Gut, lieb und trotz Mindestlohn nicht (zu) teuer - Claudia Ossola-Haring

Gut, lieb und trotz Mindestlohn nicht (zu) teuer

Studenten, Schüler, Praktikanten und Aushilfen
Buch | Softcover
171 Seiten
2018
DATEV (Verlag)
978-3-944505-75-6 (ISBN)
19,99 inkl. MwSt
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Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit über zwei Jahren in Kraft. In dieser Zeit haben sich für zahlreiche Unternehmen vielfältige Fragen und Anwendungsproblematiken insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigung von Schülern, Studenten, Aushilfen und Praktikanten gestellt. Daneben liegen zwischenzeitlich die ersten höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Mindestlohngesetz vor.Das Werk stellt die relevanten Grundfragen dar, ehe die Anrechenbarkeit von verschiedenen Entgeltbestandteilen, die Einstufung von Schülern, Studenten, Aushilfen und Praktikanten, die Handhabung von Arbeitszeitkonten, die zu beachtenden Aufzeichnungspflichten und die Haftung des Auftraggebers behandelt werden.Der Arbeitgeber soll dabei auf die dringende Notwendigkeit der steuerlichen Beratung durch einen Steuerberater hinsichtlich der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des Mindestlohns insbesondere in Bezug auf die angesprochenen Personengruppen hingewiesen werden.

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring hat Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim mit dem Abschluss Dipl.Kfm. studiert und dort auch in Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre zum Dr. rer. pol. Promoviert. Seit 2002 lehrt sie als ordentliche Professorin Betriebswirtschaftslehre an der SRH Hochschule Heidelberg, Campus Calw sowie anderen Hochschulen. Sie führt ein Herausgeber- und Redaktionsbüro und ist als Fachjournalistin und Referentin spezialisiert auf die Themen GmbH, Steuern und Personal. Sie ist Unternehmensberaterin mit den Schwerpunkten Existenzgründung und Unternehmensnachfolge.

1 Die Beschäftigung von Schülern und Studenten
1.1 Die Grundsätze von Arbeits- und Dienstverträgen
1.2 Befristung des Arbeitsverhältnisses und Probezeit
1.2.1 Die zeitliche Befristung
1.2.2 Die sachliche Befristung
1.2.3 Probezeit
1.2.4 Probearbeiten ohne Entgelt
1.3 Ausgewählte Pflichten während des laufenden Arbeitsverhältnisses
1.3.1 Entgeltzahlung
1.3.2 Urlaub
1.4 Kündigung von Arbeitsverhältnissen
1.4.1 Arbeitnehmerkündigungen
1.4.2 Ordentliche Kündigungen seitens des Arbeitgebers
1.4.3 Außerordentliche Kündigungen seitens des Arbeitgebers
1.4.4 Aufhebungsvertrag
1.4.5 Abfindungen
1.5 Die Werkstudentenregelung
2 Minderjährige Schüler und Studenten als Mitarbeiter
2.1 Rechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung von minderjährigen Schülern
2.1.1 Die Einwilligung der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten
2.1.2 Leichte Tätigkeiten
2.1.3 Schulpraktika
2.2 Arbeitsverträge mit minderjährigen Schülern
2.2.1 Genehmigte oder ungenehmigte Arbeitsverträge und deren Folgen
2.2.2 Der Minderjährige als weiterer Vertragspartner – die Ermächtigung (§ 113 BGB).
2.2.3 Urlaub und Krankheit: Schüler und Praktikanten als „normale“ Arbeitnehmer
2.2.4 Spezielle Urlaubsansprüche von Minderjährigen
2.3 Minderjährige Studenten
3 Der Mindestlohn
3.1 Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn
3.2 Schüler und Studenten mit Schulpraktikum
3.3 Mindestlohn bei mini-jobbenden Schülern und Studenten
3.4 Mindestlohn bei kurzfristig beschäftigten Schülern und Studenten
3.5 Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns
3.6 Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
3.7 Folgen, wenn Sie den Mindestlohn nicht zahlen
4 Schüler oder Studenten als Beschäftigte in Privathaushalten
4.1 Der Dreh- und Angelpunkt: Haushalt
4.1.1 Haushalt im steuerlichen Sinn
4.1.2 Grenzen des Haushalts: Ist öffentliches Gelände außen vor?
4.1.3 Zweit-, Wochenend- und Ferienwohnungen
4.2 So schnell wird man Arbeitgeber: haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
4.3 Schüler oder Studenten als Minijobber in Privathaushalten
4.3.1 Die Grundsätze
4.3.2 Haushaltsscheckverfahren
4.3.3 Wichtige einzelne haushaltsnahe Dienstleistungen
4.3.3.1 Müll und Entsorgung
4.3.3.2 Versorgung und Betreuung von Haustieren
4.4 Wichtige arbeitsrechtliche Konsequenzen
4.4.1 Mindestlohn bei Minijobbern in Privathaushalten
4.4.2 Mindestlohn bei kurzfristig Beschäftigten in Privathaushalten
4.4.3 Entgeltfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit
4.5 Sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter in Privathaushalten
4.5.1 Mehrere Beschäftigungen
4.5.1.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ohne
versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung
4.5.1.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung
4.5.1.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer kurzfristigen Beschäftigung
4.5.1.4 Mehrere kurzfristige Beschäftigungen
4.6 Kinderbetreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistung
4.6.1 Kinderbetreuung – steuerlich
4.6.2 Kinderbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Sonderausgaben
5 Arbeitsverträge mit Schülern oder Studenten, die dem Arbeitgeber nahe stehen
5.1 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
5.2 Unterarbeitsverhältnisse
5.3 Besonderheiten bei Arbeitsverträgen mit den eigenen Kindern
5.3.1 Die allgemeinen Regeln für Arbeitsverträge mit den eigenen Kindern
5.3.2 Minderjährige: Besonderheiten beachten!
6 Schüler oder Studenten als freie Mitarbeiter und Subunternehmer
6.1 Die Grundzüge einer freien Mitarbeit
6.2 Freie Mitarbeit von Minderjährigen
6.3 Schüler oder Studenten als Subunternehmer
7 Schüler oder Studenten als Übungsleiter in Sportvereinen
8 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit
9 Nebenjobs und Kindergeld

