Handbuch Betriebsverfassungsrecht - inkl. Arbeitshilfen online

Buch | Hardcover
374 Seiten
2013 | 1. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04577-0 (ISBN)
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Ob Schulungs- oder Freistellungsanspruch, Mitbestimmungsrecht oder Betriebsratssitzung - in diesem Buch werden alle Fragen zum Bertriebsverfassungsrecht verständlich und rechtssicher geklärt. Zahlreiche Übersichten sorgen für eine schnelle Orientierung. Dieses Handbuch auf der Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist das ideale Nachschlagewerk und Arbeitsbuch in allen Fragen zum Betriebsverfassungsrecht. Auch für Schulungs- und Ausbildungszwecke bestens geeignet.
Dieses Handbuch auf der Basis der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist das ideale Nachschlagewerk und Arbeitsbuch in allen Fragen zum Betriebsverfassungsrecht. Auch für Schulungs- und Ausbildungszwecke bestens geeignet.

Inhalte:

Die Organe der Betriebsverfassung.
Handeln und Rechtstellung des Betriebsrats sowie die Kosten seiner Tätigkeit.
Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte.
Die Kommunikation des Betriebsrats mit Belegschaft, Arbeitgeber und Gewerkschaft.
Betriebsverfassungsrechtliche Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat.
Ansprüche und Sanktionen bei Pflichtverletzungen, Einigungsstellenverfahren und das gerichtliche Verfahren.
Arbeitshilfen online:

Checklisten.
Musterformulare.
Prüfschemata.

Prof. Dr. Irmgard Küfner-Schmitt ist Professorin für Wirtschaftsrecht, insbesondere für Bürgerliches, Arbeits- und Sozialrecht an der FH für Technik und Wirtschaft in Berlin. Zuvor war sie Richterin am Arbeitsgericht (bis 1992).

Dr. Aino Schleusener ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Vorwort

Einführung

Gesetzliche Grundlagen der betrieblichen Mitbestimmung
Gliederung des Betriebsverfassungsgesetzes
Geltungsbereich des BetrVG
Organe der Betriebsverfassung
Errichtung des Betriebsrats

Betriebsratsfähige Einheit
Wahl und Zusammensetzung des Betriebsrats
Mängel der Betriebsratswahl
Handeln des Betriebsrats

Betriebsratsvorsitzende
Beschlussfassung des Betriebsrats
Betriebsausschuss und andere Ausschüsse
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder

Ehrenamt
Begünstigungsverbot
Behinderungsverbot
Benachteiligungsverbot
Entgelt- und Tätigkeitsschutz
Freistellungsanspruch
Freizeitausgleichsanspruch
Schulungsanspruch
Kosten der Betriebsratstätigkeit

Allgemeine Geschäftsführungskosten
Reisekosten
Schulungskosten
Kosten von Rechts- und Regelungsstreitigkeiten
Sachverständigenkosten
Sachaufwand und Büropersonal
Haftung des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder hinsichtlich der Betriebsratskosten
Kündigungs- und Versetzungsschutz des Betriebsrats

Kündigungsschutz während der Amtszeit
Kündigungsschutz nach Ablauf der Amtszeit
Kündigungsschutz von Ersatzmitgliedern
Kündigungsschutz von Initiatoren einer Betriebsratswahl, Wahlvorstand und Wahlbewerbern
Versetzungsschutz
Amtszeit des Betriebsrats

Beginn der Amtszeit
Ende der Amtszeit
Kommunikation des Betriebsrats

Betriebsrat - Arbeitnehmer
Betriebsrat - Arbeitgeber
Betriebsrat - sonstige Einrichtungen der Betriebsverfassung
Betriebsrat - Gewerkschaft
Weitere Einrichtungen der Betriebsverfassung

Betriebsversammlungen
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenversammlung
Einigungsstelle
Gesamtbetriebsrat
Betriebsräteversammlung
Wirtschaftsausschuss
Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
Konzernbetriebsrat/Konzernjugend- und Auszubildendenvertretung
Europäischer Betriebsrat
Grundsätze der Betriebsverfassung

Das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit
Grundsätze der Zusammenarbeit nach
74 BetrVG
Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Geheimhaltungspflicht
Arbeitnehmerrechte

Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
Einsicht in die Personalakte
Beschwerderechte
Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats

Aufgaben des Betriebsrats
Allgemeines Antragsrecht
Informationspflichten des Arbeitgebers
Informationsbeschaffung durch den Betriebsrat
Arten der Beteiligung und Überblick über die Beteiligungsrechte

Arten der Beteiligungsrechte
Überblick über die Beteiligungsrechte
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Zweck des Mitbestimmungsrechts
Unternehmerische Entscheidungsfreiheit als Schranke
Abschließende Regelung
Eil- und Notfälle
Ausübung der Mitbestimmung
Durchsetzung der Mitbestimmung
Voraussetzung für die Mitbestimmung
Die einzelnen Mitbestimmungstatbestände
Freiwillige Betriebsvereinbarungen
Beteiligung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

