Die Umsatzsteuer in Beispielen

Für alle Paragrafen und Srtikel des UStg 1994, 373 Beispiele
Buch | Hardcover
398 Seiten
2015 | 7. Auflage
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0627-8 (ISBN)
53,90 inkl. MwSt
  • Titel ist leider vergriffen;
    keine Neuauflage
  • Artikel merken
Zielgruppen:
• Berater und Dienstleister: Steuerberater, Bilanz-Sachbearbeiter, Spediteure
• Im Betrieb: Buchhalter, Bilanzierer, Leiter Rechnungswesen, Verkauf/Vertrieb/Fakturierung, Versand, Transport, Einkauf
• Auskunftsstellen: Kammern, Interessensvertretungen, Ministerien, öffentliche und private Institutionen
• Berufsbildung: Studierende, Kursteilnehmer Rechnungswesen, Berufsanwärter uvm
Das Umsatzsteuergesetz mit seinen 35 Paragraphen und 20 Artikeln zählt mittlerweile zu den kompliziertesten Regelwerken des Steuerrechts.

Dieses Praktikerhandbuch – top aktuell überarbeitet – ist DAS ideale Werkzeug zur Bewältigung von komplexen Umsatzsteuer-Sachverhalten. 373 anschauliche und zahlreiche neue Beispiele unterstützen den Praktiker optimal in seiner täglichen Arbeit.

Die Änderungen aufgrund der Steuerreform 2015/16 sind ebenso enthalten wie die letzten beiden Teile des Mehrwertsteuerpakets, wodurch unter anderem die Erbringung elektronischer Leistungen an Nichtunternehmer (Mini-One-Stop-Shop) geändert und das Reverse Charge System ausgedehnt wurden. Darüber hinaus berücksichtigt wurden die Wartungserlässe zu den Umsatzsteuerrichtlinien, die Umsatzsteuer-Protokolle sowie die wesentliche Rechtsprechung des EuGH, des VwGH und des UFS.

Weiters enthalten sind die wichtigsten aktualisierten Informationen und Adressen für das In- und Ausland sowie eine Übersicht der Änderungen des UStG 1994, der Ergänzungen zu den UStR 2000, der gültigen Erlässe und Verordnungen.

Das Praxishandbuch garantiert somit den aktuellsten Stand zum Thema Umsatzsteuer und dient wieder als bewährtes Arbeitsbuch bei der richtigen Lösung von Umsatzsteuer-Sachverhalten.

Gliederung:
• Allgemeiner Teil: 30 Paragrafen mit Erläuterungen + 302 Beispiele
• Binnenmarkt-Teil: 17 Artikel mit Erläuterungen + 71 Beispiele
• Service & Such-Teil mit Übersichten, wichtigen Kontaktstellen, Tabellen sowie Informationen zur Vorsteuer-Erstattung in sämtlichen EU-Staaten sowie den wichtigsten EU-Kandidaten, dem EWR und der Schweiz.

Praktikerhinweise - Allgemeiner Teil
1.1Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994) Beispiel 1-21
1.2Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994) Beispiel 22-33
1.3Lieferung (§ 3 UStG 1994) Beispiel 34-56
1.4Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994) Beispiel 57-113
1.5Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) Beispiel 114-127
1.6Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
1.7Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994) Beispiel 128-164
1.7.1Echte Steuerbefreiungen
1.7.2Unechte Steuerbefreiungen
1.8Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994) Beispiel 165-174
1.9Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994) Beispiel 175-177
1.10Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Beispiel 178-180
1.11Steuersätze (§ 10 UStG 1994) Beispiel 181-189
1.12Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994) Beispiel 190-205
1.13Vorsteuerabzug (§ 12 UStG 1994) Beispiel 206-235
1.14Vorsteuerabzug bei Reisekosten (§ 13 UStG 1994) Beispiel 236-238
1.15Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (§ 14 UStG 1994) Beispiel 239-242
1.16Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge (§ 15 UStG 1994)
1.17Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994) Beispiel 243-251
1.18Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994) Beispiel 252-257
1.19Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis (§ 18 UStG 1994) Beispiel 258
1.20Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994) Beispiel 259-279
1.21Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) Beispiel 280-281
1.22Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994) Beispiel 282-283
1.23Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994) Beispiel 284-288
1.24Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994) Beispiel 289-295
1.25Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994) Beispiel 296-299
1.26Sonderregelung (§ 24a UStG 1994)
1.27Zoll- und Steuerlager (§ 24b und Art 24b UStG 1994)
1.28Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994)
1.29Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen an Nichtunternehmer erbringen (§ 25a UStG 1994)
1.30Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994)
1.31Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994) Beispiel 300-302

