Insolvenzverwalterhaftung bei Unternehmensfortführung -  Udo Becker

Insolvenzverwalterhaftung bei Unternehmensfortführung (eBook)

(Autor)

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2016 | 1. Auflage
335 Seiten
Mohr Siebeck (Verlag)
978-3-16-154780-5 (ISBN)
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Die Organhaftung bei einer werbenden Gesellschaft und der Haftung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des insolvenzschuldnerischen Unternehmens weichen nach Rechtsprechung und herrschendem Schrifttum in wesentlichen Teilen voneinander ab. Dieser Befund muss überraschen, geht es doch in beiden Fällen der Sache nach um die treuhänderische Verwaltung einer fremden Vermögensmasse. Es stellt sich daher die Frage, wie es zu diesen Unterschieden gekommen ist und warum sie in der heutigen Literatur und Rechtsprechung kaum hinterfragt werden. Udo Becker zeigt auf, dass beide Haftungsregime weit mehr Gemeinsamkeiten haben als geahnt. Eine vergleichende Betrachtung mit der Organhaftung kann aus diesem Grund einen erheblichen Beitrag für die Auslegung der Insolvenzverwalterhaftung leisten. Die Arbeit wurde mit dem Dr.-Herbert-Stolzenberg-Preis 2016 und dem Promotionspreis der Juristischen Studiengesellschaft Gießen e.V. 2016 ausgezeichnet.

Geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaft an der Justus-Liebig-Universität Gießen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung; seit 2014 Referendariat im Bezirk des OLG Frankfurt am Main.

Cover 1
Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 10
Kapitel A: Einleitung 26
Kapitel B: Historische Entwicklung und heutiger Stand der Insolvenzverwalterhaftung 28
I. Vor 1855 28
1. Verfahrensziele 28
2. Haftung des „Kurators“ 30
II. Die preußische Konkursordnung 1855 30
1. Verfahrensziele 30
2. Verwalterhaftung 31
III. Die Konkursordnung von 1877 31
1. Verfahrensziele 31
2. Verwalterhaftung 32
IV. Die Insolvenzordnung von 1999 33
1. Verfahrensziele 33
2. Verwalterhaftung 34
V. Die Insolvenzrechtsreform von 01.03.2012 – „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ 35
VI. Erkenntnisse aus dieser Entwicklung 35
Kapitel C: Interessenskonflikte im fortgeführten insolvenzschuldnerischen Unternehmen 38
I. Die einzelnen Interessenkonflikt 38
1. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Insolvenzgläubigern (Innenverhältnis) 38
a) Insolvenzgläubiger als Residualgläubiger 38
b) Maßgeblichkeit der Residualgläubigerinteressen für den Insolvenzverwalter 42
aa) Die Diskussion zur werbenden Gesellschaft: Pflicht des Leitungsorgans zur Berücksichtigung des Unternehmensinteresses oder alleinige Pflicht zur Berücksichtigung des Gesellschafterinteresses 43
(1) Die Aktiengesellschaft 43
(2) Die GmbH 44
bb) Das fortgeführte insolvente Unternehmen: Berücksichtigung der Beteiligteninteressen oder vorrangige Berücksichtigung der Interessen der Insolvenzgläubiger 45
cc) Stellungnahme 46
c) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage 48
d) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel im „Innenverhältnis“ 50
2. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Massegläubigern (Außenverhältnis) 50
a) Die Insolvenzmasse reicht in jedem Fall zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus 51
aa) Massegläubiger als Festbetragsgläubiger 51
bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage 51
cc) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregelung im „Außenverhältnis“ 51
b) Die Insolvenzmasse reicht keinesfalls zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus 52
aa) Massegläubiger als Residualgläubiger 52
bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage 53
cc) Konsequenzen für eine Haftungsregelung 55
c) Die Insolvenzmasse reicht möglicherweise zur Befriedigung der Massegläubiger aus 55
aa) Unklarer Residualgläubiger 55
bb) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel 57
3. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Absonderungsberechtigten 57
4. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Aussonderungsberechtigten 60
