Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung? -  Jennifer Antomo

Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung? (eBook)

Eine Untersuchung von Schadensersatz- und anderen materiellrechtlichen Erstattungsansprüchen wegen der Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung
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2017 | 1. Auflage
755 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-154913-7 (ISBN)
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Parteien internationaler Handelsverträge vereinbaren häufig die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines bestimmten Staates. Solche Gerichtsstandsvereinbarungen werden von den Vertragspartnern jedoch nicht immer beachtet und sind auch vor den Gerichten mancher Staaten nicht wasserfest. Abwehrmöglichkeiten, etwa Prozessführungsverbote, sind nur bedingt verfügbar und geeignet, die redliche Partei vor den Folgen einer Klage im derogierten Forum zu schützen. Können aus der Missachtung der Gerichtsstandsvereinbarung Schadensersatzansprüche erwachsen? Jennifer Antomo untersucht die einschlägige ausländische Rechtsprechung und erörtert die dogmatischen und rechtspolitischen Aspekte der Thematik aus Sicht der deutschen Gerichte. Auch die Besonderheiten, die sich aus der Geltung des Haager Gerichtsstandsübereinkommens oder der revidierten EuGVVO ergeben können, werden umfassend diskutiert.

Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und Athen; 2011 Erstes Staatsexamen; Doktorandin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Mainz mit Forschungsaufenthalt an der NYU School of Law; Referendariat am Landgericht Wiesbaden mit Stationen in Wirtschaftskanzleien in Frankfurt a.M. und London; 2016 Promotion und Zweites Staatsexamen; ab dem WS 2016 Habilitandin an der Universität Mainz.

Cover 1
Vorwort 8
Inhaltsübersicht 10
Inhaltsverzeichnis 12
Abkürzungsverzeichnis 30
§ 1 Einleitung 38
A. Bedeutung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen und Untersuchungsgegenstand 38
B. Einbettung der Problematik 40
I. Unproblematische Durchsetzbarkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen ohne Auslandsbezug 40
II. Das Bedürfnis nach geeigneten Schutzmöglichkeiten internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen 42
1. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO 42
2. Das Verhältnis gegenüber Drittstaaten, insbesondere am Beispiel der USA 43
3. Unzureichender Schutz gegen die Missachtung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen 44
III. Mögliche Bedenken gegenüber einer Schadensersatzhaftung 46
1. Überblick 46
2. Rechtsdogmatische Bedenken 47
3. Rechtspolitische Bedenken 49
C. Begriffsbestimmung sowie Grenzen und Gang der Untersuchung 50
I. Begriffsbestimmung 50
1. Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung 50
2. Schadensersatzansprüche 51
3. Das Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der EuGVVO und gegenüber Drittstaaten 51
4. EuGVVO alter und neuer Fassung 53
II. Grenzen der Untersuchung 54
1. Beschränkung auf Schadensersatz- und andere Erstattungsansprüche 54
2. Beschränkung auf Fälle der Missachtung von Gerichtsstandsvereinbarungen 55
3. Keine Untersuchung der parallelen Problematik bei Schiedsvereinbarungen 56
III. Gang der Untersuchung 59
Teil I: Abschluss und Durchsetzbarkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung: der status quo 60
§ 2 Einführung zum ersten Teil der Untersuchung 62
§ 3 Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen im Spannungsfeld von staatlicher Regelung und Parteiinteressen 64
A. Überblick 64
B. Gerichtsstandsvereinbarungen im System der internationalen Entscheidungszuständigkeit 65
I. Die Anarchie der internationalen Zuständigkeit 65
II. Folge des anarchischen Systems: Positive Kompetenzkonflikte und fehlende Rechtssicherheit 67
III. Regulierung des anarchischen Systems 71
1. Selbstregulierung des Systems 71
2. Gerichtliches Ermessen 73
