Recht für Fotografen
Galileo Press (Verlag)
978-3-8362-2580-9 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
- Artikel merken
- Fotografieren, veröffentlichen, verwerten, Rechte schützen
- Recht verständlich gemacht: Beispiele, Merksätze und Empfehlungen
- Aktuelles und praktisches Wissen für den fotografischen Alltag
Darf ich das fotografieren? Darf ich das Foto veröffentlichen? Wolfgang Rau – Rechtsanwalt und passionierter Hobbyfotograf – sagt in diesem Buch klipp und klar, was geht und was nicht. Sie lernen anschaulich, in einer zusammenhängenden und aufeinander aufbauenden Gesamtdarstellung, Ihre Rechte und Grenzen beim Fotografieren kennen. Ob es um Fotos von Natur, Architektur oder Menschen geht, um Begriffe wie Urheber- und Hausrecht, Panoramafreiheit oder das Recht am eigenen Bild, um die Frage, wie Sie Ihre Rechte schützen, oder wie Sie selbst Fotografier- und Nutzungsrechte regeln – alles wird in diesem Buch kompetent und verständlich erklärt. Damit Sie sich auf die Hauptsache konzentrieren können: die Fotografie!
Diese 2., aktualisierte und erweiterte Auflage enthält ein neues Kapitel zum Fotorecht in Österreich und der Schweiz. Ein weiteres neues Kapitel erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen, damit Sie Ihre Fotos insbesondere im Internet mit einem ruhigen Gewissen präsentieren können.
»Das dürfen Sie nicht fotografieren!« – Haben Sie das auch schon mal gehört und sich gefragt, ob das stimmt? Oder waren Sie sich unsicher, ob Sie ein Bild veröffentlichen dürfen?
Schluss mit der Unsicherheit: Dieses Buch erklärt Ihnen Ihre Rechte als Fotograf – aktuell, anschaulich und praxisrelevant. Damit Sie sich wieder auf die Hauptsache konzentrieren können: die Fotografie!
Kennen Sie Ihre Rechte?
Das Urheberrecht ist der Grundstein für das Foto- und Bildrecht. Der Rechtsanwalt Wolfgang Rau bringt es Ihnen auf verständliche Weise nah.
Für alle Motive: von der Sach- bis zur Personenfotografie
Landschaft, Natur, Tiere, Kunst, Architektur und natürlich Menschen: Alles wird fotografiert, und zu jedem dieser Genres gibt es gesetzliche Regeln und Urteile. Vom Hausrecht über die Panoramafreiheit bis zum Recht am eigenen Bild erklärt Ihnen das Buch systematisch, was Gesetz und Rechtsprechung hierzu sagen und was das für Ihre Fotografie bedeutet.
Schützen Sie Ihre Rechte!
Worauf lassen Sie sich ein, wenn Sie Fotos im Internet veröffentlichen? Was können Sie machen, wenn Ihre Rechte verletzt worden sind? Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen vom Unterlassungs- bis zum Schadensersatzanspruch offen stehen.
Verstehen und gestalten Sie Verträge
Gewinnen Sie an Kompetenz bei der Regelung von Fotografier- und Nutzungsrechten: Was müssen Sie wissen, und welche Vertragstypen sind für Sie als Fotograf wichtig?
Wenn das Hobby zum (Neben-) Beruf wird …
Wenn das Fotografieren zum Beruf wird, stellen sich weitere Fragen: Wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Wann werde ich steuerpflichtig? u. v. m. Die Antworten finden Sie hier.
Diese 2., aktualisierte und erweiterte Auflage enthält ein neues Kapitel zum Fotorecht in Österreich und der Schweiz. Ein weiteres neues Kapitel erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen, damit Sie Ihre Fotos insbesondere im Internet mit einem ruhigen Gewissen präsentieren können.
Themen sind insbesondere:
- Das Urheberrecht
- Natur, Architektur, Sachen und Tiere
- Menschen
- Internet – Risiken und Schutz in der digitalen Welt
- Rechte schützen
- Vertragsrecht
- Gewerblich fotografieren
- Fotorecht in Österreich und der Schweiz
- Musterverträge, relevante Gesetzestexte u.a. im Anhang
Wolfgang Rau ist Rechtsanwalt und beschäftigt sich in seiner Kanzlei neben Arbeits-, Wirtschafts- und Vertragsrecht auch mit Urheberrecht, insbesondere mit Foto- und Bildrecht. Zu Foto- und Bildrecht gibt er darüber hinaus deutschlandweit Seminare für Fotografen. Wolfgang Rau ist Vizepräsident und Justiziar des Deutschen Verbandes für Fotografie (DVF) e.V. und zuständig für alle Rechtsfragen des Verbandes. Seit Jahrzehnten ist er selbst passionierter Fotograf.