II. Notwendigkeit der Differenzierung nach den verschiedenen Beteiligteninteressen unabhängig von der Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und der Insolvenzmasse 60
1. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Organtheorie 61
2. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Amtstheorie 62
3. Unbeachtlichkeit des Unternehmensträgers, Beachtlichkeit des Unternehmens 63
Kapitel D: Die Haftung gegenüber den Insolvenzgläubigern – Innenhaftung 65
I. Pflicht zum sorgfältigen Verhalten („duty of care“) 65
1. Aussagegehalt des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG 66
2. Meinungstand in der deutschen Literatur zur Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf die Insolvenzverwalterhaftung 67
3. Rechtfertigung einer Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf den Insolvenzverwalter 69
a) Gleichschaltung des Risikoprofils der Agenten mit dem der Prinzipale 69
aa) Situation bei der werbenden Gesellschaft 69
bb) Fortgeführtes insolventes Unternehmen 71
b) Ersatz für eine volle gerichtliche Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen 72
aa) Intern 73
(1) Möglichkeit, den Agenten zu überwachen 73
(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft 73
(b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen 73
(aa) Individuelle Auskunftsrechte 73
(bb) Auskunftsrechte der Gläubigerversammlung 74
[1] Berichtspflichten 74
[2] Informationsrechte 75
[3] Einschränkungen 75
(cc) Auskunftsrechte des Gläubigerausschusses 75
(dd) Zwischenergebnis 76
(2) Möglichkeit, den Agenten anzuweisen. 76
(a) Situation im Kapitalgesellschaftsrecht 76
(b) Situation im Insolvenzrecht 77
(aa) „Echtes“ Weisungsrecht 77
[1] Versuch der Herleitung eines allgemeinen Weisungsrechts 78
[2] Widerlegung der Existenz eines allgemeinen Weisungsrechts 78
(bb) „Faktisches“ Weisungsrecht durch Ausbedingung von Zustimmungsvorbehalten 80
(3) Möglichkeit, den Agenten auszuwechseln 81
(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft 81
(b) Situation im insolventen fortgeführten Unternehmen 82
(aa) Einfluss auf die Wahl des ersten Insolvenzverwalters durch den vorläufigen Gläubigerausschuss 82
(bb) Einfluss auf die Wahl weiterer Insolvenzverwalter durch die Gläubigerversammlung 83
(4) Erwirkung eines gerichtlichen Einschreitens 85
(5) Vergütung 86
(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft 86
(b) Situation bei der insolventen fortgeführten Gesellschaft 87
(6) Abschließende Beurteilung der Kontrollrechte 87
bb) Extern 88
(1) Beteiligungsmarkt 88
(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft 88
(b) Situation bei der fortgeführten insolventen Gesellschaft 89
(2) Führungskräftemarkt 89
(a) Werbende Gesellschaft 89
(b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen 89
(aa) Ursprüngliche Auswahlentscheidung des Gerichts 90
(bb) Später gewählter Insolvenzverwalter 92
(3) Produktmarkt 93
(4) Zwischenergebnis 93
c) Fehlender Maßstab einer gerichtlichen Kontrolle 93
4. Zwischenergebnis 97
II. Pflicht zur Treue („duty of loyalty“) 97
1. Herleitung von Treuepflichten 97
a) Situation bei der werbenden Gesellschaft 98
b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter 99
c) Zwischenergebnis 103
2. Wettbewerbsverbot 103
a) Rechtslage bei Leitungsorganen einer werbenden Gesellschaft 103
b) Rechtslage beim Insolvenzverwalter 105
aa) Verbote des § 88 AktG auf den Insolvenzverwalter als Interessenwahrer trotz § 268 Abs. 3 AktG übertragbar 105
bb) Möglichkeit des Verzichts auf das Verbot durch den Interessenträger 108
cc) Rechtsfolgen eines Verbotsverstoßes 110
(1) Unterlassungsanspruch 110
(2) Schadensersatzanspruch 110
(3) Eintrittsrecht 111
3. Geschäftschancenlehre 113
a) Situation in der werbenden Gesellschaft 113
b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter 114
aa) Übertragung der im Gesellschaftsrecht geltenden Abgrenzungsgrundsätze 114
bb) Freigabe der Geschäftschance 115
cc) Rechtsfolgen 116
4. Verschwiegenheitspflicht 116
a) Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft 116
b) Übertragung dieser Grundsätze auf den Insolvenzverwalter 117
aa) In die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse 117
bb) Nicht in die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse 119