3. Parteiautonome Regulierung im Einzelfall 78
C. Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Kontext des forum shopping 80
I. Definition des forum shopping 80
II. Gründe für forum shopping vor staatlichen und Schiedsgerichten 80
1. Überblick 80
2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping 81
3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping 82
4. Der Heimvorteil und sonstige Gründe für forum shopping 84
5. Besondere Gründe für die Wahl der Schiedsgerichtsbarkeit 85
III. Forum shopping – in a broad sense and as a matter of fact 87
D. Die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung 90
I. Motive für die Missachtung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung 90
1. Überblick 90
2. Ex post-opportunistisches Heimwärtsstreben 91
3. Vorteile des vom angerufenen Gericht anzuwendenden Rechts 91
4. Verzögerungstaktiken in Form von Torpedo-Klagen 92
II. Die Reaktion des abredewidrig angerufenen Gerichts 93
1. Überblick 93
2. Die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit 93
3. Die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit 94
a) Nichtbeachtung der Vereinbarung 94
b) Unzulässigkeit oder Unwirksamkeit der Vereinbarung nach der prozessualen lex fori 94
c) Unwirksamkeit der Vereinbarung aus materiellrechtlichen Gründen 96
d) Ordre public-Widrigkeit der Vereinbarung 96
e) Keine Bindung an die Vereinbarung aufgrund einer Ermessensentscheidung 99
§ 4 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten 102
A. Überblick 102
B. Keine direkten Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung 103
I. Folgen aus der Definition der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung 103
II. Unzulässigkeit oder Formunwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen 104
III. Unwirksamkeit von EuGVVO-Gerichtsstandsvereinbarungen aus materiellrechtlichen Gründen 106
1. Anwendbarkeit des materiellen Rechts 106
2. Problematische Ermittlung des Prorogationsstatuts 109
a) Die bisherige Rechtlage 109
b) Die Einführung von Art. 25 Abs. 1 S. 1 und Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F. 110
3. Sonderproblem: Inhaltskontrolle von AGB-Gerichtsstandsvereinbarungen 113
4. Zusammenfassung 114
IV. Kein gerichtliches Ermessen zur Beurteilung von Prorogation und Derogation 114
V. Keine Anwendung des ordre public-Vorbehalts auf Gerichtsstandsvereinbarungen 115
VI. Kaum Anreize für ein law shopping through forum shopping 117
VII. Das Verhältnis zur rügelosen Einlassung 117
VIII. Zusammenfassung und Zwischenstand 118
C. Indirekte Anreize für die Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung: Verzögerung durch Torpedo-Klagen 120
I. Die Rechtslage vor der Gasser-Entscheidung des EuGH 120
1. Prioritätsprinzip und die The Tatry-Entscheidung machen Torpedo-Klagen möglich 120
2. Besonders problematische Fälle 123
3. Umstrittene Einschränkung des Prioritätsprinzips 125
II. Die Gasser-Entscheidung des EuGH: Keine Einschränkung des Prioritätsprinzips 127
III. Kritik an der Gasser-Entscheidung und ihren Folgen 129
IV. Die Revision der EuGVVO 131
1. Durchbrechung des Prioritätsprinzips durch Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F. 131
2. Weitere Stärkung von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die neue EuGVVO 133
3. Folgen für die redliche Partei 133
4. Sonderproblem: Die revidierte EuGVVO und sog. umgekehrte Torpedo-Klagen 135
a) Besteht die Gefahr sog. umgekehrter Torpedo-Klagen? 135
b) Welche Prüfungskompetenz hat das zuerst angerufene Gericht? 136
5. Sonderproblem: Das Verhältnis zwischen Art. 31 Abs.und 3 und Art. 30 EuGVVO n. F. 139
a) Art. 31 Abs. 2 und 3 EuGVVO n. F. gelten nur für Klagen wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien 139
b) Besteht eine Torpedo-Gefahr bei lediglich im Zusammenhang stehenden Verfahren? 141
D. Gesamtbetrachtung der aus der Verletzung einer Gerichtsstandsvereinbarung folgenden Nachteile für die nicht vertragsbrüchige Partei 144