Unterrichtungs- und Beratungsrecht
Initiativrecht (korrigierendes Mitbestimmungsrecht)
Beteiligung in personellen Angelegenheiten

Allgemeine personelle Angelegenheiten
Berufsbildung
Personelle Einzelmaßnahmen
Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Wirtschaftsausschuss
Beteiligung bei Betriebsänderungen
Regelungsinstrumente der Betriebsverfassung

Betriebsvereinbarung
Regelungsabrede (Betriebsabsprache)
Ansprüche und Sanktionen bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten

Ansprüche und Sanktionen gegen den Arbeitgeber
Sanktionen gegen den Betriebsrat und seine Mitglieder
Durchsetzung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten

Einigungsstellenverfahren
Das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Einstweiliger Rechtsschutz
Abkürzungsverzeichnis

Besuch am Arbeitsplatz

Inwieweit die Kommunikation zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Betriebsrat auf die Sprechstunde des Betriebsrats beschränkt ist, ist umstritten. Einigkeit besteht insoweit, dass der Betriebsrat auch einzelne Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aufsuchen darf, sofern dies im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist, etwa weil sich der Betriebsrat ein konkretes Bild von einem Arbeitsplatz machen muss, um seiner Überwachungsaufgabe nach
80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gerecht zu werden. Das BAG hat anerkannt, dass insbesondere zur Erfüllung der Überwachungsaufgaben nach
80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein eigenes, von der Zustimmung des Arbeitgebers unabhängiges Zugangsrecht des Betriebsrats zum Arbeitsplatz der Belegschaftsangehörigen in Betracht kommt. Der Kontakt zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmern nach dem BetrVG sei weder institutionalisiert noch in sonstiger Weise vorgegeben. Das Betriebsverfassungsgesetz verweise den Betriebsrat für den innerbetrieblichen Dialog mit der Belegschaft nicht auf die Durchführung von Betriebsversammlungen oder Sprechstunden. Es verlange von ihm auch nicht, sich auf Aushänge am Schwarzen Brett zu beschränken oder die Belegschaft schriftlich zu informieren. Ausdrücklich erwähnt das Gericht in dieser Entscheidung, dass die Mitarbeiter vom Betriebsrat persönlich am Arbeitsplatz aufgesucht werden können. Der Betriebsrat sei nicht darauf zu verweisen, dass die Arbeitnehmer ihrerseits den Kontakt mit ihm suchen können. Vielmehr muss er die Möglichkeit haben, von sich aus mit der Belegschaft in Verbindung treten zu können.

Letztlich wird man hier auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit verweisen müssen. Sofern ein Besuch am Arbeitsplatz zu einer Beeinträchtigung des Betriebsablaufs führt, wird das Aufsuchen des Arbeitsplatzes auf konkrete Anlässe zu beschränken sein. Ansonsten muss man dem Betriebsrat wohl das Recht zugestehen, zum Zwecke der Kommunikation auch einzelne Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aufzusuchen. Von Arbeitgeberseite sollte dabei bedacht werden, dass die potenzielle Störung des Arbeitsgeschehens wahrscheinlich geringer ist, wenn der Betriebsrat die Kollegen besucht, als wenn diese sich von ihrem Arbeitsplatz entfernen, um die Betriebsratssprechstunde aufzusuchen.

Wird der Arbeitnehmer durch einen zulässigen Besuch eines Betriebsratsmitglieds in seiner Arbeitsleitung unterbrochen, so berechtigt dies nicht zu einer Kürzung des Arbeitsentgelts.
39 Abs. 3 BetrVG stellt ausdrücklich klar, dass das Entgeltkürzungsverbot auch für die Fälle der sonstigen Inanspruchnahme des Betriebsrats - außerhalb der Sprechstunde - gilt.

Betriebsversammlung

Steht nicht die Kommunikation mit einem einzelnen Arbeitnehmer im Vordergrund, sondern die Kommunikation mit der Belegschaft, ist die Betriebsversammlung die vorgesehene Form (vgl. dazu die Ausführungen unter Kapitel 9.1).

Erscheint lt. Verlag 8.1.2014
Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 04143
Sprache deutsch
Gewicht 765 g
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte Betriebsrat • Betriebsverfassung • Betriebsverfassungsrecht • Betriebsverfassungsrecht (BetrV-Recht); Handbuch/Lehrbuch • Betriebsverfassungsrecht; Handbuch/Lehrbuch • Gesetze • Recht
ISBN-10 3-648-04577-6 / 3648045776
ISBN-13 978-3-648-04577-0 / 9783648045770
Zustand Neuware
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