Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten. -  Marc Michael Ruttloff

Die Zulässigkeit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten. (eBook)

Ein Beitrag zur Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den verwaltungsrechtlichen Vertrag.
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2012 | 1. Auflage
454 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-53700-6 (ISBN)
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Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen flankieren regelmäßig verkaufsflächen- oder sortimentsbezogene Nutzungsbeschränkungen. Sie erfüllen als unselbständige Strafversprechen eine Druck- und Sanktionsfunktion hinsichtlich der städtebaulichen Ziele der Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche und der verbrauchernahen Versorgung. Entsprechende Vertragsklauseln beruhen häufig auf vorformulierten Vertragsklauseln. Marc Michael Ruttloff untersucht, unter welchen Voraussetzungen diese Vertragsklauseln dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen und welche Maßstäbe sich aus der Inhaltskontrolle nach § 62 Satz 2 VwVfG i.V.m. §§ 305 ff. BGB ergeben. Im Ergebnis ist das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den untersuchten Beispielsfall hinaus im Allgemeinen auf verwaltungsrechtliche Verträge ergänzend und entsprechend anzuwenden, wenn einer Vereinbarung vorformulierte Klauseln zugrunde liegen. Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der Universität zu Köln 2012.

Dr. Marc Michael Ruttloff, Europajurist (Univ. Würzburg), studierte von 2002-2007 Rechtswissenschaften (mit Begleitstudium im Europäischen Recht) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach dem Referendariat legte er 2009 im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. die Zweite Juristische Staatsprüfung ab und beendete sein Promotionsstudium an der Universität zu Köln im Jahr 2011 (s.c.l.). Er ist als Rechtsanwalt für eine überörtliche Sozietät tätig.

Vorwort 8
Inhaltsverzeichnis 10
Einleitung 22
A. Problemstellung 22
B. Ziel der Untersuchung 25
C. Gang der Darstellung 26
1. Kapitel: Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen – Interessenlage und Erscheinungsformen 29
A. Das Handlungsinstrument des städtebaulichen Vertrags 29
I. Entstehungsgeschichte 29
II. Erscheinungsformen städtebaulicher Verträge 31
1. Der städtebauliche Vertrag als Oberbegriff 32
2. Vertragstypen städtebaulicher Verträge 33
III. Die allgemeine Interessenlage der Vertragsparteien 34
1. Gemeindliche Interessen 35
a) Stadtentwicklung 36
b) Kostenminimierung 38
c) „Umweltabsprachen“ 38
2. Interessen des Vertragspartners des gemeindlichen Planungsträgers 39
a) Rechts- und Kalkulationssicherheit 40
b) Projektrisiken 40
3. Interessen Dritter 43
B. Vertragsstrafenklausen in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten 44
I. Vertragsstrafen im Kontext der Steuerungsinstrumentarien 45
II. Die Steuerung des großflächigen Einzelhandels 46
1. Steuerungsbedarf des großflächigen Einzelhandels 46
a) Großflächiger Einzelhandel als Gefahr für die städtebauliche Funktion der Zentren 47
b) Das Spannungsverhältnis zwischen zentralen Versorgungsbereichen und dem großflächigen Einzelhandel 48
aa) Zentrale Versorgungsbereiche 49
bb) Großflächiger Einzelhandel 50
(1) Das Merkmal der Großflächigkeit 50
(2) Einkaufszentren 53
cc) Auswirkungen 54
2. Instrumente zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels 57
a) Raumordnung und großflächiger Einzelhandel 59
aa) Das Zentrale-Orte-Konzept der Raumordnungsplanung: Konzentrationsgebot – Kongruenzgebot – Beeinträchtigungsverbot – Integrationsgebot 59