I. Zukünftig gilt: Kaum direkte wie indirekte Anreize für die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung 144
II. Dennoch mögliche Schäden der nicht vertragsbrüchigen Partei 145
1. Kosten und sonstige Nachteile aus dem Verfahren im forum derogatum 145
2. Grundsätzliche Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei 146
3. Schäden trotz Geltung des Unterliegensprinzips 147
III. Ausnahmsweise Gefahr des Wettlaufs zur früheren Sachentscheidung 150
E. Zum Vergleich: Die Problematik im Bereich von Schiedsvereinbarungen 151
I. Überblick 151
II. Die bisherige Rechtslage 152
III. Mögliche Änderungen durch die Reform der EuGVVO 156
1. Reformvorschlag und tatsächliche Änderungen der EuGVVO 156
2. Der neue Erwägungsgrund (12) zur EuGVVO 158
a) Der erste Abschnitt 158
b) Der zweite Abschnitt 158
c) Der dritte Abschnitt 161
d) Der vierte Abschnitt 162
IV. Fazit und Vergleich zu internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen 163
§ 5 Die Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung durch Klageerhebung in einem Drittstaat am Beispiel der USA 166
A. Überblick 166
B. Gründe für die Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum 167
I. Geringe Anreize für Torpedo-Klagen außerhalb der Geltung international vereinheitlichter Regelungssysteme 167
II. Andere Gründe für eine Klageerhebung im US-amerikanischen forum derogatum 172
1. Überblick: Forum shopping in den USA 172
2. Verfahrensrechtliche Gründe für forum shopping in den USA 172
a) Überblick 172
b) Beweiserhebung und Beweiswürdigung im adversary system 173
c) Besonderheiten des US-amerikanischen Kostenrechts 177
3. Materiellrechtliche Gründe für forum shopping in den USA 181
4. Gesamtbewertung: Kläger- und Inländerbevorzugung im US-amerikanischen Recht? 183
C. Das zivilgerichtliche Zuständigkeitssystem der USA 187
I. Zweigliedriges System aus Bundes- und Staatengerichten 187
II. Die Zuständigkeitsanforderungen im Einzelnen 188
1. Überblick 188
2. Subject matter jurisdiction 189
a) Ausschließliche und konkurrierende Bundeszuständigkeiten 189
b) Removal 191
3. Personal jurisdiction 191
a) General personal jurisdiction und specific personal jurisdiction 191
b) Personal jurisdiction durch Unterwerfung 194
4. Venue 196
D. Die Derogation US-amerikanischer Gerichte durch internationale Gerichtsstandsvereinbarungen 197
I. Die non ouster-Doktrin 197
II. Liberalisierung in der Rechtsprechung der Federal Courts 200
1. Die Bremen-Entscheidung 200
2. Die Carnival Cruise-Entscheidung 201
3. Der Inhalt der ermessensbasierten reasonableness-Doktrin 203
4. Das Verhältnis zwischen reasonableness- und forum non conveniens-Doktrin und die Atlantic Marine-Entscheidung 207
5. Umstrittene Anwendung der reasonableness-Doktrin in Fällen der diversity jurisdiction 212
III. Die Behandlung der Derogation durch die State Courts 214
IV. Gesamtbetrachtung der US-amerikanischen Rechtsprechung zur Derogationswirkung 216
V. Vergleich zur Rechtslage im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten 221
VI. Vergleich zur Behandlung von Schiedsvereinbarungen durch die US-amerikanischen Gerichte 222
E. Mögliche Nachteile für den Beklagten aus der Klage im US-amerikanischen forum derogatum 226
I. Überblick 226
II. Das Gericht erkennt die Vereinbarung nicht an 227
1. Als „prozessual“ bezeichnete Nachteile 227
2. Als „materiell“ bezeichneter Nachteil 227
III. Das Gericht erkennt die Vereinbarung an 228
1. Kein materieller, aber prozessuale Nachteile möglich 228
2. In aller Regel bestehen auch keine Ausnahmen von der American rule of costs 229
IV. Rügelose Einlassung des Beklagten 232
§ 6 Schutz- und Abwehrmöglichkeiten gegen Klagen im derogierten Forum 234
A. Überblick 234
B. (Parallele) Klageerhebung vor dem gewählten Gericht 235
I. Zeitlich frühere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht 235
II. Zeitlich spätere Klageerhebung vor dem gewählten Gericht 238
C. Verhinderung der Zustellung der abredewidrig erhobenen Klage 240
