Erbschaftsteuer in Deutschland: Pro und Contra einer Regionalisierung
Igel Verlag
978-3-95485-312-0 (ISBN)
Vor der letzten Reformierung der Erbschaftsteuer brachte die FDP den Vorschlag einer Regionalisierung vor. Eine Regionalisierung bedeutet, die Gesetzgebungshoheit, die bislang beim Bund liegt, auf die Länder zu übertragen. Die Länder bekämen das Recht zugesprochen, eigenständig Erbschaftsteuergesetze erlassen zu dürfen. Dieser Lösungsansatz wurde jedoch abgelehnt. Vor dem Hintergrund des ausstehenden Urteils des BVerfG ist erneut zu prüfen, ob eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer zu einem beständigen Steuersystem führt.
In der vorliegenden Arbeit wird analysiert, inwieweit eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer eine sinnvolle Alternative darstellt, um das derzeitig möglicherweise verfassungswidrige Erbschaftsteuerrecht verfassungskonform, beständig und gerecht zu gestalten.
Textprobe:
Kapitel 3, Analyse der Erbschaftsteuer:
Die Kriterien, die im vorherigen Kapitel definiert wurden, werden nun herangezogen, um das aktuelle Erbschaftsteuerrecht zu beurteilen. Es wird geprüft, ob die aktuelle Erbschaftsteuer als gerecht identifiziert werden kann. Abschließend werden im Rahmen der Effizienzwirkung zunächst die mit der Erbschaftsteuer verbundenen Kosten betrachtet und danach die Wirkungen einer Erbschaftsteuer auf den Steuerpflichtigen untersucht. Ziel ist zu prüfen, ob das aktuelle Erbschaftsteuerrecht die Maßstäbe der Gerechtigkeit und der Effizienz berücksichtigt. Falls Mängel in der aktuellen Rechtslage gefunden werden, werden diese in einem nächsten Schritt aufgeführt und es wird ein Reformbedarf identifiziert.
a. Anwendung des Kriterienkatalogs:
Als ein Maßstab zur Beurteilung der aktuellen Erbschaftsteuer wird im Rahmen der steuerlichen Gerechtigkeit unter anderem das Leistungsfähigkeitsprinzip genauer geprüft. Die persönliche Leistungsfähigkeit des Erwerbers erhöht sich infolge von Erbschaften und Schenkungen und somit auch dessen Fähigkeit, zur Finanzierung von kollektiven und öffentlichen Bedarfen beizutragen (Schulte 2010: 12). Es wird allerdings kontrovers diskutiert, inwieweit das Leistungsfähigkeitsprinzip einen angemessenen Grundsatz für die steuerliche Lastenverteilung darstellt. Die Ökonomen können sich seit Jahrhunderten nicht darauf einigen, was das Leistungsfähigkeitsprinzip für die Verteilung von Steuern bedeutet (Birk 2014: 12). Das BVerfG kritisiert das Leistungsfähigkeitsprinzip als zu vieldeutig, sodass aus ihm keine eindeutigen Folgerungen für die Steuerpolitik gezogen werden können (BVerfG 1976: 241).7 Die Ursache für diese Vieldeutigkeit begründet sich durch die relative Erfassung der Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen, anstelle einer absoluten Erfassung (Schmidt 1960: 43). Kloten begründet 1960 die Vieldeutigkeit mit den Worten "wenn man sie relativ, d. h. im Verhältnis zu einer politisch erwünschten rechtlichen und sozialen Organisation, zu interpretieren versucht" (Kloten 1951: 256). Das Leistungsfähigkeitsprinzip gibt durch ihre relative Erfassung keine präzisen Regelungen für die Steuerpolitik vor, sodass das Spektrum für Interpretationsmöglichkeiten groß ist. Innerhalb des folgerichtigen Steuerrechts funktioniert das Leistungsfähigkeitsprinzip jedoch besser. Eine Ungleichbehandlung, die das Ergebnis einer folgerichtigen Besteuerung ist, gilt nicht als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG. Das verfassungsrechtliche Merkmal der spezifischen steuerlichen Leistungsfähigkeit bildet sich erst im Zusammenhang mit der Folgerichtigkeit (Breinersdorfer 2010: 2492). Damit die Erbschaftsteuer dem Gerechtigkeitsaspekt gerecht wird, ist es bedeutend, dass die Verteilung der Steuerlasten an das Leistungsfähigkeitsprinzip anknüpft. Wenn die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen durch Erbschaften ähnlich wie bei Kapital- und Lohneinkommen steigt (dies ist der Fall, wenn Vermögen vererbt wird), ist die aktuelle Erbschaftsteuer im Sinne des Leistungsfähigkeitsprinzips gerechtfertigt (Schlesinger 2008: 18). Die steuerliche Leistungsfähigkeit kann neben der Betrachtung im Rahmen des folgerichtigen Steuerrechts auch im Zusammenhang mit dem Reinvermögensprinzip betrachtet werden. Unter der Annahme einer gesonderten Interpretation der steuerlichen Leistungsfähigkeit durch das Reinvermögenszugangsprinzip8 stellt das Erbe ein zusätzliches Einkommen dar und ist als dieses somit zu besteuern. Die Folge hieraus ist, dass das Erbe dadurch der Einkommensteuer unterliegen müsste (Meinecke 1999: 39; Scherf 2011: 388). Da Erbschaften aufgrund ihrer Eigenschaften, wie z. B. ihrem unregelmäßigen Auftreten, nicht den gleichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit des Erben haben wie ein regelmäßig zufließendes Einkommen, ist eine Besteuerung von Erbschaften mit der Einkommensteuer nicht sachgerecht. Darüber hi
Erscheint lt. Verlag | 9.6.2015 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 155 x 220 mm |
Gewicht | 147 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Steuern / Steuererklärung |
Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer | |
Schlagworte | Schenkung |
ISBN-10 | 3-95485-312-4 / 3954853124 |
ISBN-13 | 978-3-95485-312-0 / 9783954853120 |
Zustand | Neuware |
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