Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III. -  Christoph Roos

Die Akkreditierung fachkundiger Stellen und Zertifizierung für Träger von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im System der Qualitätssicherung nach den §§ 77 ff. SGB III. (eBook)

Rechtliche Probleme und mögliche Lösungen für die betriebliche Praxis.
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2008 | 1. Auflage
659 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52699-4 (ISBN)
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Im Zuge der sog. Hartz-Gesetzgebung wurde im Arbeitsförderungsrecht des SGB III für die in den §§ 77 ff. SGB III geregelte Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern ein neues System der Anerkennung und Zulassung von Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie für die von ihnen angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen. Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III wurde die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - (AZWV) erlassen, die ein - jedenfalls für das Sozialrecht - vollkommen neues System der Anerkennung bzw. Akkreditierung und Zulassung bzw. Zertifizierung enthält. In diesem Zusammenhang ist eine Fülle rechtlicher Fragen bisher nicht bzw. nicht abschließend geklärt. So ist zweifelhaft, ob die Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III verfassungsgemäß ist. Streitig ist zudem, ob die Zulassung von Trägern und Maßnahmen durch sog. fachkundige Stellen als sog. Beliehene öffentlich-rechtlich durch Verwaltungsakt oder rein privatrechtlich auf der Basis eines zivilrechtlichen Vertrages zwischen Zertifizierungsstelle und Träger oder - so das Ergebnis des Autors - in einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Elementen erfolgt. Zur Klärung dieser Frage zieht Christoph Roos Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus anderen Rechtsgebieten als Vergleichsmaßstab heran, insbesondere aus dem Umwelt- und Technikrecht (StVZO, UAG, GPSG, SigG). Neben der Prüfung einer Beleihung erörtert Roos neue Ansätze wie das Modell eines privaten Sachverständigen-Vollzuges (Verifikateur). Untersucht werden schließlich in der Praxis von anerkannten Zulassungsstellen verwendete Zertifizierungsverträge und AGBs im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit den Regelungen der §§ 77 ff. SGB III, der AZWV, aber z. B. auch mit den §§ 305 ff. BGB. Die vom Autor untersuchten Formularverträge und AGBs enthalten eine Fülle unwirksamer Regelungen. Roos unterbreitet Vorschläge für eine wirksame Vertragsgestaltung.

Vorwort 8
Inhaltsübersicht 10
Inhaltsverzeichnis 14
Abkürzungsverzeichnis 28
Einleitung 34
Teil 1: Das neue Anerkennungs- und Zulassungsverfahren für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und ihre Träger und seine rechtlichen Probleme – Darstellung der rechtlichen Grundlagen sowie Erläuterungen zu Aufbau und Methodik der Untersuchung 37
I. Rechtliche Grundlagen 37
II. Regelungsziele und Motive des Gesetzgebers 39
III. Überblick über die rechtlichen Probleme der neuen gesetzlichen Regelung und über erste Stellungnahmen hierzu in der Literatur 40
IV. Zur Methode und zum Gang der Untersuchung 45
Teil 2: Verfahren der Anerkennung und Zulassung aus dem Umwelt- und Technikrecht als Vergleichsmaßstab 50
I. Die Anerkennung von Kfz-Sachverständigen zur Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und zur Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO i. V.m. dem Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) 51
1. Die Hauptuntersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger nach § 29 StVZO 51
2. Die Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO 52
3. Das Anerkennungsverfahren 53
a) Anerkennung von Sachverständigen, die Untersuchungen nach §§ 29, 47 a StVZO vornehmen dürfen 53