D. Zuständigkeitsrüge und Verlust des Prozesses im abgewählten Forum 241
E. Einstweiliger Rechtsschutz 243
I. Überblick 243
II. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten 243
1. Die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes nach der alten EuGVVO 243
a) Kein lis pendens-Prinzip im Verhältnis zwischen Hauptsache und vorläufigem Rechtsschutz 243
b) In aller Regel geringe Erfolgsaussichten mangels besonderer Dringlichkeit 245
c) Vor- und Nachteile einstweiliger Maßnahmen zum Schutz gegen Torpedo-Klagen 247
2. Die Rechtslage unter der revidierten EuGVVO 249
III. Einstweiliger Rechtsschutz im Verhältnis zu Drittstaaten 249
F. Prozessführungsverbote 251
I. Überblick 251
II. Prozessführungsverbote in England und in den USA 251
1. Prozessführungsverbote in England 251
2. Prozessführungsverbote in den USA 256
3. Gegenläufige anti-suit injunctions und der Fall Laker 259
III. Unzulässigkeit von Prozessführungsverboten im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten 260
1. Turner und das Verbot von anti-suit injunctions 260
2. West Tankers und die Erstreckung der Turner-Grundsätze auf Schiedsvereinbarungen 263
IV. Prozessführungsverbote zum Schutz gegen Klagen in drittstaatlichen Gerichten 267
1. Überblick 267
2. Das sog. right not to be sued abroad als Verfügungsanspruch 268
3. Keine Unvereinbarkeit mit der EuGVVO 270
4. Unzulässigkeit aus anderen Gründen 272
a) Ausschluss der Klagbarkeit oder fehlendes Rechtsschutzbedürfnis? 272
b) Völkerrechtliche Unzulässigkeit wegen Verletzung der comitas – außer von contractual injunctions 275
V. Zusammenfassung und Ausblick 278
G. Feststellungsklagen 281
I. Überblick 281
II. Feststellungsklagen im Verhältnis zu Drittstaaten 281
1. Vielfältige Möglichkeiten von Feststellungsklagen 281
2. Internationale Zuständigkeit 283
3. Feststellungsinteresse 285
a) Feststellungsinteresse im engeren Sinne 285
b) Vorrang anderer Rechtsschutzmöglichkeiten 287
c) Kein Feststellungsinteresse hinsichtlich der fehlenden Anerkennungsfähigkeit der ausländischen Entscheidung 287
4. Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der comitas 288
5. Wirkungen von Feststellungsklagen im Ausland 289
a) Überblick 289
b) Anerkennung in den USA nach der bisherigen Rechtslage 290
c) Anerkennung nach Inkrafttreten des HGÜ in den USA 293
III. Feststellungsklagen im Verhältnis zu anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten 295
IV. Zusammenfassung 298
H. Verweigerung der Anerkennung der ausländischen Entscheidung 299
I. Überblick 299
II. Zwingende Anerkennung von Entscheidungen der anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten 300
III. Keine Anerkennung von Entscheidungen drittstaatlicher derogierter Gerichte 301
IV. Ergebnis 303
I. Zusammenfassung 304
Teil II: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung in Rechtsprechung und Schrifttum ausländischer Staaten 308
§ 7 Einführung zum zweiten Teil der Untersuchung 310
§ 8 Rechtsprechung und Schrifttum in England und in den USA 312
A. Überblick 312
B. Das anglo-amerikanische Recht als Wiege der Schadensersatzlösung 313
I. Vertragliche Qualifikation der Schadensersatzansprüche 313
II. Gerichtsstandsvereinbarungen als „ganz normale“ Verträge 314
1. Non ouster-Doktrin und Ermessensprüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen 314
2. Folge: Verpflichtungswirkungen von Gerichtsstands-vereinbarungen und das right not to be sued abroad 318
III. Schadensersatz als primäre Folge einer Vertragsverletzung 320
IV. Die Verschuldensunabhängigkeit des Schadensersatzes 321
C. Die Rechtslage in England 322
I. Stay of proceedings und anti-suit injunctions als traditionelle Mittel gegen unzulässiges forum shopping 322
II. Die Rechtsprechung der englischen Gerichte 324
1. Die Rechtsprechung zu Gerichtsstandsvereinbarungen 324
a) Der eigenen Zeit voraus: Ellerman Lines Ltd v. Read 324
b) Der Durchbruch im neuen Jahrtausend: Union Discount Co. Ltd v. Robert Zoller and others 326
