Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung - O. Mundt

Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung

Vierundzwanzigster Band

(Autor)

Bernhard Dackelmann (Herausgeber)

Buch | Softcover
VIII, 288 Seiten
1892 | 1. Softcover reprint of the original 1st ed. 1892
Springer Berlin (Verlag)
978-3-642-93820-7 (ISBN)
54,99 inkl. MwSt

Inhalts-Verzeichniß.- 1. Aenderungen in dem Berechtigungswesen der höheren Preußischen Lehranstalten. (1. Dezember 1891).- 2. Betr. Bescheinigung der Unabkömmlichkeit für die auf Grund des Reichs-Militärgesetzes 2c. zulässige Zurückstellung von Reichs-Staats- und Kommunalbeamten. (30. Juni 1891).- 3. Bekanntmachung, betreffend die Wahrnehmung der Obliegenheiten der unteren und höheren Verwaltungsbehörden bei Kollisionsfällen in Sachen der Invaliditäts- und Altersversicherung. (12. November 1891).- 4. Bekanntmachung, betreffend die Durchführung der Invaliditäts- und Altersversicherung (24. Dezember 1891).- 5. Befriedigung des Putzholzbedarfs der kleineren Gewerbetreibenden aus den Staatswaldungen (7. September 1891).- 6. Eintragung des nicht zur Balance zu ziehenden Nutzholzes in die Material-Abnutzungs-Uebersicht. - Ergänzung des formulars PI (27. Novembex 1891).- 7. Maßregeln zur Vertilgung der Nonne. (21. November 1891).- 8. Betr. Abstandnahme von der Wiedereinziehung überhobener Theile von Monatsraten, von den an verunglückte forstarbeiter und deren hinterbliebene aus dem Gnadenpensions bewilligten fortlaufenden Unterstützungen. (5. November 1891).- 9. Aufstellung einer Nachweisung über die vorhandenen, aus dem forstbaufonds zu errichtenden und zu unterhaltenden Gebäude. (30. November 1891).- 10. Beschränkung der Zulassung zur Laufbahn für den rheinisch-westfälischen Gemeinde-Oberförsterdienst. (28. Dktober 1891).- 11. Betr. Den in der Untersuchungsfache wider einen Königlichen Förster wegen fahrlässiger Tödtung eines Menschen von der Königlichen Regierung zu P. erhobenen Konflikt. $$ frac{{10.,October,1891}} {{13. ,November,1891}} $$.- 12. Berjandlunge des Abgeordnetenhauses über das Wildschadengesetz. (Fortsetzung von Bd.XXIII. Heft 4 S. 428).- B. Berathung des vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines Wildschadengesetzes. (