b) Anerkennung von Überwachungsorganisationen 54
c) Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten zur Durchführung von Abgasuntersuchungen nach § 47 a Abs. 2 StVZO 56
d) Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren/Anerkennung durch Verwaltungsakt 57
4. Die Tätigkeit als Kraftfahrzeugsachverständiger im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO sowie der Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO – Tätigkeit als Beliehener 58
5. Zwischenergebnis 63
II. Die Tätigkeit der Prüf- und Bestätigungsstellennach dem Signaturgesetz 64
III. Das System der Anerkennung und Zulassung im Umwelt-Audit-Recht 66
1. Gegenstand und Funktionsweise des Umwelt-Audit-Systems 68
2. Die einzelnen Abschnitte des Umwelt-Audit-Systems 70
3. Zulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht im Umwelt-Audit-System 80
a) Vorgaben der EMAS-VO für das Zulassungs- und Aufsichtssystem 81
b) Zulassung von und Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland 83
aa) Der Umweltgutachterausschuss 86
bb) Die Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen 88
cc) Die Aufsicht über Umweltgutachter und Umweltgutachterorganisationen 96
4. Die rechtliche Stellung des Umweltgutachters im Umwelt-Audit-System, insbesondere seine Stellung gegenüber der zu prüfenden Organisation bzw. dem zu prüfenden Unternehmen 101
a) Die „schriftliche Vereinbarung“ zwischen dem Umweltgutachter und dem zu prüfenden Unternehmen 102
aa) Der Rechtscharakter des Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen 102
bb) Der Gutachtervertrag als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität des Umweltgutachters 105
(1) Die Kritik am Erfordernis eines Vertrages zwischen Umweltgutachter und Unternehmen 105
(2) Lösungsvorschläge zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Gefahren für Unabhängigkeit sowie Objektivität des Umweltgutachters 111
(a) Insbesondere: Die Kündbarkeit des Umweltgutachtervertrages und die Notwendigkeit von Beschränkungen des Kündigungsrechtes der Unternehmen 115
(b) Doppelprüfungen – eine sinnvolle Sicherung? 118
(3) Weisungsrecht des „Auftraggebers“ gegenüber dem Umweltgutachter? 119
c) Der Umweltgutachter als Beliehener? 120
aa) Die Auffassungen in der Literatur 121
bb) Eigene Auffassung 128
5. Zusammenfassung 131
IV. Die Zulassung und die Tätigkeit von Stellen zur Durchführung von Prüfverfahren nach § 11 i.V.m. §§ 2 Abs. 15 Nr. 1, 3 Abs. 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 133
1. Die Formen und die Aufgaben der zugelassenen Stellen 133
2. Die Anerkennung (Zulassung) der zugelassenen Stellen 136
3. Öffentlich-rechtliches Anerkennungsverfahren 142
4. Die Tätigkeit als zugelassene Stelle nach §§ 2 Abs. 15, 3 Abs. 3, 11 GPSG 142
a) Privatrechtliche Tätigkeit oder Handeln als Beliehene? 143
b) Eigene Auffassung 149
c) Ergebnis 153
V. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und der gemeinsamen Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts 153
Teil 3: Anerkennung von fachkundigen (Zertifizierungs-) Stellen nach der AZWV 155
I. Grundlagen der Förderung von Arbeitnehmern durch Übernahme von Weiterbildungskosten 155
II. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV 156
1. Verfassungswidrigkeit der Regelungen des § 87 SGB III bzw. der §§ 2–6 AZWV über das Anerkennungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG? 157
a) Argumente für die Verfassungswidrigkeit 157
b) Das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und seine Voraussetzungen 158
c) Hinreichende Bestimmtheit der Verordnungsermächtigung des § 87 SGB III? 163
d) Ergebnis 166
2. Verstoß gegen den Parlamentsvorbehalt in Verbindung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG? 167
a) Anerkannte Zertifizierungsstelle bzw. fachkundige Stelle nach § 2 AZWV als „Beruf“ i. S. d. Art. 12 Abs. 1 GG 168