bb) Regionalplanung 62
(1) Die Funktion der Regionalplanung 62
(2) Ergänzende Instrumente der Regionalplanung 64
b) Bauleitplanung und großflächiger Einzelhandel 66
aa) Wechselbeziehungen von Raumplanung und Bauleitplanung 66
bb) Die Steuerung des Einzelhandels in der Bauleitplanung 67
(1) Der Flächennutzungsplan 68
(2) Der Bebauungsplan 68
cc) Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsvorhaben 74
(1) Der beplante Innenbereich 74
(2) Der unbeplante Innenbereich 75
(3) Der Außenbereich 77
I. Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten 78
1. Das Bedürfnis für Vertragsstrafenklauseln 78
2. Erscheinungsformen von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen im Zusammenhang mit großflächigen Einzelhandelsprojekten 81
3. Wesen und Funktion der Vertragsstrafe in städtebaulichen Verträgen 88
a) Wesen und Funktion der Vertragsstrafe im Allgemeinen 88
aa) Akzessorietät: Selbständigkeit oder Unselbständigkeit des Strafversprechens 89
bb) Druck- und Ersatzfunktion 91
cc) Sanktionsfunktion: Sühne oder Strafe 93
dd) Keine eigenständige Genugtuungsfunktion 94
b) Wesen und Funktion der Vertragsstrafe in städtebaulichen Verträgen im Speziellen 95
aa) Unselbständiges Strafversprechen akzessorischer Natur 95
bb) Vorrangige Bedeutung der Druckfunktion 95
cc) Keine Ersatzfunktion 96
dd) Immanenz der Sanktionsfunktion 98
2. Kapitel: Zur Rechtsnatur von Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen 100
A. Zur Terminologie und Unterscheidung: Verwaltungsvertrag und verwaltungsrechtlicher Vertrag 100
B. Zur Rechtsnatur städtebaulicher Verträge im Allgemeinen 103
I. Der Vertragsgegenstand als Ausgangspunkt 104
II. Normfiktionstheorie 106
III. Vorordnungstheorie 107
IV. Aufgabentheorie 107
V. Vereinigungslehre 108
C. Die Rechtsnatur von Vereinbarungen über verkaufsflächen- und sortimentsbezogene Verkaufsflächenbeschränkungen und deren Absicherung durch Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen 109
I. Rechtsnatur von Vereinbarungen über sortiments- und verkaufsflächenbezogenen Nutzungsbeschränkungen 110
II. Rechtsnatur von sortiments- und verkaufsflächenbezogenen Nutzungsbeschränkungen sichernden Vertragsstrafenversprechen 113
III. Keine Überlagerung der Vertragsnatur durch andere Vertragsbestandteile 115
3. Kapitel: Allgemeine materiell-rechtliche Grenzen für Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen 119
A. Das Koppelungsverbot, § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB 121
I. Zur Reichweite des Koppelungsverbots 122
1. Der unmittelbaren Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB 123
2. Zweckbestimmung und Sachzusammenhang 124
3. Das Koppelungsverbot als allgemeiner Rechtsgrundsatz 126
II. Das Koppelungsverbot und die Vertragsstrafenbewehrung von Nutzungsbeschränkungen 129
1. Der vertragliche Zweck der Vertragsstrafenvereinbarung 130
2. Konformität mit den öffentlichen Aufgaben und Zwecken des Baugesetzbuchs 132
3. Hinreichender innerer sachlicher Zusammenhang 132
a) Verwendung der Vertragsstrafenzahlung 133
b) Leistung und Gegenleistung 135
aa) „Hinkender“ Austauschvertrag 136
bb)Vertragsstrafe keine Gegenleistung 136
cc) Ausnahme: Verkauf von Hoheitsleistungen 140
III. Zwischenergebnis 141
B. Die Angemessenheitsklausel des § 11 Abs. 2 S. 1 BauGB 143
I. Das Kriterium der Angemessenheit 143
1. Der Maßstab der Angemessenheit i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 BauGB 144
a) Die Angemessenheit als Kriterium der objektiven wirtschaftlichen Ausgewogenheit der Vertragsleistungen 144
b) Die Angemessenheit als Kriterium der subjektiven Zumutbarkeit der Vertragsleistungen 145
