Einheitlicher Ansprechpartner und effet utile im deutschen Bundesstaat.

(Autor)

Buch | Softcover
299 Seiten
2014
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-14370-2 (ISBN)
69,90 inkl. MwSt
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Herzstück der Dienstleistungsrichtlinie ist wohl die Institution der sog. »einheitlichen Ansprechpartner«. Der grundgesetzlichen Kompetenzordnung folgend lag es an den Ländern, selbige zu implementieren. Dem ist ein gegenwärtiges Nebeneinander stark divergierender Landeslösungen geschuldet, was Zweifel an der Richtlinienkonformität begründet. Ausgehend davon beleuchtet die Autorin das der Richtlinie zugrunde zu legende Verständnis der »Einheitlichkeit«, um sodann unter kritischer Analyse der nationalen Umsetzung einen Vorschlag zur »Nachjustierung« zu unterbreiten.
Als Herzstück der Dienstleistungsrichtlinie kann wohl die auf ihrem Art. 6 beruhende Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einführung sog. »einheitlicher Ansprechpartner« bezeichnet werden. Der grundgesetzlichen Kompetenzordnung folgend lag es an den Ländern, entsprechende Institutionen zu implementieren. In der Folge existieren in Deutschland mittlerweile mehr als 300 solcher Ansprechpartner, deren verwaltungsorganisationsrechtliche Ausgestaltung zwischen den Bundesländern stark divergiert.

Dies weckt Zweifel an der Richtlinienkonformität der erfolgten Umsetzung und veranlasst dazu, über alternative Lösungen nachzudenken. Kati Quaas widmet sich in ihrer Untersuchung dem Begriffsverständnis von »Einheitlichkeit«, das der Dienstleistungsrichtlinie - insbesondere unter Berücksichtigung des unionsrechtlichen Prinzips des effet utile - zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon unterzieht sie die erfolgte Umsetzung im nationalen Recht einer kritischen Analyse, um schließlich Möglichkeiten aufzuzeigen, einen dem Effektivitätsgedanken entsprechenden Zustand herzustellen.

Kati Quaas, geboren 1984, studierte von 2003–2008 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Im Anschluss war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Univ.-Prof. Dr. Klaus Rogall tätig; daneben war sie als wissenschaftliche Hilfskraft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam beschäftigt. Unter Betreuung von Univ.-Prof. Dr. Andreas Musil fertigte sie an der Universität Potsdam während dieser Zeit die Dissertation zu Fragen der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie an, wobei im Januar 2014 die Promotion erfolgte. Seit 2013 absolviert sie das Referendariat am Landgericht Meiningen und an der Verwaltungshochschule Speyer.

Einleitung

Einführung und Problemstellung – Gang der Untersuchung

1. Methodologische Grundlegung: Zur Auslegung im Unionsrecht, insbesondere zum effet utile

Auslegung: »Rekonstruktion des dem Gesetze innewohnenden Gedankens« – Die Auslegungsmethodik im Unionsrecht – Im Speziellen: Die Auslegung einer Richtlinie

2. Der »einheitliche« Ansprechpartner nach Art. 6 Abs. 1 DLRL

Auslegung der »Einheitlichkeit« – Probleme, die sich aus dieser Auslegung auf Unions- und auf nationaler Ebene ergeben

3. Die Kompetenzgrundlage der Regelungen zum einheitlichen Ansprechpartner

Rechtsgrundlage: Ex-Art. 47 Abs. 2, 55 EGV (Art. 53 Abs. 1, 62 AEUV) – Kompetenzausübungsschranken: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. Die einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern und die Grenzen ihrer Verbandskompetenz

Die organisationsrechtliche Umsetzung des einheitlichen Ansprechpartners in Deutschland – Zuständigkeitsgrenzen der einheitlichen Ansprechpartner in den Bundesländern, insbesondere: die Verbandskompetenz – Problem: Keine Korrelation zur »Einheitlichkeit« im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie

5. Die mögliche Umsetzung eines »echten« Wahlrechts im nationalen Recht

Verbandsübergreifendes Handeln nach geltendem Recht: § 71d (L)VwVfG? – Lösungsansatz de lege ferenda

Gesamtergebnis

Literatur, Sachwortverzeichnis

»Allein schon die Aufarbeitung der sechszehn Umsetzungsvarianten in den deutschen Bundesländern stellt eine eindrucksvolle wissenschaftliche Leistung dar - wer sich mit damit in Zusammenhang stehenden Fragen befasst, dem oder der sei die Lektüre des vorliegenden Werkes empfohlen.« Ass-Prof. Dr. Teresa Weber, in: Zeitschrift für Öffentliches Recht, 2/2016

»[E]in weniger abrupter Abschluss hätte sich vorteilhaft ausgenommen, um den positiven Gesamteindruck dieser im Übrigen sehr soliden Abhandlung abzurunden.« Univ.-Prof. Dr. Alexander Windoffer, in: Gewerbearchiv, 2/2015

»Allein schon die Aufarbeitung der sechszehn Umsetzungsvarianten in den deutschen Bundesländern stellt eine eindrucksvolle wissenschaftliche Leistung dar – wer sich mit damit in Zusammenhang stehenden Fragen befasst, dem oder der sei die Lektüre des vorliegenden Werkes empfohlen.« Ass-Prof. Dr. Teresa Weber, in: Zeitschrift für Öffentliches Recht, 2/2016

»[E]in weniger abrupter Abschluss hätte sich vorteilhaft ausgenommen, um den positiven Gesamteindruck dieser im Übrigen sehr soliden Abhandlung abzurunden.« Univ.-Prof. Dr. Alexander Windoffer, in: Gewerbearchiv, 2/2015

Erscheint lt. Verlag 29.7.2014
Reihe/Serie Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1271
Zusatzinfo 3 Abb.; 299 S., 3 schw.-w. Abb., 3 schw.-w. Zeichn.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 400 g
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht
Schlagworte Bundesstaat • Effet utile • Einheitlicher Ansprechpartner • Kompetenz
ISBN-10 3-428-14370-1 / 3428143701
ISBN-13 978-3-428-14370-2 / 9783428143702
Zustand Neuware
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