b) Eingriff in die Freiheit der Berufswahl und/oder in die Freiheit der Berufsausübung? 169
c) Eingeschränkter Schutz aufgrund der Stellung als Beliehener 173
d) Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rechtsgrundlage für subjektive Zulassungsvoraussetzungen und Berufsausübungsregelungen nach der sog. Wesentlichkeitstheorie in Verbindung mit Art. 12 Abs. 1 GG 174
e) Ergebnis 177
3. Die Anerkennungsstelle 178
a) Die Anerkennungsstelle bei der BA – Gibt es (bessere) Alternativen? 179
b) Das „Anerkennungsmonopol“ der BA – Sinnvoll oder empfiehlt sich de lege ferenda eine Lösung mit mehreren Anerkennungsstellen? 182
4. Der Ablauf des Anerkennungsverfahrens 185
5. Der Anerkennungsbeirat gemäß § 6 AZWV 186
a) Die Regelung des § 6 AZWV 186
b) Verfassungsrechtliche Probleme der Beteiligung pluralistisch besetzter Gremien an Entscheidungen der Verwaltung am Beispiel des Umweltgutachterausschusses und des Gemeinsamen Bundesausschusses nach §§ 91 ff. SGB V 188
aa) Zusammensetzung des Umweltgutachterausschusses und Rechtsbeziehung zum BMU 189
bb) Verfassungsrechtliche Probleme und Kritik 189
cc) Zusammenfassung 192
dd) Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses, Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses und Rechtsbeziehung zum Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung 192
ee) Verfassungsrechtliche Probleme in Zusammenhang mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß §§ 91 ff. SGB V 195
c) Verfassungsmäßigkeit des Anerkennungsbeirates? 196
aa) Die Anforderungen des Demokratieprinzipsnach Art. 20 Abs. 2 GG 196
bb) Ausübung von Staatsgewalt i. S. d. Art. 20 Abs. 2 GG durch den Anerkennungsbeirat 198
(1) Verbindlichkeit der „Empfehlungen“ nach § 6 AZWV 201
(2) Ergebnis 204
cc) Die organisatorisch-personelle demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates bzw. seiner Mitglieder 205
(1) Die „staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates 206
(2) Die „nicht-staatlichen“ Mitglieder des Anerkennungsbeirates 207
dd) Die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation des Anerkennungsbeirates und seiner Mitglieder 211
(1) Weisungsfreiheit der Mitglieder des Anerkennungsbeirates? 213
(2) Ergebnis 217
(3) Fachliche Weisungsfreiheit und Entscheidungsbefugnisse der Mitglieder des Anerkennungsbeirates – verfassungsrechtliche Grenzen betreffend die sachlich-inhaltliche demokratische Legitimation 217
ee) Fehlen einer den Anforderungen des Demokratieprinzips entsprechenden gesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Überschreitung des Bereichs zulässiger Selbstverwaltung 220
(1) Der Vorbehalt des Parlamentsgesetzes für Gremien mit Entscheidungsbefugnissen in den Bereichen der „ministerialfreien Räume“ und der funktionalen Selbstverwaltung 221
(2) Fehlen einer (hinreichenden) parlamentsgesetzlichen Grundlage für den Anerkennungsbeirat und Fehlen von Möglichkeiten der Kompensation dieses Defizits an demokratischer Legitimation 224
ff) Ergebnis 233
gg) Vereinbarkeit des § 6 AZWV mit den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 20 Abs. 3 GG? 234
6. Die allgemeinen Anforderungen für die Anerkennung gemäß § 2 AZWV 234
a) Organisatorische und finanzielle Anforderungen nach § 2 Nr. 1 AZWV 234
b) Fachliche Qualifikation und Kompetenz (§ 2 Nr. 2 AZWV) 237
c) Unabhängigkeit der Zertifizierungsstellen und Zuverlässigkeit ihres Personals sowie beauftragter Dritter (§ 2 Nr. 3 AZWV) 237
d) Weitere Anerkennungsvoraussetzungen 239
7. Die Rechtsnatur des Anerkennungsverfahrens nach §§ 2 ff. AZWV 241
8. Rechtsschutz im Anerkennungsverfahren 242
a) Rechtsweg 242
b) Statthafte Klageart 242
c) Klagebefugnis 243
d) Vorverfahren 244
e) Klagefrist 245
f) Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage 245
9. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU (§ 14 AZWV) 245