2. Die Angemessenheit als Konkretisierung des Koppelungsverbots 146
II. Angemessenheitsgebot und Vertragsstrafe 148
1. Leistung und Gegenleistung 148
2. Angemessenheit „den gesamten Umständen nach“ 149
III. Zwischenergebnis 151
C. Rechtsstaatlicher Gesetzesvorbehalt und Vertragsstrafe 152
I. Gesetzesvorbehalt und Vertragshandeln 153
1. Subjektiv- und objektiv-rechtliche Dimension des Gesetzesvorbehalts 153
2. Vertragshandeln und Besonderheiten des Gesetzesvorbehalts 155
II. Vertragsstrafe in städtebaulichem Vertrag und Gesetzesvorbehalt 156
1. Legitimation des Vertragshandelns 157
2. Vertragsstrafe und Gesetzesvorbehalt 159
III. Zwischenergebnis 161
D. Die Grundrechte als unmittelbarer Rechtmäßigkeitsmaßstab 163
I. Die Grundrechte als Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB? 163
II. Das einfache Recht als Grundrechtsausgestaltung 164
1. Vorrang der grundrechtskonformen Auslegung der Vertragsinhaltsverbote vor der Begründung eines Grundrechtsverstoßes 165
2. Gewährleistung der Drittgrundrechte durch Zustimmungsvorbehalt und einfachgesetzliche Vertragsinhaltsverbote 166
III. Zwischenergebnis 167
E. Vorrang des Verwaltungszwangs gegenüber Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen öffentlich-rechtlicher Natur? 168
I. Vorrang des Verwaltungszwangs: Widerspruch der Vertragsstrafenklauseln zu vorrangigen gesetzlichen Wertungen des öffentlichen Rechts? 169
II. Kein abschließender Regelungszweck des Verwaltungszwangs 170
1. Keine generelle Titelfunktion des öffentlich-rechtlichen Vertrags 170
2. Funktionale Unterschiede zwischen Verwaltungszwang und Vertragsstrafe 172
3. Keine pauschale Begrenzung der Beugefunktion auf das nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz Zulässige 175
III. Zwischenergebnis 177
F. Die bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse als abschließender Regelungskomplex? 178
I. Kein Vorrang der Nutzungsuntersagung 178
II. Kein Gleichlauf der Rechtmäßigkeitsmaßstäbe von Nutzungsuntersagung und Vertragsstrafe 179
G. Machtmissbrauchsverbot 180
H. Sittenwidrigkeit 181
I. Verwaltungsrechtlicher Vertrag und Sittenverstoß 182
II. Sittenverstoß und Anpassungsmöglichkeit nach § 343 BGB 184
1. Entsprechende Anwendbarkeit des § 343 BGB 184
a) Kein Ausschluss gemäß § 348 HGB 184
b) Kein Vorrang der clausula rebus sic stantibus 185
c) Entsprechende Anwendbarkeit des § 343 BGB auf Austauschverträge 185
2. Das Verhältnis von § 59 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 44 Abs. 2 Nr. 6 VwVfG zu § 343 BGB i. V. m. § 62 S. 2 VwVfG 186
III. Vertragsstrafe und Verstoß gegen die guten Sitten 187
1. Der Maßstab der guten Sitten 187
2. Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen und Sittenverstoß 188
a) Höhe der Einzelstrafe 188
aa) Verkaufsflächenbezug 189
bb) Sortimentsbezug 190
b) Differenzierung nach dem Ausmaß des Verstoßes 190
c) Strafobergrenze 192
d) Einstandspflicht für das Verhalten Dritter 194
e) Abbedingung des Verschuldenserfordernisses 194
IV. Rechtsfolge 195
J. Zustimmung von Dritten und Behörden, § 58 VwVfG 196
I. Zustimmung Dritter, § 58 Abs. 1 VwVfG 197
1. Einzelhändler der zentralen Versorgungsbereiche 197
2. Einzelhändler im Rahmen des vertragsgegenständlichen Einzelhandelsvorhabens 197
II. Zustimmung von Behörden, § 58 Abs. 2 VwVfG 199
K. Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung aufgrund Unwirksamkeit der Hauptverbindlichkeit 200
I. Die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung aufgrund Unwirksamkeit der Hauptverbindlichkeit – ein Ausdruck der Akzessorietät 200
II. Unwirksamkeit der Hauptverbindlichkeit 201
1. Planergänzende bzw. planersetzende Regelungen 201