c) Das obiter dictum in Donohue v. Armco Inc. & others
d) Die Bestätigung der Union Discount-Entscheidung in A/S D/S Svendborg v. Akar 333
e) Weitere Entscheidungen 335
f) Zusammenfassung der bisherigen englischen Rechtsprechung 336
g) In the matter of the „Alexandros T“: Schadensersatz im Verhältnis zwischen EuGVVO-Mitgliedstaaten? 337
2. Die Rechtsprechung zu Schiedsvereinbarungen 340
a) Die Mantovani-Entscheidung und einige weitere Entscheidungen 340
b) Die Entscheidung in CMA v. Hyundai 343
c) Die West Tankers-Entscheidung 345
d) Bedeutung für die Rechtsprechung in Bezug auf Gerichtsstandsvereinbarungen 346
III. Das englische Schrifttum 348
1. Gegner vertraglicher Schadensersatzansprüche 348
2. Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche 352
a) Briggs – Verfechter der Schadensersatzmöglichkeit 352
b) Weitere Befürworter vertraglicher Schadensersatzansprüche 356
D. Die Rechtslage in den USA 360
I. Überblick über die Rechtslage in den USA 360
II. US-amerikanische Gerichtsentscheidungen 362
1. Die Nute-Entscheidung aus dem Jahr 1856 362
2. Vereinbarter Schadensersatz für abredewidrig erhobene Klagen 362
3. Schadensersatz ohne explizite Vereinbarung – die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten 363
4. Entscheidungen zu Schiedsvereinbarungen 368
5. Fazit aus der US-amerikanischen Rechtsprechung 368
III. Das US-amerikanische Schrifttum 370
E. Zusammenfassung und Ausblick 372
§ 9 Die Rechtsprechung und die Diskussion in anderen Staaten 376
A. Überblick 376
B. Australien 377
C. Spanien 379
I. Die Schadensersatzidee erreicht den civil law-Kreis 379
II. Das Entscheidungsduo des Tribunal Supremo 379
1. Die Entscheidung aus dem Jahr 2007 379
2. Die Entscheidung aus dem Jahr 2009 380
III. Das spanische Schrifttum 383
IV. Rückschlüsse für andere Staaten des civil law-Kreises? 384
D. Belgien 385
E. Frankreich 388
F. Die Schweiz 390
G. Japan 391
H. Zusammenfassung und Ausblick 394
Teil III: Schadensersatz wegen der Verletzung einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung vor deutschen Gerichten 396
§ 10 Einführung zum dritten Teil der Untersuchung 398
§ 11 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Zulässigkeit einer Klage und anwendbares Recht 402
A. Überblick 402
B. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte 402
I. Grundsatz: Die Zuständigkeit folgt aus der Gerichtsstandsvereinbarung 402
II. Zuständigkeit des derogierten, abredewidrig angerufenen Gerichts? 404
C. Der res iudicata-Einwand 406
I. Problemaufriss 406
II. Einteilung in mögliche Fallgruppen 407
1. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft weder eine Sach-noch Kostenentscheidung 407
2. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft keine Sach-, aber eine Kostenentscheidung 407
3. Das abredewidrig angerufene Gericht trifft eine Entscheidung in der Sache 409
a) Grundsätzlich keine res iudicata-Wirkung wegen Verletzung des Spiegelbildprinzips 409
b) Res iudicata-Wirkung bei rügeloser Einlassung der im Ausland beklagten Partei? 411
4. Die Parteien schließen vor dem abredewidrig angerufenen Gericht einen Vergleich 412
5. Das abredewidrig angerufene Gericht gewährt materiellrechtlichen Schadensersatz 413
D. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage 414
I. Überblick 414
II. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei rügeloser Einlassung 414
1. Grundsatz 414
2. Einschränkungen 415
III. Sonstige erforderliche Anstrengungen der nicht vertragsbrüchigen Partei? 417
IV. Rechtsschutzbedürfnis im Falle eines Vergleichs 418
V. Zusammenfassung 418
E. Das auf den vertraglichen Schadensersatzanspruch anwendbare Recht 419
I. Vertragliche Schadensersatzansprüche unterliegen dem Prorogationsstatut 419
II. Bestimmung des Prorogationsstatuts von Gerichtsstandsvereinbarungen gemäß Art. 25 EuGVVO n. F. 420
1. Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F. als Gesamtverweisung 420
2. Auf welche Kollisionsvorschriften verweist Art. 25 Abs. 1 S. 1 EuGVVO n. F.? 421