a) Verpflichtung der Anerkennungsstelle zur Prüfung der Vergleichbarkeit des ausländischen Zulassungsverfahrens 246
b) Ergebnis 249
c) Die „Gleichstellung“ von Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU 249
aa) Probleme für die Zertifizierungspraxis 250
bb) Ergebnis 253
III. Zusammenfassung 253
Teil 4: Das Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach §§ 84 ff. SGB III, §§ 7 ff. AZWV 259
I. Der Ablauf des Verfahrens 260
II. Die Rechtsnatur des Zertifizierungsverfahrens nach den §§ 7 ff. AZWV 263
1. Gang der Untersuchung 265
2. Die Auffassungen in der Literatur 265
a) Argumente in der Literatur für eine Beleihung der Zertifizierungsstellen 266
b) Argumente in der Literatur für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen 267
3. Begriff und Voraussetzungen der Beleihung 268
a) Natürliche oder juristische Personen des Privatrechts als Beliehene 269
b) Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung 270
aa) Aufgaben- und Rechtsstellungstheorie 270
bb) Zertifizierung nach §§ 77 ff. SGB III/AZWV als öffentliche bzw. staatliche Aufgabe 272
c) Übertragung von speziellen hoheitlichen Befugnissen – Zulassungs- bzw. Zertifizierungsentscheidung durch Verwaltungsakt oder Zulassung als gesetzliche Folge einer Zertifizierung? 273
aa) Entscheidung der Zertifizierungsstelle über die Zulassung 273
bb) Ergebnis 277
cc) Zulassung als Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist 277
dd) Insbesondere: Die Bedeutung des Antragserfordernisses gemäß §§ 7, 9 AZWV 281
(1) Wortlaut 282
(2) Begründung des Verordnungsgebers/Auslegung nach Sinn und Zweck der Regelung 284
(3) Normenhistorische Auslegung 286
(4) Ergebnis 287
ee) Zulassung und Zertifizierung als Verwaltungsakt „im Rahmen eines privatrechtlichen (Zertifizierungs-)Vertrages“ zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragstellern“? 287
(1) Nichtiger öffentlich-rechtlicher Austauschvertrag? 289
(2) Gebührenerhebung durch Zertifizierungsstellen oder Kostenerstattungsanspruch aus öffentlich-rechtlichem Auftragsverhältnis? 290
(3) Vereinbarkeit der Tätigkeit als Beliehener mit dem gleichzeitigen Abschluss privatrechtlicher Verträge 292
4. Kritikpunkt: Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes in einen öffentlich-rechtlichen und einen privatrechtlichen Teil 295
5. Ergebnis 297
6. Die „Entziehung“ der Zulassung 298
7. Zusammenfassung 300
8. Gesetzliche Grundlage der Beleihung und Beleihungsakt 301
9. Notwendigkeit der Staatsaufsicht 302
a) Nur Rechts- oder auch Fachaufsicht über Beliehene? 303
b) Keine ausdrücklichen Regelungen über Rechts- und Fachaufsicht 305
c) Ergebnis 307
10. Pflicht zur Zulassungs- bzw. Zertifizierungstätigkeit als Vorteil der Beleihung gegenüber einer rein privatrechtlichen Tätigkeit der Zertifizierungsstellen 307
III. Sonderfall: Zertifizierungsstellen aus anderen Mitgliedstaaten der EU als Beliehene? 309
IV. Vergleich mit der Erteilung von Leistungs- und Qualitätsnachweisen gemäß § 113 SGB XI durch anerkannte unabhängige Sachverständige und Prüfstellen 311
1. Die Erteilung der Leistungs- und Qualitätsnachweise nach §§ 113, 118 SGB XI bzw. nach dem Entwurf einer Verordnung zur Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen 312
2. Zertifizierungstätigkeit bei Erteilung des Leistungs- und Qualitätsnachweises – öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich? 314
3. Ergebnis 316
4. Folgerungen für die rechtliche Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV 316
V. Die Zertifizierungsstellen nach der AZWV als „Verifikateure“ im Rahmen eines privatrechtlichen „Sachverständigen-Vollzugsmodells“? 318
1. Grundlagen des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells 320
2. Von der Erfüllungsverantwortung zur Gewährleistungsverantwortung – der verwaltungswissenschaftliche und verwaltungsrechtliche Kontext eines privaten Sachverständigen-Vollzuges 323
