Journalistenrecht -  Frank Fechner,  Axel Wössner

Journalistenrecht (eBook)

Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print
eBook Download: PDF
2015 | 3. Auflage
250 Seiten
Mohr Siebeck Lehrbuch (Verlag)
978-3-16-153827-8 (ISBN)
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Die digitalen Veränderungen und die damit verbundene technische Konvergenz haben inzwischen dazu geführt, dass die im Buch aufgeworfenen Fragen nicht nur Journalisten angehen. Jeder Medienschaffende, der Content in Form von Texten, Grafiken, Bildern, Videos und Audios ins Internet stellt, sieht sich weitgehend mit denselben rechtlichen Fragen konfrontiert, wie der redaktionell tätige Journalist. Die aktualisierte 3. Auflage wurde deshalb um viele Einzelheiten zum Social-Web Auftritt ergänzt. Damit sollen Journalisten und andere Medienschaffende gegen alle juristischen Fallstricke gewappnet sein, die ihnen auf den sozialen Plattformen wie auf Facebook, Google+ oder in Blogs begegnen. Die neue Rechtsentwicklung mit teilweise neuen Fallbeispielen wurde eingearbeitet. Alle praxisrelevanten Rechtsfragen sind in diesem Buch verständlich, medienübergreifend und wissenschaftlich fundiert erörtert. Aus dem Vorwort
Zahlreiche Checklisten sollen den Studierenden bei seiner praktischen Arbeit unterstützen.
Für Bibliotheken gelten bei diesem Titel abweichende Konditionen; bitte wenden Sie sich an den Vertrieb.

Cover 1
Vorwort 6
Inhalt 8
Erste Phase: Themenfindung 14
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung 14
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden! 16
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht 18
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen 20
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich 21
6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt 26
Zweite Phase: Recherche 28
7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit in Räumlichkeiten ist das Hausrecht zu beachten
8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer 31
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden 33
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden eine Liste der Problembereiche zeigt auf, wo es gefährlich wird
Personen 34
Gegenstände / Sachen 35
Kunstwerke 35
Veranstaltungen 38
Technische und wissenschaftliche Darstellungen 38
Häuser / Grundstücke 39
Wohnungen 39
Autos 39
Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder 39
Militärische Gelände und Anlagen 40
Bahnhöfe und Verkehrsanlagen 40
Luftaufnahmen mit Drohnen 40
Gerichtsverhandlungen 41
Persönliche Daten 42
Werbung 43
Screenshot 43
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein problematisch ist dies insbesondere in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten
1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen 44
2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen 44
3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird 45
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften 49
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden können, steht dem Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und er ist gegen Durchsuchungen geschützt 53
1. Informantenschutz 53
2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten 54
3. Beschlagnahme und Durchsuchungsverbot bei Journalisten und Medien 55
14. Ist das Internet verwertbar? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb insbesondere Urheberrechte an Bildern, Videos und Texten beachtet werden müssen 57
1. Das Abkupfern von Texten aus dem Internet 57
2. Die Verwendung von Bildern und Filmsequenzen aus dem Internet 59
3. Internetseiten, die man besser nicht zeigt 62
4. Wann ist eine identische Übernahme aus dem Internet erlaubt? 62
15. Müssen Behörden von sich aus informieren? Besteht auch keine Informationspflicht von Behörden, so müssen sie doch alle Journalisten gleichermaßen mit Informationen versorgen, wenn sie sich an die Medien wenden 66
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? Voraussetzungen und Grenzen des journalistischen Auskunftsanspruchs 67
1. Was der Auskunftsanspruch voraussetzt 68
2. Wann die Behörde ausnahmsweise nicht auskunftspflichtig ist 71
3. Was tun, wenn die Behörde keine Auskünfte gibt? 75
4. Gilt der Auskunftsanspruch auch gegenüber der Justiz? 75
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? Behördliche Register können die Recherche erleichtern 75
1. Wie man in staatliche Akten schauen kann 76
2. Wann die Behörde Informationen verweigern darf 78
3. Wann sich die Redaktion an den Datenschutzbeauftragten halten soll 79
4. Wie man an Umweltdaten kommt 79
5. Wie man an Produktdaten kommt 80
6. Welche Einsichtsrechte hat der Journalist noch? 81
Melderegister 81
Güterrechtsregister 81
Schuldnerverzeichnis 81
Handelsregister 82
Genossenschaftsregister 82
Partnerschaftsregister 83
Unternehmensregister 83
Vereinsregister 83
Grundbuch 84
Patent- und Markenamtsregister 84
Stasi-Unterlagen 84
Elektronischer Bundesanzeiger 85
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? Verlässliche Quellen und solche, die man überprüfen muss Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung
1. Quellen, auf die man sich verlassen kann 85
2. Quellen, die man überprüfen muss 87
3. Freie Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann 89
Dritte Phase: Themenumsetzung 91