2.1Innergemeinschaftlicher (ig) Erwerb (Art 1 UStG 1994) Beispiel 303–324
2.2Fahrzeuglieferer (Art 2 UStG 1994) Beispiel 325
2.3Lieferung (Art 3 UStG 1994) Beispiel 326–336
2.4Sonstige Leistung (Art 3a UStG 1994) Beispiel 337–338
2.5Bemessungsgrundlage (Art 4 UStG 1994) Beispiel 339–340
2.6Steuerbefreiungen (Art 6 UStG 1994) Beispiel 341–342
2.7Innergemeinschaftliche Lieferung (Art 7 UStG 1994) Beispiel 343–353
2.8Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen (Art 11 UStG 1994) Beispiel 354–355
2.9Vorsteuerabzug (Art 12 UStG 1994) Beispiel 356–357
2.10Aufzeichnungspflichten (Art 18 UStG 1994)
2.11Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (Art 19 UStG 1994)
2.12Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (Art 20 UStG 1994)
2.13Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung (Art 21 UStG 1994) Beispiel 358–364
2.14ig Warenverkehr mit Gebrauchsgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten (Art 24 UStG 1994) Beispiel 365–366
2.15Sonderregelung für Anlagegold (Art 24a UStG 1994)
2.16Zoll- und Steuerlager (Art 24b UStG 1994)
2.17Dreiecksgeschäft (Art 25 UStG 1994) Beispiel 367–371
2.18Sonderregelung für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die elektronisch erbrachte sonstige Leistungen oder Telekommunikations-, Rundfunk- oder Fernsehdienstleisten an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (Art 25a UStG 1994) Beispiel 372–373
2.19Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs (Art 27 UStG 1994)
2.20Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Art 28 UStG 1994)

TEIL IBuchhaltung, Rechnungswesen – EU-Informationsstellen
3.1.1Checkliste der wichtigsten Konten
3.1.2Fristen im UStG 1994
3.1.3Tabelle der Formulare zur Umsatzsteuer
3.1.4EU-Informationsstellen
3.1.4.1Überregionale Informationsstellen Österreichs
3.1.4.2Experten der Außenwirtschaft in den Landeskammern
3.1.4.3Regionalreferate der Außenwirtschaft für Europa
3.1.4.4Wirtschaftsdelegierte bzw AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer Österreich in den wichtigsten Europäischen Staaten
3.1.4.5EuropeDirect
3.1.4.6EU – Gesetzgebung und Rechtsprechung, Information
3.1.4.7EU-Amtsblatt

TEIL IIInformationen und Daten für alle EU-Staaten und andere wichtige Staaten
3.2.1Umsatzsteuersätze in den EU-Staaten und anderen wichtigen Staaten
3.2.2Lieferschwellen in den EU-Staaten
3.2.3Aufbau der UID in den EU-Staaten
3.2.4Wichtige Informationen über die UID
3.2.4.1Grundsätzliches zur UID
3.2.4.2Behörden zur Erteilung der UID in den Mitgliedstaaten
3.2.5Vorsteuererstattung in den EU-Staaten, im EWR sowie in der Schweiz
3.2.5.1Einleitung
3.2.5.2Vorsteuerrückerstattungsverfahren in den EU-Ländern
3.2.5.4Island (EWR)
3.2.5.5Norwegen (EWR)
3.2.5.6Liechtenstein (EWR) und Schweiz
3.2.5.8Mazedonien (EU-Kandidat)
3.2.5.9Montenegro (EU-Kandidat)
3.2.5.10Türkei (EU-Kandidat)