a) Privatisierung und Übergang von der Erfüllungs- zur Gewährleistungsverantwortung des Staates 325
b) Gewährleistungsverwaltung und die Forderung nach einem „Privatverfahrensrecht 327
c) Qualitätssicherungsverfahren, Audit-Verfahren, Akkreditierungsverfahren (Anerkennungsverfahren) und Zertifizierungsverfahren: Verfahrensprivatisierung unter staatlicher Gewährleistungsverantwortung 330
d) Rechtliche Probleme der Qualitätssicherungsverfahren sowie der Systeme von Akkreditierung und Zertifizierung infolge materieller Privatisierung und Lösungsversuche 335
aa) Zwingendes Recht als Mittel der Re-Regulierung 336
bb) Re-Regulierung statt Deregulierung 337
cc) Verwaltungsverfahrensrecht als „Auffangregelung“ 338
dd) Beleihung als „sichere“ Lösung 339
3. Die Einzelheiten des privaten Sachverständigen-Vollzugsmodells bzw. des Verifikateur-Modells 340
a) Das „Funktions- und Steuerungskonzept“ des Verifikateurs und der privatrechtliche Vertrag zwischen Zertifizierungsstelle bzw. Sachverständigen und Normadressat als Steuerungsinstrument 340
b) Aufsicht über die bzw. Kontrolle der Verifikateure im System des privaten Sachverständigen-Vollzuges 344
c) Die Tätigkeit des beliehenen Sachverständigen als Gegenstück zum Verfikateur 349
aa) Die rechtliche Stellung des Beliehenen aus Sicht des Verifikateurmodells 350
bb) Erfüllung von Staatsaufgaben oder öffentlichen Aufgaben als Unterscheidungskriterium? 354
cc) Art und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Sachverständigen, insbesondere eventuelle Regelungs- und Bindungswirkung der Entscheidung, als Abgrenzungskriterium von beliehenen Sachverständigen und Verifikateuren? 354
dd) Der Adressat der Bescheinigung bzw. des Zertifikates als Abgrenzungskriterium? 362
ee) Veranlassung der Tätigkeit des Sachverständigen durch den Normadressaten als Unterscheidungs- und Abgrenzungskriterium? 363
ff) Der privatrechtliche Vertrag zwischen Sachverständigen und Normadressaten als Unterscheidungskriterium? 364
gg) Aufsicht als Abgrenzungskriterium? 367
4. Kritik am Modell des Verifikateurs, Zusammenfassung und Ergebnis 368
5. Einordnung des Zertifizierungsverfahrens nach der AZWV und Ergebnis 372
VI. Vergleich des Beleihungsmodells mit den für eine rein privatrechtliche Tätigkeit der Zertifizierungsstellen genannten Argumenten und Endergebnis zur rechtlichen Stellung der Zertifizierungsstellen 374
VII. Rechtsfolgen der Beleihung 375
1. Amtshaftung nach Art. 34 GG i. V.m. § 839 BGB für Erteilung der Zulassung bzw. des Zertifikates durch die Zertifizierungsstellen 375
2. Grundrechtsbindung der Zertifizierungsstellen 379
3. Grundrechtsschutz für die Zertifizierungsstellen 382
4. Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung statt fraglicher Sicherstellung der sogenannten Gewährleistungsverantwortung – ein Plädoyer für das Beleihungsmodell 385
a) Staatliche Erfüllungs- und staatliche Gewährleistungsverantwortung im Recht der Förderung der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 77 ff. SGB III und nach der AZWV 385
b) Keine Gewährleistungsverantwortung ohne ausreichende Staatsaufsicht – Beleihung der Zertifizierungsstellen als Sicherung der staatlichen Erfüllungsverantwortung 388
c) Der Vertragsschluss zwischen Zertifizierungsstelle und „Antragsteller“ als Gefahr für die Unabhängigkeit und Objektivität der Zertifizierungsentscheidung – Probleme und mögliche Lösungen 392
VIII. Rechtsschutz im Verhältnis zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen 395
1. Rechtsweg 395
2. Statthafte Klageart 398
3. Klagebefugnis 398
4. Vorverfahren 398
5. Klagefrist 402
6. Klagegegner 402
7. Begründetheit der Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage 403
IX. Zusammenfassung 403
Teil 5: Die vertragliche Regelung von Rechtsbeziehungen zwischen Zertifizierungsstelle und den Trägern von Weiterbildungsmaßnahmen, die eine Zulassung nach der AZWV beantragen 406
