Das Kfz im Steuerrecht
dbv-Verlag (Österreich)
978-3-7041-0595-0 (ISBN)
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Das Thema "Kraftfahrzeug" spielt bei der täglichen Beratung bzw ganz generell im Steuerrecht - und hier bei Betriebsprüfungen - eine Hauptrolle. Zahlreiche Beispiele und praktische Tipps zeigen, worauf dabei geachtet werden muss.
Die 3. Auflage enthält die aktuelle Rechtsprechung, überarbeitete Beispiele und die aktuellen Steuersätze unter Einbeziehung des AbgÄG 2014.
Aus dem Inhalt:
• Begriffserklärungen
• NoVA neu: Besteuerung und Berechnung
• Leasing von Kraftfahrzeugen
• Kfz und Betriebsprüfung
- Privatanteile
- Fahrtenbücher
- An- und Verkauf
- Vorführkraftfahrzeuge
- Vermittlungsprovisionen
- Differenzbesteuerung
- Betriebliche Nutzung von Pkw
- Firmentankstellen
- Rechnungsausstellung
- Anzahlungen
- Pkw mit Wechselkennzeichen
- außergewöhnliche Belastung
3 Kapitel
Vorwort
Kap 1 Das Kfz im Steuerrecht
1.1 Übersicht und allgemeine Begriffserläuterungen
1.1.1 Pkw
1.1.2 Lkw, Zugmaschinen und Busse
1.1.3 Kleinlastkraftwagen
1.1.4 Kleinbusse
1.1.5 Krafträder
1.1.6 Übersicht
1.1.7 Anschaffungskosten
1.1.8 Luxustangente
1.1.9 Gebrauchtfahrzeuge
1.1.10 Abschreibung
1.1.11 Leasing
1.1.12 Kfz als Sachbezug
1.1.13 Kilometergeld
1.1.14 Ankauf eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land durch einen Unternehmer
1.1.15 Ankauf eines Gebrauchtfahrzeuges aus der EU durch einen Unternehmer
1.1.16 Ankauf eines Fahrzeuges aus einem Drittland
1.1.17 Reparaturen
1.2 Leasing von Kraftfahrzeugen
1.2.1 Vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages
1.3 Kraftfahrzeuge und Betriebsprüfung
1.3.1 Privatanteile
1.3.2 Fahrtenbücher
1.3.3 An- und Verkäufe
1.3.4 Vorführkraftfahrzeuge
1.3.5 Vermittlungsprovisionen
1.3.6 Differenzbesteuerung
1.3.7 Betriebliche Nutzung von Pkw
1.3.8 Firmentankstellen
1.3.9 Rechnungsausstellung
1.3.10 Anzahlungen
1.3.11 Pkw mit Wechselkennzeichen
1.3.12 Außergewöhnliche Belastung
Kap 2 Normverbrauchsabgabe
2.1 Einleitung
2.2 Änderungen ab 1.3.2014
2.3 Besteuerung NoVA-Neu
2.4 Welche Vorgänge unterliegen der NoVA?
2.5 Was gilt als Kraftfahrzeug?
2.6 Welche Vorgänge sind steuerbefreit?
2.6.1 Fahrzeuglieferungen an behinderte Personen
2.6.2 Begriffserläuterung Steuerbefreiung/ Befreiung im Wege der Vergütung
2.7 Wer schuldet die NoVA?
2.8 Von welcher Bemessungsgrundlage ist NoVA zu entrichten?
2.9 Wie berechnet sich der Steuersatz?
2.9.1 Abzugsposten
2.9.2 Bonus für umweltfreundliche Antriebe
2.9.3 Motorräder
2.9.4 Alle Kraftfahrzeuge außer Motorräder
2.10 Wann entsteht die Steuerschuld?
2.11 Wann und wo ist die NoVA zu entrichten?
2.12 Wann können Berichtigungen vorgenommen werden?
2.13 Welche Aufzeichnungsverpflichtungen gibt es?
2.14 Was versteht man unter der Bescheinigungspflicht?
2.15 Die Genehmigungsdatenbank
2.16 Wann ist die NoVA zu vergüten?
2.17 NoVA-Vergütung bei Export
2.18 Die NoVA für Pkws bei Fahrzeughändlern und Kfz-Werkstätten
2.19 Gebrauchtwagenimporte
2.20 Leasingfahrzeuge/Tageszulassungen
2.21 Formulare
Kap 3 Kraftfahrzeugsteuer
3.1 Einleitung
3.2 Welche Kraftfahrzeuge sind betroffen?
3.3 Welche Fahrzeuge sind ua steuerbefreit?
3.4 Wie ist bei Vorliegen von Wechselkennzeichen vorzugehen?
3.5 Wer schuldet die Steuer?
3.6 Wie lange ist man steuerpflichtig?
3.7 Was ist Bemessungsgrundlage?
3.8 Wie hoch ist der Steuersatz?
3.9 Gibt es eine Anzeigepflicht?
3.10 Für welchen Zeitraum muss die Steuer entrichtet werden?
3.11 Wann muss die Steuer bezahlt werden?
3.12 Welches Finanzamt ist zuständig?
3.13 Ist eine Jahreserklärung abzugeben?