... Geleitwort ... 11
... Vorwort zur 2. Auflage ... 12
... Einleitung ... 13
1 ... Urheberrecht ... 23
1.1 ... Die Urheberrechte im Allgemeinen ... 23
1.1.1 ... Der historische Hintergrund des Urheberschutzes ... 24
1.1.2 ... Schutzbereich und Umfang des Urheberrechts ... 25
1.1.3 ... Kreativität und geistige Schöpfung ... 27
1.1.4 ... Lichtbildwerke und Lichtbilder ... 29
1.1.5 ... Kein Urheberrecht an Konzepten und Ideen ... 32
1.1.6 ... Entstehung, Natur und Dauer des Urheberrechts ... 33
1.1.7 ... Rechtsnatur des Urheberrechts und Nutzungsrechte ... 36
1.1.8 ... Verletzung des Urheberrechts und Nachweis der Urheberschaft ... 41
1.1.9 ... »Editorial Use« und »Commercial Use« ... 43
1.1.10 ... Dauer des Urheberrechts und Schutzfristen ... 44
1.2 ... Die Urheberrechte im Einzelnen ... 45
1.2.1 ... Urheberpersönlichkeitsrechte ... 46
1.2.2 ... Verwertungsrechte des Urhebers ... 55
1.2.3 ... Einräumung von Nutzungsrechten – der Zweckübertragungsgrundsatz ... 78
1.2.4 ... Schutz des Filmherstellers – Besonderheiten beim Filmen ... 79
2 ... Natur, Architektur, Sachen und Tiere ... 81
2.1 ... Natur, Architektur, Sachen und Tiere fotografieren ... 82
2.1.1 ... Hausrecht ... 91
2.1.2 ... Urheberrechtlich geschützte Werke ... 107
2.1.3 ... Privat- oder Intimsphäre ... 110
2.1.4 ... Gesetzliche Fotografierverbote ... 111
2.1.5 ... Marken- und Designrechte ... 114
2.2 ... Natur-, Architektur-, Sach- und Tieraufnahmen veröffentlichen und verwerten ... 114
2.2.1 ... Schutz der Privatsphäre ... 117
2.2.2 ... Unwesentliches Beiwerk (§ 57 UrhG) ... 119
2.2.3 ... Veranstaltungs- und Verkaufswerbung (§ 58 UrhG) ... 121
2.2.4 ... Panoramafreiheit in Deutschland (§ 59 UrhG) ... 122
2.2.5 ... Panoramafreiheit im Ausland ... 139
2.2.6 ... Territorialprinzip und Schutzland ... 147
2.2.7 ... Marken- und Geschmacksmusterschutz ... 149
2.2.8 ... Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ... 159
3 ... Menschen ... 161
3.1 ... Die Herstellung von Personenaufnahmen ... 163
3.1.1 ... Die Einwilligung im Allgemeinen ... 167
3.1.2 ... Einwilligung bei Gruppenaufnahmen ... 169
3.1.3 ... Einwilligung bei Minderjährigen ... 170
3.1.4 ... Verwendungszweck ... 172
3.1.5 ... Unzulässigkeit der Paparazzo-Fotografie ... 173
3.2 ... Aufnahmen von Personen veröffentlichen und verwerten ... 176
3.2.1 ... Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) ... 176
3.2.2 ... Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild (§ 23 Abs. 1 KUG) ... 206
3.2.3 ... Berechtigte Interessen (§ 23 Abs. 2 KUG) ... 232
3.2.4 ... Die Ausnahmevorschrift des § 24 KUG ... 238
4 ... Foto- und Bildrecht im Internet ... 241
4.1 ... Die Bildrechte am Beispiel von Facebook ... 242
4.1.1 ... Rechte im Verhältnis Fotograf – Auftraggeber ... 244
4.1.2 ... Rechte im Verhältnis Fotograf – Facebook ... 244
4.2 ... Die Bildrechte bei Google+ ... 246
4.3 ... Die Bildrechte bei Twitter ... 247
4.4 ... Die Bedingungen von Flickr ... 247
4.5 ... Die Bedingungen von LinkedIn ... 250
4.6 ... Persönlichkeitsverletzung bei Fotos von Freunden in sozialen Netzwerken ... 251
4.7 ... Der Streit um die Bildersuchfunktion von Google ... 253
5 ... Rechte schützen ... 255
5.1 ... Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzung ... 257
5.1.1 ... Unterlassungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG) ... 258
5.1.2 ... Beseitigungsanspruch (§ 97 Abs. 1 UrhG) ... 262
5.1.3 ... Vernichtungsanspruch (§ 98 Abs. 1 UrhG) ... 264
