Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht. -  Eva Kracht

Naturwissenschaftliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe im Umweltvölkerrecht. (eBook)

(Autor)

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2010 | 1. Auflage
264 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52453-2 (ISBN)
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Umweltvölkerrechtliche Regime enthalten in zentralen allgemeinen Normen unbestimmte Rechtsbegriffe mit naturwissenschaftlichem Charakter. Zwischen diesen Vorschriften und den konkreten Handlungsverpflichtungen muss ein naturwissenschaftlich vernünftiger Zusammenhang bestehen. Eva Kracht untersucht exemplarisch anhand des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, des ECE-Luftverschmutzungs- und des Klimaregimes Elemente, die eine solche Verbindung gewährleisten können. Als zentrale Bindeglieder identifiziert sie 'Zwischenstufen der Konkretisierung', regelmäßig in Form von Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenzen: im Luftverschmutzungsbereich das Critical Loads-Konzept und bei der Artenschutzkonvention Kriterienkataloge für die Ermittlung einer Ausrottungsbedrohung. Im Klimaregime stellt sie einen Mangel an solchen Zwischenstufen und insgesamt an einer hinreichenden Konkretisierung des Vertragsziels fest.

Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 14
A. Einleitung 16
I. Wissenschaftliche Erkenntnis als Grundlage des internationalen Umweltrechts 17
1. Keine allgemeine Rechtspflicht zur Gründung des Umweltvölkerrechts auf wissenschaftliche Erkenntnisse 18
2. Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse als Voraussetzung für ein effektives Umweltvölkerrecht 22
II. Wissenschaft und Politik: ein weites Problemfeld 24
1. Überblick über Probleme der wissenschaftlichen Politikberatung 24
2. Umweltschutzmaßnahmen bei wissenschaftlicher Unsicherheit: das Vorsorgeprinzip 28
III. Fragestellungen und Untersuchungsgegenstände 31
1. Fragestellungen 31
a) Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale 31
b) Zwischenstufen der Konkretisierung 32
aa) Fragestellung 32
bb) Rechtsnatur der Zwischenstufen der Konkretisierung 32
c) Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen 34
d) Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 34
e) Untersuchungsumfang 34
2. Untersuchungsgegenstände 35
a) Identifizierung wesentlicher Strukturelemente und Einordnung der zu untersuchenden Regime 36
aa) Naturwissenschaftliche Tatbestandsmerkmale in grundlegenden Vertragsnormen 36
(1) Beispiele aus umweltvölkerrechtlichen Verträgen 36
(2) Entsprechende Elemente in den exemplarisch untersuchten Regimen 38
bb) "Listungsmodell" und "Grenzwertmodell" 38
(1) Beispiele für das "Listungsmodell" 39
(a) Das Ozonregime 39
(b) Das Übereinkommen über persistente organische Stoffe (POPs) 39
(c) Das Übereinkommen über wandernde wildlebende Tierarten (CMS) 41
(d) Basler Konvention, Rotterdamer Konvention und Cartagena-Protokoll 41
(e) Exemplarischer Untersuchungsgegenstand: Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 42
(2) Beispiele für das "Grenzwertmodell" 42
(a) Das Ozonregime 42
(b) Fischerei-Übereinkommen 43
(c) Die Walkonvention 45
(d) Exemplarische Untersuchungsgegenstände: Das Luftverschmutzungs- und das Klimaregime 47
cc) Institutionen und Verfahren zur Einspeisung wissenschaftlicher Erkenntnisse 47
(1) Beispiele aus umweltvölkerrechtlichen Regimen 47
(2) Entsprechende Elemente in den exemplarisch untersuchten Regimen 50
dd) Exemplarische Untersuchungsgegenstände als Grundlage für generelle Aussagen 51
b) Abgrenzung von grundsätzlich anderen Regimestrukturen 51
aa) Entscheidung über konkrete Maßnahmen durch die einzelnen Parteien 52
(1) Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt 52