III. Der Verzicht auf entstandene Innenhaftungsansprüche 119
1. Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft 119
a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung 120
b) Tragende Rechtsgedanken für eine nur eingeschränkte Verzichtsmöglichkeit 121
2. Rechtslage beim fortgeführten insolventen Unternehmen 123
a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung 123
b) Sachliche Reichweite der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane 125
aa) Uneingeschränkte Entlastungswirkung soweit die Insolvenzgläubiger betroffen sind 125
bb) Beschränkte Entlastungswirkung soweit die Massegläubiger betroffen sind 125
(1) Begrenzung durch die insolvenzrechtliche Verteilungsordnung, §§ 187ff. InsO 125
(2) Begrenzung durch die Insolvenzanfechtung, §§ 129ff. InsO 127
(3) Begrenzung durch die besondere Natur einzelner Schadensersatzansprüche 130
c) Voraussetzung der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane 130
aa) Keine Differenzierung zwischen Beschlüssen von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung 130
bb) Keine Differenzierung nach den Zeitpunkten der Beschlussvornahme 131
Kapitel E: Die Haftung wegen Verletzung der Interessen des Anlegerpublikums – Innenhaftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation 133
I. Fortbestehen von Börsenzulassung und Emittenteneigenschaft in der Insolvenz 134
1. Bisherige Verwaltungspraxis 134
2. Potentielle Änderungen durch Einführung des „ESUG“ 135
II. Weiterbestehen der Pflichten nach dem BörsG und WpHG zulasten der Masse 138
1. Abgrenzung zwischen Insolvenzverwalterkompetenz und Kompetenz des Leitungsorgans 138
a) Abgrenzung danach, ob die Bezugsobjekte kapitalmarktrechtlicher Pflichten in die Insolvenzmasse fallen 138
b) Abgrenzung danach, ob sich die Erfüllbarkeit kapitalmarktrechtlicher Pflichten aus der „Masseverwaltung“ ergibt 139
c) Abgrenzung danach, zu wessen Gunsten die kapitalmarktrechtlichen Pflichten nach Insolvenzverfahrenseröffnung bestehen 140
aa) Keine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die allein zugunsten der Aktionäre bestehen 141
bb) Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die auch zugunsten der Insolvenzgläubiger bestehen 142
2. Zuordnung der Einzelpflichten 144
a) Pflicht nach § 26 WpHG zur Veröffentlichung der Mitteilungen nach §§ 21ff. WpHG 144
b) Pflicht nach § 15 WpHG zur ad hoc Mitteilung 145
c) Pflicht zur Mitteilung über „Directors Dealings“, § 15a WpHG 146
d) Pflicht zur Führung eines Insiderverzeichnisses, § 15b WpHG 148
e) Pflicht zur Erstellung von Finanzberichten nach §§ 37v ff. WpHG 149
f) Pflicht zur Unterlassung von Marktmanipulationen, § 20a WpHG 149
g) Pflicht zur Zahlung einer Umlage nach §§ 16, 17d FinDAG und zur Zahlung einer Notierungsgebühr 150
h) Zulassungsfolgepflichten nach §§ 40, 41 BörsG 150
III. Haftungsrisiken für den Insolvenzverwalter 151
1. Haftung bei direkter Verletzung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht 151
a) Haftung nach § 26 WpHG i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB 151
b) Haftung nach §§ 37b, c WpHG 152
aa) Mögliche Erfüllung des Tatbestands durch den Insolvenzverwalter 152
bb) Keine unmittelbare Außenhaftung des Insolvenzverwalters als Privatperson 152
cc) Kein Verstoß gegen insolvenzrechtliche Prinzipien 153
(1) Kein Verstoß gegen die vorrangige Befriedigung der Massegläubiger 153
(2) Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung 157
dd) Rechtsfolge 158
c) Haftung nach § 826 BGB 159
d) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 15a WpHG, 15b WpHG oder 20a WpHG 160
2. Haftung bei unterlassener Unterstützung des Schuldners bei der Erfüllung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht 160
a) Innenhaftung 161
b) Außenhaftung 162
aa) Haftung nach § 61 InsO 162
bb) Keine Haftung nach § 60 InsO 162
cc) Keine Haftung nach § 280 BGB 163
c) Zwischenergebnis 163
IV. Beendigung der kapitalmarktrechtlichen Pflichtenbindung durch Delisting 164
1. Reguläres Delisting 164
a) Antragskompetenz des Insolvenzverwalters 164
b) Keine Mitwirkung der Hauptversammlung 165
c) Rechtsfolge des Antrags auf Delisting 165