4a bis 14).- C. Desgl. Fortsetzung. (

14a bis zum Schluß).- D. Desgl. Fortsetzung (Nochmalige Abftimmung).- E. Cntwurf eines Wildschadengesetzes ind der vom Abgevrdnetenhause beschlossenen Fassung.- 13. Verhandlungen des Herrenhauses über das Wildschadengesetz.- A. Erste Berathung. (Ueberweisung an eine Kommission).- B. Bericht der XIII. Kommiffion. (Borschläge).- C. Zweite Berathung. (Schluß).- 14. Jagdvergehen. Jst Einziehung der Transportmittel zulässig? (Urth. Des Reichsger. Vom 22. Mai 1891).- 15. Ist der Besitzer eines Gartens zu bestrafen, wenn er zum Schutze der Gartenfrüchte Hasenschlingen daselbst aufgestellt hat? (Urth. Des Reichsger. Vom 2. Juni 1891).- 16. Veränderungen im Königl. Preuß. Forst- und Jagdverwaltungs- Personal vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1891.- 17. Ordensverleihungen an forst- und Jagdbeamte vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1891.- 18. Abänderung des
15 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jäger- Korps vom 1. Februar 1887. (8. Februar 1892).- 19. Abänderung der Bestimmungen über die Ausbildung und Prüfung für den Königlichen forstverwaltungsdienst und des Regulativs für die Königlichen forst-Akademien in folge der eingetretenen Aenderungen in dem Berechtigungswesen der höheren Preußischen Lehranstalten. (27. Februar 1892).- 20. Regelung der Gehälter der Förster und der Beamten der forstlichen Nebenbetriebsanstalten nach Dienstaltersstufen. (17. Januar 1892).- 21. Denselben Gegenstand betr. (18. März 1892).- 22. Ausführung von Meliorationen auf Forstdienstländereienaus Staatsfonds betr. (4. Februar 1892).- 23. Rechnungs-Abschluß des Brandversicherungs-Vereins Preußischer forstbeamten für das XII. Rechnungsjahr 1891 (10. Februar 1892).- 24. Zwölfter Jahresbericht über den Brandversicherungs-Verein Preußischer forstbeamten für das Geschäftsjahr 1891 (10. Februar 1892).- 25. Bekanntmachung, betr. die Einberufung der XII. Ordentlichen General-Versammlung des Brandversicherungs-Vereins Preußischer Forstbeamten (13. Wlai 1892).- 26. Bestimmungen über die Unrechnung der Miltitärdienstzeit auf das Dienstalter der Forstbeamten. (26. Januar 1892).- 27. Die Anmeldung der der Versicherungspflicht unterliegenden Arbeiter zur Krankenversicherung betr. (24. Dezember 1891).- 28. Aufforstung von Oedländereien. (28. Januar1892).- 29. Herstellung der Bestandskarte für den Hochwald nach fertigung der Bestandsbeschreibung und vor Entwerfung des Betriebsplanes (23. Februar 1892).- 30. Heranziehung des fiskus zur Gemeinde-Einkommensteuer. (16. Dezember 1891).- 31. Vorschriften für die Lieferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken. (18. Januar 1892).- 32. Etat der Forstverwaltung für das Jahr vom 1. April 1892/93.- 33. Die etatsmäßgen Forstslächen, fowie der etatsmäßge Natural-Ertrag für das Jahr 1. April 1892/93 und Einnahme Titel 1 für Holz..- 34. Verhandlungen des Hauses der Ubgeordneten über den Etat der Forstverwaltung für das Jahr 1. April 1892/93.- A. Zweite Berathung.- B. Dritte Berathung.- 35. Aenderungen in der Titelbezeichnung des Etats der Forstverwaltung. (28. März 1892).- 36. Strafbarkeit des unberechtigten Abhaltens com Mitbieten bei öffentlichen Versteigerungen. (31. März 1892).- 37. Desgleichen vom 1. Januar bis 31. März 1892.- 38. Desgleichen vom 1. Januar bis 31. März 1892.- 39. 41. Verzeichnißder zum Besten der Kronprinz Friedrich Wilhelm- und Kronprinzessin Victoria-Forstwaisenstiftung bei der Central-Sammelstelle (Rechnungs-Rath Hoppe zu Berlin W.9, Leipzigerplatz 7) weiter eingegangenen freiwilligen Beiträge.- 40. 42. Verzeichniß desgl.- 41. Beschäftigung und Remunerirung forstversorgungsberechtigter Anwärter. (2. Mai 1892).- 42. Regelung der Gehälter der Förster und der Beamten der forstlichen Nebenbetriebsanstalten nach Dienstaltersstufen. (19. Juni 1892).- 43. Bekanntmachung der Mitglieder des Verwaltungsraths des Brandversicherungsvereins Preußischer Forstbeamten für die Wahlperiode 1892/1895. (9. Juli 1892).- 44. Anrechnung der Dienstzeit der zuerst im Gemeinde- oder Institutendienste angestellt gewesenen und in den Staatsdienst zurückversetzten Förster. (8. April 1892).- 45. Anweisung, betr. das Verfahren bei Berichtigung von Quittungskarten für die Invaliditäts- und Altersversicherung (