I. Rechtsnatur des Zertifizierungsvertrages 407
1. Die Tätigkeit der Zertifizierungsstelle als Gegenstand des abzuschließenden Vertrages 407
2. Verträge über ähnliche Leistungen und ihre rechtliche Einordnung 408
3. Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB? 410
4. Vertrag über entgeltliche Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 BGB? 411
5. Vergleich mit der rechtlichen Einordnung der Verträge über die Prüfung und Validierung der Umwelterklärung durch Umweltgutachter nach dem UAG 416
6. Ergebnis: Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB 418
II. Verträge zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren nach §§ 84 f. SGB III/AZWV im Spannungsverhältniszwischen den Grundsätzen der Privatautonomie bzw. der Vertragsfreiheit und der Gewährleistungsverantwortung des Staates 418
1. Grundlagen der Privatautonomieund der Vertragsfreiheit 420
2. Abschlussfreiheit oder Kontrahierungszwang für Zertifizierungsstellen? 422
a) Ausdrücklicher bzw. unmittelbarer Abschlusszwang? 424
b) Kartellrechtlicher Kontrahierungszwang (§§ 19, 20 GWB)? 428
aa) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 GWB? 429
bb) Diskriminierungsverbot/Verbot unbilliger Behinderung (§ 20 GWB) 435
cc) Ergebnis 445
c) Kontrahierungszwang gemäß § 826 BGB 445
d) Kontrahierungszwang nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 449
aa) Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Verträge zwischen den Zertifizierungsstellen und den Trägern von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 449
bb) Benachteiligungen nach §§ 1, 2 AGG und ihre Rechtsfolgen 451
cc) Ergebnis 452
e) Gesamtergebnis 452
3. Beschränkungen der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit 453
a) Gründe für Beschränkungen der Vertragsfreiheit durch zwingende gesetzliche Regelungen 454
b) §§ 84, 85 SGB III und die AZWV als zwingendes Recht oder als Verbotsgesetze i. S. d. § 134 BGB? 455
III. Untersuchung von in der Praxis verwendeten Formularverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 2 AZWV anerkannter Zertifizierungsstellen 461
1. Zur Auswahl der untersuchten Vertragsformulare und Geschäftsbedingungen 461
2. Vertragsformulare der Zertifizierungsstellen als Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. d. § 305 Abs. 1 BGB 462
3. Die Einbeziehung von AGB und Formularverträgen anerkannter Zertifizierungsstellen in die Verträge und die für eine AGB-rechtliche Prüfung anzuwendenden Vorschriften 464
4. Rechtliche Prüfung von drei in der Praxis verwendeten Vertragsformularen 467
a) Formularvertrag A 467
aa) Der „Antrag“ 467
bb) Die Trägerzulassung bzw. Erteilung des Zertifikates nach § 10 AZWV als Vertragsgegenstand 468
cc) Weitere Regelungen über den Ablauf des Zertifizierungsverfahrens 470
dd) Befristung von Zulassung und Zertifikat/Durchführung von Vollprüfungen und „Überwachungsaudits“ 471
(1) Regelmäßige Vereinbarung der Höchstfrist des § 11 Abs. 1 Satz 1 AZWV? 471
(2) Zulässigkeit der Vereinbarung von (zusätzlichen) Überwachungsaudits 472
(3) Jährliche Überprüfung nach §§ 8 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 2 AZWV als „Überwachungsaudit“? 474
(4) Die Regelung im Formularvertrag 475
ee) Gerichtsstandsvereinbarung 476
(1) Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 38 Abs. 1 ZPO 476
(2) Gerichtsstandsvereinbarungen in AGB 479
(3) Ergebnis 480
ff) Einbeziehung der AGB im zu prüfenden Formularvertrag 481
gg) Gesamtergebnis 481
b) Formularvertrag B 482
aa) Die Einbeziehung der AGB und ihr Verhältnis zu den Regelungen des Formularvertrages 482
(1) Die Einbeziehung der AGB 482
(2) Das Verhältnis von Formularvertrag und AGB 483
bb) Der Vertragsschluss und der Bestätigungsvorbehalt in den AGB 484