2. Kaltes Delisting 166
Kapitel F: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern I – Außenhaftung nach § 61 InsO 168
I. Entwicklungsgeschichte 168
1. Die Entwicklung bis BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77 169
2. BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77 169
3. BGH, Urteil vom 04. 12. 1986 – IX ZR 47/86 170
4. BGH, Urteil vom 14. 04. 1987 – IX ZR 260/86 170
5. Kodifizierung und Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung durch § 61 InsO 171
6. Reaktionen von Literatur und Rechtsprechung 172
7. Weiteres Vorgehen 173
II. Haftungsgrund des § 61 InsO 173
1. Vergleich der Haftung aus § 61 InsO mit der Leitungsorganhaftung gegenüber Gläubigern 173
a) Vergleich mit deliktischen Haftungstatbeständen, die die Nichterfüllung einer Forderung erfassen 173
b) Vergleich mit der Haftung aus „culpa in contrahendo“, §§ 280, 311 Abs. 3 BGB 174
c) Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO 176
2. Betrachtung des § 61 InsO anhand dieser möglichen Vergleichsmaßstäbe 179
a) Wortlaut 180
b) Systematik 181
aa) Kein systematischer Anknüpfungspunkt für eine Haftung wegen Nichterfüllung einer Masseverbindlichkeit 181
bb) Systematischer Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung und der Haftung aus „culpa in contrahendo“ 184
(1) Verhältnis der Haftung aus „culpa in contrahendo“ und Insolvenzverschleppungshaftung bei der werbenden Gesellschaft 185
(a) Ansicht von Rechtsprechung und h.M. 185
(b) Ansicht von Altmeppen/Wilhelm 185
(c) Ansicht von Flume und K. Schmidt 186
(d) Stellungnahme 186
(2) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als „culpa in contrahendo“ 188
(3) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als Insolvenzverschleppungshaftung 189
c) Historie 191
d) Telos 192
3. Zwischenergebnis 195
III. Konsequenzen des Verständnisses von § 61 InsO als „Masseunzulänglichkeitsverschleppungshaftung 195
1. Gebot der restriktiven Auslegung des § 61 InsO 197
a) Prinzip der begrenzten Vertreteraußenhaftung 197
aa) Regelungslage im BGB 197
(1) Stellvertretungsrecht 197
(2) Mittelbare Stellvertretung 198
(3) Geschäftsvermittler 199
bb) Regelungslage im Gesellschaftsrecht 199
(1) Keine umfassende Haftung gegenüber den Gläubigern 199
(2) Haftung in Ausnahmekonstellationen 199
(3) Haftung der Liquidatoren 199
(a) Körperschaften 200
(b) Gesellschaften im engeren Sinne 201
cc) Regelungslage bei sonstigen Vermögensverwaltern 201
(1) Haftung von Vormund, Betreuer, Pfleger 201
(2) Haftung des Nachlasspflegers 201
(a) Haftung gegenüber den „Altnachlassgläubigern“ 202
(b) Haftung gegenüber den „Neunachlassgläubigern“ 203
(c) Ergebnis 205
(3) Haftung des Testamentsvollstreckers 205
(4) Haftung des Zwangsverwalters 206
b) Maßgeblichkeit des Prinzips der begrenzten Vertreteraußenhaftung für die Insolvenzverwalterhaftung 207
c) Mögliche Gründe für eine schärfere Außenhaftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO 208
aa) Zweck des § 61 InsO 208
bb) Förderung des vom Gesetzgebers intendierten Zwecks durch § 61 InsO 210
(1) Perspektive der Neumassegläubiger 211
(2) Perspektive des Insolvenzverwalters 211
2. Auslegung des § 61 InsO anhand des erarbeiteten Maßstabs 213
a) Zeitpunkt und Umfang der nach § 61 InsO abverlangten Liquiditätsprognose 213
aa) Prognosezeitraum 213
(1) Zeitpunktabhängiges Verbot bei der Insolvenzverschleppungshaftung 213
(2) Verständnis des § 61 InsO nach der h.M. 214
(3) Stellungnahme 214
bb) Prognosewahrscheinlichkeit 215
(1) Fortführungswahrscheinlichkeit bei der Insolvenzverschleppungshaftung 215
(2) Erfüllbarkeitswahrscheinlichkeit bei der Haftung nach § 61 InsO 216
(3) Stellungnahme 217
cc) Prognoseermessen 218
(1) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Überschuldung im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung 218
(2) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Erfüllbarkeit im Rahmen des § 61 InsO 219
(3) Stellungnahme 219
dd) Beweislast 219
(1) Beweislastregelung bei der Insolvenzverschleppungshaftung 219
(2) Beweislastregelung bei § 61 InsO 220
(3) Stellungnahme 220