125 und 127 des Reichsgesetzes, betr. die Invaliditäts- und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889.) (10. Mai 1892).- 46. Vergleichung der in den jährlichen Hauungsplänen zur Durchforstung bestimmten Gesammtfläche mit den aufgestellten Durchforstungsplänen (17. Mai 1892).- 47. Aversionirung der in Staatdienstangelegenheiten entstehenden Postporto- und Gebührenbeträge. (24. März 1892).- 48. Heranziehung des Fiskus zu den auf das Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben von fiskalischen Domänen- und Forstgrundstücken für das Jahr 1. April 1892/93. (28. Mai 1892).- 49. Aenderungen in den Vorschriften über die Revision der Königl. Forstkassen. (11. April 1892).- 50. Einfetzung eines Ausfschusses zur Untersuchung der Wasserverhältnisse in den der Ueberschwemmungsgefahr besonders ausgesetzten Flußgebieten. (16. Mai 1892).- 51. Aufstellungeiner land- und forstwirthschaftlichen Unfallstatistik. (28. April 1892).- 52. Ausübung der Jagd ohne Erlaubnißschein (Urth. des Kammerger. vom 22. September 1890).- 53. Was ist unter Ausübung der Jagd im Sinne des
16 J. P. G.'s (betr. Erfordernitz des Jagdscheins) zu verstehen? (Urth. des Kammerger. vom 7. Juli 1890).- 54. Jagdausübung ohne Begleitung des Jagdpächters in Hannover (Urth. des Kammerger. vom 1. Dezember 1890).- 55. Gesetz, betr. die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen (19. Mai 1891).- 56. Bekanntmachung, betr. die Ausführung des Gesetzes über die Prüfung der Läufe und Derschlüsse der handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891. (22. Juni 1892).- 57. Polizei-Verordnung über den Verkehr mit Roth-, Dam- und Rehwild für den Umfang der Provinz Brandenburg und des Stadtkreifes Berlin. (31. Mai 1892).- 58. Desgleichen vom 1. April bis 1. Juli 1892.- 59. Desgleichen vom 1. April bis 1. Juli 1892.- 60. 43. Verzeichniß desgl.- 61. Rechnungsabschluß über den Kapitalfonds der "Kronprinz Friedrich Wilhelm- und Kronprinzessin Victoria-forstwaisenstiftung" für das Jahr vom 1. April 1891 bis dahin 1892.- 62. Beschränkung der Notirung forstversorgungsberechtigter Jäger bei mehreren Königlichen Regierungen. (24. August 1892).- 63. Betheiligung der Forstreferendare an den Forstkassen-Revisionen. (28. September 1892).- 64. Uebertragung selbstständiger Dezernate an die bei den Regierungen beschästigten Forstassessoren und Regelung des Stimmrechts derselben nach den für die Regierungsassessoren maßgebenden Grundsätzen. (24. August 1892).- 65. Berechnung des steuerpslichtigen Einkommens der Königlichen Forstbeamten. (4. Dezember 1891).- 66. Inficirung der Nonnenraupen mit dem die Flacherie erzeugenden Bacillus (2. Juli 1892).- 67.Verrechnung der durch die Unfallverficherungsgefetze für die land- und forftwirthfchaftlichen Arbeiter entftehenden Ausgaben. (24. September 1892).- 68. Zahlung der Krankenkaffenbeiträge für die forstfiskalischen Arbeiter. (28. September 1892).- 69. Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens aus dem Betriebe der Forstwirthschaft. (10. Dizembem 1891).- 70. Holzzölle und sonstige forstlich beachtenswerthe Zölle.- I. Aus dem Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Desterreich-Ungarn. (6. Dezember 1891).- II. Aus dem Handels-, Zoll- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Jtalien. (6. Dezember 18191).- III. Aus dem Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Belgien. (6. Dezember 1891).- VI. Aus dem Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz. (10. Dezember 1891).- 71. Gesetz, betr. Die Anwendung der vertragsmäßigen Zollsätz auf Getreide, Holz und Wein. Vom 30. Januar 1892. (Im Auszuge).- 72. Bestimmungen zur Ausführung des vorstehenden Gesetzes. (30. Januar 1892).- 73. Begründung von Ansiedelungen auf forstfiskalischen Grundstücken. (16. Juli 1892).- 74. Jagen auf einem Grundstück, bezüglich dessen das Jagdrecht ruht. (Entsch. Des Kammergerichts vom 23. Oktober 1890).- 75.Teckel, Teckelbastarde und hühnerhunde gehören nicht zu den "Jagdhunden (Bracken)" im Sinne der hannoverschen Jagdvordnung. (Entscheidung des Kammergerichts vom 22. Juni 1891).- 76. Wer dem Jagdberechtigten die Ausübung der Jagd durch herstellung der dazu erforderlichen hilfsmittel und Veranstaltungen ermöglichen oder erleichtern will, oder wer in letzterer Absicht das in den Schlingen gefangene Wild herausnimmt und dem Jagdberechtigten überbringt, übt nicht im gesetzlichen Sinne die Jagd aus und bedarfnicht der Lösung eines Jagdscheins. (Entscheidung des Kammergerichts vom 22. Juni 1891).- 77. Nach welchem Gesetze ist das Schieszen auf Rehkälber, wenn eine Tödtung derselben nicht erfolgt, zu beurtheilen? (Entscheidung des Kammergerichts vom 16. Oktober 1890).- 78. Die in dem Kurfürstlich Hessischen Staatsministerialausschreiben vom 30. 10. 1822 angedrohte Strafe der Konfiskation des ohne die vorgeschriebene Bescheinigung transportirten Wildprets ist eine selbständige Strafe und unabhängig von einer weiteren Schuld des Transportanten; sie charakterisirt sich wesentlich al seine nicht bloß den Transportanten sondern auch den Absender des Wildprets treffende Ordnungsstrafe. (Entscheidung des Kammergerichts vom 25. Juni 1891).- 79. Einführen von Wild. Wer ist verpflichtet, den polizeilichen Bestimmungen über die Einführung zu genügen, der Absender oder der Adressat? (Entscheidung des Kammergerichts vom 20. Oktober 1890).- 80. Ist auch die nur fahrlässige Zuführung schädlicher, die Fischerei gefährdender Stoffe in die Gewässer strafbar? (Entscheidung des Kammergerichts vom 9. November 1890).- 81. Fischereigesetz. Subsidiäre haftung. (Entscheidung des Kammergerichts vom 11. Mai 1891).- 82. Wird durch unbefugte Wegnahme des Wildes, welches sich in einer durch einen Dritten aufgestellten Schlinge gefangen hatte und daselbst verendet war, ein Jagdvergehen oder ein Diebstahl begangen? (Entscheidung des Reichsgerichts vom 21.-25. April 1892).- 83. Einführung des 100 theiligen Thermometers nach Celfius. (21. Juli 1891).- 84. Desgleichen vom 1. Juli bis 1. Oktober 1892.- 85. Desgleichen vom 1. Juli bis 1. Oktober 1892.- 86. der in gegenwärtigem (XXIV.) Bande des Jahrbuchs enthaltenen Gesetze, Kabinets-Drdres, Erkenntnisse, Staatsministerial-Beschlüsse,Instructionen, Regulative und Ministerial-Versügungen 2c.

Erscheint lt. Verlag 1.1.1892
Zusatzinfo VIII, 288 S. 18 Abb.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 140 x 216 mm
Gewicht 375 g
Themenwelt Geisteswissenschaften
Recht / Steuern Öffentliches Recht Umweltrecht
Schlagworte Aufforstung • Bracke • Durchforstung • Ertrag • Forstbeamte • Glück • Hochwald • Holz • Holzbedarf • Jagd • Jagdgesetz • Jagdhund • Jagdschein • Jäger • Papier
ISBN-10 3-642-93820-5 / 3642938205
ISBN-13 978-3-642-93820-7 / 9783642938207
Zustand Neuware
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