftsanmaßung 85
a) Die Lösung der Rechtsprechung: Die Rechtsperson als Geschäftsanmaßerin 87
aa) BGHZ 156, 394 – „Durchgehendes Rind“ 89
bb) Vielsagende Ergebnisse 90
b) Die Lösung der Literatur: § 31 BGB als Transfernorm 92
c) Zwischenergebnis: Sichtbare Risse 95
3. Dritte Feuerprobe: § 117 Abs. 1 S. 1 AktG und § 890 Abs. 1 ZPO 95
a) § 117 Abs. 1 S. 1 AktG: Schädigende Einflussnahme auf die AG 95
b) § 890 Abs. 1 ZPO: Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen 97
III. Zwischenergebnis: Scherben und Neustart 99
3. Kapitel: Vergleich 104
A. Staatshaftung 104
I. Der Konstruktionsfehler: Der Staat als bloßes Haftungssubjekt 105
II. Die Neukonstruktion: Originäre Staatshaftung für hoheitliches Unrecht 113
III. Zwischenergebnis: Auf halber Strecke stehengeblieben 116
B. Verbandsstrafbarkeit 119
I. Zwischen historischer Selbstverständlichkeit und historischer ­Unmöglichkeit 119
II. Gegenbewegungen im Ordnungswidrigkeitenrecht 122
III. Stand heute: Aufgabe des deutschen Sonderwegs? 125
IV. Zwischenergebnis: Mit einem Bein in Mecklenburg 127
C. Korporative Deliktshaftung in Europa 129
I. Englisches Recht 129
1. Exemplarisch: Williams v. Natural Life Health Foods Ltd 132
2. Zwischenergebnis: Korporationshaftung die Regel, Eigenhaftung die Ausnahme 135
II. Französisches Recht 136
1. Exemplarisch: Le Poivre, SCCS-SARL und SBTR-SARL 139
2. Zwischenergebnis: Korporationshaftung die Regel, Eigenhaftung die Ausnahme 141
III. Überblick über die sonstigen Rechtsordnungen 142
D. Aus der Zeit gefallen 145
4. Kapitel: Historie 148
A. Auf Schlingerkurs zum Vorentwurf 148
I. Das Schwanken der Rechtsprechung 149
1. Das preußische Obertribunal 150
2. Das (Ober-)Appelationsgericht Celle 154
3. Das Reichsoberhandelsgericht 156
4. Das Reichsgericht 159
5. Zwischenergebnis: Im Fluss 162
a) „Wie“ noch nicht auf der Agenda 164
b) Abhilfe durch die Literatur? 167
II. Das Schwanken der Literatur 167
1. Der Ausgangspunkt: Savignys Fiktionstheorie 168
a) Von der Straflosigkeit zur Deliktsunfähigkeit 169
b) Der Kern der Ablehnung: Keine Rechtsfähigkeit im Unrechtsverkehr 170
c) Der Einfluss von Staatshaftung und Verbandsstrafbarkeit 172
2. Die „Unmöglichkeit des Körperschaftsdelikts“ als herrschende Doktrin 174
3. Der Gegenpol: Gierke und die Genossenschaftstheorie 176
a) Die reale Verbandsperson in den Grenzen der Rechtsordnung 176
b) Deliktshaftung als Ausdruck körperschaftlicher Handlungsfähigkeit 178
c) Der Preis des ‚Körperschaftsdelikts‘ 180
d) Der Einfluss von Staatshaftung und Verbandsstrafbarkeit 184
4. Zwischenergebnis: Bemerkenswerte Parallelen 186
a) Aus gemeinsamer Quelle 187
b) Kein einheitliches Rechtsbewusstsein 188
III. Der Gebhard’sche Vorentwurf 188
B. Vorschläge der BGB-Kommissionen 190
I. Die Arbeiten der Ersten Kommission 191
II. Die Arbeiten der Zweiten Kommission 193
C. § 31 BGB als offen konzipiertes Zweckmäßigkeitsprodukt 194
I. Ein Nebensatz als Anhaltspunkt? 195
II. Vertreter- und Organtheorie als bloße Stichwortgeber 196
III. Offene „allgemeine Geltung“ statt mehrpoligem Haftungsregime 197
IV. Zwischenergebnis: Zwei Erkenntnisse, ein Fragezeichen 200
5. Kapitel: Körperschaftsdelikt 202
A. Emanzipation 202
I. Ein Relikt der Begriffsjurisprudenz 203
1. Die begrifflich-logische Methode in den zivilen Verbandstheorien 207
2. Die begrifflich-logische Methode in Staats- und Strafrecht 210
3. Zwischenergebnis: Selbst die Hände gebunden 212
II. Das Verwaisen der Verbandstheorien als Methodenphänomen 212
1. Keine allgemeine ultra-vires-Doktrin 215
2. Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht 218
III. Zwischenergebnis: Zeit, loszulassen 221
B. Wertungskanon 224
I. Die Vorgaben des § 31a Abs. 2 BGB 224
II. Wertungen des Körperschaftsrechts 227
1. Das Trennungsprinzip 227
a) Die gesetzlichen Wertungen als Ausgangspunkt 229
b) Personale Reichweite: Viel mehr als nur Mitgliederschutz 229
c) Sachliche Reichweite: Viel mehr als nur Vertretungsregel 231
2. Der Grundsatz der Haftungskonzentration 233
a) Die wechselhafte Entwicklung des § 93 Abs. 2 AktG 234
b) Haftungskonzentration und korporative Deliktshaftung 237
III. Wertungen des Deliktsrechts 240
1. Die zentralen Zwecke: Kompensation und Prävention 241
2. Schuldbeitrittsmodell zwecks Ausgleichssicherung? 241
3. Schadenszurechnung und Prävention 245
a) Der unpassende Ansatz: Die Begehungsform 245
b) Der passende Ansatz: Die Risikosetzung und -steuerung 246
aa) Der Grundsatz: Originäre Deliktsverantwortlichkeit der juristischen Person 247
bb) Die Ausnahme: Zusätzliche Eigenhaftung der Organperson 249
(1) Eigenhaftung für Vorsatz 250
(2) Eigenhaftung bei Schutzgesetzverletzung 252
4. Zwischenergebnis: Ein Modell wird erkennbar 252
C. Körperschaftsdelikt 252
I. Zwei Beispiele 254
1. Verkehrsunfall auf Geschäftsfahrt 254
2. Veräußerung fremden Eigentums („Lamborghini“-Fall) 255
II. Ausblick 256
Ergebnisse 260
Literaturverzeichnis 266
Sachregister 284

Erscheint lt. Verlag 1.9.2017
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
ISBN-10 3-16-155687-9 / 3161556879
ISBN-13 978-3-16-155687-6 / 9783161556876
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