ee) Auflösung dieser Widersprüche durch vollumfängliche Angleichung der nach § 61 InsO abverlangten Erfüllbarkeitsprognose an die nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO abverlangte Fortführungsprognose durch Einführung der Masseunzulänglichkeit als objektives Tatbestandsmerkmal 221
b) Haftung auf das negative Interesse 223
aa) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung 223
bb) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen des § 61 InsO 225
c) Übertragung der „Drei-Wochen-Frist“ des § 15a Abs. 1 InsO 226
aa) Beginn der „Drei-Wochen-Frist“ 227
(1) Meinungsbild für die werbende Gesellschaft 227
(2) Übertragung auf § 61 InsO 229
bb) Konkretisierung der Antragsfrist im Rahmen des § 15a Abs. 1 InsO 230
d) Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich 231
aa) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO, die auch im Rahmen des § 61 InsO Geltung beanspruchen könnten 232
(1) Schutzbedürfnis deliktischer Gläubiger 232
(2) Kein insolvenzunabhängiger Schutz deliktischer Gläubiger durch deliktische Ansprüche gegen den Interessenvertreter persönlich 233
(3) Insolvenzspezifischer Schutz deliktischer Gläubiger 236
(4) Erstreckung dieses Schutzes auf sonstige gesetzliche Gläubiger 236
(a) Schutz des Geschäftsführers ohne Auftrag 237
(b) Schutz der Gläubiger vertraglicher Sekundäransprüche 237
(c) Schutz von Bereicherungsgläubigern 238
bb) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 61 InsO 239
(1) „Begründung“ gesetzlicher Verbindlichkeiten „durch eine Rechtshandlung“ 240
(2) Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose 241
(a) Generelle Möglichkeit der Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose 242
(aa) Vertragliche Sekundäransprüche 242
(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche 245
(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht 246
(b) Möglichkeit der Miteinbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose zum Zeitpunkt ihrer Begründung 247
(aa) Vertragliche Sekundäransprüche 247
(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche 250
(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht 252
cc) Ergebnis 252
e) Haftung für oktroyierte (aufgezwungene) Verbindlichkeiten 252
f) Haftung bei vor Eröffnung bestehendem Dauerschuldverhältnis 253
g) Vorteilsausgleichung 254
aa) Abtretung des quotal zu befriedigenden Anspruchs gegen die Masse nach §§ 255, 320 Abs. 1 BGB an den Schädiger 254
bb) Keine Anrechnung von Zahlungen auf Altforderungen 257
Kapitel G: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern II – Besondere Außenhaftung nach § 60 InsO 259
I. Ergänzende Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO 259
1. Haftung auf Ersatz des Gesamtschadens der Altmassegläubiger aus § 60 InsO 260
a) Insolvenzspezifische Pflicht zur Masseunzulänglichkeitsanzeige 260
b) Altmassegläubiger als Beteiligte 261
2. Analoge Anwendung des § 92 InsO 261
a) Geltendmachung eines Gesamtschadens 261
b) Geltendmachung des Anspruchs 262
aa) Neu gewählter und bestellter Insolvenzverwalter 263
bb) Neu bestellter, aber nicht gewählter Insolvenzverwalter Sonderinsolvenzverwalter
3. Ergebnis 264
II. Ergänzende Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO 264
1. Eingriff in die jeweilige Vermögensmasse, die diese potentiell aufzehren können 264
a) Situation bei der werbenden Gesellschaft 264
b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen 266
2. Kompensation dieser Eingriffe 267
a) Werbende Gesellschaft 268
b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen 269
III. Haftungsmaßstab im Außenverhältnis 270
1. Keine Anwendung der „business judgment rule“ auf die Haftung nach § 61 InsO und eine Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO 271
a) Interessenlage der Altmassegläubiger und Neumassegläubiger 272
aa) Alternative Mechanismen zur Kontrolle des Insolvenzverwalters 272
(1) Interne Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln 272
(2) Externe Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln 272
bb) Diversifikation der Massegläubiger 272
cc) Fehlender Maßstab gerichtlicher Kontrolle 273
b) Andere Rechtfertigungsversuche 273