cc) Selbstverpflichtung der Zertifizierungsstelle 485
(1) Selbstverpflichtung zum Vertragsschluss 485
(2) Selbstverpflichtung zur Unabhängigkeit 485
(3) Ausschluss der Beratungstätigkeit 486
dd) Fehlen des nach §§ 7, 9 AZWV vorgeschriebenen Antrages 487
ee) Gegenstand des Vertrages 488
ff) Trennung von Zulassung und Zertifikat? 489
gg) Befristung des Zertifikates sowie Umfang undIntensität der Prüfungen 489
hh) Rechte und Pflichten nach § 4 des Formularvertrages (Prüfbericht, Zertifikatserteilung, Verschwiegenheitspflicht, Qualifikation des Prüfpersonals) 491
(1) Beauftragung Dritter mit Teilleistungen/Einsatz von Erfüllungsgehilfen 491
(2) Verschwiegenheitspflicht und ihre Absicherung im Vertrag 492
ii) Verpflichtung zur Kooperation, Betretungsrechte und Recht zur Einsichtnahme in relevante Unterlagen 494
(1) Informationsrechte und -pflichten 494
(2) Betretungsrechte 496
jj) Vertragsdauer und Kündigungsrechte 497
(1) Besondere Formerfordernisse an Kündigung 497
(2) Wirksame Vereinbarung einer Vertragslaufzeit von drei Jahren und Ausschluss des Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund? 497
(3) Begutachtungsvertrag als Dauerschuldverhältnis? 500
(4) Ausschluss des Kündigungsrechtes des Bestellers nach § 649 BGB? 502
(5) Ergebnis 503
kk) Die Regelungen über „Nachbesserungen“ bei nicht (vollständig) erfolgreicher Prüfung und die Entziehung des Zertifikates 504
(1) Entziehung von Zulassung und Zertifikat bei Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen und fruchtlosem Ablauf einer „Nachbesserungsfrist“ 504
(2) Entziehung der Zulassung bei Verletzung „sonstiger“, außerhalb der AZWV begründeter Pflichten des Trägers? 508
(3) Kündigung des Vertrages als Grund für die (sofortige) Zulassungs- und Zertifikatsentziehung? 509
ll) Die Vergütungsregelung 511
(1) Keine Erhebung von „Gebühren“ 511
(2) Monatliche Abrechnungen? 512
(3) Verzicht auf Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung? 513
(4) Fälligkeit „sofort ohne Abzug“ nach Erhalt der Rechnung 515
(5) Verzug ohne Mahnung nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang 516
mm) Form für Vertragsänderungen – Schriftformklausel 517
nn) Regelung für den Fall, dass einzelne Vertragsbestimmungen nichtig sind 518
oo) Schiedsgerichtsklauseln 519
(1) Anforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln nach §§ 1029 ff. ZPO 520
(a) Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit oder zumindest Wahlrecht zwischen Schiedsverfahren und staatlicher Gerichtsbarkeit? 520
(b) Schiedsfähige Ansprüche 523
(c) Schiedsfähigkeit privat- und vermögensrechtlicher Ansprüchen ach § 1030 Abs. 1 ZPO 525
(d) Formerfordernisse für Schiedsvereinbarungen bzw. Schiedsklauseln 526
(2) Wirksamkeit einer Schiedsklausel nach § 307 BGB 527
pp) Gewährleistung, Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse 528
(1) Die Regelungen im Formularvertrag 528
(2) Weitere Regelungen zu Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung in den AGB 530
(a) Beschränkung auf Nachbesserung 530
(b) Vollständiger Haftungsausschluss für Anerkennung des Zertifikates durch „Dritte“? 531
(c) Vollständiger Haftungsausschluss für Verzugsschäden? 532
(d) „Erlöschen“ von Schadensersatzansprüchen unabhängig von ihrer Begründung bereits sechs Monate nach Erbringung der Leistung? 533
aa) Unzulässige Haftungsbegrenzungen 534
bb) Unzulässige Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen 535
qq) Regelungen über die zulässige Verwendung des Zertifikates, insbesondere zu Werbezwecken, sowie über die Rechtsfolgen einer nicht zulässigen bzw. einer missbräuchlichen Verwendung 537
rr) Endergebnis 541
c) Formularvertrag C nebst zugehöriger „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ 541
aa) Der Formularvertrag 541
bb) „Allgemeine Bedingungen und Vertragsbedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ 543
