Der Einfluss des unionsrechtlichen Beihilfenverbots auf das deutsche Steuerrecht
Dargestellt an den Beispielen der sogenannten Sanierungsklausel und der Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen
2014
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65461-3 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65461-3 (ISBN)
Die Selektivität ist wichtigstes Merkmal der Beihilfe. Eine Grundlage für die Korrektur beihilferechtswidriger Steuerbescheide fehlt. Bei Verstößen gegen das Beihilfenverbot und Grundfreiheiten ist ersteres vorrangig. Die Sanierungsklausel ist nicht selektiv. Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen sind überwiegend Altbeihilfen.
Bei der Anwendung des Beihilfenverbots bildet die Selektivität einen Prüfungsschwerpunkt. Untersucht wird unter anderem, ob die Abgabenordnung Grundlagen für die Korrektur von Steuerfestsetzungen bei einem Verstoß gegen das Beihilfenverbot vorsieht und welchen Einfluss die Prinzipien des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit auf die Rückforderung unzulässiger Beihilfen haben. Gegenstand der Untersuchung ist außerdem, welche Rechtsfolgen bei gleichzeitig vorliegenden Verstößen gegen das Beihilfenverbot und die Grundfreiheiten eintreten und ob die Auffassung der EU-Kommission zutrifft, dass die sogenannte Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe zu qualifizieren ist. Schließlich wird erörtert, ob Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen unzulässige Beihilfen sind.
Bei der Anwendung des Beihilfenverbots bildet die Selektivität einen Prüfungsschwerpunkt. Untersucht wird unter anderem, ob die Abgabenordnung Grundlagen für die Korrektur von Steuerfestsetzungen bei einem Verstoß gegen das Beihilfenverbot vorsieht und welchen Einfluss die Prinzipien des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit auf die Rückforderung unzulässiger Beihilfen haben. Gegenstand der Untersuchung ist außerdem, welche Rechtsfolgen bei gleichzeitig vorliegenden Verstößen gegen das Beihilfenverbot und die Grundfreiheiten eintreten und ob die Auffassung der EU-Kommission zutrifft, dass die sogenannte Sanierungsklausel als unzulässige Beihilfe zu qualifizieren ist. Schließlich wird erörtert, ob Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen unzulässige Beihilfen sind.
Friederike Grube hat Rechtswissenschaften in München und Regensburg studiert. Sie ist Richterin am Bundesfinanzhof und seit vielen Jahren Lehrbeauftragte an der Universität Passau sowie an der FU Berlin. Ferner ist sie Mitherausgeberin einer Zeitschrift zum Umsatzsteuerrecht und Verfasserin zahlreicher Beiträge auch zum europäischen Steuerrecht.
Inhalt: Begriffsmerkmal Selektivität - Verfahrensrechtliche Kontrolle - Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen - Nationale Rechtsgrundlagen zur Korrektur beihilferechtswidriger Steuerfestsetzungen - Verhältnis Beihilfenverbot zu Grundfreiheiten - Sanierungsklausel - Steuervergünstigungen für gemeinnützige Unternehmen.
Erscheint lt. Verlag | 30.7.2014 |
---|---|
Reihe/Serie | Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa ; 25 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 310 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Schlagworte | Beihilfenverbots • Beihilfeverbot • Beihilfeverfahren • beispielen • dargestellt • Deutsche • Einfluss • Friederike • Gemeinnützige • Grube • Rainer • Sanierungsklausel • Selektivität • sogenannten • Steuerfestsetzungen • Steuerrecht • Steuervergünstigungen • unionsrechtlichen • Unionsrechtliches • Unternehmen • Vertrauensschutz • Wernsmann |
ISBN-10 | 3-631-65461-8 / 3631654618 |
ISBN-13 | 978-3-631-65461-3 / 9783631654613 |
Zustand | Neuware |
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