3. Mit welcher Rechtsordnung ist die Gerichtsstandsvereinbarung am engsten verbunden? 423
4. Die Folgen einer Rechtswahl durch die Parteien 430
5. Geltung des Günstigkeitsprinzips? 432
6. Ergebnis 433
§ 12 Das Bestehen eines vertraglichen Anspruchs auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB 436
A. Überblick 436
B. Schuldverhältnis und Pflichtverletzung 437
I. Vereinbarungen über Verpflichtungswirkungen, Schadensersatz oder Vertragsstrafen 437
II. Die Unergiebigkeit der deutschen Rechtsprechung 439
III. Deutsches Prorogationsstatut und internationale Problematik 441
IV. Frühe Ansichten: Die Trennung zwischen Zivil- und Prozessrecht 442
V. Schiedermair: Gerichtsstandsvereinbarungen als echte prozessrechtliche Verträge ohne Verpflichtungswirkung 446
1. Gerichtsstandsvereinbarungen als rein prozessrechtliche Verträge 446
2. Prozessrechtliche Verträge als Verfügungsverträge 447
3. Zusammenfassung und Bewertung 450
VI. Weitere Gegner der verpflichtenden Wirkung von Gerichtsstandsvereinbarungen 451
VII. Hellwig: Prozessverträge mit Verpflichtungswirkung 452
1. Die gewollten Wirkungen bestimmen die Natur des Vertrags 452
2. Mit der negativen Verfügungswirkung gehen Verpflichtungswirkungen einher 453
3. Keine Übertragung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips 456
VIII. Konzen und die weitere Aufweichung des Trennungsdenkens 458
IX. Wagner: Verpflichtungswirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen widersprechen häufig dem Parteiwillen 460
1. Prozessverträge modifizieren die Verfahrensregeln pro futuro 460
2. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Primärprozess 462
3. Die Wirkungen von Prozessverträgen im Sekundärprozess 464
X. Die aktuelle Diskussion im modernen deutschen Schrifttum 465
1. Überblick: Gesteigertes Interesse an der Problematik 465
2. Die eine Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verpflichtungswirkung 466
3. Die andere Ansicht: Internationale Gerichtsstandsvereinbarungen entfalten grundsätzlich Verpflichtungswirkung 470
XI. Auseinandersetzung mit dem Meinungsspektrum und Erarbeitung einer eigenen Ansicht 477
1. Das Bedürfnis nach verpflichtenden Wirkungen internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen 477
2. Dogmatische Argumente gegen die Übertragung des Abstraktionsprinzips und für das Bestehen prozessualer Verpflichtungswirkungen 478
a) Ausgangspunkt: Das Zirkelschlussargument Schiedermairs 478
b) Das Abstraktionsprinzip als deutsche Eigenheit 478
c) Die fehlende Übertragbarkeit des Verfügungsbegriffs auf die prozessuale Ebene 480
d) Ein vertragliches Verbot entfaltet zwingend auch echte Unterlassungspflichten 485
e) Prozessverträge entfalten eigene prozessuale Verpflichtungswirkungen 489
3. Der Vergleich zum Ausland 490
4. Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit und zu anderen Vereinbarungen 493
a) Der Vergleich zur ausschließlichen Zuständigkeit 493
b) Der Vergleich zu Rechtswahlvereinbarungen 494
c) Der Vergleich zu anderen Prozessverträgen und Schiedsvereinbarungen 496
5. Der Wille der Parteien 499
a) Der Rechtsbindungswille beinhaltet auch den Haftungswillen 499
b) Andere Erwägungen 501
c) Sonderproblem: Keine Vermutung für die Ausschließlichkeit gemäß Art. 25Abs. 1 S. 2 EuGVVO n. F.? 503
6. Ergebnis 504
7. Sonderfrage: Pflichtverletzung trotz unwirksamer Gerichtsstandsvereinbarung? 505
C. Die Rechtswidrigkeit der Pflichtverletzung 508
I. Überblick 508
II. Die Rechtfertigung der Inanspruchnahme eines gerichtlichen Verfahrens im autonomen deutschen Recht 509
III. Übertragung der Grundsätze auf die Prozesseinleitung und Prozesshandlungen im Ausland 512
IV. Besonderheiten bei abredewidrig im Ausland erhobenen Klagen 513
V. Eigene Ansicht: Die Vertragswidrigkeit indiziert die Rechtswidrigkeit 519
D. Das Vertretenmüssen des Auslandsklägers 522
I. Überblick 522
II. Einschränkung der Haftung auf arglistiges Verhalten? 522
III. Einschränkung der Vermutung für das Vertretenmüssen in § 280 Abs. 1 S. 2 BGB? 523