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? Ein Journalist muss nicht abwarten, bis die Wahrheit bewiesen ist, er muss aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachten: Hier eine Check-Liste 91
Zu 1. Wurde dem Betroffenen vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt? 92
Zu 2. Sind alle Informationen auf Zuverlässigkeit überprüft? 94
Zu 3. Ist die Berichterstattung vollständig? 95
Zu 4. Sind Gerüchte und anonyme Quellen abgesichert? 96
Zu 5. Sind alle entlastenden Gesichtspunkte erwähnt? 97
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wie über ihn berichtet wird. Nur ausnahmsweise geht das öffentliche Informationsinteresse vor 98
1. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebensund seine Grenzen 99
2. Wie falsche Informationen Persönlichkeitsrechte verletzen können 104
3. Briefe an die Redaktion 105
21. Darf über Prominente alles berichtet werden? „Promis“ haben ebenfalls ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb über sie nur mit Einwilligung oder aus Anlass eines Ereignisses von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet werden darf 106
22. Ab wann darf ein Verdächtigter mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden? Stolpersteine bei der Gerichtsberichterstattung und wie man sie umgeht 112
1. Unter welchen Voraussetzungen darf über einen Verdächtigen namentlich und bildlich berichtet werden? 113
2. Wie darf über einen Beschuldigten und über Prozessbeteiligte im Strafverfahren berichtet werden? 117
3. Wie und über welchen Zeitraum der Journalist über einen Verurteilten einer Straftat berichten darf 120
4. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird 122
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? Will der Journalist Materialien Dritter nutzen, muss er Rechte Dritter genauso beachten wie wenn er selbst recherchiert hätte 124
1. Bilder und Videos 124
2. Bilder und Videosequenzen mit individuell erkennbaren Personen 125
3. Bilder und Videos von Sportveranstaltungen 128
4. Fotos, Videos und Audios von kulturellen Veranstaltungen 128
5. Texte aller Art 128
6. Amtliche Schriftstücke und Bekennerschreiben 128
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? Grundsätzlich muss man sich Interviews vor der Veröffentlichung nicht autorisieren lassen, es kann aber etwas anderes vereinbart sein 131
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? Von redaktionellen Verbesserungen abgesehen, dürfen Interviews nicht verändert werden 132
1. Wie Interviews bearbeitet werden dürfen 133
2. Wenn Zitate bearbeitet werden 134
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Die Medien haben eine „Wachhundfunktion“ bezüglich politischer und gesellschaftlicher Missstände diese rechtfertigt nicht, andere zu diffamieren
1. Unzulässig: Wenn der Journalist bewusst falsch informiert 135
2. Unzulässig: Wenn der Journalist eine andere Person schlecht macht 139
3. Unzulässig: Wenn der Journalist Indiskretionen über andere verbreitet 142
4. Unzulässig: Wenn der Journalist in einer Satire entwürdigend über einen anderen berichtet 143
Vierte Phase: Redaktionelle Abnahme 145
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? Der Medienunternehmer kann die politische Tendenz der veröffentlichten Inhalte festlegen angestellte Journalisten sind hieran arbeitsvertraglich gebunden, freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Abnahme ihrer Beiträge
Fünfte Phase: Veröffentlichung 148
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die hier dargestellt werden 148
Zu 1. Personenbilder 149
Zu 2. Einwilligung des Abgebildeten 150
Zu 3. Bilder und Videos aus dem Bereich der Zeitgeschichte 153
Zu 4. Personen, die Beiwerk sind 155
Zu 5. Personen als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung 155
Zu 6. Berechtigtes Interesse des Abgebildeten 157
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? Die Rechtsprechung bezüglich der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Prominente ist strenger geworden. Auch sie können sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen, doch ist das öffentliche Informationsinteresse an ihnen hoch 158
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? Von öffentlichem Gelände aus aufgenommene Gebäudeaufnahmen sind meist unproblematisch, doch können auch durch solche Fotos Persönlichkeitsrechte betroffen sein 166
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? Inhalte aus anderen Medien dürfen übernommen werden, doch ist die konkrete Ausgestaltung meist urheberrechtlich geschützt. Die wenigen journalistisch relevanten Ausnahmen finden Sie hier 168
Zu 1. Amtliche Werke wie Gesetze und Urteile 170
Zu 2. Öffentliche Reden 171
Zu 3. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare 171
Zu 4. Aktuelle Berichterstattung über Tagesereignisse 171
Zu 5. Zitat 174
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? Bei der journalistischen Berichterstattung sind Hinweise auf Firmen und Marken unvermeidlich. Eine unzulässige Schleichwerbung liegt vor, wenn der Journalist nicht objektiv, sondern in reklameartiger Weise informiert 181
Sechste Phase: Reaktionen auf die Berichterstattung 186
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? Die Antwort auf diese Frage gibt einen Überblick über das rechtliche Instrumentarium, das von Medienberichten Verletzten zur Verfügung steht 186
Zu 1. Gegendarstellung 187
Zu 2. Unterlassung 187
Zu 3. Berichtigung 190