Die ersten Ferien ohne Eltern locken, das neue iPhone ist ein „Must have“ …, nur zwei von zig möglichen Motiven, warum Schüler neben ihrem „Hauptjob Schule“ für Geld arbeiten wollen. Viele Eltern finden auch, dass ihre Kinder für ihre Wünsche arbeiten sollten, um zu lernen, dass das Geld „nicht auf den Bäumen wächst“. Für viele Unternehmer sind die arbeitswilligen und –wütigen Schüler ein Segen – gerade in Stoßzeiten oder Urlaubszeiten. Denn Arbeitnehmer und Aushilfen sind knapp – das merkt man zwischenzeitlich in allen Branchen und Gewerken. Sowohl dem „Wollen“ als auch dem „Sollen“ sind aber rechtliche Grenzen gesetzt. Denn für Kinder und Jugendliche, die jobben möchten, gibt es Altersgrenzen: - unter 13 ist Arbeiten nicht erlaubt (verbotene Kinderarbeit), aber es gibt Ausnahmen - ab 13 Jahren sind für Schüler kleine Nebenjobs erlaubt - ab 15 darf in den Ferien mehr gearbeitet werden - ab 18 ist der Schüler frei in seiner Entscheidung, was er wann neben der Schule arbeitet Schüler sind aber nicht nur geschützt vom Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern sie werden im Gegenteil durch den § 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geradezu zur Arbeit verpflichtet. Gehört nämlich ein Kind dem elterlichen Haushalt an, wird es von diesen erzogen oder unterhalten, ist es auch zu Dienstleistungen gegenüber den Eltern verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur den Haushalt, sondern auch die – im Rahmen der kindlichen Leistungsfähigkeit möglichen – Mitarbeit im elterlichen Unternehmen. Ob die Eltern die Dienste des Kindes entlohnen, ist die Sache der Eltern. Kein Wunder also, dass der Nachwuchs hier gerne die „moralische Keule“ „verbotene Kinderarbeit“ schwingt, und sich lieber auf einen fremden Arbeitgeber einlässt, mit dem man das Gehalt vorher verbindlich vereinbaren kann. Aber auch die eigenen Eltern können ihre Kinder wie fremde Arbeitnehmer anstellen – sie müssen „nur“ die vor allem steuerlichen Regeln beachten. Aber Kinder können auch freie Mitarbeiter sein oder selbst ein Unternehmen gründen. Wer regelmäßig auf eBay oder ähnlichen Verkaufsplattformen unterwegs ist, der weiß, dass dies oft schneller geht, als einem lieb ist. Wer die Regeln kennt – und sie auch noch beachtet – der ist auch bei den Nebenjobs auf der sicheren Seite; egal ob als Schüler, als Student, als Eltern, als Arbeit gebender oder kooperierender Unternehmer. Ihringen/Calw, im Mai 2018 Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring

Die ersten Ferien ohne Eltern locken, das neue iPhone ist ein "Must have" ..., nur zwei von zig möglichen Motiven, warum Schüler neben ihrem "Hauptjob Schule" für Geld arbeiten wollen. Viele Eltern finden auch, dass ihre Kinder für ihre Wünsche arbeiten sollten, um zu lernen, dass das Geld "nicht auf den Bäumen wächst".Für viele Unternehmer sind die arbeitswilligen und -wütigen Schüler ein Segen - gerade in Stoßzeiten oder Urlaubszeiten. Denn Arbeitnehmer und Aushilfen sind knapp - das merkt man zwischenzeitlich in allen Branchen und Gewerken.Sowohl dem "Wollen" als auch dem "Sollen" sind aber rechtliche Grenzen gesetzt. Denn für Kinder und Jugendliche, die jobben möchten, gibt es Altersgrenzen:- unter 13 ist Arbeiten nicht erlaubt (verbotene Kinderarbeit), aber es gibt Ausnahmen- ab 13 Jahren sind für Schüler kleine Nebenjobs erlaubt- ab 15 darf in den Ferien mehr gearbeitet werden- ab 18 ist der Schüler frei in seiner Entscheidung, was er wann neben der Schule arbeitetSchüler sind aber nicht nur geschützt vom Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern sie werden im Gegenteil durch den 1619 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geradezu zur Arbeit verpflichtet. Gehört nämlich ein Kind dem elterlichen Haushalt an, wird es von diesen erzogen oder unterhalten, ist es auch zu Dienstleistungen gegenüber den Eltern verpflichtet. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur den Haushalt, sondern auch die - im Rahmen der kindlichen Leistungsfähigkeit möglichen - Mitarbeit im elterlichen Unternehmen. Ob die Eltern die Dienste des Kindes entlohnen, ist die Sache der Eltern.Kein Wunder also, dass der Nachwuchs hier gerne die "moralische Keule" "verbotene Kinderarbeit" schwingt, und sich lieber auf einen fremden Arbeitgeber einlässt, mit dem man das Gehalt vorher verbindlich vereinbaren kann. Aber auch die eigenen Eltern können ihre Kinder wie fremde Arbeitnehmer anstellen - sie müssen "nur" die vor allem steuerlichen Regeln beachten.Aber Kinder können auch freie Mitarbeiter sein oder selbst ein Unternehmen gründen. Wer regelmäßig auf eBay oder ähnlichen Verkaufsplattformen unterwegs ist, der weiß, dass dies oft schneller geht, als einem lieb ist.Wer die Regeln kennt - und sie auch noch beachtet - der ist auch bei den Nebenjobs auf der sicheren Seite; egal ob als Schüler, als Student, als Eltern, als Arbeit gebender oder kooperierender Unternehmer.Ihringen/Calw, im Mai 2018Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring

Erscheinungsdatum
Verlagsort Deutschland
Sprache deutsch
Maße 130 x 190 mm
Einbandart gebunden
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Schlagworte Aushilfskräfte • Mindestlohngesetz (MiLoG) • Steuer- und Abgabenrecht
ISBN-10 3-944505-75-1 / 3944505751
ISBN-13 978-3-944505-75-6 / 9783944505756
Zustand Neuware
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