(1) „Allgemeine Bedingungen für die Prüfung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 84, 85 SGB III/§§ 7–9 AZWV“ 543
(a) Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Auditoren 543
(b) Antragstellung vor Vertragsschluss 543
(c) „Geltungsbereich“ 544
(d) „Verfahren zur Abwicklung der Dienstleistung“ 544
(2) Vertragsbedingungen über die Zertifizierung und die Nutzung des Zertifikates der Zertifizierungsstelle sowie die Nutzung des eigenen Zeichens der Zertifizierungsstelle 550
(a) Vertragsgegenstand 550
(b) § 2 Pflichten und Rechte des Auftraggebers 551
(c) § 3 Pflichten der Zertifizierungsstelle 556
(d) § 5 Umfang des Nutzungsrechtes für das Zertifikat und das Zeichen der Zertifizierungsstelle 558
(e) § 7 Gewährleistung 561
(f) § 8 Haftung 562
(g) § 6 Beendigung des Nutzungsrechtes/§ 9 Dauer 564
(aa) Unwirksamkeit des Vorbehalts des Rechts zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nur für die Zertifizierungsstelle 564
(bb) Die Definitionen „wichtiger“ Gründe für eine fristlose Kündigung durch die Zertifizierungsstelle 566
(a) Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Mitteilungspflichten 566
(ß) Falsche Angaben über bereits beantragte und abgelehnte Zulassungen 568
(.) Missbräuchliche oder vertragswidrige Verwendung des Zertifikates und/oder des Zeichens der Zertifizierungsstelle 569
(d) Feststellung der Nichterfüllung von Zulassungsvoraussetzungen im Rahmen eines Überwachungsaudits 569
(e) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Trägers/Ablehnung eines gegen den Träger gerichteten Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse 571
(.) Nichtzahlung der Vergütung innerhalb der von der Zertifizierungsstelle gesetzten Frist 574
(.) Nichtdurchführung von Überwachungsaudits 575
(.) Ordnungsrechtliche oder gerichtliche Untersagung der Aufrechterhaltung des Zertifikates 575
(.) Vertragswidrige Verwendung des Zertifikates als Grund für die sofortige Beendigung des Rechtes, das Zertifikat zu verwenden? 576
(.) Erlöschen des Rechtes zur Zertifikatsnutzung bereits mit „ordnungsgemäßer Kündigung“? 577
(cc) Laufzeit des Vertrages, Kündigungsfrist und stillschweigende Vertragsverlängerung 577
cc) Ergebnis 581
(h) § 10 Vergütung 579
(i) § 11 Teilunwirksamkeit, Schriftform, Gerichtsstand 580
cc) Ergebnis 581
IV. Verträge zwischen Zertifizierungsstellen und Trägern in Zusammenhang mit dem Zertifizierungsverfahren nach der AZWV – eine zweckmäßige Lösung? 582
1. Kritik von Betroffenen und Erfahrungen aus der Praxis 582
2. Erheblicher Verbesserungsbedarf des Zulassungsverfahrens nach der AZWV 584
3. Sicherung staatlicher Gewährleistungsverantwortung durch umfassende, zwingende gesetzliche Regelungen und ihre Vereinbarkeit mit einem rein privatrechtlichen Zertifizierungsverfahren 588
Teil 6: Zusammenfassung 595
I. Untersuchungsgegenstand, -interesse und -methode der Arbeit 595
II. Untersuchungsergebnisse und gemeinsame Strukturen betreffend die untersuchten Vergleichsverfahren aus den Gebieten des Umwelt- und Technikrechts 597
III. Das Anerkennungsverfahren nach §§ 2 ff. AZWV für fachkundige Zertifizierungsstellen 598
IV. Das Zulassungs- bzw. Zertifizierungsverfahren nach den §§ 7 ff. AZWV 603
V. Untersuchung von drei in der Zertifizierungspraxis nach der AZWV verwendeten Formularverträgen sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen 605
Anhang 610
Literaturverzeichnis 622
Sachwortverzeichnis 633

Erscheint lt. Verlag 5.11.2008
Reihe/Serie Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht
Zusatzinfo 659 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Sozialrecht
Schlagworte Anerkennungs- und Zulassungsverordnung • Arbeitsförderungsrecht • AZWV • SGB III • Weiterbildung
ISBN-10 3-428-52699-6 / 3428526996
ISBN-13 978-3-428-52699-4 / 9783428526994
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