(2) Ramsar-Konvention und Übereinkommen zum Schutz des Weltkulturerbes 53
(3) Wüstenkonvention und UN-Übereinkommen über internationale Wasserläufe 53
(4) PIC-Instrumente 53
bb) Die Welthandelsorganisation: ein Handelsregime mit großer Umweltrelevanz 54
IV. Gang der Untersuchung 58
B. Das Luftverschmutzungsregime 60
I. Einführung 60
1. Wissenschaftliche Grundlagen 60
2. Überblick über das Regime 63
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren 66
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen 70
III. Zwischenstufen der Konkretisierung: das Critical Loads/Levels-Konzept 74
1. Das Konzept 74
2. Critical Loads/Levels im Luftverschmutzungsregime 77
a) Critical Loads/Levels in den Vertragstexten 77
aa) Frühe Entwicklungen 78
bb) NOx- und VOCs-Protokolle: Bestimmung kritischer Werte als Ziel 78
cc) Zweites Schwefelprotokoll: kritische Einträge im Anhang enthalten 79
dd) Schwermetall- und POPs-Protokolle: wenig Bezug zu kritischen Werten 80
ee) Das Multikomponenten-Protokoll: weiterentwickelter Critical Loads/Levels-Ansatz 81
b) Bestimmung von Critical Loads/Levels und ihrer Überschreitung und methodische Vorgaben des Kartierungshandbuchs 83
3. Analyse und Bewertung 88
a) Quantifizierung der unbestimmten zentralen Vertragsnormen 89
b) Critical Loads/Levels: "reine Wissenschaft"? 90
c) Regelungstechniken zur Einbindung kritischer Werte in die Verträge 94
IV. Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen 95
1. Das RAINS-Modell 95
2. Critical Loads/Levels als Grundlage vertraglicher Reduktionsverpflichtungen 97
a) Das Erste Schwefelprotokoll: kein Bezug zu kritischen Werten 97
b) NOx- und VOCs-Protokolle: kritische Werte als Verhandlungsgrundlage für die Zukunft 98
c) Zweites Schwefel- und Multikomponenten-Protokoll: von kritischen Werten abgeleitete Reduktionsverpflichtungen 100
aa) Das Zweite Schwefelprotokoll 100
bb) Das Multikomponenten-Protokoll 103
V. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 104
1. Anpassung der Critical Loads/Levels an neue Erkenntnisse 105
2. Anpassung der Reduktionsverpflichtungen an geänderte Critical Loads/Levels 106
VI. Zusammenfassende Bewertung des Luftverschmutzungsregimes 107
1. Critical Loads/Levels-Konzept als wissenschaftliche Konkretisierung der unbestimmten Zentralnormen 107
2. Wissenschaftlich fundierte Reduktionsverpflichtungen 108
3. Flexible Strukturelemente 110
C. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen 111
I. Einführung 111
1. Wissenschaftliche Grundlagen 111
2. Überblick über das Regime 112
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren 116
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel II CITES 118
III. Zwischenstufen der Konkretisierung: Kriterien für die Listung von Arten 122
1. Die Berner Kriterien 124
a) Inhaltliche Konkretisierung des Merkmals "von der Ausrottung bedroht" 125
b) Regelung der Informationsquellen 126
c) Ausformung des Vorsorgeprinzips 127
d) Ergänzung der Berner Kriterien: Formatvorgaben für Änderungsanträge 128
2. Die Kyoto-Kriterien – ein gescheiterter Revisionsvorschlag 129
3. Die Fort Lauderdale-Kriterien 131
a) Inhaltliche Konkretisierung des Merkmals "von der Ausrottung bedroht" 131
aa) Regelungen in den Fort Lauderdale-Kriterien 131
bb) Bewertung 133
b) Formatvorgaben für Änderungsanträge 136
c) Regelung der Informationsquellen 137
d) Ausformung des Vorsorgeprinzips 137
4. Die jüngste Reform: die Bangkok-Kriterien 138
a) Inhaltliche Entwicklung 139
b) Verfahrensmäßige Vorgehensweise 142
5. Analyse und Bewertung 143
a) Biologisch fundierte Kriterien für die Listungsentscheidungen 143
b) Kein Verfahren zur Sicherstellung der Anwendung der Kriterien 144
IV. Umsetzung der konkretisierten wissenschaftlichen Vorgaben in Handlungsverpflichtungen 148
V. Beispiel: Der afrikanische Elefant 150