2. Verstoß gegen das Koppelungsverbot, § 11 Abs. 2 S. 2 BauGB, bei Vertragsschluss nach Wirksamwerden des Bebauungsplans? 204
3. Beeinträchtigung der freien Nutzung des Grundstückseigentums und der Gewerbefreiheit 207
L. Exkurs: § 60 VwVfG bei Veränderung der zentralen Versorgungsbereiche 209
I. Wesentliche Änderung der Verhältnisse 209
1. Rechtliche und tatsächliche Verhältnisse 210
2. Wesentliche Änderung 210
II. Wesentliche Änderung der Situation der zentralen Versorgungsbereiche 211
1. Keine Vertragsanpassung bei „Minderbelastung“ der zentralen Versorgungsbereiche 211
2. Vertragsanpassung bei „Mehrbelastung“ der zentralen Versorgungsbereiche nur im Ausnahmefall 211
3. Vertragsanpassung bei Wandel der tatsächlichen Gegebenheiten 213
4. Kapitel: Städtebauliche Verträge öffentlich-rechtlicher Natur und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 214
A. Grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB auf verwaltungsrechtliche Verträge 214
B. § 62 S. 2 VwVfG als Verweisungsnorm auf die §§ 305 ff. BGB 216
I. Entsprechende und ergänzende Geltung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften gemäß § 62 S. 2 VwVfG 216
II. Der Meinungsstand vor und nach der Schuldrechtsmodernisierung 219
1. AGB-Gesetz und verwaltungsrechtliche Verträge 219
2. §§ 305 ff. BGB und verwaltungsrechtliche Verträge 221
III. § 62 S. 2 VwVfG und die Problematik der dynamischen Verweisungstechnik 223
1. § 62 S. 2 VwVfG als dynamische Verweisung auf das Bürgerliche Gesetzbuch 223
2. Zur Verfassungsmäßigkeit der dynamischen Verweisungstechnik 224
a) Koinzidenz der Gesetzgebungskompetenz für den verweisenden und den verwiesenen Normenkomplex 225
aa) Rechtsstaatliche Bestimmtheitsanforderungen 225
bb) Das praktische Bedürfnis für die Verweisung des § 62 S. 2 BVwVfG 226
b) Differenz der Gesetzgebungskompetenz für den verweisenden und den verwiesenen Normenkomplex 228
c) Die Verweisung auf die §§ 305 ff. BGB als materielles Verwaltungsrecht 230
aa) Die Subsidiaritätsklausel des § 1 Abs. 3 BVwVfG 230
bb) § 62 S. 2 BVwVfG i. V. m. §§ 305 ff. BGB als Bestandteil der Bundesregelung über den städtebaulichen Vertrag 233
3. Zwischenergebnis 234
IV. Keine vorrangige Spezialregelung abschließender Natur 235
1. Die Ergänzungsfunktion des § 62 S. 2 VwVfG 235
2. Die Angemessenheitsklausel: Keine vorrangige öffentlich-rechtliche Wertung 235
a) Unterschiedliche Kontrollgegenstände 236
aa) Das Angemessenheitsgebot als auf das Äquivalenzverhältnis begrenzte lex specialis 236
bb) Keine AGB-Kontrolle des unmittelbaren Vertragsgegenstands bzw. Leistungsinhalts gemäß § 307 Abs. 3 BGB 237
b) Unterschiedliche Konkretisierungsgrade der Inhaltskontrolle 238
aa) Angemessenheitskontrolle – globaler Wirtschaftlichkeitsmaßstab 238
bb) AGB-Kontrolle – konkrete Klauselkontrolle 238
c) Lücke im öffentlichen Vertragsrecht und „ergänzende“ Lückenfüllung 239
V. Verwaltungsvertragliche „Anklänge“ im Recht allgemeiner Geschäftsbedingungen und entsprechende Anwendung 240
C. Die RL 93/13/EWG als Geltungsgrund der §§ 305 ff. BGB im öffentlichen Recht 242
I. AGB-Kontrolle im öffentlichen Recht gemäß Art. 1 und Art. 2 lit. b und c RL 93/13/EWG 243
1. Sachlicher Anwendungsbereich 243
2. Persönlicher Anwendungsbereich 245
a) Öffentlich- und privatrechtliche Handlungsformen 246
b) Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 248
aa) Die Binnenmarktrelevanz als Auslegungsleitlinie 248
bb) Übertragbarkeit der Auslegungsgrundsätze für das öffentliche Auftragswesen 250
cc) Nicht-gewerblich als Synonym für „öffentliche Verwaltung“ und „öffentliche Gewalt“ i. S. d. Art. 45 Abs. 4, Artt. 51, 62 AEUV (ex-Art. 39 Abs. 4, Artt. 45, 55 EG) 251
