Der Schutz der Kinderseele vor Verletzungen
Eine (unlösbare) Aufgabe für das Familienrecht? Schriften zum Familien- und Erbrecht, Band 14.
Seiten
Mit dem Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung (
1631 Abs. 2 BGB) erklärt der Gesetzgeber auch seelische Verletzungen für unzulässig. Das vorliegende Werk befasst sich mit Intentionen und tatsächlichen Dimensionen dieser Regelung und beleuchtet kritisch die Auswirkungen auf das Familienrecht.
Was ist die Seele – kann man sie mit rechtlichen Mitteln effektiv vor Verletzungen schützen – und ist ein solcher Schutz überhaupt erstrebenswert?
Das vorliegende Werk befasst sich mit dem im Jahr 2000 durch den Gesetzgeber in § 1631 Abs. 2 BGB eingefügten Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und hinterfragt kritisch dessen mögliche Wirkung als faktisches Erziehungsverbot.
Es vollzieht den historischen Weg des Seelenbegriffs in das Bürgerliche Gesetzbuch nach und betritt – unter Heranziehung interdisziplinärer Erkenntnisse u.a. aus der Psychologie – das bislang nur unzureichend erforschte Gebiet der Verwendung des Terminus „seelisch“ in Abgrenzung zum Terminus „geistig“ innerhalb des BGB.
Erstmals werden systematisch die Möglichkeiten und Grenzen eines Schutzes der kindlichen Psyche durch das Familienrecht auch im Rahmen der Kindeswohlklausel beleuchtet und die Auswirkungen der Verwendung des rechtlich nicht fassbaren Seelenbegriffs auf Rechtstheorie und Rechtspraxis untersucht.
1631 Abs. 2 BGB) erklärt der Gesetzgeber auch seelische Verletzungen für unzulässig. Das vorliegende Werk befasst sich mit Intentionen und tatsächlichen Dimensionen dieser Regelung und beleuchtet kritisch die Auswirkungen auf das Familienrecht.
Was ist die Seele – kann man sie mit rechtlichen Mitteln effektiv vor Verletzungen schützen – und ist ein solcher Schutz überhaupt erstrebenswert?
Das vorliegende Werk befasst sich mit dem im Jahr 2000 durch den Gesetzgeber in § 1631 Abs. 2 BGB eingefügten Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und hinterfragt kritisch dessen mögliche Wirkung als faktisches Erziehungsverbot.
Es vollzieht den historischen Weg des Seelenbegriffs in das Bürgerliche Gesetzbuch nach und betritt – unter Heranziehung interdisziplinärer Erkenntnisse u.a. aus der Psychologie – das bislang nur unzureichend erforschte Gebiet der Verwendung des Terminus „seelisch“ in Abgrenzung zum Terminus „geistig“ innerhalb des BGB.
Erstmals werden systematisch die Möglichkeiten und Grenzen eines Schutzes der kindlichen Psyche durch das Familienrecht auch im Rahmen der Kindeswohlklausel beleuchtet und die Auswirkungen der Verwendung des rechtlich nicht fassbaren Seelenbegriffs auf Rechtstheorie und Rechtspraxis untersucht.
Erscheinungsdatum | 30.11.2015 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Familien- und Erbrecht ; 14 |
Verlagsort | Baden-Baden |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 349 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Familienrecht |
Schlagworte | Child Abuse • Elterliche Sorge • Emotionale Gewalt • Emotionale Misshandlung • Erziehungsrecht • familienpsychologische Gutachten • Familienrecht • Familienrecht (FamR) • Gewaltfreie Erziehung • Kindeswohl • Psychische Gewalt • psychische Misshandlungen • Psychische Verletzungen • psychological maltreatment • Seelische Gewalt • Seelische Misshandlungen • Seelische Verletzungen • Sorgerecht |
ISBN-10 | 3-8487-2737-4 / 3848727374 |
ISBN-13 | 978-3-8487-2737-7 / 9783848727377 |
Zustand | Neuware |
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