IV. Die im Schrifttum vertretenen Ansichten zu den Anforderungen an Vorsatz und Fahrlässigkeit 524
V. Eigene Ansicht 526
1. Grundsätzlich genügt das Kennenmüssen der Vertragswidrigkeit für den Fahrlässigkeitsvorwurf 526
2. Einschränkungen für bestimmte Fallgruppen? 529
a) Irrtum über Wirksamkeit, Umfang oder Ausschließlichkeit der Vereinbarung 529
b) Keine Kenntnis von der Existenz der Vereinbarung 530
c) Klageerhebung, „um die Gerichtsstandsvereinbarung nach dem heimischen Recht überprüfen zu lassen“ 530
3. Vertretenmüssen der Fortführung des Verfahrens im forum derogatum 532
E. Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche aus rechtspolitischen Erwägungen? 533
F. Zusammenfassung 538
§ 13 Vertragliche Schadensersatzansprüche: Anspruchsumfang und Durchsetzung der Entscheidung im Ausland 540
A. Überblick 540
B. Der Umfang des vertraglichen Schadensanspruchs 540
I. Einführung und Aufteilung in Fallgruppen 540
II. Die Differenzhypothese – worin besteht der hypothetische Rechtsgüterstand? 543
III. Die erste Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht keine Sachentscheidung trifft 548
1. Überblick 548
2. Grundsätzlich ersetzbare Schadensposten 548
3. Vorteilsausgleichung wegen hypothetischer Reserveursachen 552
4. Kürzung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs gemäß § 254 BGB 554
a) Grundsätzlich keine Kürzung wegen Mitverursachung des Schadens gemäß § 254 Abs. 1 BGB 554
b) Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit aus § 254 Abs. 2 Var. 3 BGB 554
5. Zusammenfassung 558
IV. Die zweite Fallgruppe: ersetzbare Schäden, wenn das abredewidrig angerufene Gericht eine Sachentscheidung trifft 558
1. Problemaufriss 558
2. Sachentscheidung zugunsten der nicht vertragsbrüchigen Partei 559
3. Sachentscheidung zulasten der nicht vertragsbrüchigen Partei 559
a) Entstehung eines prozessualen und eines materiellen Schadens 559
b) Ersatzfähigkeit des materiellen Schadens vor dem Hintergrund der comitas 560
(1) Die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Ansichten 560
(2) Eigene Ansicht und Vergleich mit Prozessführungsverboten 563
c) Zusammenfassung 565
V. Sonderfall: Prozessvergleich 565
VI. Gesamtergebnis 566
C. Durchsetzung einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung im Ausland 567
I. Einführung 567
II. Vollstreckung in dem Staat des Erstverfahrens 567
1. Überblick 567
2. Anerkennungsversagung wegen fehlender Anerkennungszuständigkeit 570
3. Anerkennungsversagung wegen unvereinbarer inländischer Entscheidung 571
4. Anerkennungsversagung wegen Verletzung des ordre public 573
5. Zusammenfassung 575
III. Vollstreckung in einem unbeteiligten Drittstaat 576
IV. Ergebnis 577
§ 14 Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche 580
A. Überblick 580
B. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte 581
C. Das auf deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht 583
I. Das anwendbare Kollisionsrecht 583
II. Das nach der Rom II-VO auf deliktische Ansprüche anwendbare Recht 585
III. Das nach der Rom II-VO auf bereicherungsrechtliche Ansprüche anwendbare Recht 589
IV. Rechtswahl durch die Parteien 590
V. Ergebnis 591
D. Deliktische Ansprüche nach deutschem Recht 592
I. Einführung 592
II. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB 594
1. Keine Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechte und Rechtsgüter 594
2. Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 594
3. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 597
III. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. der Verletzung eines Schutzgesetzes 599
IV. Ansprüche aus § 826 BGB 601
V. Zusammenfassung 607
E. Bereicherungsrechtliche Ansprüche nach deutschem Recht 608
I. Einführung 608
II. Bereicherung des Schuldners: das sog. „erlangte Etwas“ 610
1. Die Urteilssumme 610
2. Verfahrens- und andere Kosten? 611
3. Ergebnis 612
III. Leistungs- oder Eingriffskondiktion 612