dd) Der städtebauliche Vertrag als gewerbliche Tätigkeit der öffentlichen Hand i. S. d. Art. 2 lit. c) RL 93/13/EWG 254
II. Keine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinienvorgaben 258
III. Richtlinienkonforme Auslegung von § 62 S. 2 VwVfG i. V. m. §§ 305 ff. BGB 260
1. Die Grundsätze der richtlinienkonformen Auslegung 260
2. Keine richtlinienkonforme Auslegung des Rechtsbegriffs der „Angemessenheit“ in öffentlich-rechtlichen Vorschriften 261
3. Die Anwendbarkeit der § 62 S. 2 VwVfG i. V. m. §§ 305 ff. BGB – ein Erfordernis richtlinienkonformer Auslegung 261
a) „Entsprechende“ und „ergänzende“ Heranziehung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 62 S. 2 VwVfG 262
b) Verwaltungsrechtlicher Vertrag und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – richtlinienkonforme Auslegung und überschießende Umsetzung 263
aa) Auslegungseinheit und überschießende Umsetzung 263
bb) Kein europarechtliches Gebot der Auslegungseinheit 264
cc) Nationale Vermutung der Auslegungseinheit 265
(1) Normsetzung 266
(2) (Gespaltene?) Normanwendung 267
IV. Zwischenergebnis 268
D. §§ 305 ff. BGB als Ausprägung des (öffentlich-rechtlichen) Grundsatzes von Treu und Glauben 270
I. Der Grundsatz von Treu und Glauben im öffentlichen Recht 270
II. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben 272
III. Die §§ 305 ff. BGB als Konkretisierung des Grundsatzes von Treu und Glauben – auch im öffentlichen Recht 273
E. Wertungsgrundlagen eines restriktiven Regelungsregimes Allgemeiner Geschäftsbedingungen 274
I. Vertragsfreiheit als Ausgangspunkt 274
II. Ausstrahlungswirkung verfassungsrechtlicher Leitlinien 276
1. Der privatrechtliche Rechtsverkehr 276
a) Grundrechte und Privatrechtsverkehr 276
b) Inhaltskontrolle als verfassungsrechtliche Obliegenheit 279
c) Unionsgrundrechtlicher Schutzauftrag 283
2. Der verwaltungsvertragliche Rechtsverkehr 286
III. Vertragstheoretische Legitimation eines restriktiven Regelungsregimes Allgemeiner Geschäftsbedingungen 288
1. Der privatrechtliche Rechtsverkehr 289
a) Vertragsfreiheit und Vertragsgerechtigkeit 289
b) Inhaltskontrolle und Richtigkeitsgewähr 290
c) Institutioneller Machtmissbrauch 292
2. Der verwaltungsvertragliche Rechtsverkehr 292
a) Koppelungsverbot und Angemessenheitsgebot als kompensatorische Inhaltskontrolle des Äquivalenzverhältnisses 293
b) Inhaltskontrolle und Richtigkeitsgewähr außerhalb des Äquivalenzverhältnisses 293
c) Kein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Besonderheiten 295
IV. Rechtsökonomische Legitimation eines restriktiven Regelungsregimes Allgemeiner Geschäftsbedingungen 296
1. Der privatrechtliche Rechtsverkehr 297
2. Der verwaltungsvertragliche Rechtsverkehr 299
V. Zwischenergebnis 302
F. „Keine Flucht ins öffentliche Recht“ zur Umgehung der §§ 305 ff. BGB 303
G. Exkurs: Unterlassungsklagen nach dem Unterlassungsklagengesetz 304
5. Kapitel: Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen anhand der §§ 305 ff. BGB 307
A. Sachlicher Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB 308
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen 308
II. Das Subordinationsverhältnis als „Entsprechung“ des Verbrauchervertrags gemäß § 310 Abs. 3 BGB 311
III. Rechtsdeklaratorische Klauseln und Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand 314
1. Kontrollfreiheit gemäß § 307 Abs. 3 S. 1 BGB 314
2. Kontrollfreiheit von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen? 315
a) Rechtsdeklaratorischer Charakter aufgrund gesetzlich eröffneter Gestaltungsmöglichkeit? 315
b) Rechtsdeklaratorischer Charakter aufgrund inhaltlicher Übereinstimmung mit allgemeinen Verwaltungsvorschriften? 317