5.1.4 ... Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen (§ 98 Abs. 2 UrhG) ... 266
5.1.5 ... Überlassungsanspruch (§ 98 Abs. 3 UrhG) ... 268
5.1.6 ... Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 98 Abs. 4 UrhG) ... 269
5.1.7 ... Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG) ... 270
5.1.8 ... Schadensersatzanspruch (§ 97 Abs. 2 UrhG) ... 271
5.1.9 ... Beispiel einer Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie ... 279
5.1.10 ... Immaterielle Schadensersatzansprüche (§ 97 Abs. 2 Nr. 4 UrhG) ... 280
5.1.11 ... Entschädigung bei unverschuldeter Urheberverletzung (§ 100 UrhG) ... 281
5.1.12 ... Verjährung ... 281
5.2 ... Ansprüche bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ... 282
5.2.1 ... Unterlassungsanspruch (§ 1004 BGB analog) ... 283
5.2.2 ... Beseitigungsanspruch (§ 1004 BGB analog) ... 283
5.2.3 ... Vernichtungsanspruch (§ 37 KUG) ... 283
5.2.4 ... Anspruch auf Übernahme (§ 38 KUG) ... 283
5.2.5 ... Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 22 KUG) ... 284
5.2.6 ... Bereicherungsausgleich (§§ 812 ff. BGB) ... 286
5.2.7 ... Geldentschädigung (Art. 1 und 2 GG) ... 287
5.2.8 ... Verjährung ... 289
5.3 ... Strafvorschriften ... 289
5.3.1 ... Unerlaubte Verwertung urheberrechtlichgeschützter Werke (§ 106 UrhG) ... 290
5.3.2 ... Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung (§ 107 UrhG) ... 290
5.3.3 ... Unerlaubte Eingriffe in verwandte Schutzrechte (§ 108 UrhG) ... 291
5.3.4 ... Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung (§ 108a UrhG) ... 291
5.3.5 ... § 33 KUG ... 291
5.3.6 ... § 201a StGB/§ 184c StGB ... 291
5.3.7 ... § 74 ff StGB/§ 110 UrhG ... 291
5.4 ... Notwehr gegen Paparazzi? ... 292
6 ... Vertragsrecht ... 295
6.1 ... Vertragsform ... 295
6.2 ... Vertragsinhalt ... 298
6.2.1 ... Bezeichnung der Vertragsparteien ... 300
6.2.2 ... Regelung des Nutzungsrechts ... 301
6.2.3 ... Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe von Originalen ... 306
6.2.4 ... Syndication-Recht ... 306
6.2.5 ... Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ... 308
6.2.6 ... Vertragsmuster/Musterverträge ... 309
6.2.7 ... Vertragsbruch ... 310
6.2.8 ... Zahlungen ... 311
6.2.9 ... Laufzeit und Kündigung ... 311
6.2.10 ... Gerichtsstandsvereinbarungen ... 311
6.2.11 ... Nebenabrede- und Schriftformklausel ... 312
6.2.12 ... Salvatorische Klauseln ... 312
6.3 ... Vertragstypen ... 312
6.3.1 ... Model- Vertrag ... 313
6.3.2 ... TFP- Vertrag ... 314
6.3.3 ... Property Release ... 315
6.3.4 ... Der »normale« Fotoauftrag ... 316
6.3.5 ... Verträge mit Bild- oder Model-Agenturen ... 317
6.3.6 ... Kaufmännisches Bestätigungsschreiben ... 317
7 ... Gewerblich fotografieren ... 319
7.1 ... Die (Berufs-)Bezeichnung »Fotograf« ... 319
7.2 ... Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit? ... 321
7.2.1 ... Gewerbliche Tätigkeit ... 321
7.2.2 ... Freiberufliche Tätigkeit ... 322
7.2.3 ... Abgrenzung der gewerblichen Tätigkeit von der freiberuflichen Tätigkeit ... 323
7.2.4 ... Folgen für die Praxis aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit ... 323
7.3 ... Steuern ... 325
7.3.1 ... Einkommenssteuer ... 326
7.3.2 ... Umsatzsteuer ... 326
7.3.3 ... Gewerbesteuer ... 327
7.3.4 ... Fotografieren als »Freundschaftsdienst« ... 327
7.4 ... Künstlersozialkasse (KSK) ... 329
7.5 ... Sonstige Rechtsfragen zur (Neben-)Berufsausübung ... 332
7.5.1 ... Internet ... 332
