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Die Fusion von VW und Porsche und die Änderung der 20 ff. UmwStG

Eine kritische Würdigung

(Autor)

Buch | Softcover
80 Seiten
2017
Diplomica (Verlag)
978-3-96146-546-0 (ISBN)
39,99 inkl. MwSt
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Im Jahr 2009 stieg der Volkswagen-Konzern bei der kurz vor der Pleite stehenden Automarke Porsche ein und begann, diese in seinen eigenen Markenkatalog zu integrieren. 2012 erfolgte die Übernahme der letzten Anteile des operativen Geschäftsbetriebs. Die Besonderheit hieran war, dass diese als Einbringung im Sinne des Umwandlungssteuergesetzes ertragsteuerneutral vorgenommen werden konnte. Nach kritischen Stimmen aus Presse und Bevölkerung, es handele sich dabei um ein erhebliches Steuerschlupfloch, reagierte die Regierung mit der Gesetzesänderung der

20 ff. UmwStG durch das Steueränderungsgesetz 2015. Ziel dieser Arbeit ist, die einzelnen Vorgänge hin zum sogenannten "Lex Porsche" zu untersuchen und hierbei einer kritischen Würdigung zu unterziehen.

Textprobe:
Kapitel 3. Analyse des Übernahmeversuchs von Porsche:
3.1. Gründe für den Anteilserwerb:
Die Verbindungen zwischen Volkswagen und Porsche reichen zurück auf die Anfänge beider Unternehmen. Alles begann einst mit dem VW Käfer, zu dessen Erfolg und damit einhergehend dem Erfolg der Marke Volkswagen, Ferdinand Porsche maßgeblich beigetragen hat und ohne den die Marke Porsche möglicherweise nie entstanden wäre. Die Volkswagen Aktie war in der Zeit der Jahrtausendwende stark unterbewertet und lockte so schnell Interessenten an. Im Jahre 2000 bekundete so Jacques Nasser, damals Vorstandsvorsitzender bei Ford, gegenüber dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder sein Interesse, sich im großen Stile bei Volkswagen zu beteiligen. In den darauffolgenden Jahren folgten noch weitere Interessenten, was letztlich dazu führte, dass es in der Not beinahe zu einer Kreuzbeteiligung zwischen der Volkswagen AG und der Daimler-Benz AG gekommen wäre.
Da Porsche zwingend auf eine Kooperation mit Volkswagen angewiesen war, da sonst Projekte wie der Porsche Cayenne nicht realisierbar gewesen wären, begann der damalige Vorstandsvorsitzende der Porsche AG, Wendelin Wiedeking, in 2005 mit dem Kauf von VW-Aktien.
3.2. Vorgehensweise von Porsche:
Am 25. September 2005 gab die Porsche AG durch eine Ad-Hoc Meldung bekannt, dass Porsche plane rund 20 % der Stammaktien der Volkswagen AG zu erwerben. Der Erwerb erfolgt aus liquiden Mitteln der Porsche AG und soll, wie oben genannt, die Geschäftsbeziehungen zu Volkswagen zukunftssicher machen und dabei Übernahmeversuche anderer verhindern. Hierbei hatte die Porsche AG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schwelle für ein öffentliches Übernahmeangebot nicht erreicht werde. Daraufhin erfolgte am 28. September 2005 schließlich der Erwerb von 10,26 % der VW-Stammaktien. Doch Wendelin Wiedeking hatte bereits am 22. Juli, und somit bereits vor der Genehmigung durch den Aufsichtsrat einen Vertrag mit der Frankfurter Maple Bank geschlossen und so der Porsche AG einen Zugriff von 4,9 % der Volkswagen Aktien gesichert. Von dort an baute die Porsche AG Ihre Anteile an der Volkswagen AG kontinuierlich aus, sodass im Jahre 2007 die Grenze von 30 % überstiegen wurde, weshalb für die weiteren Erwerbe ein Pflichtangebot an die Aktionäre gemäß WpÜG notwendig war. Der Aufsichtsrat der Porsche Automobil Holding SE stimmt am 3. März zu, die Beteiligung auf über 50 % zu erhöhen, beteuerte jedoch gleichzeitig, dass eine Fusion beider Unternehmen nicht geplant sei. Mit dem Erwerb vom 05. Januar 2009 hatte die Porsche Automobil Holding SE, welche in Folge der Ausgliederung des operativen Geschäfts der Porsche AG fortan die Beteiligung an der Volkswagen AG hält, 50,76 % erworben und war damit fortan Mehrheitsgesellschafter der Volkswagen AG. Bereits drei Tage später berichtete der Focus, dass Porsche beabsichtige "die ganze Macht... des Volkswagenkonzerns" zu übernehmen, das heißt mehr als 75 % zu erwerben und somit die Volkswagen AG zu beherrschen im Sinne des
293 Abs. 1 AktG i.V.m.
291 Abs. 1 AktG. Dies wies die Porsche SE entschieden zurück und dementierte alle Medienberichte diesbezüglich. Dies steht jedoch im klaren Widerspruch zur Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008. Hierin teilt die Porsche Automobil Holding SE mit, dass sie einen Beherrschungsvertrag anstrebt und direkt bereits 42,6 % über Aktien an der Volkswagen AG und zusätzlich 31,5 % über sogenannte Cash-Settled-Options auf Volkswagen Stammaktien hält [...].
3.2.1. Exkurs: Cash-Settled-Options:
Cash-Settled-Options oder auch neudeutsch cash gesettelte Optionen bedeutet im übertragenden Sinne Barausgleich. Die Porsche Automobilholding SE sicherte sich durch dieses Finanzinstrument gegen steigende Kurse ab. Hierbei wird mit dem Emittenten (im Falle von Porsche war dies im Wesentlichen mit der Frankfurter Maple Leaf Bank) ein Absicherungskurs (sog. Strike) festgelegt. Bei der Auflösung der Option, erhiel

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 155 x 223 mm
Gewicht 139 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte Automobilhersteller • Cash-Settled-Option • Handelsrecht • Lex Porsche • Steueränderungsgesetz • Steuerrecht • Steuerrecht (SteuerR) • Steuervermeidung • Übernahme • Umwandlungssteuergesetz • Unternehmenszusammenschluß • Volkswagen • VW-Gesetz
ISBN-10 3-96146-546-0 / 3961465460
ISBN-13 978-3-96146-546-0 / 9783961465460
Zustand Neuware
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