Kap 1 Das Kfz im Steuerrecht 1.1 Übersicht und allgemeine Begriffserläuterungen 1.1.1 Pkw Für Pkw und Kombi besteht (im Normalfall) kein Vorsteuerabzug; das gilt sowohl für die Anschaffung, Leasing und den laufenden Betrieb. Ausnahmen bestehen für Fahrschul-Kfz, Vorführ-Kfz, Kfz zur Weiterveräußerung, Kfz zur gewerblichen Personenbeförderung, Hotelwagen oder Kfz-Vermietung (darunter ist auch die Zurverfügungstellung eines Leihwagens durch eine Werkstätte für die Zeit der Reparaturarbeiten zu verstehen); auch hier ist sowohl die Anschaffung, Leasing und der laufende Betrieb umfasst. Wird ein Pkw, Kombi oder Kraftrad zu mindestens 80% zur Begleitung von Schwer- oder Sondertransporten eingesetzt, dürfen Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder Betrieb abgezogen werden. 1.1.2 Lkw, Zugmaschinen und Busse Für die Anschaffung und den Betrieb von Lkw, Zugmaschinen und Bussen ist ein Vorsteuerabzug uneingeschränkt möglich. Es existieren keine Höchstgrenzen für die steuerlich maßgeblichen Anschaffungskosten. 1.1.3 Kleinlastkraftwagen Kleinlastkraftwagen sind solche, die sich sowohl vom äußeren Erscheinungsbild als auch von der Ausstattung von einem Pkw unterscheiden. Nähere Bestimmungen dazu siehe Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl I 193/2002. Praxistipp! Die aktuelle Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Klein-Lkw und Pritschenwagen ist auf der Homepage des BMF unter: https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html abrufbar. ---------- 2.4 Welche Vorgänge unterliegen der NoVA? Der NoVA unterliegen folgende Vorgänge: - Lieferungen gegen Entgelt von bisher im Inland nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung! --> Tipp: Die Vergabe eines Probe- oder Überstellungskennzeichens gilt nicht als Zulassung im Inland. - Die erstmalige Zulassung eines Kfz zum Verkehr im Inland. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die bisher nicht NoVA-pflichtig oder NoVA-befreit waren (zB Vorführfahrzeuge). --> Hinweis: Laut Verwaltungsgerichtshof ist die NoVA-Pflicht in jenem Land gegeben, in dem das Fahrzeug überwiegend eingesetzt wird. Wird daher mit einem Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen länger als ein Monat in Österreich gefahren, löst dies NoVA-Pflicht aus! - Der innergemeinschaftliche Erwerb (ausgenommen der Erwerb durch befugte Fahrzeughändler zu Weiterveräußerung). - Der Eigenverbrauch durch Entnahme. - Die Änderung einer begünstigten Nutzung. Diese liegt vor, wenn beispielsweise das Fahrschulfahrzeug nunmehr vom Unternehmer für andere Zwecke verwendet wird. Die NoVA ist vom Zeitwert des Fahrzeuges zu entrichten. 2.5 Was gilt als Kraftfahrzeug? - Personenkraftwagen (Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur) - Krafträder mit mehr als 100 Kubikzentimeter Hubraum (Unterpositionen 8711 20, 8711 30, 8711 40 00 und 8711 50 00 der Kombinierten Nomenklatur) --> Tipp: Wohnmobile, Golfwagen, Schneemobile und Quads unterliegen ebenfalls bis auf wenige Ausnahmen der NoVA. Oldtimer sind nicht NoVA-pflichtig, wenn sie unter der Position 9705 einordenbar sind (zB Fahrzeug wurde vor 1950 hergestellt). --> Hinweis: Für die NoVA ist ausschließlich die zolltarifische Einstufung relevant. Die Einstufung nach Kleinlastkraftwagen oder Kleinbussen (vgl Tz 1.1.3 bzw 1.1.4) hat keine Bedeutung! Sport-Utility-Vehicles (SUV’s) fallen unter Position 8703 und sind daher NoVA-pflichtig.
Erscheint lt. Verlag | 26.8.2014 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 105 x 210 mm |
Gewicht | 66 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Allgemeines / Lexika |
Schlagworte | Auto • Betriebsprüfung • KFZ • Leasing • LKW • Luxus • Nova • Österreich • PKW • Sachbezug • Steuer • Vorsteuer |
ISBN-10 | 3-7041-0595-3 / 3704105953 |
ISBN-13 | 978-3-7041-0595-0 / 9783704105950 |
Zustand | Neuware |
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