Vorwort zur 7. Auflage Auch seit dem Erscheinen der 6. Auflage im Jahr 2011 hat sich das Umsatzsteuerrecht rasant weiterentwickelt: zahlreiche Änderungen der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, wie zB die restlichen Teile des Mehrwertsteuerpakets oder die Vorschriften über die Rechnungsstellung, wurden im österreichischen UStG umgesetzt, als Betrugsbekämpfungsmaßnahme wurde das Reverse Charge System massiv ausgeweitet, die Besteuerung der Vermietung von Grundstücken wurde reformiert und der Normalwert als Bemessungsgrundlage für nicht fremdübliche Umsätze eingeführt. Darüber hinaus haben die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union, des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesfinanzgerichts das österreichische Umsatzsteuerrecht ebenso beeinflusst wie die Verwaltungspraxis, die im Wesentlichen durch die jährlichen Wartungserlässe zu den Umsatzsteuer-Richtlinien und die Protokolle zum Salzburger Steuerdialog veröffentlicht wird. Alle diese Neuerungen und Entwicklungen, einschließlich der Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/16 und den Wartungserlass 2015, sind in die vorliegende Beispielsammlung eingeflossen. Unser Handbuch „Umsatzsteuer in Beispielen“ wurde nicht nur auf den aktuellen Stand 1.1.2016 gebracht, sondern ein weiteres Mal um zahlreiche aktuelle Beispiele erweitert. Es beinhaltet Fallbeispiele mit Hinweisen zu den Rechtsquellen und mit ausführlichen Lösungen zu allen wesentlichen Geschäftsfällen der täglichen Praxis. Dies gilt insbesondere für den umfassenden Binnenmarktteil, der neben zahlreichen Beispielen zu den Grund¬zügen auch komplexe Fallkonstellationen, wie zu Reihenlieferungen und Dreiecksgeschäften einfach darstellt. Wien, Graz, November 2015, Die Autoren   Vorwort des Herausgebers zur 7. Auflage Die Erfolgsgeschichte geht weiter: mit weit über 20.000 verkauften Exemplaren zählt das „Praxishandbuch Umsatzsteuer“ zu den wichtigsten und beliebtesten Steuerfachbüchern. Das Umsatzsteuergesetz hat zwar vergleichsweise nur wenige Paragrafen, es ist aber trotzdem zu einem der komplexesten Steuerrechts-Materien geworden. Die Aufarbeitung des umfangreichen Stoffes anhand anschaulicher Beispiele nützt vor allem dem Praktiker in seiner täglichen Arbeit, wodurch sich die große Verbreitung des Praxishandbuches erklären lässt. Das Autorenteam garantiert die hohe fachliche Qualität: Praktiker aus Finanz und Steuerberatung, denen es gelingt, ihr Wissen in didaktisch vorbildlicher Weise weiterzugeben. Sei es in zahlreichen Fachvorträgen und Seminaren, sei es in Buchform, wie dieses vorliegende Praxishandbuch eindrucksvoll beweist. Die Akademie der Wirtschaftstreuhänder freut sich, in Zusammenarbeit mit den Autoren und dem dbv-Verlag dem österreichischen Berufsstand der Wirtschaftstreuhänder und allen, an der Materie interessierten Fachleuten eine praxisorientierte Fachinformation und ein echtes Nachschlagewerk vorlegen zu können. Wien, im November 2015 Dir. Mag. Gerhard Stangl, Akademie der Wirtschaftstreuhänder