2. Anwendung der „business judgment rule“ auf die Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO 273
Kapitel H: Die Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner – Subsidiäre Innenhaftung 275
I. Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner bei Beeinträchtigung der Masse 275
1. Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Schuldbefreiung 275
a) Keine Doppelzuständigkeit während des Insolvenzverfahrens 276
b) Keine Doppelzuständigkeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens 277
2. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten Massepositionen 278
a) Haftung bei Überschuldung 279
b) Haftung bei Zahlungsunfähigkeit 280
II. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten massefreien Positionen 280
1. Beeinträchtigung von unpfändbaren Vermögenswerten 280
2. Beeinträchtigung von freigegebenen Vermögenswerten 281
Kapitel I: Die Haftung gegenüber den Aussonderungsberechtigten 282
I. Haftungssituation bei der werbenden haftungsbeschränkten Gesellschaft 283
1. Haftung bei der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden 283
2. Rechtsfolge der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden, wenn später ein Insolvenzverfahren eröffnet wird 284
II. Haftungssituation beim fortgeführten insolventen Unternehmen 285
1. Haftung bei der Verletzung von Aussonderungsrechten 285
2. Rechtsfolge der Verletzung von Aussonderungsrechten 285
III. Folgerungen aus dieser Gegenüberstellung für die persönliche Insolvenzverwalterhaftung 286
1. Haftungserweiterung durch die Annahme einer insolvenzspezifischen Pflicht 286
a) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO subjektiv weiter als der von §§ 826, 823 Abs. 2 BGB 287
b) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO objektiv weiter der von § 823 Abs. 1 BGB 287
aa) Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse, §§ 148, 156ff. InsO 287
bb) Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände 288
cc) Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten 288
dd) Zusammenfassung 288
b) Erweitertes Einstehenmüssen für das Verhalten Dritter 289
c) Zusammenfassung 289
2. Widerlegung von insolvenzspezifischen Pflichten i.S.v. § 60 InsO zugunsten der Aussonderungsberechtigten 289
a) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse des Insolvenzverwalters persönlich gegenüber den Aussonderungsberechtigten 289
b) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände des Insolvenzverwalters persönlich 291
c) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten des Insolvenzverwalters persönlich 292
Kapitel J: Die Haftung gegenüber den Absonderungsberechtigten 294
I. Haftung als Insolvenzgläubiger 294
II. Haftung als Massegläubiger 294
III. Haftung aufgrund Bestandsverletzung 295
Kapitel K: Strategien zur abweichenden Risikoverteilung 296
I. Versicherung des Risikos 296
1. Risikoverlagerung durch Verlagerung der Versicherungskosten 296
2. Führung von Verhandlungen mit dem Ziel der Risikoverschiebung 298
3. Konkrete Ausgestaltung von Versicherungsverträgen 298
a) Haftungshöchstsummen 300
b) Ausschluss von wissentlichen Verletzungen 301
c) Selbstbehalt 302
4. Ergebnis 303
II. Einsetzung juristischer Personen zum Insolvenzverwalter 303
1. Generelle Zulässigkeit der Bestellung juristischer Personen 303
a) Regelung des § 56 Abs. 1 S. 1 InsO 303
b) Verstoß der Beschränkung auf natürliche Personen gegen die Dienstleistungsrichtlinie 304
2. Zulässigkeit als Mittel zur Haftungsbegrenzung 307
a) Nachteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter 308
b) Vorteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter 308
c) Anforderungen an eine interessengerecht ausgestaltete haftungsbeschränkte juristische Person als Insolvenzverwalter 309
aa) Gesellschaftsrechtliche Lösungsmodelle 310
bb) Europarechtliche Lösungsmodelle 311
Kapitel L: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform 312
Literaturverzeichnis 316
Sachregister 332

Erscheint lt. Verlag 1.12.2016
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht
ISBN-10 3-16-154780-2 / 3161547802
ISBN-13 978-3-16-154780-5 / 9783161547805
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