7.5.2 ... Firmierung, Rechnungen, Verträge und AGB ... 334
7.5.3 ... Werbung ... 339
7.5.4 ... Forderungsmanagement/Inkasso ... 341
7.5.5 ... Von der Arbeit mit Agenturen ... 342
7.6 ... Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst ... 344
7.7 ... Foto- und Filmvorführungen mit Musik – die GEMA ist dabei ... 345
8 ... Foto- und Bildrecht in Österreich und der Schweiz ... 347
8.1 ... Österreich ... 348
8.1.1 ... Grundlagen des Urheberrechts ... 348
8.1.2 ... Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte des Urhebers ... 350
8.1.3 ... Übertragung und Übergang von Nutzungsrechten ... 351
8.1.4 ... Zweckübertragungsgrundsatz contra Zweifelsregel des OGH ... 351
8.1.5 ... Ausschließliches Nutzungsrecht und Urhebervorbehalt ... 352
8.1.6 ... Panoramafreiheit ... 352
8.1.7 ... Abwehr von Urheberrechtsverletzungen ... 356
8.1.8 ... Strafvorschriften ... 359
8.1.9 ... Der Bildschutz und das Persönlichkeitsrecht in Österreich ... 359
8.1.10 ... Der postmortale Persönlichkeitsschutz ... 362
8.1.11 ... Reformbestrebungen in Österreich ... 363
8.2 ... Schweiz ... 363
8.2.1 ... Lichtbildwerk und Lichtbild – das Problem der Schöpfungshöhe ... 363
8.2.2 ... Übertragbarkeit des Urheberrechts ... 369
8.2.3 ... Urheberpersönlichkeitsrechte ... 370
8.2.4 ... Panoramafreiheit ... 371
8.2.5 ... Abwehr von Urheberrechtsverletzungen ... 372
8.2.6 ... Strafvorschriften ... 372
8.2.7 ... Verwertungsgesellschaften ... 372
8.2.8 ... Eigentum an Negativen, Dias und Dateien ... 372
8.2.9 ... Der Bildnisschutz ... 373
8.2.10 ... Postmortaler Persönlichkeitsschutz ... 380
... Anhang ... 383
A ... Gesetzestexte ... 383
A.1 ... Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), Stand: Mitte Juli 2013 ... 383
A.2 ... Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturhebergesetz) vom 9. Januar 1907 (RGBl. S. 7) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2001 (BGBl. I S. 266) ... 410
A.3 ... Gegenüberstellung der Gesetzesnormen D- A-CH ... 412
B ... Vertragsmuster ... 415
B.1 ... Model- Vertrag ... 415
B.2 ... TFP- Vertrag ... 418
B.3 ... Property Release (für die Nutzung eines fremden Grundstücks) ... 420
B.4 ... Property Release (für die Aufnahme eines geschützten Werkes) ... 421
B.5 ... Disclaimer für Internetseite (Beispiel) ... 422
C ... Liste kritischer Motive ... 423
D ... Literaturverzeichnis ... 427
... Der Autor ... 429
... Index ... 431
Erscheint lt. Verlag | 30.9.2013 |
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Reihe/Serie | Galileo Design |
Verlagsort | Bonn |
Sprache | deutsch |
Maße | 168 x 240 mm |
Gewicht | 1175 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Recht / Sonstiges |
Sachbuch/Ratgeber ► Freizeit / Hobby ► Fotografieren / Filmen | |
Mathematik / Informatik ► Informatik ► Grafik / Design | |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Medienrecht | |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Urheberrecht | |
Schlagworte | Bildrecht • Fotografie • Fotorecht • Fotorecht Österreich • Fotorecht Schweiz • Nutzungsrecht • Österreich • Panoramafreiheit • Persönlichkeitsrecht • Recht • Recht am Bild • Recht am eigenen Bild • Recht eigenes Bild • Recht Handbuch • Recht (juristisch); Ratgeber • Recht (jur.); Ratgeber • Recht; Ratgeber • Schweiz • Urheberrecht • Vertrag Fotorecht • Vertragsrecht |
ISBN-10 | 3-8362-2580-8 / 3836225808 |
ISBN-13 | 978-3-8362-2580-9 / 9783836225809 |
Zustand | Neuware |
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