1.1Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994) ERLÄUTERUNGEN § 1 Abs 1 Z 1 Leistungen: Steuerbar sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die - ein Unternehmer, - im Inland, - gegen Entgelt, - im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Leistungsaustausch: Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerbaren Leistung: - Leistung und - Gegenleistung (= „Entgelt“). Diese kann auch in einer Lieferung („Tausch“) oder einer sonstigen Leistung („tauschähnlicher Umsatz“) bestehen; - eine innere Verknüpfung zwischen Leistung und Gegenleistung. Nicht steuerbar sind mangels Gegenleistung zB Schenkungen, echte Mitgliedsbeiträge, echte Subventionen. § 1 Abs 1 Z 2 Eigenverbrauch: Eigenverbrauch liegt vor, wenn ein Unternehmer Ausgaben (Aufwendungen) tätigt, die nach EStG 1988 bzw KStG 1988 nicht abzugsfähig sind. § 1 Abs 1 Z 3 Einfuhrumsatzsteuer: Die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland bzw in einen Mitgliedstaat unterliegt der Einfuhrumsatzsteuer. § 1 Abs 2 Inland ist das Bundesgebiet. Ausland ist das Gebiet, das nicht Inland ist. § 1 Abs 3 Gemeinschaftsgebiet ist das Gebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union einschließlich Österreich. Drittlandsgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. BSP 1 LEISTUNGSAUSTAUSCH – EINRÄUMUNG VON FRUCHTGENUSS Sachverhalt: Der Vater schenkt seiner Tochter gegen Vorbehalt des Fruchtgenusses ein Mietshaus. Die Mietverträge wurden vom Vater abgeschlossen, und er erhält weiter die Einnahmen aus der Vermietung. Wo steht’s? - § 1 (1) Z 1 (steuerbare Umsätze) - UStR Rz 3 - BFH 13.11.1997, VR 66/96 Lösung:Die unentgeltliche Übereignung des Wirtschaftsgutes gegen Vorbehalt des Fruchtgenusses begründet mangels Leistungsaustausch keinen steuerbaren Umsatz. Bei der Übertragung ändert sich lediglich das zivilrechtliche Eigentum am Grundstück. Die Person des Unternehmers bleibt unverändert. Fallen durch den Tod des Fruchtgenussberechtigten die Einnahmen der Tochter zu, so ist der Übergang des Gebäudes im Erbwege nicht umsatzsteuerbar. BSP 2 LEISTUNGSAUSTAUSCH – AUSGABE VON GUTSCHEINEN Sachverhalt: Eine Textilhandelskette verkauft Gutscheine. Mit diesem Gutschein können beim Textilhändler Waren aus seinem Sortiment gekauft und bezahlt werden. Wo steht’s? - § 1 (1) Z 1 (steuerbare Umsätze) - § 19 (2) (Entstehung der Steuerschuld) - UStR Rz 4, 2394 – 2400, 2606 – 2607 Lösung: Die Ausgabe von Gutscheinen durch den Unternehmer, die zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht konkret genannten sonstigen Leistungen des Unternehmers berechtigen, ist nicht umsatzsteuerbar, und der vereinnahmte Betrag ist, weil der Gutschein nicht für eine konkrete Leistung hingegeben wird, nicht als Anzahlung zu versteuern. BSP 3 LEISTUNGSAUSTAUSCH – ZINSEN VOR UND NACH LEISTUNGS-ERBRINGUNG Sachverhalt:A)Ein Bauunternehmer U errichtet ein Betriebsgebäude. Nach Errichtung des Kellergeschosses hat der Auftraggeber A 1/3 der Bausumme zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so sind mit der Endrechnung Zinsen in Höhe von 12% des aushaftenden Nettobetrages zu entrichten. A erhält den Bankkredit nicht rechtzeitig und ist mit dem Betrag von netto € 1.000.000,-- für zwei Monate in Verzug. B) Wider Erwarten bezahlt A die Abschlusszahlung nicht rechtzeitig und U verrechnet Mahngebühren und später Verzugszinsen. Wo steht’s? - § 1 (1) Z 1 (steuerbare Umsätze) - A) UStR Rz 6 und 21 - B) UStR Rz 21 bzw 756 - A) EuGH 27.10.1993, Rs C-281/91 - B) EuGH 1.7.1982, Rs C-222/81 Lösung: A) Die Zinsen fallen vor Leistungserbringung (während des Baues) an und sind daher Bestandteil des zu versteuernden Entgelts für die Lieferung des Gebäudes. Die Zinsen sind daher umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Die steuerpflichtigen Zinsen (Entgelt) betragen € 20.000,-- (1.000.000 x 12% = 120.000 x 2/12). B) Die Mahngebühren und Verzugszinsen stellen keine Gegenleistung für die Leistung des Unternehmers dar. Verzugszinsen stellen idR echten Schadenersatz dar und sind somit nicht umsatzsteuerbar.

Erscheint lt. Verlag 25.11.2015
Sprache deutsch
Maße 175 x 245 mm
Gewicht 880 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht Umsatzsteuer
Schlagworte Binnenmarkt • Dreiecksgeschäft • Innergemeinschaftlich • Mehrwertsteuer • Österreich • Reverse Charge • Steuerreform • UID • Umsatzsteuer in Beipielen • UStG 1994 • Vorsteuer • Zahllast • Zoll
ISBN-10 3-7041-0627-5 / 3704106275
ISBN-13 978-3-7041-0627-8 / 9783704106278
Zustand Neuware
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich