Job weg? So geht es weiter -  Irmtraud Bräunlich Keller

Job weg? So geht es weiter (eBook)

Mein Recht bei Kündigung und Arbeitslosigkeit
eBook Download: PDF | EPUB
2011 | 2. Auflage
145 Seiten
Beobachter-Edition (Verlag)
978-3-85569-548-5 (ISBN)
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Der einzige Schweizer Ratgeber zum Thema Arbeitslosigkeit informiert von Kurzarbeit bis Kündigung. - Ist das Arbeitszeugnis ok? - Wie hoch ist das Taggeld? - Welcher Versicherungsschutz gilt nach der Entlassung? - Wie kann ich von einem RAV-Kurs profitieren? Die Beobachter-Arbeitsrechtsexpertin informiert in ihrem neuen Ratgeber topaktuell über alle wichtigen rechtlichen und finanziellen Aspekte bei Stellenverlust. Kommt es zu Arbeitslosigkeit gilt es, sofort zu handeln, um finanziellen Schaden abzuwenden. Wann muss die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung erfolgen? Wie viele Taggelder zahlt die Kasse? Was bedeuten Begriffe wie Einstelltage, Zumutbarkeit, Insolvenzentschädigung? Nicht zu vergessen, der Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall. Dieser Ratgeber bietet das rechtliche Grundwissen, praktische Anleitungen, Mustervorlagen und viele Tipps, die helfen, alle Fragen zu beantworten.

n/a

Cover 1
Titel 2
Copyright 3
Inhalt 4
Vorwort 10
1. Wenn die Kündigung droht 11
Die Firma in wirtschaftlichen Schwierigkeiten 11
Zur Rettung der Arbeitsplätze: Kurzarbeit 12
Wenn der Lohn ausbleibt 14
Konflikte mit dem Arbeitgeber 15
So verhalten Sie sich richtig 16
Kündigung aus heiterem Himmel? 17
Nicht vorschnell unterschreiben 18
Selber kündigen oder kündigen lassen? 19
Was gilt bei der Arbeitslosenversicherung? 20
2. Rechtsfragen rund um die Kündigung. 21
Die ordentliche Kündigung 21
Die Kündigungsfristen 22
Ab wann gilt die Kündigung?. 22
Fragen Sie nach dem Kündigungsgrund. 23
Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen 24
Betroffen von einer Massenentlassung? 25
Die Konsultation der Angestellten 26
Kündigungsschutz bei Krankheit, Militärdienst und Mutterschaft 27
Die gesetzlichen Sperrfristen 28
Was gilt als Kündigungsfrist? 30
Zur Unzeit gekündigt: Werden Sie aktiv. 31
Die missbräuchliche Kündigung 32
Verbotene Kündigungsgründe 32
Demütigende und verletzende Kündigung 33
So wehren Sie sich gegen eine missbräuchliche Kündigung 34
Diskriminierende Kündigung 35
Kündigung anfechten. 36
Fristlos entlassen! 37
Zulässige Gründe für fristlose Kündigung 38
Fristlos gefeuert – was tun? 39
Stempeln nach fristloser Entlassung? 39
3. Während der Kündigungsfrist 40
Besondere Regeln für die letzten Monate 40
Restliche Ferien beziehen? 40
Per sofort freigestellt? 41
Ferien, Überstundenguthaben und Freistellung 42
Wenn Arbeitslosigkeit droht 43
Sofort eine Stelle suchen 43
Sich beim RAV anmelden 44
Das Arbeitszeugnis: ein wichtiges Dokument 45
Was sagt das Zeugnis wirklich aus? 46
Nicht zufrieden mit dem Zeugnis? 47
Referenzauskünfte – das mündliche Zeugnis 48
Der letzte Arbeitstag. 48
So tilgen Sie Ihre Spuren 49
Die Schlussabrechnung 49
Per Saldo aller Ansprüche? 50
Sozialplan? Abfindung? 52
Stempeln trotz Abfindung? 53
Ein Ende im Streit 53
Das Verfahren vor Gericht 54
Wie hoch ist das Kostenrisiko? 55
Was ist ein Vergleich? 56
Wenn das Urteil gefällt ist 57
Stempeln schon während des Prozesses? 57
4. Wie steht es mit dem Versicherungsschutz? 59
Die Unfallversicherung 59
Abredeversicherung abschliessen 59
Absicherung im Krankheitsfall 60
AHV und Pensionskasse 61
Was geschieht mit dem Pensionskassengeld?. 62
5. Arbeitslos: So kommen Sie zu Ihrem Geld 64
Die neue Situation meistern 64
Mit diesen Stellen haben Sie zu tun. 66
Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld 67
Ganz oder teilweise arbeitslos 68
Alter und Wohnort 68
Kontrollvorschriften und Meldepflichten 69
Anrechenbarer Arbeitsausfall 69
Zwölfmonatige Beitragszeit erfüllt? 71
Von der Erfüllung der Beitragszeit befreit 72
Besonders wichtig: Vermittlungsfähigkeit 73
Wie hoch ist die Arbeitslosenentschädigung?. 74
So wird das Taggeld berechnet 74
Stimmt die Abrechnung? 76
Taggeld auf Basis von Pauschalansätzen 76
Wann kommt das Geld, wie lange wird es gezahlt? 77
Die allgemeinen Wartefristen. 77
Besondere Wartefristen 78
Einen Vorschuss verlangen? 79
Wichtig: die richtigen Formulare 79
So viele Taggelder stehen Ihnen zu 80
Der Anspruch auf «Stempelferien» 80
Das Ende der Zahlungen 81
Wann ist man ausgesteuert? 81
Neue Rahmenfrist möglich? 82
Der Anspruch auf Sozialhilfe 82
6. Das Ziel: eine neue Stelle. 84
Was Sie von Ihrem Berater erwarten dürfen 85
So funktioniert die Zusammenarbeit 85
Welche Stellen sind zumutbar?. 86
Anständige Lohn- und Arbeitsbedingungen 87
Rücksicht auf berufliche Fähigkeiten 88
Rücksicht auf Alter, Familiensituation, Gesundheitszustand 89
Zumutbarer Arbeitsweg 89
Wenn Sie eine unerwünschte Stelle zugewiesen erhalten 90
Streitpunkt Vermittlungsfähigkeit 91
Zeigen Sie sich vermittlungsbereit 91
Arbeitsfähig und verfügbar 92
Schon anderweitig disponiert? 93
Demnächst eine neue Stelle 94
Lohnt sich: der Zwischenverdienst 95
Was ist ein Zwischenverdienst? 95
Mehr Geld im Portemonnaie 96
Beitragszeiten dank Zwischenverdienst 97
Darauf müssen Sie bei Zwischenverdiensten achten 98
7. Kurse und andere Angebote des RAV. 100
Finanzierte Weiterbildung 100
So kommen Sie zum geeigneten Kurs 101
Beschäftigungsprogramme 102
Motivationssemester und Praktikum 103
Einarbeitungs- und Pendlerkostenzuschüsse 103
Beiträge für lange Arbeitswege 104
Selbständig werden mithilfe der Arbeitslosenversicherung 105
Reden mit dem RAV. 106
Verlängerte Rahmenfrist 106
So beantragen Sie Planungstaggelder. 108
8. Arbeitslos in speziellen Situationen 109
Arbeitslos und krank 109
Was gilt bei einem Unfall? 110
Arbeitsunfähig während eines Zwischenverdiensts 111
Arbeitsunfähig schon vor der Arbeitslosigkeit 111
Arbeitslos und invalid 112
Wichtig: Arbeitsbereitschaft bekunden 114
Arbeitslos als Schwangere und als Mutter 114
Nach der Geburt: Mutterschaftsentschädigung 115
Arbeitslos als Wiedereinsteigerin. 116
(Wieder-)Einstieg wegen finanzieller Notlage 117
Arbeitslos nach der Lehre 118
Wenig Geld für Lehrabgänger. 119
Arbeitslos im fortgeschrittenen Alter 120
Mehr Taggelder, mehr Zeit. 120
Stempeln trotz vorzeitiger Pensionierung 122
Arbeitslose «Arbeitgeber» 123
Arbeitslos nach Auslandaufenthalt 124
Tätigkeit für ein Schweizer Unternehmen im Ausland 124
Tätigkeit in einem EU- oder EFTA-Land 124
Tätigkeit in einem Land ausserhalb der EU/EFTA. 125
Im Ausland zur Ausbildung 125
9. Ärger mit der Arbeitslosenversicherung 127
Die sogenannten Einstelltage 127
So können Sie sich wehren. 129
Probleme mit dem RAV-Berater 130
Die Aufklärungspflicht der RAV-Berater 130
Wenn Sie schikaniert werden 131
Die Kasse fordert Geld zurück 132
Anhang 134
Checkliste Zeugnisbeurteilung 134
Musterbriefe 136
Weiterführende Links 142
Weitere Beobachter-Ratgeber 144

2. Rechtsfragen rund um die Kündigung

Arbeitsverhältnisse können mit wenigen Ausnahmen praktisch jederzeit aufgelöst werden. Trotzdem gilt es, gewisse Regeln zu beachten. In diesem Kapitel erfahren Sie, wie eine korrekte Kündigung ablaufen muss, welche Ansprüche und Möglichkeiten Sie haben und wann Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen können.

Diese Ausführungen zum Kündigungsrecht beziehen sich auf privatrechtliche Anstellungsverhältnisse gemäss Obligationenrecht. Die für Staatsangestellte geltenden Anstellungsbedingungen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Daneben gibt es das Personalgesetz des Bundes sowie Anstellungsbedingungen der Gemeinden. Wenden Sie sich bei allfälligen Rechtsfragen an das für Sie zuständige Personalamt.

Die ordentliche Kündigung

Per SMS kündigen?

Unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeht, sind bestimmte Vorschriften und Fristen einzuhalten, wenn ein Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll.

Eine bestimmte Form ist für Kündigungen nicht vorgeschrieben, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart. Entscheidend ist, dass der Kündigende seinen Willen unmissverständlich mitteilt und dass klar ist, auf welchen Zeitpunkt hin das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Üblich ist ein eingeschriebener Brief. Es kann aber auch mündlich oder per SMS gekündigt werden, was allerdings aus Beweisgründen nicht empfehlenswert ist.

Die Kündigungsfristen

In der Regel sind die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag festgelegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fristen (Art. 335c OR). Diese betragen

•    während der (maximal dreimonatigen) Probezeit: sieben Tage (auf einen beliebigen Wochentag)

•    im ersten Dienstjahr: einen Monat

•    ab dem zweiten bis und mit neunten Dienstjahr: zwei Monate

•    danach: drei Monate

Immer per Monatsende

Gekündigt wird nach Ablauf der Probezeit jeweils auf ein Monatsende. Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen nur durch schriftliche Vereinbarung abgeändert werden, also im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen stets gleich lange Fristen gelten. Die Kündigungsfristen gelten auch bei Anstellungen mit kleinem Teilzeitpensum oder bei Arbeit im Stundenlohn. Kündigungen per sofort sind nur aus wichtigen Gründen möglich (siehe Seite 36) oder im gegenseitigen Einvernehmen.

Akzeptieren Sie keine Kündigung, bei der die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird – es sei denn, Sie haben eine neue Stelle. Die Arbeitslosenversicherung zahlt erst, wenn Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine Lohnansprüche mehr geltend machen können.

Ab wann gilt die Kündigung?

Wirksam wird eine Kündigung erst, wenn der Empfänger davon Kenntnis hat. Massgebend ist also nicht der Poststempel. Das heisst: Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats bei der Gegenpartei eintreffen, damit die Kündigungsfrist am Ersten des Folgemonats beginnen kann. Trifft die Kündigung zu spät ein, verlängert sich das Arbeitsverhältnis um einen Monat. Kann ein eingeschriebener Brief nicht zugestellt werden, gilt er als beim Empfänger eingetroffen, sobald er vom Postamt abgeholt wird oder vom Empfänger hätte abgeholt werden können.

Häufig wird eine Kündigung zunächst im persönlichen Gespräch mitgeteilt, und der eingeschriebene Brief folgt als Bestätigung. In diesem Fall ist die Kündigung bereits mündlich gültig erfolgt. Wer den Brief nicht abholt, kann also die Kündigung weder verhindern noch verzögern.

Der Zeitpunkt des Empfangs der Kündigung ist auch massgebend, wenn es um die Frage geht, welche Kündigungsfrist anwendbar ist.

Hans H. hat seine Stelle am 1. Juli 2010 angetreten. Ein Jahr später, am 29. Juni 2011, erhält er die Kündigung auf Ende Juli. Hans H. ist damit nicht einverstanden und verlangt den Lohn bis Ende August. Er argumentiert, die Kündigungsfrist falle in sein zweites Dienstjahr und betrage somit zwei Monate.

Die Kündigung ist jedoch korrekt. Massgebend in diesem Zusammenhang ist einzig und allein der Erhalt der Kündigung, nicht aber der Beginn der Kündigungsfrist. Herr H. erhält die Kündigung am 29. Juni, also noch im ersten Dienstjahr. Deshalb beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Fragen Sie nach dem Kündigungsgrund

Recht auf schriftliche Begründung

Obwohl grundsätzlich auch ohne triftigen Grund gekündigt werden kann, haben Sie das Recht, eine schriftliche Begründung der Kündigung zu verlangen (Art. 335 OR; Muster im Anhang). In kritischen Fällen empfiehlt es sich, dies zu tun. Denn falls Sie arbeitslos werden sollten, muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund gegenüber der Versicherung angeben. Geprüft wird dann, ob Sie mit Ihrem Verhalten die Kündigung möglicherweise verschuldet haben. Und dann riskieren Sie Taggeldkürzungen (siehe Seite 126). Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig Bescheid zu wissen, damit Sie reagieren können.

Sind Sie mit der Kündigungsbegründung Ihres Arbeitgebers nicht einverstanden? Dann protestieren Sie schriftlich und legen Sie Ihre Sicht der Dinge dar. Diesen Protest können Sie wenn nötig später der Arbeitslosenversicherung vorlegen. Die Kündigung allerdings ist auch gültig, wenn die Begründung verweigert wird oder falsch ist. Allenfalls wäre dann zu prüfen, ob die Kündigung missbräuchlich ist (siehe Seite 31).

Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen

Vorzeitige Auflösung? – Aufgepasst!

Sind beide Seiten einverstanden, kann ein Arbeitsverhältnis auf einen beliebigen Zeitpunkt hin aufgelöst werden – auch ohne Einhaltung der Kündigungsfristen. Als Arbeitnehmer sollten Sie sich jedoch gut überlegen, ob Sie zu einer solchen Lösung Hand bieten wollen. Auf jeden Fall sollten die Einzelheiten einer Auflösungsvereinbarung schriftlich festgehalten werden. Prüfen Sie diese genau und holen Sie im Zweifelsfall juristischen Rat ein, bevor Sie unterschreiben. Und so schützen Sie sich vor bösen Überraschungen:

•    Stimmen Sie keiner Verkürzung der Kündigungsfrist zu – es sei denn, Sie haben eine neue Stelle.

•    Stimmen Sie keiner Vertragsauflösung zu, falls Sie arbeitsunfähig oder schwanger sind und einen Kündigungsschutz geniessen (siehe Seite 26).

•    Wenn Sie einen Kompromiss aushandeln, sollten Sie darauf achten, dass nicht nur Sie Zugeständnisse machen. Mögliche Verhandlungspunkte zu Ihren Gunsten können sein: vorteilhafte Frühpensionierung, Verlängerung der Kündigungsfrist, Abfindung, Outplacement (professionelle Hilfe bei der Stellensuche).

•    Unterschreiben Sie keine Klausel «per Saldo aller Ansprüche», wenn Sie nicht wirklich sicher sind, dass alles seine Richtigkeit hat.

•    Beharren Sie auf einem fairen, wahrheitsgetreuen Arbeitszeugnis. Lassen Sie dieses zur Sicherheit von Fachleuten kontrollieren.

Unter Umständen stellt Sie die Arbeitgeberin schon während der Kündigungsfrist von der Arbeit frei. Das ist nicht dasselbe wie eine fristlose Entlassung: Sie erhalten bis zum Ende der Kündigungsfrist Ihren Lohn, müssen aber nicht mehr zur Arbeit erscheinen (siehe Seite 41).

Haben Sie voreilig eine Vereinbarung unterschrieben, die sich für Sie als nachteilig erweist? Unter Umständen ist noch nicht alles verloren. Angestellte haben von Gesetzes wegen gewisse zwingende Ansprüche, auf die sie während des Arbeitsverhältnisses sowie einen Monat danach nicht gültig verzichten können – zum Beispiel Ferienansprüche (Art. 341 OR). Mehr dazu lesen Sie auf Seite 50.

Betroffen von einer Massenentlassung?

«Wirtschaftskrise zwingt zum Personalabbau», «Tausende von Stellen im Bankensektor bedroht» – in den letzten Jahren dominierten bedrohliche Schlagzeilen die Wirtschaftsnachrichten. Befürchten auch Sie, dass in Ihrer Firma ganze Abteilungen geschlossen werden oder dass einer grösseren Anzahl von Mitarbeitern gekündigt wird? Dann muss Ihr Arbeitgeber spezielle Regeln beachten.

Als Massenentlassungen gelten gemäss Artikel 335d OR Kündigungen, die der Arbeitgeber aus Gründen ausspricht, die in keinem Zusammenhang stehen mit der Person des betroffenen Arbeitnehmers – etwa mit der Leistung oder dem Verhalten. Zudem spricht man von Massenentlassung, wenn innerhalb von 30 Tagen einer Mindestanzahl von Mitarbeitern...

Erscheint lt. Verlag 1.4.2011
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
ISBN-10 3-85569-548-2 / 3855695482
ISBN-13 978-3-85569-548-5 / 9783855695485
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