Zu 4. Geldzahlungsansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung 192
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? Ein Gegendarstellungsverlangen versetzt manche Redaktion in Panik. Dass dies nicht erforderlich ist, zeigt die Antwort auf diese Frage 194
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? Einige besonders wichtige Strafnormen, die der Journalist bei Veröffentlichungen zu berücksichtigen hat, werden hier kurz erläutert 198
36. Wer haftet in der Redaktion? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht, wer innerhalb der Redaktion verantwortlich ist, wenn durch eine Veröffentlichung eine Straftat begangen wurde oder ein Schadensersatzanspruch entstanden ist 200
1. Strafbarkeit 200
2. Schadensersatz 201
3. Standesrechtliche Haftung 203
Siebte Phase: Wiederaufgreifen des Themas 204
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? Archivmaterial steht für spätere Berichterstattungen zur Verfügung, indessen kann es allein durch die abgelaufene Zeit zu neuen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen 204
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? Je länger eine Straftat zurückliegt, umso weniger darf über sie berichtet werden. Die Resozialisierung des Täters darf durch den Beitrag nicht gefährdet werden 207
Achte Phase: Verwertung des Beitrags 211
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie der Journalist seine Beiträge verwerten kann 211
Neunte Phase: Professionelle Beratung 215
40. Wann ist der Rat des Juristen hilfreich? In der Antwort auf diese Frage wird darauf eingegangen, ab wann professionelle juristische Hilfe empfehlenswert ist 215
Anmerkungen 217
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? 217
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? 217
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? 217
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? 217
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? 217
6. Wann ist ein Thema „reif“? 217
7. Darf ein Journalist überall recherchieren? 217
8. Darf verdeckt recherchiert werden? 218
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? 218
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? 218
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? 220
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? 220
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? 221
14. Ist das Internet verwertbar? 221
15. Müssen Behörden von sich aus informieren? 222
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? 223
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? 224
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? 225
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? 225
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? 226
21. Darf über Prominente alles berichtet werden? 226
22. Wann dürfen Verdächtige mit Straftaten in Verbindung gebracht werden? 227
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? 228
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? 229
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? 229
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? 229
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? 230
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? 231
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? 231
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? 232
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? 232
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? 234
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? 234
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? 235
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? 236
36. Wer haftet in der Redaktion? 236
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? 236
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? 237
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? 237
Glossar 238
Wichtige Rechtsvorschriften 250
Grundgesetz 250
Art. 5 GG [Kommunikationsfreiheiten, insbes. Medienfreiheit Kunst- und Wissenschaftsfreiheit]
Kunsturhebergesetz 250
§ 22 KUG [Recht am eigenen Bild] 250
§ 23 KUG [Ausnahmen zu § 22] 250
§ 24 KUG [Recht am eigenen Bild Ausnahmeregelungen bei o?ffentlichem Interesse]
§ 33 KUG [Strafvorschrift] 251
Urheberrechtsgesetz 251
§ 5 Amtliche Werke 251
§ 48 Öffentliche Reden 251
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare 252
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse 252
§ 51 Zitate 252
§ 57 Unwesentliches Beiwerk 252
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen [Panoramafreiheit] 253
Strafgesetzbuch 253
§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 253
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen 253
§ 205 Strafantrag 254
§ 238 StGB – Nachstellung [„Stalking“] 254
Strafprozessordnung 255
§ 53 [Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen] 255
Rundfunkstaatsvertrag 256
§ 9a RStV Informationsrechte 256
55 RStV 256
Die Symbole der kostenfreien Creative-Commons-Lizenzen 257
Übersicht über die Fälle und Mustertexte 258
Fälle 258
Mustertexte 259
Stichwortverzeichnis 260

Erscheint lt. Verlag 28.4.2015
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verfassungsrecht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
ISBN-10 3-16-153827-7 / 3161538277
ISBN-13 978-3-16-153827-8 / 9783161538278
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