VI. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 156
1. Anpassung der Kriterien an neue Erkenntnisse 156
2. Anpassung der Anhänge 157
VII. Zusammenfassende Bewertung des Artenschutzregimes 158
1. Konkretisierung der zentralen Vertragsnorm durch Kriterien 158
2. Schaffung konkreter Handlungsverpflichtungen per politischer Abstimmung 160
3. Flexible Strukturelemente 161
D. Das Klimaregime 163
I. Einführung 163
1. Wissenschaftliche Grundlagen 163
2. Überblick über das Regime 166
3. Wissenschaftliche Institutionen und Verfahren 169
a) Der IPCC 170
b) Der SBSTA 174
II. Naturwissenschaftliche Elemente grundlegender Vertragsnormen: Artikel 2 FCCC 175
1. Satz 1 des Artikels 2 176
2. Satz 2 des Artikels 2 177
III. Zwischenstufen der Konkretisierung? 180
1. Konkretisierung im Rahmen des IPCC 182
a) Der Dritte Sachstandsbericht 182
aa) Kapitel 19 des Working Group II-Berichts 182
bb) Der Synthesebericht 187
cc) Bewertung 188
b) Vorschlag für ein Technical Paper 189
c) Vorarbeiten für den Vierten Sachstandsbericht 193
aa) Methodischer Ansatz des Konzeptpapiers der Moderatoren 193
bb) Bewertung 195
2. Keine Konkretisierung im Rahmen der FCCC 196
a) Unzureichende Verwertung der IPCC-Erkenntnisse 196
aa) Zur Umsetzung der IPCC-Erkenntnisse erforderliche Schritte 196
bb) Konkretisierungsbemühungen vor der Veröffentlichung des TAR 197
cc) Konkretisierungsbemühungen auf Grundlage des TAR 199
b) Sonstige Konkretisierungsbemühungen 204
3. Ansätze außerhalb des Regimes 205
a) Das 2C-Ziel der EU 205
b) Der WBGU: Leitplanken für den Klimaschutz 206
c) CAN: Temperaturgrenzwerte auf Grundlage des TAR 208
d) HOT: Weltweiter Dialog über Artikel 2 209
4. Bewertung: Eckpunkte für eine Konkretisierung von Artikel 2 FCCC 211
a) Ausreichende wissenschaftliche Basis: der TAR 211
b) Ansätze für die inhaltliche Konkretisierung 212
c) Institutioneller Rahmen und Entscheidungsform 215
IV. Wissenschaftliche Fundiertheit der konkreten Handlungsverpflichtungen 216
1. Reduktionsverpflichtungen in der Klimarahmenkonvention 216
2. Reduktionsverpflichtungen im Kyoto-Protokoll 217
3. Vertragsentwicklungsinstrumente 218
a) Die Überprüfung der Angemessenheit 218
b) Verpflichtungszeiträume 220
V. Anpassung des Regimes an neue wissenschaftliche Erkenntnisse 221
1. Anpassung des Verständnisses von Artikel 2 FCCC 221
2. Anpassung der Reduktionsverpflichtungen 221
VI. Zusammenfassende Bewertung des Klimaregimes 223
1. Keine hinreichende Konkretisierung der unbestimmten Zentralnorm 223
a) Grenzwertmodell mit erschwerten Bedingungen 223
b) Konkretisierungsbemühungen nur außerhalb der FCCC 224
2. Keine wissenschaftlich fundierten Reduktionsverpflichtungen 227
3. Flexible Strukturelemente und faktische Schwierigkeiten bei der Anpassung an neue Erkenntnisse 228
E. Ergebnisse 230
I. Verallgemeinerungsfähigkeit der Ergebnisse 230
II. Naturwissenschaftliche unbestimmte Tatbestandsmerkmale 231
III. Fortlaufende Informationsbeschaffung und Konsensherstellung 231
IV. Bedeutung und Ausgestaltung von Zwischenstufen der Konkretisierung 234
V. Wissenschaftliche Evaluation durch Expertengremium 236
VI. Kein Automatismus zwischen Wissenschaft und Recht 237
VII. Transparente Trennung zwischen Wissenschaft und Politik 238
VIII. Vertragsentwicklungsklauseln 239
IX. Anpassung an neue Erkenntnisse durch flexible Strukturelemente 240
X. Verschiedene Lösungen für unterschiedliche Probleme 242
F. Ausblick 244
Literaturverzeichnis 246
Stichwortverzeichnis 260

Erscheint lt. Verlag 27.9.2010
Reihe/Serie Schriften zum Umweltrecht
Zusatzinfo Abb.; 264 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Umweltrecht
Schlagworte Internationales Umweltrecht • Naturwissenschaft • Umweltvölkerrecht
ISBN-10 3-428-52453-5 / 3428524535
ISBN-13 978-3-428-52453-2 / 9783428524532
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