MaComp
Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen
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Die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) wurden von der BaFin Form eines Rundschreibens veröffentlicht.
Die MaComp enthalten Ausführungen zu den gesetzlichen Anforderungen sowie zu denen europäischer Verordnungen und Richtlinien und zu den freiwilligen Kodizes für Banken bzw. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Diese gelten neuerdings auch für Kapitalanlegergesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. Die Vorschriften der MaComp regeln u.a. die Beratung und Aufklärung der Kunden, die Qualifikation der Mitarbeiter sowie der unternehmensinternen Zusammenarbeit.
In ihrer Gesamtkonzeption heben die MaComp bisherige einzelne Rundschreiben, Richtlinien, Merkblätter und Auslegungsentscheidungen zu dem oben genannten Pflichtenkanon des Wertpapiergeschäfts auf und fassen diese - erstmalig als einheitlich konzipiertes Regelwerk - zusammen.
Die Kommentierung erfasst die bestehende komplexe Gesetzeslage, sowie die im Bereich der Compliance überaus vielfältige Rechtsprechung deutscher Obergerichte, wie auch die europarechtlichen Grundsätze der Banken-Compliance. Zahlreiche "Nebengesetze" (arbeitsrechtliche Vorschriften, Datenschutzgesetze der Länder und des Bundes, werberechtliche Vorschriften (UWG, und für Banken bestehende Selbstbindung-Absprachen (Agreements)) gehen ebenfalls in die Kommentierung ein.
Vorteile auf einen Blick
- Klarheit über die Handlungsanweisung der MaComp für den Bank-Praktiker
- Überblick über die Rechtsprechung zu einzelnen Pflichten für Anwälte und Richter
- Prognose zukünftiger Entwicklungen des Compliance-Rechts bzw. der MaComp
Zielgruppe
In erster Linie Praktiker, im Einzelnen: Geschäftsleiter; Beschäftigte mit Compliance-Aufgaben und internen Revisionsaufgaben in allen Institutsformen, sowie Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften; Beschäftige der Aufsicht (BaFin, Bundesbank); Beschäftigte in Rechtsabteilungen der Banken und Kreditinstitute sowie Vertreter einschlägiger Banken- und Wirtschaftsverbände; Verbraucherschutzorganisationen sowie IHK; Lehrende und Studierende der Rechtswissenschaft, der Volkswirtschaften, der Betriebswirtschaftslehre.
Die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) wurden von der BaFin Form eines Rundschreibens veröffentlicht.
Die MaComp enthalten Ausführungen zu den gesetzlichen Anforderungen sowie zu denen europäischer Verordnungen und Richtlinien und zu den freiwilligen Kodizes für Banken bzw. Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Diese gelten neuerdings auch für Kapitalanlegergesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. Die Vorschriften der MaComp regeln u.a. die Beratung und Aufklärung der Kunden, die Qualifikation der Mitarbeiter sowie der unternehmensinternen Zusammenarbeit.
In ihrer Gesamtkonzeption heben die MaComp bisherige einzelne Rundschreiben, Richtlinien, Merkblätter und Auslegungsentscheidungen zu dem oben genannten Pflichtenkanon des Wertpapiergeschäfts auf und fassen diese - erstmalig als einheitlich konzipiertes Regelwerk - zusammen.
Die Kommentierung erfasst die bestehende komplexe Gesetzeslage, sowie die im Bereich der Compliance überaus vielfältige Rechtsprechung deutscher Obergerichte, wie auch die europarechtlichen Grundsätze der Banken-Compliance. Zahlreiche "Nebengesetze" (arbeitsrechtliche Vorschriften, Datenschutzgesetze der Länder und des Bundes, werberechtliche Vorschriften (UWG, und für Banken bestehende Selbstbindung-Absprachen (Agreements)) gehen ebenfalls in die Kommentierung ein.
Vorteile auf einen Blick
- Klarheit über die Handlungsanweisung der MaComp für den Bank-Praktiker
- Überblick über die Rechtsprechung zu einzelnen Pflichten für Anwälte und Richter
- Prognose zukünftiger Entwicklungen des Compliance-Rechts bzw. der MaComp
Zielgruppe
In erster Linie Praktiker, im Einzelnen: Geschäftsleiter; Beschäftigte mit Compliance-Aufgaben und internen Revisionsaufgaben in allen Institutsformen, sowie Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften; Beschäftige der Aufsicht (BaFin, Bundesbank); Beschäftigte in Rechtsabteilungen der Banken und Kreditinstitute sowie Vertreter einschlägiger Banken- und Wirtschaftsverbände; Verbraucherschutzorganisationen sowie IHK; Lehrende und Studierende der Rechtswissenschaft, der Volkswirtschaften, der Betriebswirtschaftslehre.
Prof. Dr. jur. Dieter Krimphove ist Inhaber des Lehrstuhls für Europäisches Wirtschaftsrecht an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Paderborn.
Erscheint lt. Verlag | 17.10.2013 |
---|---|
Reihe/Serie | Gelbe Erläuterungsbücher |
Mitarbeit |
Anpassung von: Petra Adelt, Dirk Auerbach, Günter Birnbaum, Julia Dost, Melanie Frankenberger, Rolf Haußner, Dieter Krimphove, Oliver Kruse, Alexandra Mohn, Hartmut Renz, Julia Richter, Frank Russo, Daniel Rybarczyk, Holger Schäfer, Karsten Stahlke, Hanno Teuber, Thiemo Walz |
Sprache | deutsch |
Maße | 128 x 194 mm |
Gewicht | 77 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
Schlagworte | §§31 • Anlageberater • BaFin • Compliance • Compliance (Wirtschaft) • Dienstleistungsunternehmen • Officer • rundschreiben • Verbraucherschutz • Wertpapierrecht • Wertpapierrecht (Wp-Recht) |
ISBN-10 | 3-406-64816-9 / 3406648169 |
ISBN-13 | 978-3-406-64816-8 / 9783406648168 |
Zustand | Neuware |
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