B. Einbeziehung in den Vertrag 319
I. Allgemeine Anforderungen 319
II. Besondere Anforderungen für Klauseln über Vertragsstrafen? 321
C. Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB), überraschende und mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB), Umgehungsverbot (§ 306a BGB) 322
D. Klauselverbote i. S. d. § 309 BGB 324
I. Das Wertungsverbot des § 309 BGB und der öffentlich-rechtliche Vertrag 324
II. Inhaltskontrolle am Maßstab der §§ 309 Nr. 6 BGB und Nr. 5 BGB? 325
III. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 309 Nr. 12 BGB 325
1. Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung 326
a) Kontrollfähigkeit der Erklärung 326
b) Beweislastumkehr durch Unterwerfungserklärung? 328
2. Gemeindliche Feststellungsbefugnis 329
a) Gesetzliche Beweislastverteilung 330
b) Keine Beweislastumkehr bei Bestimmungsrecht i. S. d. § 315 BGB 330
IV. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 309 Nr. 2 BGB 332
E. Die Generalklausel des § 307 BGB 333
I. Inhaltskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB 333
1. Unangemessene Benachteiligung 333
2. Berücksichtigung des gesamten Vertragsinhalts 335
a) Summierungs- und Kompensationseffekt 335
b) Sachlicher Zusammenhang 336
c) Unmaßgeblichkeit des Preisarguments 337
3. Berücksichtigungsfähige Interessen 338
a) Individual- und Gemeinwohlinteressen 339
b) Gemeinwohlinteressen und Verwaltungsvertrag 342
4. Die Konkretisierungsfunktion des § 307 Abs. 2 BGB 344
5. Das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB 347
a) Die Anforderungen des Transparenzgebots 347
b) Die verwaltungsvertraglichen Besonderheiten 348
II. Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen und unangemessene Benachteiligung 349
1. Gemeindliches Bedürfnis nach einem Vertragsstrafeversprechen 350
2. Strafhöhe 352
a) Höhe der Einzelstrafe 353
b) Differenzierung nach dem Ausmaß des Verstoßes 356
c) Strafobergrenze 357
3. Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen i. S. d. §§ 315 ff. BGB 362
4. Bindungsfrist 364
a) Befristung der Nutzungsbeschränkungen 364
b) Befristung der Vertragsstrafe 366
5. Vertretenmüssen 367
6. Einstandspflicht für das Verhalten Dritter 371
7. Sicherheiten 372
a) Sicherung der Nutzungsbeschränkungen 372
b) Sicherung der Vertragsstrafe 374
8. Bestimmtheit und Transparenzgebot 375
F. Rechtsfolgen gemäß § 306 BGB i. V. m. § 59 Abs. 1 VwVfG 376
I. Vorrang des Rechtsfolgenregimes von § 306 Abs. 1 und 3 BGB gegenüber § 59 Abs. 3 VwVfG 376
II. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion 378
III. Schadensersatz 380
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 382
1. Kapitel: Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen – Interessenlage und Erscheinungsformen 382
2. Kapitel: Zur Rechtsnatur von Vertragsstrafen in städtebaulichen Verträgen 382
3. Kapitel: Allgemeine materiell-rechtliche Grenzen für Vertragsstrafenregelungen in städtebaulichen Verträgen 383
4. Kapitel: Städtebauliche Verträge öffentlich-rechtlicher Natur und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 387
5. Kapitel: Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafenklauseln in städtebaulichen Verträgen anhand der §§ 305 ff. BGB 390
Literaturverzeichnis 397
Sachverzeichnis 450

Erscheint lt. Verlag 27.1.2012
Reihe/Serie Schriften zum Öffentlichen Recht
Zusatzinfo 454 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Schlagworte Allgemeine Geschäftsbedingungen • Städtebaulicher Vertrag • Vertragsstrafe • Verwaltungsvertrag
ISBN-10 3-428-53700-9 / 3428537009
ISBN-13 978-3-428-53700-6 / 9783428537006
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