1. Eingriffskondiktion, wenn die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist 612
2. Umstrittene Rechtsfolge, wenn freiwillig bezahlt wurde 613
3. Ergebnis 615
IV. Fehlen eines Rechtsgrundes 615
1. Überblick 615
2. Die einen Rechtsgrund bejahende Ansicht 615
3. Die einen Rechtsgrund verneinende Ansicht 617
4. Stellungnahme 617
V. Umfang der Herausgabepflicht und Ausschluss nach § 814 BGB 621
VI. Sonderfall: Die ausländische Sachentscheidung wäre inhaltsgleich in Deutschland ergangen 622
VII. Zusammenfassung 624
F. Durchsetzung der Entscheidung im Ausland 625
I. Anerkennungsfähigkeit einer deliktischen Schadensersatz gewährenden Entscheidung 625
II. Anerkennungsfähigkeit einer eine bereicherungsrechtliche Rückforderung gewährenden Entscheidung 626
G. Zusammenfassung 628
§ 15 Besonderheiten im Bereich international vereinheitlichten Rechts 632
A. Überblick 632
B. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den EuGVVO-Mitgliedstaaten 633
I. Geringes Bedürfnis nach Schadensersatzpflichten seit der Revision der EuGVVO 633
II. Die prozessuale Ausgangslage 636
1. Einführung 636
2. Die Rechtshängigkeitsregeln der EuGVVO 638
a) Durchbrechung der vormals strikten Prioritätsregel durch Art. 31 Abs. 2 EuGVVO n. F. 638
b) Folgerungen für die hier untersuchten Schadensersatzklagen 639
3. Die Anerkennungsregeln der EuGVVO 642
a) Die EuGVVO als System großzügiger wechselseitiger Anerkennung und Vollstreckung 642
b) Zur Anerkennung der Sachentscheidung und dem Verbot der révision au fond 642
c) Zur Anerkennung der Entscheidung über die Zuständigkeitsfrage 644
d) Zur Anerkennung der Kostenentscheidung 648
e) Folgerungen aus den Anerkennungsvorschriften der EuGVVO 650
4. Der Vertrauensgrundsatz und das Verbot von anti-suit injunctions 651
5. Das Ziel der EuGVVO, parallele Verfahren zu verhindern 655
III. Folgerungen für die einzelnen Fallgruppen 657
1. Überblick 657
2. Folgerungen für die erste Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht verneint seine Zuständigkeit 657
a) Die Auseinandersetzung im Schrifttum 657
b) Eigene Stellungnahme 660
(1) Keine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes und der Wertungen der EuGVVO 660
(2) Keine Differenzierung zwischen vertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen 661
(3) Wirkungen einer ausländischen Kostenentscheidung 663
c) Ergebnis für die erste Fallgruppe 664
3. Folgerungen für die zweite Fallgruppe: Das abredewidrig angerufene Gericht bejaht seine Zuständigkeit und trifft eine Sachentscheidung 664
a) Einführung 664
b) Schadensersatz in Bezug auf den sog. prozessualen Schaden 665
c) Keine Ersatzfähigkeit des sog. materiellen Schadens 670
d) Keine bereicherungsrechtlichen Ansprüche 675
e) Ergebnis für die zweite Fallgruppe 676
4. Zur Schadensminderungsobliegenheit der abredewidrig verklagten Partei 677
IV. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen EuGVVO-Mitgliedstaaten 678
C. Besonderheiten im Verhältnis zwischen den HGÜ-Vertragsstaaten 680
I. Entstehungsgeschichte des HGÜ 680
II. Anwendungsbereich des HGÜ 683
1. Sachlicher, räumlich-persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich 683
2. Das Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten 684
III. Die wesentliche Bestimmungen des HGÜ 686
1. Wirksames Zustandekommen der Gerichtsstandsvereinbarung 686
2. Sichere Durchsetzung der Gerichtsstandsvereinbarung 687
3. Anerkennung und Vollstreckung 692
4. Vergleich mit dem Schutz von Gerichtsstandsvereinbarungen durch die EuGVVO 694
IV. Schadensersatzansprüche im System des HGÜ 696
V. Durchsetzbarkeit einer Schadensersatz gewährenden Entscheidung in den anderen HGÜ-Vertragsstaaten 700
§ 16 Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung 704
Literaturverzeichnis 714
Register 752

Erscheint lt. Verlag 1.6.2017
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht
ISBN-10 3-16-154913-9 / 3161549139
ISBN-13 978-3-16-154913-7 / 9783161549137
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